
Wenn Interessen auf Kollisionskurs gehen: Die gleichzeitige Vertretung von Fahrer, Beifahrer und Halter in der Verkehrsunfallregulierung – Chancen und Risiken
Die gleichzeitige Vertretung von Fahrer, Halter und Beifahrer nach einem Verkehrsunfall wirft zentrale rechtliche Fragen auf. Wann liegt eine unzulässige Interessenkollision nach § 43a BRAO

























