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Anwaltskosten

Anwaltskosten

Telefonisches Erstgespräch

Gut zu wissen: Gerne helfen wir Ihnen weiter und sagen Ihnen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die Beratung oder Durchsetzung Ihres Anliegen voraussichtlich eintrittspflichtig ist und welche Anwaltskosten auf Sie zukommen könnten bzw. ob die Gegenseite oder ein Dritter verpflichtet ist, die Anwaltskosten zu übernehmen.

Beratung zum Festpreis

Darüber hinaus rechnen wir die Rechtsanwaltsvergütung für die anwaltliche Beratungsleistung zum Festpreis ab. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.ra-samimi.de/rechtsberatung-buchen/

Das unterbreitete Angebot trägt maßgeblich zur wechselseitigen Kostentransparenz bei und ist im Wesentlichen auch dem nachgewiesenen Ausbildungsstand und langjährigen Erfahrungshorizont der hier tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschuldet.

Freundliche und kompetente Mitarbeiter
Telefonservice – Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung

Darüber hinaus rechnen wir die von uns erbrachten Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, soweit keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird.

Rechtsanwaltsvergütung und Vergütungsvereinbarung

Wenn es der Bearbeitungsumfang, das Haftungsrisiko und die Bedeutung der Angelegenheit notwendig machen, schlagen wir anstelle oder neben der gesetzlichen Vergütung den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vor.

Weiterführende Informationen zu den Anwaltskosten

Zur Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Rechtsanwaltsvergütung – ein kurzer Überblick.

Rechtsschutzversicherung und Rechtsanwaltsvergütung

Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichsten Verträge können wir vor der Auftragserteilung nicht immer zuverlässig einschätzen, ob der Rechtsschutzversicherer die Anwaltskosten übernimmt oder beispielsweise vertragliche Risikoausschlussklauseln bestehen bzw. eine Selbstbeteiligungen vereinbart worden ist.

Mustertext für die Einholung der Kostenübernahme

„An die Rechtsschutzversicherungs-AG

Verkehrsunfallangelegenheit vom …

Versicherungsscheinnummer: …

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein anderer Verkehrsteilnehmer hat mir die Vorfahrt genommen. Es kam Zusammenstoß beider Fahrzeuge mit Sachschaden. Der von mir erlittene Schaden beläuft sich voraussichtlich auf rund … EUR.

In diesem Zusammenhang habe ich

Herrn Rechtsanwalt Gregor Samimi, Hortensienstraße 12 A, 12203 Berlin, Telefon 030.8860303, Telefax 030.8860151,

mit meiner anwaltlichen Beratung und Vertretung beauftragt.

Bitte bestätigen Sie mir die Übernahme der Vergütung nebst Auslagen und Mehrwertsteuer in der Sache. Die mir vorliegenden Schadensunterlagen füge ich zu Ihrer Information bei. Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße

Unterschrift“

 

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz
Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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