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Anwalt für Strafrecht

Ihr kompetenter Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Gegen Sie liegt ein Haftbefehl vor? Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür? Ihnen droht ein Eintrag in Ihr Führungszeugnis oder den Bundeszentralregister?

– zögern Sie nicht und holen Sie sich unverzüglich kompetenten Rechtsrat ein. Die Anwaltskanzlei Gregor Samimi im Südwesten Berlins hilft Ihnen – in dringenden Fällen sofort. Sie erreichen die Rechtsanwaltskanzlei Gregor Samimi unkompliziert sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto.

Rechtsanwalt Gregor Samimi verfügt über 20 Jahre tiefgehende Erfahrung und einer Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt Ihren Fall gemeinsam mit seinem sachkundigen Team. Wir stehen Ihnen bei der gesamten Bandbreite des Strafrechts von Körperverletzung über Sachbeschädigung bis hin zu Betrug bei.

Wir beraten Sie darüber hinaus zu allen weiteren Fragen rund um das Thema Strafrecht:

Fachanwalt für Strafrecht

Wenden Sie sich direkt an einen Fachanwalt für Strafrecht, um empfindliche Geldstrafen, gesellschaftliche Abstufung oder mehrjährige Haftstrafen zu vermeiden. Die Kenntnisse und Erfahrungen eines Fachanwalts müssen erheblich die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung eines Rechtsanwalts übersteigen. Dadurch kann der Fachanwalt Sie schnellst- und bestmöglich beraten.

Im Strafrecht tritt der Staat dem Bürger wie nirgends sonst als Übermacht entgegen. Strafrechtliche Anschuldigungen ziehen gegebenenfalls massive Konsequenzen für den Einzelnen nach sich und beeinträchtigen Ihr Leben – privat wie beruflich – schwerwiegend. Um Waffengleichheit herzustellen bedarf es eines fachkundigen Anwalts. Dieser steht beratend zur Seite, beherrscht das schwierige Verfahrensrecht sicher und lotet zusammen mit seinem Mandanten eine erfolgreiche Verteidigungstaktik aus. Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein.

Gregor Samimi: Fachanwalt für Strafrecht

Welche Voraussetzungen muss ein Fachanwalt für Strafrecht erfüllen?

Hohe fachliche Anforderungen müssen gegeben sein, um die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu erlangen. Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wird gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) an Anwälte verliehen die folgende Voraussetzungen nach §§ 2 und 3 FAO erfüllen:

  • mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt
  • besondere theoretische Kenntnisse im Strafrecht, nachgewiesen durch einen bestandenen Fachanwaltskurs mit 120 Unterrichtsstunden und fünf dreistündigen oder drei fünfstündigen Klausuren
  • besondere praktische Erfahrung im Strafrecht, nachgewiesen durch mindestens 60 Fälle und mindestens 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht oder höher
  • jährliche Teilnahme an strafrechtlichen Fortbildungen von mindestens 15 Stunden.

Der Mandant kann damit auf eine tiefe Expertise in der gewählten Fachrichtung vertrauen. Die besondere Qualifikation musste Gregor Samimi vor der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß § 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO nachweisen.

Die Rechtsanwaltskammer verleiht dem Rechtsanwalt anschließend die Fachanwaltsbezeichnung. Die gesamte Fachanwaltsordnung finden Sie hier.

Bildet sich ein Fachanwalt für Strafrecht stetig weiter?

Rechtsanwalt Gregor Samimi obliegt es sich ständig fortzubilden. Dies muss er der zuständigen Rechtsanwaltskammer jährlich unaufgefordert nachweisen; anderenfalls wird die Fachanwaltschaft entzogen. 
Zur Fortbildung müssen gemäß § 15 FAO 15 Seminarstunden hörend oder dozierend nachgewiesen werden. Zudem ist der Nachweis durch Veröffentlichungen in einschlägiger Fachliteratur zu führen.

Dr. Bernhard Dombek, ehemaliger Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, ist der Meinung: „Der Fachanwaltstitel ist deshalb ein Garant für hohe fachliche Beratungsqualität.“

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist als Dozent in der Rechtsanwaltsfortbildung tätig, um seine 20-jährige Erfahrung als Anwalt weiterzugeben. Weiterhin ist er Buchautor des Werkes „AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung“.

Was kostet Sie ein Fachanwalt für Strafrecht?

Als Rechtssuchender fragen Sie sich sicherlich welche Kosten für die Beauftragung eines Fachanwalts für Strafrecht auf Sie zukommen. Grundsätzlich entstehen für Sie keine Mehrkosten für einen Fachanwalt. Die Vergütung eines Fachanwalts erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Grundsätzlich besteht, abhängig vom konkreten Fall, die Möglichkeit eine Deckungszusage Ihrer Versicherung für das Tätigkeitwerden eines Anwalts für Strafrecht zu erhalten. Sprechen Sie uns darauf an.

Um Ihnen die Unsicherheit zu nehmen bieten wir Ihnen im Rahmen eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs an, mit Ihnen zu klären, welche Anwaltskosten womöglich auf Sie zukommen und ob gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung für die Beratung, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Ihre Strafverteidigung die Kosten übernimmt.

Weiterführende Informationen zu unseren Kostenabrechnungen finden Sie unter Anwaltskosten.

Das Strafverfahren und die Rolle des Anwalts

Die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) sowie die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind maßgeblich für das Strafverfahren. Einen tiefen Blick finden Sie auf unserer Seite über das Strafverfahren.

Im Wesentlichen lässt sich das Strafverfahren in fünf Bereiche gliedern:

  • das Ermittlungsverfahren
  • das Zwischenverfahren
  • das Hauptverfahren
  • das Rechtsmittelverfahren und 
  • das Vollstreckungsverfahren.
Reich verziertes Eingangsportal des Kriminalgerichts in Berlin
Eingangsportal des Kriminalgerichts in Berlin

Das Strafverfahren kann ein langwährender und komplizierter Prozess sein, in welchem die Hinzuziehung eines Anwalts ratsam und dringend empfohlen ist. Gemäß § 137 StPO haben Sie in jeder Lage des Verfahrens ein Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers. Daneben haben Sie als Beschuldigter verschiedene Rechte, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten.

Grundsätzlich raten wir Ihnen, sobald Sie einen Strafbefehl, eine Anklageschrift oder einen Haftbefehl zugestellt bekommen, schnell zu handeln und einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Bis dahin sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, um sich nach Einsicht Ihres Anwalts in die Ermittlungsakte sicher zu verteidigen.

Das Ermittlungsverfahren als Ausgangspunkt des Strafverfahrens

Ausgangspunkt jeden Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren nach § 166 ff. StPO. In diesem Stadium ist darauf zu achten, dass alle belastenden Beweise ordnungsgemäß erhoben werden. Falls nicht, hat der Strafverteidiger die Möglichkeit dies später zu rügen. 
Das Ermittlungsverfahren kann auf verschiedene Arten enden:

  • Das Verfahren wird eingestellt; 
  • es wird Anklage gegen den Beschuldigten erhoben oder 
  • es ergeht ein Strafbefehl.

Die Einstellung des Verfahrens

Günstigster Fall für den Tatverdächtigen ist die Einstellung des Verfahrens (§ 170 II StPO), die von einem erfahrenen Rechtsanwalt angeregt wird. Gegebenenfalls wird sich der Anwalt auch um eine Einstellung gemäß § 153 I StPO wegen Geringfügigkeit bemühen.

Weiterhin gibt es noch die Möglichkeit der Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann die Einstellung durch Auflage durch Erfahrung aushandeln, die für den Beschuldigten zahlreiche Vorteile, wie dass zum Beispiel keine Eintragung im Bundeszentralregister oder im polizeilichen Führungszeugnis erfolgt.

Der Beginn des Zwischenverfahrens durch Erhebung der Anklage

Mit Erhebung der Anklage beginnt das sogenannte Zwischenverfahren gemäß § 201 I StPO. Im Zwischenverfahren hat der Rechtsanwalt zahlreiche Möglichkeiten, um die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern oder zumindest die Anklage zu Gunsten des Angeklagten zu modifizieren. Beispielsweise kann der erfahrene Strafverteidiger Beweisanträge stellen oder weitere entlastende Beweise sammeln.

Beendigung des Strafverfahrens durch Erlass eines Strafbefehls

Die Besonderheit des Strafbefehls liegt darin, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten ohne vorherige mündliche Verhandlung ergeht. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch von einem Anwalt eingelegt werden.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Der Verlauf des Hauptverfahrens und die Hauptverhandlung

Der wohl wichtigste Teil des Hauptverfahrens ist die Hauptverhandlung. Das Gericht kann sich währenddessen einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten, den Zeugen und sonstigen Beweismitteln verschaffen. Nach Verlesung der Anklageschrift erfolgt die Beweisaufnahme. Anschließend folgen die Plädoyers von Staatsanwalt und Strafverteidiger. Das letzte Wort hat der Angeklagte. Nach Beratung des Gerichts verkündet dieses das Urteil.

Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht wird dafür Sorge tragen, dass in der Hauptverhandlung die zahlreichen Rechte des Angeklagten nicht unterlaufen werden, Richter und Staatsanwalt müssen diese wahren. Er kann bei Missachtung der Prozessrechte durch die Staatsanwaltschaft einschreiten. Durch geschickte Argumentation und Zeugenbefragungen kann der Fachanwalt für Strafrecht das Gericht überzeugen.

Die Einlegung von Rechtsmitteln

Die Prozessmöglichkeiten sind nach ergangenem Urteil noch nicht ausgeschöpft. Der Strafverteidiger kann Berufung oder Revision einlegen. Ein Fachanwalt für Strafrecht wird Sie über das passende Rechtsmittel aufklären.

Während die Berufung das Verfahren vollständig neu aufrollt und neue Beweise hervorgebracht werden können ist die Revision keine neue Tatsacheninstanz. Es werden Verfahrensfehler sowie die korrekte Anwendung des materiellen Rechts in der Vorinstanz geprüft.

Ein qualifizierter Fachanwalt für Strafrecht nutzt die neue Möglichkeit der Verteidigung. Er weiß um die Würdigung des Gerichts und kann gezielt dagegen argumentieren.

Das Vollstreckungsverfahren

Nach Auslaufen der Rechtsmittelfrist oder nach erfolglosen Rechtsmitteln ist das Urteil rechtskräftig. Das Urteil wird nun vollstreckt; am häufigsten werden Geld- oder Freiheitsstrafen vollstreckt. Auch Maßregeln der Besserung und Sicherung oder Maßnahmen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung werden vollstreckt.

Es ist ratsam, wenn ein Rechtsanwalt Ihnen während der Vollstreckung beratend zur Seite steht. Er kann beispielsweise Ihre Rechte im Strafvollzug berücksichtigen oder eine vorzeitige Freilassung ermöglichen.

Häufige Fragen

Durch eine fachkundige Beratung und engagierte Verteidigung des Anwalts lässt sich eine drohende Strafe oft verhindern oder zumindest schmälern. Deswegen sollten Sie frühzeitig einen qualifizierten Fachanwalt für Strafrecht beauftragen.

Hier finden Sie die häufigsten Fragen bezüglich des Strafverfahrens:

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Bereiche des Strafrechts

Zum Strafrecht gehören alle Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) und in den Nebengesetzen aufgeführt sind. Das Allgemeine Strafrecht ist dementsprechend weit und breit gefächert. Von einfachen Ladendiebstählen bis hin zu Körperverletzung, Totschlag und Mord. Einen Einblick in verschiedene Straftatbestände finden Sie in unserem Anwaltsmagazin.

Das Vermögensstrafrecht

Straftaten, die einen wirtschaftlichen Vermögensschaden zur Folge haben sind Vermögensdelikte. Dazu gehören

  • Erpressung(§ 253 StGB),
  • räuberische Erpressung (§ 255 StGB), 
  • Betrug(§ 263 StGB), 
  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB), 
  • Kreditbetrug (§265b StGB), 
    Untreue(§ 266 StGB) und
  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB).

Davon zu trennen sind die sogenannten Eigentumsdelikte. In der Praxis ist mit fast jeder Eigentumsverletzung auch ein Vermögensschaden verbunden. Daher fallen unter das Vermögensstrafrecht im weiteren Sinne

Das Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht bezeichnet als Oberbegriff alle Strafvorschriften, die Tatbestände im gesamten Bereich der Wirtschaft betreffen. Dazu zählen insbesondere

  • Korruption (§§ 299, 331 ff. StGB), 
  • Insolvenzdelikte (§ 297 Insolvenzordnung, § 283 StGB), 
  • das Steuerstrafrecht
  • Untreue (§ 266 StGB) und 
  • Diebstahl des geistigen Eigentums.
Wirtschaftsstrafrecht

Das Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht hat in den letzten Jahrzehnten wie kaum ein anderes Rechtsgebiet eine starke Wandlung erfahren. Kern des Schutzbereichs ist die sexuelle Selbstbestimmung einer Person. Eingegriffen wird in diese durch Zwangshandlungen und Missbrauchshandlungen. In unserem Magazin finden Sie nähere Informationen und Fallbeispiele zu den verschiedenen Straftaten wie:

Das Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist komplex, da es sich aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Es dient dem Schutz des Straßenverkehrs. Hierunter fallen zum Beispiel

Der Entzug der Fahrerlaubnis stellt eine Nebenfolge dar, die für viele schwere Folgen nach sich ziehen kann .

Fahrradunfall mit Fahrerflucht. Es droht Geld- oder Freiheitsstrafe.

Vorteile eines Fachanwalts für Strafrecht

An der Vielzahl verschiedener Straftatbestände erkennen Sie, dass an Ihren Anwalt und Ihre Strafverteidigung hohe Anforderungen gestellt sind. Welchen Rechtsanwalt betrauen Sie mit Ihrem komplexen Sachverhalt? Als Orientierung kann der Fachanwaltstitel dienen, der eine umfangreiche Erfahrung und eine laufend überprüfte Qualifikation gewährleistet. Damit ist eine höchste fachliche Beratungsqualität garantiert.

Selbst bei festgestellter Schuld und einer zu erwartender Verurteilung das jeweilige Strafmaß erheblich davon abhängen kann, welchen Eindruck das Gericht vom Angeklagten gewinnt. Hierauf kann ein langjähriger Anwalt für Strafrecht durch Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Gerichten und den notwendigen Fachkenntnissen entscheidungserheblichen Einfluss nehmen.

Rechtsanwalt Samimi lotet zusammen mit seinem erfahrenen Team gerne alle Schwierigkeiten in Ihrem Fall aus und steht Ihnen mit qualifiziertem Rat als Anwalt zur Seite.

Ihr kompetenter Anwalt in Berlin

Sprechen Sie uns an, wenn Sie auf der Suche nach einer kompetenten fachanwaltlichen Betreuung mit realistischer Aufklärung über Chancen, Kosten und Risiken sind. Wir freuen uns darauf Ihnen helfen zu können.

Unsere Kanzlei erwartet Sie zentral gelegen im Berliner Südwesten in Berlin Steglitz-Zehlendorf, nur eine Minute von der S-Bahn-Haltestelle „Botanischer Garten“ entfernt.

Alles weitere gerne gleich am Telefon oder E-Mail: Sie erreichen uns telefonisch unter 030 8860303 oder über unser Kontaktformular, über das wir gleich die wichtigsten Rahmendaten erhalten:


Formular zur Kontaktaufnahme

Sehr geehrte Damen und Herren, über dieses Kontaktformular können Sie uns Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Sobald Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, werden wir Ihr Anliegen zügig und unbürokratisch prüfen. Je eher Sie sich bei uns melden, desto schneller werden wir für Sie aktiv. Es ist sinnvoll, auch gleich die Ihnen vorliegende Korrespondenz, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, etc. beizufügen, damit wir uns ein zutreffendes Bild von Ihrem Anliegen machen können. Sobald Sie und das Formular übersandt haben, werden wir Ihre Nachricht prüfen und uns bis spätestens 18:00 Uhr des kommenden Werktages bei Ihnen melden. Zeitgleich erhalten Sie eine Kopie dieses Formulars, als PDF Datei per E-Mail übersandt. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und bis bald!

*“ zeigt erforderliche Felder an

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