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Private Krankenversicherung: Wie gelingt der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?

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Wie gelingt der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung? Gregor Samimi – Berliner Fachanwalt für Versicherungsrecht – gibt Tipps.

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht so beschwerlich, wie viele Versicherte glauben. Hierbei gilt es jedoch aufgrund der sich häufig wechselnden gesetzlichen Bestimmungen einiges zu beachten. Wie der Wechsel gelingen kann, erfahren Sie hier.*

Warum lohnt es sich über einen Wechsel nachzudenken?

Ca. 8,8 Millionen Menschen sind in Deutschland privat krankenversichert (PKV).[1] Viele versprechen sich eine bessere medizinische Versorgung und bevorzugte Behandlung von Ärzten. In jungen Jahren wechseln besonders viele zur privaten Krankenversicherung, da die Beitragszahlungen dann noch besonders günstig sind.

Bei einer Änderung der finanziellen Situation, zum Beispiel dem Hinzukommen von Beiträgen für Kinder, geringeren Einnahmen durch die berufliche Tätigkeit oder das Erreichen des Rentenalters oder einer Prämienerhöhung, schauen sich Viele nach kostengünstigeren Alternativen um. Auch beschäftigt viele der Gedanke, ob sie sich die hohen Beiträge in Zukunft noch leisten können, da auch im Rentenalter grundsätzlich die hohen Beiträge weiterhin gezahlt werden müssen. Für all jene stellt sich nun die Frage, ob ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich ist und falls ja, wie dieser bestmöglich durchzuführen ist.

So geht es auch Frederik T, der seine langjährige Partnerin heiraten und eine Familie gründen möchte. Er erhofft sich durch einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung auf lange Sicht eine erhebliche Summe an Versicherungsbeiträgen zu sparen und im Rentenalter nicht noch zusätzlich finanziell belastet zu werden.

Grundsätzlich will der Gesetzgeber es vermeiden, dass die Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen der privaten Krankenversicherung profitieren und so dann im Alter auf die günstigere gesetzliche Krankenversicherung ausweichen. Die gesetzlichen Hürden für einen Wechsel sind folglich hoch!

Gemäß § 193 III VVG besteht für alle in Deutschland ansässigen eine Krankenversicherungspflicht. Somit kann die private Krankenversicherung nicht einfach gekündigt werden, ohne dass zeitgleich eine Folgeversicherung besteht.

Nichtsdestotrotz gibt es Möglichkeiten einen Wechsel durchzuführen.

Private und gesetzliche Krankenversicherung
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung kann sich lohnen

Wer kann von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

1. Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich besteht, wenn das Arbeitseinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, die Möglichkeit als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt momentan bei 56.250 Euro (Stand 2016) gemäß § 4 Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2016.

Wer als Arbeitnehmer nun von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte muss folglich ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erreichen.

Sollte das Einkommen nicht bereits, wegen einer beruflichen Veränderung, unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

a) Einkommensreduzierung

Versicherungswechsel private gesetzliche Krankenversicherung
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sollte gut überlegt sein

Die erste Variante besteht darin das Einkommen, beispielweise durch Teilzeitarbeit soweit zu reduzieren, dass es unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Sobald der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen ist, kann nun wieder ein Einkommen oberhalb der Entgeltgrenze erzielt werden. Hier gibt es Kniffe, die oft nur den Experten bekannt sind. Insoweit lohnt es sich einen Rechtsanwalt im Einzelfall hinzuzuziehen, wenn man nicht weiterkommt und man keine Fehler machen will.

Frederik T. erzielt ein jährliches Einkommen von 70.000 € als Wirtschaftsberater. Um den beabsichtigten Wechsel durchzuführen und seine Zukunftspläne umzusetzen beschließt er mit seinem Arbeitgeber sein Vollzeitstelle zunächst in eine Teilzeitstelle umzuwandeln. Daraufhin kündigt er die private Krankenversicherung und wechselt in die gesetzliche Krankenversicherung. Nach Zeitablauf wird sein Arbeitsvertrag wieder auf Vollzeit umgestellt und er ist weiterhin gesetzlich Krankenversichert und profitiert langfristig von den günstigeren Beiträgen.

Tipp: Es sollte immer auch geprüft werden, ob die erworbenen Altersanwartschaften in der privaten Versicherung erhalten werden können. Außerdem könnte es sich möglicherweise lohnen, nahtlos bei demselben Versicherer eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen um die privatärztliche Versorgung sicherzustellen und die erneute Gesundheitsprüfung zu vermeiden.

b) Einkommensumwandlung

Sollten Sie mit Ihrem Einkommen nur knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (für 2016 über 56.250 Euro) und nicht über 59.226 Euro verdienen, besteht die Möglichkeit durch eine Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge das Einkommen kurzzeitig unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu senken und so dann in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

So im Fall von Gertrud B. Diese erzielt als Grafikdesignerin ein Jährliches Gehalt von 58.000 €. Sie beschließt im Hinblick auf die stetig steigenden Beiträge der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dazu zahlt sie einen Beitrag ihres Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge und schafft es somit ihr Einkommen unterhalb die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu bringen. Nach Kündigung ihrer privaten Krankenversicherung wechselt sie erfolgreich in die gesetzliche Krankenversicherung.

Fazit: Es bestehen somit grundsätzlich zwei Möglichkeiten als Arbeitnehmer von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Um bei dem Wechsel Fehler zu vermeiden und die richtige Strategie zu wählen empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen.

2. Selbständige in der privaten Krankenversicherung

Der Wechsel von der PKV für Selbständige in die gesetzliche Krankenversicherung gestaltet sich deutlich schwieriger.

a) Aufnahme einer Beschäftigung

Die einfachste aber auch einschneidendste Möglichkeit besteht in der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses. Jedoch muss das Beschäftigungsverhältnis als Hauptberuf ausgeübt werden und die Selbständigkeit kann nur noch als Nebenberuf betrieben werden.

Gert B. ist seit längerem selbständiger Immobilienmakler und in der privaten Krankenkasse versichert. Er spielt schon länger mit dem Gedanken in ein Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Schließlich gelingt es ihm eine neue Stelle zu finden. Er nutzt die Gelegenheit und wechselt von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.

Zu beachten ist auch, dass es sich um ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis handelt, man also weisungsgebunden als Arbeitnehmer angestellt ist. Ferner gibt es bei der Abgrenzung zwischen Hauptberuf und Nebenberuf keine festen Grenzen.

b) Familienversicherung

Ist ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert können Sie sich über diesen mitversichern. Jedoch darf Ihr monatliches Einkommen dann 415 € oder 450 € in einem Mini-Job Verhältnis nicht übersteigen.

Paul K ist als Rechtsanwalt seit Jahren privat Krankenversichert. Als seine Frau das zweite Kind bekommt, beschließt er zunächst seine Arbeit nieder zu legen und sich um die Kinder zu kümmern. Er nutzt die Gelegenheit und kündigt seine private Krankenversicherung und wechselt in Form der Familienversicherung zu der gesetzlichen Krankenversicherung seiner Frau.

3. Wechsel ab 55 Jahren von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung

Der Wechsel für die Gruppe der ab 55 Jährigen ist beinahe ausgeschlossen, da ein Missbrauch durch niedrige Beitragszahlung in jungen Jahren in der privaten Krankenversicherung und so dann ein Wechsel im Alter in die gesetzliche Krankenversicherung verhindert werden soll. Es besteht lediglich die Möglichkeit gemäß § 6 Absatz 3a SGB V, falls sie in den letzten fünf Jahren an einem Tag gesetzlich Krankenversichert waren und für mehr als die Hälfte der Zeit keine Versicherungspflicht bestand, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kehren. Für selbständig Tätige, die mindestens 55 Jahre alt sind besteht ebenfalls die Möglichkeit sich über die Familienversicherung des Ehepartners mitzuversichern.

Monica R. schloss in jungen Jahren als Selbständige eine private Krankenversicherung ab. Im Alter von 52 wechselte sie in ein Arbeitsverhältnis und wechselte in die gesetzliche Krankenkasse. Mit 54 Jahren wechselte sie zurück in die Selbständigkeit und wieder in die private Krankenversicherung. Nun mehr ist sie bereits 56 Jahre alt und möchte aufgrund der hohen Beiträge zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht erklärt ihr, dass dies in ihrem Fall möglich ist, da sie in den letzten Jahren an einem Tag gesetzlich Krankenversichert war und auch die weiteren Ausschlussgründe nicht greifen. Daraufhin kündigt Monica ihre private Krankenversicherung und wechselt erfolgreich in die gesetzliche Krankenversicherung.

4. Härtefälle

Sollte ein Wechsel mit den Optionen als Angestellter oder Selbständiger für Sie nicht in Betracht kommen, gibt es noch weitere Möglichkeiten. Zu beachten ist jedoch, dass diese nur mit drastischen Veränderungen ihrer beruflichen Situation und gegebenenfalls auch ihrem Wohnort möglich sind.

a) Bezug von Arbeitslosengeld

Grundsätzlich können privat Krankenversicherte, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen, weiterhin privat Krankenversichert bleiben und einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten.

Sollten sie nicht über 55 Jahre alt sein, können Sie durch den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II jedoch auch wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nachdem sie in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt sind, besteht nach dem Bezug von ALG I diese weiter und sie werden als freiwillig Versicherter geführt.

Achtung: Versicherte ab 55 Jahren können auch nach dem Bezug von Arbeitslosengeld nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn sie in den letzten 5 Jahren privat krankenversichert waren.

b) Wegzug ins EU-Ausland

Die drastischste Lösung stellt der Wegzug in ein krankenversicherungspflichtiges EU-Land da. Nach einer Krankenversicherung in dem EU-Land besteht grundsätzlich nach der Rückkehr nach Deutschland die Möglichkeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. Über die einzelnen Voraussetzungen muss sich jedoch genau informiert werden. Ein Rechtsanwalt gibt Ihnen dazu gerne Auskunft, welche Länder und Möglichkeiten in Betracht kommen und geht auf ihre persönlichen Bedürfnisse ein.

5. Letzter Ausweg: Reduzierung der Kosten der privaten Krankenversicherung

Sollte ein Wechsel absolut nicht möglich sein besteht immerhin noch die Möglichkeit sich über einen günstigeren Tarif in der privaten Krankenversicherung zu informieren und den Tarif zu wechseln. Gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer verpflichtet den Wechsel durchzuführen.

Sollte kein günstigerer Tarif zur Verfügung stehen haben sie jederzeit das Recht in den Basistarif zu wechseln. Dieser gewährt gemäß § 193 IV VVG einen ähnlichen Versicherungsschutz wie die gesetzliche Krankenversicherung.

Vorsicht: Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten von Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte liegt in dem Basistarif der privaten Krankenkasse oftmals unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist also grundsätzlich einem Tarifwechsel in den Basistarif vorzuziehen.

Wie sollte ich beim Wechseln von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung vorgehen?

1. Die private Krankenversicherung widerrufen

Wer erst kürzlich einen privaten Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat, kann nach Erhalt des Versicherungsscheines, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen. Hierzu genügt ein Schreiben in Textform an den Versicherer. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Einschlägige Rechtsvorschrift ist § 8 VVG. Immer wieder kommt es vor das die Widerrufsbelehrungen der Versicherer die gesetzliche Form nicht einhalten, fehlerhaft sind und somit die Widerrufsfrist niemals wirksam zu laufen begonnen hatte. Ein Widerruf ist somit grundsätzlich auch noch Jahre später möglich. Lassen Sie Ihre Versicherungspolice und die Widerrufsbelehrung daher von einem Spezialisten auf etwaige Fehler unter die Lupe nehmen.

2. Möglichkeiten für einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung abwägen

Je nachdem ob Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden oder selbständig Tätig sind ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Wägen Sie die Optionen genau ab und lassen Sie sich fachkundig von einem Spezialisten beraten bevor sie vorschnell eine Entscheidung treffen. Nur so können folgenschwere Fehler vermieden werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer den Lebenssachverhalt rechtlich falsch bewerten und sich dann Irrig für eine falsche Möglichkeit entscheiden.

3. Sich vom Rechtsanwalt beraten lassen

Haben sie sich bereits für eine Alternative entschieden oder sind sich noch unschlüssig wie der Wechsel am besten vollzogen werden kann? Lassen Sie sich in jedem Fall umfangreich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten. Oftmals kann auch nach der Ablehnung der Wiederaufnahme der gesetzlichen Krankenkasse mit einem rechtzeitigen Widerspruch noch eine Aufnahme erreicht werden.

4. Was muss ich des Weiteren noch beachten?

Keinesfalls sollte vorschnell eine Entscheidung getroffen werden, da weitreichende Konsequenzen drohen. Die anwaltschaftliche Beratung kann zu jeder Zeit im Verfahren bestmöglich auf Ihre individuelle Konstellation eingehen und die für Sie passende Möglichkeit den Wechseln von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgreich durchzuführen liefern.

Immer einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich  einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Einzelfallbezogenheit und Aktualität des gegenständlichen Beitrages übernehmen. Insoweit wird eine Haftung ausdrückliche ausgeschlossen.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

[1] https://www.pkv.de/service/zahlen-und-fakten/

Haftungsausschluss:
Rechtsanwalt Gregor Samimi und die Autoren der hier mitgeteilten Informationen haften nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Einzelfallbezogenheit und Aktualität  bzw. für die irrtümliche Rechtsanwendung und leisten keinen Ersatz für unerfüllte Ansprüche, die aus den gegenständlichen Informationen abgeleitet werden können. Haftungsansprüche, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben verursacht, sind grundsätzlich ausgeschlossen, solange kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Weitere Tipps und Infos finden Sie hier:

So wechseln Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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