Fachanwalt für Verkehrsrecht – Rechtsanwalt Gregor Samimi
Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Sind Sie auf der Suche nach einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin? Wenn Sie ein Anliegen im Bereich des Verkehrsrechts haben, sind Sie bei der Anwaltskanzlei Gregor Samimi an der richtigen Adresse. Unsere Kanzlei befindet sich direkt am S-Bahnhof Botanischer Garten und ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch mit dem Auto einfach und schnell zu erreichen. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung und einer Qualifikation als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Gregor Samimi in Ihrer Verkehrsrechtsache gern zur Seite.
Gemeinsam mit seinem Team von Rechtsanwälten übernimmt er Ihren Fall rund um die Themen Bußgeldverfahren, Geschwindigkeits-oder Rotlichtverstöße, Fahrerflucht-, Straßenverkehrsgefährdungs-, und Nötigungsdelikte, sowie Führerscheinentzug und Fahrverbote. Auch bieten wir Beratung zu weiteren Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht.
Fachanwalt für Verkehrsrecht – Welche Vorteile habe ich?
Die Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird nach den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer vergeben. Dazu musste Rechtsanwalt Gregor Samimi darlegen, dass er besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, mehrere Jahre auf dem Rechtsgebiet tätig sein und eine Vielzahl von Fällen bearbeiten. Der Fachanwalt hat sich somit auf einen bestimmten Schwerpunkt spezialisiert und weist herausragende Kompetenzen auf diesem Rechtsgebiet auf – er kann regelmäßig auf seine langjährige Erfahrung zurückgreifen und ist durch seine ständige Fortbildung stets mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut.
Welche Voraussetzungen muss ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erfüllen?
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht muss, bevor er die Berufsbezeichnung des Fachanwalts für Verkehrsrecht führen darf, 160 Fälle auf diesem Gebiet in einem Zeitraum von drei Jahren bearbeitet haben und des Weiteren außerordentliche Kenntnisse bezüglich des Verkehrszivilrechts und des Versicherungsrechts sowie auf den Gebieten Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht aufweisen. Rechtsanwalt Gregor Samimi wurde im Jahre 2009 die Befugnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ erteilt. Er ist ebenso auf dem Gebiet des Versicherungsrechts und als Strafverteidiger tätig. In der Regel erspart Ihnen die Konsultation eines Fachanwaltes Zeit, Geld und Nerven.
Vor allem in dem Bereich des Verkehrsrechts muss eine Beratung durch einen kompetenten Anwalt oft schnell erfolgen: Beispielsweise kann es durch einen voreiligen Linksabbieger zu einem Unfallschaden im Straßenverkehr kommen. Zur Unfallregulierung ist es vielfach nötig, dass ein Rechtsanwalt den Betroffenen im Verhältnis zu dem Versicherer in Bezug auf den Schadensservice oder vor Gericht vertritt, um Ansprüche geltend zu machen.
Ebenso bedeutet eine drohende MPU beträchtlichen Ärger für den Betroffenen und erfordert Beistand durch einen Fachanwalt. Des Weiteren führt die Polizei zeitweilig Geschwindigkeitskontrollen mittels eines Messverfahrens durch. Insbesondere bei der Frage, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde, ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Ebenfalls werfen Kaufverträge über Kfz oder eine Bußgeldberechnung Fragen auf, welche durch einen Fachanwalt schnell geklärt werden können.
Insbesondere fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, unterlassene Hilfeleistung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) oder Fahren ohne Fahrerlaubnis sind häufig Gegenstand der Beratungspraxis unserer Rechtsanwaltskanzlei und führen oftmals zu einem Führerscheinentzug auf längere Dauer oder schlimmstenfalls zu einer Freiheitsstrafe. Umso wichtiger ist es, dass sich der Mandant bei aufkommenden Rechtsfragen an eine vertrauensvolle Kanzlei wendet.
Fortbildungen des Fachanwalts für Verkehrsrecht
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht muss stets mit der aktuellen Rechtsprechung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts vertraut sein. Hierzu nimmt er jährlich nach Maßgabe des § 15 FAO an Fortbildungsveranstaltungen teil, referiert auf Fortbildungsveranstaltungen oder nimmt eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift auf dem Rechtsgebiet des Verkehrsrechts vor. Fachanwaltsfortbildungen bietet unter anderem der Deutschen Anwaltsverein oder die Deutsche Anwaltsakademie an. Diese Fortbildungen garantieren dem Mandanten, dass diese stets von dem neusten Wissensstand des Fachanwalts profitieren.
Vergütung des Fachanwalts für Verkehrsrecht
Benötigt ein Mandant in den Bereichen des Verkehrsrechts anwaltliche Beratung und Vertretung, entstehen ihm in der Regel keine Mehrkosten. Die Vergütung eines Fachanwalts erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist.
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in 12203 Berlin – Steglitz
Gemeinsam arbeiten wir an der Bewältigung Ihrer Angelegenheiten und erarbeiten Lösungsstrategien, die für Ihren Fall passen. Unser Ziel ist die schnelle und einfache Lösung ihrer Fälle zu Ihrer vollen Zufriedenheit. Unsere Mandanten stellen sich häufig die Frage, welche Rechtsgebiete alle zum Verkehrsrecht gehören:
Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Das Ziel einer erfolgreichen Strafverteidigung ist regelmäßig die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit bzw. nach Erfüllung von Auflagen. So werden Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und der Führerscheinentzug vermieden. Eine Verteidigungsstrategie wird immer individuell auf den konkreten Fall abgestimmt. Schließlich muss die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde belastende Beweise vortragen können, zum anderen muss das Gericht von dem Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt sein. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und konsultieren Ihren Anwalt des Vertrauens. Die Staatsanwaltschaft muss Maßnahmen z.B. zur Fahrerermittlung erbringen, wie Fotoabgleich mit dem Passfoto oder Zeugenbefragung. Kann der Täter nicht mit Sicherheit ermittelt werden, wird das Verfahren regelmäßig eingestellt. Insoweit zeigt sich wieder einmal: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Beispiele aus der anwaltlichen Praxis sind in etwa:
- Alkohol am Steuer
- Bussgeldverfahren
- Cannabis am Steuer
- Fahrerflucht auch Unfallflucht genannt bzw. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Führerscheinentzug und Neuerteilung
- Kaskoentschädigung
- Medizinisch-Psychologische-Untersuchung-Idiotentest
Alkohol oder Drogen am Steuer
Sie wurden unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Steuer bzw. auf dem Fahrrad angehalten? Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi beantwortet alle Fragen rund um das Thema Alkohol am Steuer und Führerscheinentzug und klärt auf, was auf Sie zukommen kann. Denn nicht immer handelt es sich dabei um eine bloße Ordnungswidrigkeit: schnell kann auch ein Strafverfahren wegen Fahren unter Alkoholeinfluss eingeleitet werden. Im Fall des Vorwurfs der Trunkenheitsfahrt sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Daneben entzieht das Gericht in der Regel den Führerschein und ordnet eine Sperre von mindestens sechs Monaten an – das bedeutet, der Fahrerlaubnisbehörde wird untersagt, eine neue Fahrerlaubnis vor Ablauf der Sperrfrist auszustellen. Der Führerschein kann auch schon während des Verfahrens, also vor dem Urteil, vorläufig entzogen werden. Wird der Führerschein nicht entzogen, kann zumindest ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. In das Fahreignungsregister (FAER) beim Verkehrszentralregister (VZR) werden 3 bzw. 2 Punkte eingetragen, je nachdem, ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Personen, die sich eines solchen Vorwurfes ausgesetzt sehen sollten dringend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen.
Abwendung eines Bußgeldverfahren
Große Relevanz hat weiterhin das Bußgeldverfahren. Kurz nicht aufgepasst – und in eine Radarfalle reingerauscht? Der rote Blitz leuchtet auf und es ist geschehen. Und nun? Dabei wird nicht jedes Verwarnungsgeld oder Bußgeld mit den entsprechenden beruflichen und privaten Folgen zu Recht erhoben. Die übliche Verjährungsfrist von drei Monaten wird mitunter falsch berechnet. Die Verhängung eines Bußgeldbescheides oder Fahrverbotes für zu schnelles Fahren ist nicht zulässig, wenn es nicht der Sicherheit dient.
Im Bußgeldverfahren gut beraten
Eine Geschwindigkeitsübertretung oder das Überfahren einer roten Ampel kann ein teures Bußgeld nach sich ziehen. Zudem drohen mitunter ein Fahrverbot und die Eintragung von Punkten in das Flensburger Verkehrszentralregister sowie der Verlust der Fahrerlaubnis. Die meisten Betroffenen neigen dazu einen Bußgeldbescheid sofort aus der Welt schaffen zu wollen und zahlen ohne Umschweife. Mitunter kann es ratsam sein, einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Verteidigung zu beauftragen. Grundsätzlich ist es möglich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Der Erfolg eines solchen Einspruchs hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Erhöhen Sie Ihre Chancen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot abzuwenden und lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.
Fahrerflucht
Der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort birgt für den Führerscheininhaber erhebliche Risiken. Grundsätzlich sind die Fahrerlaubnis und der Versicherungsschutz in der Kraftfahrtversicherung in Gefahr. Oft sind sich die Verkehrsteilnehmer keiner Schuld bewusst, weil sie die Schadensverursachung am Fahrzeug des Geschädigten nicht bemerkt haben oder dem Vorgang nicht zuordnen können. Mitunter erwächst auch Streit, ob es sich nicht doch um einen sogenannten Altschaden handelt. Grundsätzlich gilt ohne Ausnahme: Ohne anwaltlichen Rat sollte zunächst keine Einlassung zur Sache erfolgen. Insbesondere auch dann nicht, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist. Ansonsten läuft man Gefahr, sich auch völlig zu Unrecht dem Risiko der Strafverfolgung auszusetzen.
Nicht selten wird der Schaden unterschätzt und als Bagatelle eingestuft. Ermittelt die Werkstatt des Unfallgegners den Schaden auf über 1.300,00 Euroführt dies regelmäßig zum vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 111a Strafprozessordnung (StPO). „Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluss die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen“, heißt es in der einschlägigen Vorschrift. Fahrerflucht ist ein Massenphänomen. Insoweit ist es sachgerecht, zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und anwaltlichen Rat einzuholen. Schnell wird aus der bloßen Stellung als Fahrzeughalter der Beschuldigte. Die Benennung des Fahrers zum Unfallzeitpunkt sollte zunächst unbedingt unterbleiben und fachanwaltlicher Rat hinzugezogen werden. Ob und wann Einlassungen gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung erfolgen sollten, ist mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht abzustimmen, um Nachteile zu vermeiden.
Führerscheinentzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Führerscheinentzug: Jedes Jahr wird sehr vielen Bürgern der Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis entzogen. Viele davon müssen sich der MPU (Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung) unterziehen um die Fahrerlaubnis neu erteilt zu bekommen. Häufigster Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sind Alkohol und Drogen am Steuer. Aber auch Drängler, Raser und Falschparker, können schnell in das Visier der Führerscheinbehörde geraten. Durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht können Sie sich frühzeitig und umfassend über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis informieren, anstatt den Abschluss des Bußgeld- oder Strafverfahrens abzuwarten. Keinesfalls sollte die verhängte Sperrfrist ungenutzt verstreichen. Dabei ist es wichtig zu wissen, welcher Vorwurf einem zur Last gelegt wird, wozu man verpflichtet ist und welche Rechte man hat. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Auch beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um die MPU und helfen dabei, dass die Neuerteilung der Facherlaubnis gelingt.
Schadensersatzansprüche im Verkehrsrecht
Zu unserem Aufgabenbereich zählt ebenfalls die Unfallschadenbearbeitung, da die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen nicht immer reibungslos verläuft. Das Unfallfahrzeug erleidet in den meisten Fällen einen Reparaturschaden. Die daran anschließende Schadensregulierung bringt fast immer Schwierigkeiten im Schadenmanagement mit sich und zieht sich erfahrungsgemäß in die Länge. Hier lohnt sich die Kontaktierung eines Anwalts für Verkehrsrecht. Dieser wird Ihnen gangbare Wege aufzeigen und die Chancen und Risiken für Ihren konkreten Fall erläutern. Nach einer eingehenden Beratung kann Ihr Anwalt für Sie die Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Zwei Szenarien sind nach einem Verkehrsunfall denkbar: der Reparaturfall und der Totalschadensfall.
Schmerzensgeldansprüche im Verkehrsrecht
Ebenso zu der Unfallschadenbearbeitung gehört die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen. Nach einem Verkehrsunfall erleiden Mandanten nicht selten auch Personenschäden. Die relevanteste Position ist das Schmerzensgeld. Hierzu existieren sogenannte Schmerzensgeldtabellen, eine Sammlung diverser Gerichtsurteile, in denen über Schmerzensgeldansprüche entschieden wurde. Allerdings dient die Tabelle lediglich der Orientierung. Die Schmerzensgeldbeträge können nicht pauschal übernommen werden. Jeder Fall hat seine Besonderheiten, sodass die Höhe des Anspruchs letztlich von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt. Neben der Intensität der Verletzung bestimmt auch die Dauer der Beeinträchtigung die Höhe des Schmerzensgeldes.
Hinzu kommt eine ständige Erweiterung der Rechtsprechung. Für eine individuelle Bewertung der Höhe Ihres Anspruchs sollten Sie daher einen Fachanwalt für Verkehrsrecht befragen. Er wird Ihnen eine genaue Einschätzung geben können und den Personenschaden bei der gegnerischen Versicherung anmelden. Nach der Übersendung aller Unterlagen kann Ihr Anwalt die Höhe des immateriellen Schadens abschätzen. In dem Schreiben an die Haftpflichtversicherung wird er eine „billige Entschädigung in Geld“ fordern, einen Mindestbetrag benennen und eine Begründung verfassen. Ist mit einer Ausheilung der Verletzungen in naher Zukunft nicht zu rechnen, kann ein Vorschuss auf den Personenschaden angefordert werden.
Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.
Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen
Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz
Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Es erwartet Sie eine kompetente, fachanwaltliche Betreuung mit realistischer Aufklärung über Chancen, Risiken und Kosten.
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Sehr geehrte Damen und Herren, über dieses Kontaktformular können Sie uns Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Sobald Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, werden wir Ihr Anliegen zügig und unbürokratisch prüfen. Je eher Sie sich bei uns melden, desto schneller werden wir für Sie aktiv. Es ist sinnvoll, auch gleich die Ihnen vorliegende Korrespondenz, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, etc. beizufügen, damit wir uns ein zutreffendes Bild von Ihrem Anliegen machen können. Sobald Sie und das Formular übersandt haben, werden wir Ihre Nachricht prüfen und uns bis spätestens 18:00 Uhr des kommenden Werktages bei Ihnen melden. Zeitgleich erhalten Sie eine Kopie dieses Formulars, als PDF Datei per E-Mail übersandt. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und bis bald!
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