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Vergütungsvereinbarung 226,10 Euro

Vergütungsvereinbarung 226,10 Euro

Sehr geehrte Damen und Herren, über dieses Formular bieten wir Ihnen den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung über 226,10 Euro an. Sobald Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, werden wir Ihr Anliegen zügig und unbürokratisch prüfen und uns bis spätestens 18:00 Uhr des kommenden Arbeitstages bei Ihnen melden. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und bis bald!

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Angebot zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung über die fernmündliche Beratung

Nachfolgend unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus, damit wir Sie zielführend und umfassen beraten können. Sobald Sie die Vergütungsvereinbarung abgeschlossen haben, werden wir Ihre Nachricht prüfen und uns bis zum Ende des kommenden Werktages bei Ihnen melden. Zeitgleich erhalten Sie eine Kopie dieses Formulars als PDF Datei per E-Mail für Ihre Unterlagen übersandt.
Auftraggeber*
Anschrift
Gerne kontaktieren wir Sie telefonisch und helfen Ihnen weiter.
Sie erhalten eine Kopie dieses Formulars per E-Mail an Ihre E-Mail Adresse.
Damit wir Ihr Anliegen möglichst zügig und unbürokratisch bearbeiten können, möchten wir Sie bitten, uns Ihr Anliegen möglichst ausführlich zu schildern.

Vergütungsvereinbarung über die fernmündliche Beratung

Vergütungsvereinbarung: Die fernmündliche Beratung wird mit 226,10 EUR (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) unabhängig vom Gegenstandswert pauschal vergütet und ist auf 30 Minuten beschränkt. Das Beratungsmandat endet spätestens mit dem geführten Beratungsgespräch bzw. mit der Erbringung der Beratungsleistung in Textform.+++ Eine Anrechnung der Gebühr für die (Erst-) oder Folgeberatung auf eine Gebühr für eine Vertretung oder für eine sonstige Tätigkeit wird ausgeschlossen (vgl. § 34 Absatz 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG). +++ Die vereinbarte Vergütung übersteigt den Rahmen der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter, die Staatskasse oder der Rechtsschutzversicherer erstatten im Falle der Kostenerstattung nicht mehr als die gesetzliche bzw. die in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) vereinbarte Vergütung und bringen diese im Falle einer weiteren anwaltlichen Vertretung in Anrechnung. +++ Der Auftragnehmer wird in der oben genannten Angelegenheit durch den Auftraggeber nicht beauftragt, den Rechtsschutzversicherungsschutz zu prüfen (z.B. Eintritt des Rechtsschutzfalles, Risikoausschlüsse und Obliegenheiten), die Kostenschutzzusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen oder den Deckungsschutz zu erhalten. Des Weiteren nicht, Hinweise und Erklärungen des Rechtsschutzversicherers einzuholen, entgegenzunehmen und/oder zu beantworten.

Einverständniserklärung*
Widerrufsbelehrung*
Aufforderung und Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung*
Bitte teilen Sie uns den Namen und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung mit, soweit die Abrechnung bequem über diese erfolgen soll. Andernfalls würden wir Ihnen die Beratungsvergütung direkt in Rechnung stellen.
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