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Fahrerflucht – Wie verhalte ich mich als Opfer richtig?

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Fahrerflucht und Schaden – Gregor Samimi, Berliner Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, gibt Tipps rund um das Thema Unfallflucht und seine Folgen.

Aktualisiert am 28.08.2019, 13:20 Uhr, durch RA Gregor Samimi

Fahrerflucht – Wie verhalte ich mich als Opfer richtig?

Man wird in einen Unfall verwickelt und der Unfallgegner entfernt sich von der Unfallstelle unerlaubt – Was nun?

Die Gründe für Fahrerflucht bzw. das sogenannte unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle können vielfältig sein. Mitunter hat er oder sie es eilig, weil es kurz vor acht ist und die Kinder noch pünktlich in die Schule müssen. Da passt der abgefahrene Autospiegel nicht in den Zeitplan. Hier erfahren Sie, wie Sie sich als Geschädigte oder Geschädigter nach einem Unfall richtig verhalten um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der Berliner Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi erteilt Auskunft über die Rechtslage und gibt Tipps, wie Sie sich als Betroffene(r) einer Fahrerflucht am besten verhalten.

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Wie sollte ich mich verhalten, wenn es gekracht hat?

Fahrerflucht und ihre Folgen.
Eine Studentin wird Opfer. Gregor Samimi steht am 18.10.2017 Rede und Antwort zum Thema Fahrerflucht und den Folgen.

Unmittelbar nach dem Aussteigen, sollten Sie sich nicht übertölpeln lassen und mit dem Handy Aufnahmen von dem Nummernschild und dem Fahrzeug des Gegners machen; auch wenn sich dies übertrieben anhört. Die Praxis lehrt, dass es sich so mancher überlegt und sich dann doch noch aus dem Staub macht ohne seine Daten zu hinterlassen. Hiernach sollten die Personalien ausgetauscht und unbedingt die Polizei hinzugezogen werden. Später wird der Sachverhalt von dem Unfallgegner oft plötzlich völlig anders dargestellt oder es finden sich plötzlich im Nachhinein Zeugen. Spontane Äußerungen gegenüber der Polizei können später helfen, den Sachverhalt so darzustellen, wie er passiert ist.

Herr Samimi, was veranlasst Verkehrsteilnehmer, sich einfach von der Unfallstelle zu entfernen?

Die Gründe können sehr banal sein. In der anwaltlichen Praxis begegnen mir unter anderem immer wieder die gleichen Fallgestaltungen bei Fahrerflucht:

  1. Der unfallflüchtige Fahrer ist nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis oder er verbüßt gerade ein Fahrverbot.
  2. Er oder sie stand unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und fürchtet den Verlust der Fahrerlaubnis
  3. Das Fahrzeug hatte keinen gültigen Versicherungsschutz mehr
  4. Es wird die Höherstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung befürchtet
  5. Der Unfallflüchtige befürchtet den Versicherungsregreß
  6. Der Fahrer ist noch im Beisitz eines Führerscheins auf Probe
  7. Das Fahrzeug ist nur geliehen oder gemietet
  8. Sie sind bereit wiederholt mit Alkohol am Steuer aufgefallen und befürchten nun die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung.

Hilft es, wenn der Unfallgegner seine Daten an der Unfallstelle hinterlassen hat?

Es ist mitunter ein Zeichen des guten Willens. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Daten mitunter nur zum Schein hinterlassen werden und die Fahrerflucht zu verschleiern versucht. Hier und da finden sich Zahlendreher in der Mobilfunknummer oder der Name ist unrichtig oder unleserlich hinterlassen worden. Leider werden die Zettel auch nachträglich entfernt oder durch Regen und Wind unkenntlich. Vielen Verkehrsteilnehmern ist durchaus bewusst, dass der Zettel unter dem Scheibenwischer eben nicht genügt.

Was, wenn es mir nicht gelungen ist, mir das Kennzeichen zu notieren oder mir das Unfallgegner-Fahrzeug gänzlich unbekannt ist?

In diesem Fall sollte man auch unter Hinzuziehung der Polizei, die nähere Umgebung nach einem Fahrzeug absuchen, was einen passenden Schaden aufweisen könnte. Die Erfahrung lehrt, dass man hier als Opfer der Fahrerflucht durchaus gute Chancen hat auf den Unfallflüchtigen bzw. auf sein Fahrzeug zu treffen. Die Aufklärungsquote bei Unfallflucht gibt Anlass zur Hoffnung; insbesondere dann, wenn der Flüchtige zu Hause angetroffen wird.

Wie verhalte ich mich gegenüber der gegnerischen Haftplichtvericherung?

Auf gar keinen Fall sollte man sich hinhalten lassen und der Versicherung eine angemessene Frist zur Regulierung des Schadens setzten. Oft sind hier 6 bis 8 Wochen durchaus angemessen. In der Regel klärt sich der Sachverhalt auch auf, wenn die amtliche Ermittlungsakte der Polizei vorliegt und die Versicherung auch einsieht, zahlen zu müssen. Mitunter behauptet die Versicherung auch, die Schadensmeldung des Fahrers lägen noch nicht vor.

Genügt es, der Versicherung Fotos von meinem geschädigten Fahrzeug zu übersenden oder sollte ich einen Sachverständigen bemühen?

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls sollte man darauf bestehen, einen eigenen Sachverständigen mit der Feststellung des Schadens zu beauftragen. Später ist es nur noch bei begründeten Zweifeln möglich, doch noch einen eigenen Gutachter zu bestellen. Die Kosten des Gutachtens trägt die Versicherung des Unfallgegners. Es macht wenig Sinn, sich mit dem Gutachter der Versicherung zu begnügen.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch?

Häufigste Sanktionen* Strafe bzw. Auflage Punkte Fahrverbot/Führerscheinentzung
Schaden kleiner als 600 € Geldauflage keine
Schaden kleiner als 1.300 € Geldstrafe 2 bis zu 3 Monate Fahrverbot
Schaden größer als 1.300 € Hohe Geldstrafe (oft ein Monatsnettogehalt) 3 Fahrerlaubnisentzug zumeist für 10-12 Monate
*ohne Gewähr

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

1 Kommentar zu „Fahrerflucht – Wie verhalte ich mich als Opfer richtig?“

  1. Tobias Müller

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Fahrerflucht. Mein Onkel wir gerade vor Gericht von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertreten, da er in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt war. Gut zu wissen, dass man nach einem Unfall sofort Fotos vom Wagen und Nummernschild der anderen Partei machen sollte.

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