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Blitzer: „Ich wurde geblitzt – was nun?“

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Blitzer – Hilfe in Berlin durch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Blitzer: „Ich wurde geblitzt – was nun?“

Die 27-Jährige Anna B. fährt im Mai 2017 für einen Ausflug ohne böse Gedanken durch den A100 Autobahntunnel im Ortsteil Britz- Berlin und dann passiert es: auf einmal blendet sie kurz ein heller Blitz. Sofort versteht sie und schaut auf den Tachometer und sieht ihre Befürchtungen bestätigt. Sie fährt 95 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h und wurde dabei von dem stationären Blitzer erfasst. Anna B. wird nun in einigen Wochen einen Bußgeldbescheid erhalten und voraussichtlich ebenfalls zu den 1,5 Millionen Euro beisteuern müssen, die 2017 durch Berlins lukrativsten stationären Blitzer- den im Tunnel Britz auf der A 100- von zu schnellen Autofahrern einkassiert wurden.

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Verkehrsunfälle lassen sich immer wieder auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückführen. Blitzer sollen Verkehrsunfälle verhindern und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Allerdings kommt es nach wie vor zu Verstößen gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr. Um das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer für Tempovorgaben zu stärken, wird seit dem 10. Oktober 2013 in Deutschland jährlich ein Blitzermarathon durchgeführt. Dieser dauert von 6 Uhr früh bis 22 Uhr.

Die Polizei setzt diverse Messgeräte ein und zeigt besonders an Unfallschwerpunkten und Raserstrecken Präsenz. Die Messstellen werden zum Teil von der Polizei bekannt gegeben, aber auch Medien berichten über die Standorte der Blitzer. Beispielsweise der Große Stern in Berlin rangierte mit 225 Verkehrsunfällen (2015: 275) auf Platz 4 der zehn Spitzenreiter der Unfallhäufigkeitspunkte in Berlin mit Personenschäden. Was es im Zusammenhang mit Blitzern zu beachten gilt, erfahren Sie hier:

Strafen für Temposünder

Blitzer-Radarfalle- POLISCAN RED+SPEED-Großer Stern-Berlin

In den meisten Fällen flackert ein kurzer Blitz auf und ein Blick auf den Tachometer bestätigt, Sie sind zu schnell gefahren. Manchmal stellt sich jedoch die Frage, ob nicht vielleicht der Fahrer der benachbarten Spur gemeint war. Teilweise wird die Messung nicht einmal bemerkt, da die modernen Techniken keinen Blitz auslösen. Daher besteht Klarheit erst, wenn der Bußgeldbescheid bzw. ein Anhörungsbogen ins Haus flattert. Damit ist mitunter erst binnen drei Monaten nach dem Blitzer-Ereignis zu rechnen. Die Behörde teilt Ihnen in dem Schreiben unter anderem die Geschwindigkeitsüberschreitung mit. Da die Werte der Geschwindigkeitsmessgeräte zum Teil ungenau sein können, existieren Toleranzen.

Der Bußgeldkatalog 2017 informiert über die jeweiligen Sanktionen. Werden Sie auf einer Autobahn mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h geblitzt, drohen Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ein solcher Verstoß wird innerorts härter bestraft, nämlich mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.

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Geblitzt – Alle Infos rund um die Radarfalle 

Wir bieten Ihnen eine professionelle und individuelle Beratung. Ihr Bußgeldbescheid wird von uns gründlich auf etwaige Formfehler, Rechtsfehler oder mangelhafte Beweise geprüft. In Absprache mit Ihnen legen wir Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und vertreten Sie vor Gericht. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens und leiten Ihnen behördliche Schreiben zur Kenntnisnahme weiter. Bei Nachfragen, können Sie sich per E-Mail oder telefonisch an uns wenden. Wir rufen Sie auch gerne zurück.

Wie werde ich geblitzt?

Geschwindigkeitsüberschreitungen können auf verschiedene Weise festgestellt werden. In der Regel erfolgt die Messung der Geschwindigkeit durch Blitzer. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Messgeräten. Besonders häufig kommt die Verkehrsradaranlage zum Einsatz. Ist ein Fahrzeug zu schnell, löst das Gerät einen Blitz aus und erstellt ein Foto vom Kfz-Kennzeichen und dem Fahrzeugführer. Lichtschranken messen die Zeit und ermitteln anhand der Distanz die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. So kann auch hierdurch ein Fahrverstoß festgestellt werden. Neu entwickelt wurde die Laserpistole. Die Laserpistole ist ein Handmessgerät. Innerhalb kürzester Zeitabstände werden mehrere Lichtimpulse abgegeben.

Anhand der Vielzahl von Messungen kann die Entfernung und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs errechnet werden. Äußerlich nicht zu erkennen sind die sogenannten Blitzer mit Induktionsschleifen oder Piezo-Technologie. Die Tempoüberwachung erfolgt unterirdisch, da die Sensoren einige Zentimeter tief im Straßenbelag liegen. Insoweit schreitet die Technologie immer weiter voran, um Rasern auf die Schliche zu kommen. Oftmals bemerken Betroffene die Geschwindigkeitsüberschreitung erst, wenn sie einen Bußgeldbescheid bzw. einen Anhörungsbogen im Briefkasten vorfinden.

Wie groß ist ein Toleranzabzug bei den jeweiligen Geschwindigkeitsmessgeräten?

Grundsätzlich gilt bei allen Geschwindigkeitsmessgeräten dieselbe Toleranz. Dabei ist es irrelevant, ob es sich bei den Geräten, zur Messung der Geschwindigkeiten, um inner- oder außerorts aufgestellte Blitzer, Lasermessgeräte oder ähnliches handelt.

Diese benannten stationäre Blitzer liefern grundlegend messgenaue Geschwindigkeitsangaben, sodass diese Blitzer eine geringe Toleranz haben. Hier werden regelmäßig nur drei bis fünf Prozent der gemessenen Geschwindigkeit bei über 100 km/h bzw. 3km/h bei gefahrenen Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h abgezogen.

Bei mobilen Blitzern(hier Verlinkung nach unten setzen) kann es häufiger zu Abweichungen kommen, weshalb der Toleranzabzug hier höher anzusiedeln ist. Gerade bei Nachfahrsystemen (Provida-Fahrzeuge) kann die Geschwindigkeitsmessung um fünf bis zehn Prozent korrigiert werden. Anders als bei den stationären Blitzern ist die Strafe für Verkehrssünder hier von dem Ort (innerorts, außerorts) und der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung abhängig.

Was ist ein Anhörungsbogen?

Die Bußgeldbehörde verschickt meist vor dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen. Dieser enthält bereits alle wichtigen Informationen (z.B. Zeit und Ort der Begehung, den Tatvorwurf, die konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung und die Bußgeldvorschrift). Auch das zu erwartende Bußgeld kann bereits abgedruckt sein. Der Anhörungsbogen soll dem Betroffenen die Möglichkeit einräumen, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Die Frist beträgt eine Woche. Mandanten stehen nun oft vor der Frage, ob sie sich zur Sache äußern sollen oder nicht. Dabei steht Folgendes fest: Sie sind dazu verpflichtet, die Angaben zu Ihrer Person zu überprüfen und ggf. korrigieren zu lassen.

Zum Tathergang müssen Sie sich allerdings nicht äußern! Sie können von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und müssen sich nicht selber belasten. Daraus darf die Behörde auch keine negativen Schlüsse ziehen. Bei einer Beantwortung des Anhörungsbogens laufen Sie Gefahr, belastende Aussagen zu treffen. So geben Sie beispielsweise zu, gefahren zu sein, um sich kooperativ zu zeigen. Dabei existiert gar kein Blitzerfoto, weshalb Ihre Fahrereigenschaft hätte bezweifelt werden und eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden können. Sie können bereits nach Erhalt des Anhörungsbogens einen Anwalt aufsuchen und sich zur Sache beraten lassen.

Blitzer Strafen – Was ist ein Bußgeldbescheid?

Nach einem Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht wird dem Betroffenen ein Bußgeldbescheid zugestellt. Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt regelmäßig mittels gelber Postzustellungsurkunde. Der Bußgeldbescheid enthält Angaben zur Person des Betroffenen, die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort der Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften, die Beweismittel sowie die Geldbuße und die Nebenfolgen (z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg).

Der Betroffene wird in dem behördlichen Schreiben aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die Geldbuße zu zahlen. Das Bußgeldverfahren ist damit vorläufig abgeschlossen. Eine strafrechtliche Verfolgung der Tat hat der Verkehrssünder nicht mehr zu befürchten, da ein Bußgeldbescheid eine solche verhindert. Der Bußgeldbescheid ist innerhalb der nächsten drei Monate nach der Begehung der Tat zu erwarten. Eine spätere Zustellung führt nicht automatisch zur Verjährung, denn im Falle einer Unterbrechung verlängert sich die Verjährungsfrist.

Fahranfänger in der Probezeit

Werden Fahranfänger in der Probezeit mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h geblitzt, wird neben dem Bußgeld ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert. Mit einem Entzug des Führerscheins ist zu rechnen, wenn Sie in der Probezeit drei Mal mit über 20 km/h geblitzt wurden.

Lesen Sie hier mehr zu: Geblitzt in der Probezeit.

Geblitzt und das Handy benutzt

Werden Sie geblitzt während Sie telefonieren, liegen zwei Ordnungswidrigkeiten vor. Die Geschwindigkeitsüberschreitung und die Missachtung des Handyverbots stehen dann in Tateinheit zueinander. Betroffene müssen häufig den Regelsatz für das teurere Delikt zahlen und die Hälfte vom zweiten Verstoß. Tatmehrheit liegt hingegen vor, wenn Sie auf der Autobahn geblitzt und später in der Stadt wegen Telefonierens während der Fahrt von der Polizei herausgewunken werden. Dann erwarten Sie zwei gesonderte Bußgeldbescheide.

Lesen Sie hier mehr über: Handy am Steuer: “Wann droht ein Bußgeldbescheid?“.

Fahrverbot droht auch bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Strafen verschärfen sich auch, wenn man zwei Mal geblitzt wird. Wer mindestens 26 km/h zu schnell gefahren ist, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Wurde bereits nach dem ersten Verstoß ein Fahrverbot verhängt, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat.

Fehlende Fahrerlaubnis

Wer keine Fahrerlaubnis besitzt und in eine Geschwindigkeitskontrolle gerät, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Blitzer: Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid

Die Konsequenzen für Raser können schwerwiegend sein. Sie sollten dies unter keinen Umständen auf die leichte Schulter nehmen. Das beachtliche Bußgeld reißt eine große Lücke ins Portemonnaie und zudem ist auch noch der Führerschein in Gefahr. Lassen Sie sich nicht voreilig auf den Bußgeldbescheid ein, indem Sie Zahlungen vornehmen oder sich zur Sache einlassen. Es empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze muss nicht zwangsläufig hingenommen werden. Drohen gravierende Konsequenzen kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Dieser ist innerhalb von zwei Wochen bei der Bußgeldbehörde einzulegen. Ein Anwalt kann die Chancen und Risiken einschätzen und Sie individuell zu dem Thema beraten.

Wie kann ich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?

Sie können gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, indem Sie bei der Bußgeldbehörde Einspruch einlegen. So wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig. Nehmen Sie keine Zahlungen auf den Bußgeldbescheid vor. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Falls Sie sich bis dahin noch nicht an einen Rechtsanwalt gewendet haben, dies aber nun tun wollen, müssen Sie schnell handeln, damit Ihr Anwalt fristgerecht Einspruch einlegen kann. Dieser zeigt die anwaltliche Vertretung an, legt Einspruch ein und beantragt Akteneinsicht. Nach Sichtung der Aktenlage ist meist erkennbar, ob der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Den Einspruch können Sie auch selbst bei der Bußgeldbehörde einlegen. Allerdings besteht für Sie nicht die Möglichkeit der Akteneinsicht. Gerade dies ist allerdings für eine Verteidigung vor Gericht enorm wichtig.

Blitzer Strafen: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ist die Einspruchsfrist verstrichen, bestehen nur eingeschränkt Möglichkeiten, den Einspruch doch noch wirksam einzulegen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist möglich, wenn jemand ohne Verschulden daran gehindert wurde, die Frist einzuhalten. Dies gilt zum Beispiel für eine falsche oder unklare Rechtsmittelbelehrung sowie schwere Krankheit. In diesem Fall muss ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden.

Das Blitzerfoto und der Beweis der Fahrereigenschaft

Häufig kann der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht zweifelsfrei identifiziert werden. Dann versendet die Behörde den Bußgeldbescheid zumeist ohne Foto. In einem solchen Fall können Sie beantragen, sich das zurück gehaltene Bild zeigen zu lassen. In der Regel können Sie sich das Blitzerfoto dann bei der zentralen Bußgeldstelle anschauen. Nachdem Sie bzw. Ihr Anwalt das Bild gesehen haben, lässt es sich zumeist abschätzen, ob ein Einspruch ratsam ist. Ist das Beweisfoto von derart schlechter Qualität, dass Sie nicht auf dem Bild zu erkennen sind, könnte ein Einspruch erfolgsversprechend sein. Letztlich entscheidet jedoch der Richter. Ist er der Meinung, Sie auf dem Bild zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid gültig.

In strittigen Fällen kann das Gericht ein anthropometrisches Gutachten anordnen. Teilweise wird auch von hinten geblitzt, sodass der Fahrzeugführer auf dem Foto gar nicht abgebildet wird. Auch hier können Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Die Behörde muss Ihnen nachweisen, dass Sie am Steuer saßen. Ohne Blitzerfoto gestaltet sich dies allerdings schwierig. Dass Sie der Halter des Fahrzeugs sind, reicht nicht aus. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Die Behörde darf daraus keine negativen Schlüsse ziehen.

Wenn das Verfahren Formfehler aufweist

Ein Bußgeldbescheid kann allerdings auch wegen Form-, Frist- oder Inhaltsfehler angegriffen werden. Zur inhaltlichen Vollständigkeit gehören zum Beispiel Angaben zur Person des Betroffenen, die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort sowie die Beweismittel. Notwendiger Bestandteil ist auch die sogenannte Rechtsmittelbelehrung. Weiterhin ist eine korrekte Frist anzugeben. Gerade bei der Fristberechnung ergeben sich aber mitunter Fehler. Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich auch hier. Ihr Rechtsanwalt kann den Bußgeldbescheid auf etwaige Fehler überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Geblitzt: Eintritt der Verjährung im Bußgeldverfahren

Die nachfolgend skizzierte Entscheidung des Amtsgerichts Schwerin vom 08.05.2017 zeigt, wie schnell eine Verkehrsordnungswidrigkeit im konkreten Fall verjähren kann:

[…] „hat das Amtsgericht Schwerin durch die Richterin Jendersie am 08.05.2017 beschlossen:

  1. Das Verfahren wird gemäß § 206 a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG eingestellt.
  2. Die Kosten des Verfahrens tragt die Staatskasse. Es wird davon abgesehen, der Staatskasse die notwendigen Auslagen der Betroffenen aufzuerlegen.
    Gründe:

Das Amtsgericht Schwerin hat das Verfahren wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt und führt hierzu aus:

Der Betroffenen wurde mit Bußgeldbescheid vom 10.08.2016 zur Last gelegt, am 04.06.2016 um 19:09 Uhr als Führerin des PKW LRO- in Schwerin, Obotritenring/Wittenburgerstr. das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet zu haben. Die am 04.06.2016 begangene Tat ist verjährt. Gem. § 26 Abs. 3 StVG betragt die Verjährungsfrist bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist. Die Verwaltungsbehörde hat unter dem 10.08.2016 einen Bußgeldbescheid erlassen und der Betroffenen nach der Zustellungsurkunde am 12.08.2016 zugestellt.

Mithin war die Verjährung gem. § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG für sechs Monate unterbrochen. Eine weitere verjährungsunterbrechende Handlung erfolgte erst nach Ablauf dieser sechs Monate, nämlich am 21.04.2017 mit Eingang der Akte beim Amtsgericht (§ 33 Abs. 1 Nr. 10 OWiG). Auf die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 12.10.2016 wurde die Akte erst am 20.04.2017 an das Amtsgericht weitergeleitet und ging dort erst einen Tag später ein. Es besteht damit ein Verfahrenshindernis, so dass das Verfahren nach § 206 a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen ist. Die Kosten- und Auslagenentscheidung folgt aus § 467 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG. Die notwendigen Auslagen der Betroffenen hat diese unter Würdigung der Sach- und Rechtslage selbst zu tragen.“

Blitzer Strafen: Hinreichender Tatverdacht

Nach dem Einspruch prüft die Bußgeldbehörde erneut den Sachverhalt. Im besten Falle stellt sie das Verfahren ein. Besteht nach Ansicht der Behörde ein hinreichender Tatverdacht, leitet sie die Akte an das zuständige Gericht weiter. Dieses wird über die Eröffnung des Verfahrens beschließen. Im Hauptverfahren wird über die Bußgeldsache verhandelt. Ist das Gericht der Ansicht, dass der Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht vorliegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Bestenfalls hat die Bußgeldsache Erfolg, dann stellt der Richter das Verfahren ein und der Bußgeldbescheid wird verworfen. Vor Gericht können Sie selbst auftreten, es empfiehlt sich allerdings, einen Rechtsanwalt mit der Sitzungsvertretung zu beauftragen. Dies erspart Ihnen Nerven und Sie laufen nicht Gefahr, sich selbst durch eine Aussage zu belasten.

Geblitzt – Wann gelingt eine Einstellung des Bußgeldverfahrens?

Eine Einstellung des Verfahrens kann nicht garantiert werden. Dafür hängt das Verfahren von zu vielen Faktoren ab (die Beweislage, Aussagen von Zeugen, die Ansicht des Gerichts,…). Allerdings lässt sich der Ausgang des Verfahrens zumindest prognostizieren. Das Bußgeldverfahren kann in der Regel erfolgreich abgeschlossen werden, wenn das Beweismittel unverwertbar ist. So wird bei einer Geschwindigkeitskontrolle das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Hilfe eines Blitzers festgestellt. Wurde das eingesetzte Messgerät jedoch nicht korrekt geeicht, nicht vorschriftsgemäß aufgebaut oder bedient, dann ist die Geschwindigkeitsmessung unverwertbar.

Da die Verkehrsbehörde den Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht nicht beweisen kann, stellt das Gericht das Verfahren ein. Gerade bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Überfahren einer roten Ampel erstellt das Geschwindigkeitsmessgerät ein Blitzerfoto und ermittelt anhand des Kennzeichens den Halter des Fahrzeugs. Diesem wird der Bußgeldbescheid übersandt. Ist der Halter des Fahrzeugs zum Tatzeitpunkt gar nicht gefahren, lässt sich dies in den meisten Fällen anhand des Fotos, Zeugen oder anderer Beweise (z.B. Quittungen von Reisen) belegen und das Verfahren endet mit einer Einstellung.

Häufig ist das Foto auch nicht aussagekräftig, sodass der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann. Auch in diesen Fällen kann die Verkehrsbörde ihrer Beweislast nicht genügend nachkommen, sodass das Verfahren erfahrungsgemäß zur Einstellung gebracht wird. Teilweise wird der Raser von hinten geblitzt, dann existiert kein Blitzerfoto von dem Autofahrer. Auch hier erweist sich die Beweisführung als schwierig, sodass der Mandant auf ein gutes Ende hoffen darf. Auch bei Formfehlern des Bußgeldbescheids stehen die Erfolgsaussichten gut. Daneben ergeben sich je nach konkretem Einzelfall weitere Gründe, die für eine Einstellung des Verfahrens sprechen.

Geblitzt – Was droht mir im schlimmsten Fall?

Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht als Sanktion die Verhängung eines Bußgeldes vor. Dieses reicht von 10 Euro Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h, bis hin zu einer beachtlichen Summe von 680 Euro wegen einer überhöhten Geschwindigkeit von 75 km/h in der Stadt. Je schwerwiegender der Verstoß, desto höher ist das angeordnete Bußgeld. Das Bußgeld ist in der Regel zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft auf das im Bußgeldbescheid angegebene Konto einzuzahlen. Wenn nicht gezahlt wird und kein Einspruch eingelegt worden ist, wird ein Mahnverfahren eröffnet, das bis zur Erzwingungshaft führen kann.

Neben dem Bußgeld existieren im Verkehrsrecht weitere Nebenfolgen. Bei einem gravierenden Verstoß kann ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten angeordnet werden. Der Betroffene behält seine Fahrerlaubnis, diese wird allerdings für die angegebene Zeit amtlich verwahrt. Daneben droht die Eintragung von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drohen ein oder zwei Punkte in Flensburg. Die Sanktionen sollten Sie allerdings nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn unter Umständen ist der Führerschein in Gefahr.

Bei insgesamt acht Punkten wird der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. Die Fahrerlaubnis erlischt und es wird eine Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festgesetzt. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann erneut die Fahrerlaubnis erteilt werden. Weitere Konsequenzen ergeben sich beispielsweise für Fahranfänger. Werden Fahranfänger geblitzt, weil sie zu schnell gefahren sind oder eine rote Ampel überquert haben, verlängert sich die zweijährige Probezeit und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (ASF) muss absolviert werden.

Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen à 135 Minuten und einer Fahrprobe. Weigern Sie sich an dem Seminar teilzunehmen, wird Ihnen der Führerschein entzogen. Der Führerscheinentzug droht ebenfalls bei einem wiederholten Verstoß gegen die Geschwindigkeitsvorgaben. Wie Sie sehen, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung teuer und mit unangenehmen Konsequenzen verbunden sein. Lassen Sie sich daher von einem Anwalt beraten, um Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu vermeiden.

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Die Geschwindigkeitsmessgeräte

Geschwindigkeitsüberschreitungen der Fahrzeuge werden durch ein Messgerät (umgangssprachlich „Blitzer“ genannt) festgestellt. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die einzelnen Messeinrichtungen vorstellen:

Mobile Blitzer

Trotz guter Tarnung der stationären Blitzer, verlieren sie gegenüber ortskundigen Fahrern ihre Kontroll- und Sanktionsfunktion, da diese die genauen Standorte der festinstallierten Blitzer kennen und ihr verkehrsgerechten Verhalten lediglich vorübergehend auf diesen Bereich anpassen können. Demgegenüber vorteilhaft können sogenannte mobile Blitzer auch den notorischen Verkehrssündern Einhalt gebieten. Denn diese werden oft kurzfristig und spontan an besonderen Gefahrenstellen im Straßenverkehr aufgebaut, sodass eine potenziell umfassende Verkehrsüberwachung möglich ist.

Stationäre Blitzer

Die stationären Blitzer sind oft als grauer Kasten am Fahrbahnrand gut getarnt. Man entdeckt sie zumeist erst, wenn es schon zu spät ist – nämlich wenn es blitzt! Und das funktioniert so: Mit Hilfe des Doppler-Effekts wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung löst das Gerät einen Fotoblitz aus und erstellt ein Bild vom vorbeifahrenden Wagen.

Lichtschranken

Weit verbreitet ist ebenso die Geschwindigkeitsüberwachung mittels Lichtschranken. Dabei werden drei Lichtschranken an den Fahrbahnrändern postiert. Sender und Empfänger stehen sich jeweils gegenüber. Passiert das Fahrzeug die erste Lichtschranke, wird die Messung ausgelöst. Beim Durchqueren des zweiten Lichtstrahls wird die Messung gestoppt und gleichzeitig eine neue in Gang gesetzt, die beim dritten Lichtstrahl endet. So ergeben sich zwei Messwerte. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kann anhand der Messung zwischen der ersten und zweiten Lichtschranke ermittelt werden. Die Durchfahrtszeit zwischen zweitem und drittem Strahl dient der Kontrolle.

Mobile Lasermessgeräte

Lasergeschwindigkeitsmessgerät Riegl
Lasergeschwindigkeitsmessgerät Riegl FG 21-P in Berlin

Geschwindigkeitsübertretungen können auch mittels Laser festgestellt werden. Diese Messtechnik wird sowohl mobil als auch stationär angewandt. Mit Hilfe von Lasertechnik arbeiten das Laserfernglas, die Laserpistole und die Lasersäule. Das Laserfernglas ist wie ein Fernglas aufgebaut, arbeitet allerdings mit einem Laser und kann so die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs feststellen. Die Laserpistole ist weit verbreitet. Der Polizeibeamte verfolgt mit dem Laserstrahl das vorbeifahrende Fahrzeug. Dabei entsendet die Laserpistole Lichtimpulse, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Die Geschwindigkeitsmessung des Fahrzeugs ergibt sich aus gesendetem und empfangenem Impuls, der sog. Pulslaufzeit. Ein Foto oder Video gibt es nicht, die Messung erfolgt ohne Dokumentation.

Lasersäulen

Stationäre Laser gibt es in Form von Lasersäulen. Diese senden Laserimpulse aus und erfassen innerhalb eines bestimmten Bereichs jedes Fahrzeug. So kann für jedes Fahrzeug die Geschwindigkeit festgestellt werden. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, erstellt das System ein Foto. Die Daten werden gespeichert und können auf ein Speichermedium übertragen werden.

„Hier hat POLISCAN SPEED die Geschwindigkeitsüberwachung auf eine neue Stufe gehoben. Mit ausgereifter LIDAR-Messtechnik detektiert, verfolgt und misst das System permanent und vollautomatisch alle Fahrzeuge auf allen Fahrspuren. Je nach Verkehrssituation registriert POLISCAN SPEED so ein Mehrfaches an Verstößen im Vergleich zu herkömmlicher Technik. Dabei erfasst der scannende Laser jedes Fahrzeug mit einer Vielzahl von Messpunkten und legt so die Basis für eine zuverlässige, sichere und präzise Geschwindigkeitskontrolle – und damit für mehr Verkehrssicherheit“, behauptet der Hersteller Vitronic.  „Aktuell kommen in Berlin insgesamt 13 stationäre Überwachungsanlagen von VITRONIC zum Einsatz, die Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße an besonders unfallbelasteten Kreuzungen und Einmündungen festhalten,“ so der Hersteller weiter.

Blitzer mit Induktionsschleifen

Eine quasi unsichtbare Messtechnik stellt der Blitzer mit Induktionsschleifen dar. Meistens liegen drei Induktionsschleifen hintereinander in acht Zentimeter Tiefe des Straßenbelags. Überquert ein Fahrzeug diesen Bereich, ändert sich das Magnetfeld. Die einzelnen Impulse werden gemessen, wodurch sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermitteln lässt. Eine Überwachungskamera löst den Blitz aus.

Messung mit Piezo-Technologie

Die Messung mittels Piezo-Technologie funktioniert ähnlich. Im Asphalt der Fahrbahn sind drei Messingstränge mit Piezokristallen eingelassen. Überquert ein Fahrzeug den Messtreifen, erzeugen die Kristalle einen elektrischen Impuls. Bei drei Messsträngen ergibt dies drei Impulse, anhand derer sich die Geschwindigkeit errechnen lässt. Zur Tempoüberwachung werden auch Einseitensensoren verwendet. Drei Helligkeitssensoren erstellen drei Profile, aus denen die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt werden kann. Zwei weitere Sensoren messen den Abstand des Wagens zum Messgerät. Mit Hilfe dieser Technologie kann die Geschwindigkeit auch auf unterschiedlichen Fahrspuren gemessen werden.

Provida-Fahrzeuge

Provida Fahrzeuge nennt man Autos, die mit spezieller Messtechnik ausgestattet sind. Die Polizei setzt diese Fahrzeuge ein, um unerkannt im fließenden Verkehr das Tempo der vorausfahrenden Fahrzeuge festzustellen und per Videokamera aufzunehmen. Die mobile Messung wird mittels Kalibrierboxen, Videogeräten und Abstandssensoren vorgenommen. Es handelt sich somit um eine Messung durch ein getarntes Polizeifahrzeug. Die Messmethode ist bei der Polizei beliebt, weil es ihr ermöglicht am fließenden Verkehr teilzunehmen und mobil in das Geschehen einzugreifen. Da in der Regel die Fahrereigenschaft nicht zu bestreiten ist, ist der Lebenssachverhalt schwer anfechtbar.

Das Messverfahren war bereits Gegenstand vieler Sachverständigengutachten. Die Vergütung des Sachverständigen für die Erstellung derartige Gutachten beläuft sich mitunter auf 2.000 Euro. Insoweit sollte die Beauftragung des Sachverständigen gut überlegt sein. Üblicherweise übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die hierfür anfallenden Kosten. Auf jeden Fall sollte die Beauftragung des Sachverständigen zuvor mit der Rechtsschutzversicherung abgestimmt werden und eine Kostenübernahmebestätigung erbeten werden.

Ampelblitzer

Ampelblitzer werden eingesetzt, um Rotlichtverstöße festzustellen. Auf die Geschwindigkeit kommt es hier demzufolge nicht an. Der Blitzer wird in der Regel hinter der Ampel angebracht. Im Fahrbahnbelag liegen zwei Induktionsschleifen, die sich hinter der Haltelinie befinden. Überquert ein Fahrzeug die Induktionsschleifen, wird der Ampelblitzer zwei Mal ausgelöst. Zwei Induktionsschleifen sind erforderlich, um die verschiedenen Verstöße einzuordnen. Wird nur die erste Induktionsschleife überfahren, liegt ein Haltelinienverstoß vor. Der Fahrzeugführer ist lediglich zu spät zum Stehen gekommen und hat den Verkehrsbereich, der hinter der Ampel liegt in keinster Weise gefährdet. Daher wird nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig.

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn beide Induktionsschleifen berührt wurden. Ist die Ampel gerade erst auf Rot gesprungen, liegt ein einfaches Rotlichtvergehen vor. Dieser Verstoß wird mit 90 Euro Bußgeld und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Leuchtete die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtvergehen. Hier droht ein beachtliches Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Außerdem werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot angeordnet. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einer Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld.

Ein Ampelblitzer kann auch bei Gelb ausgelöst werden. Nach § 37 Absatz 2 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ordnet Gelb an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“. War ein Abbremsen gefahrlos möglich, kann ein Bußgeld von 10 Euro verhängt werden.

Lesen Sie mehr zu: Rote Ampel überfahren- „Was droht?“

Abstandsmessung von der Brücke

Abstandsmessungen von der Brücke werden mittels Videotechnik durchgeführt. Die Messstellen sind aufwendig einzurichten und das Messverfahren birgt für die Bußgeldstellen einige Hürden. Daher ist das Messverfahren regelmäßig zu überprüfen., weil es fehleranfällig ist. Insoweit ist durch den Verteidiger zu hinterfragen, ob eine ordnungsgemäße Messung vorliegt. Hierzu ist in der Regel ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der Sachverständige überprüft das Messverfahren und die hierzu verwendete Hard- wie Software. Überprüft wird, ob die Gebrauchsanweisung des Herstellers beachtet worden ist und ob im Sinne der Rechtsprechung von einem standardisierten Verfahren im Sinne der Rechtsprechung ausgegangen werden kann. Viel Aufwand, der sich eventuell lohnen könnte, wenn ein Fahrverbot auf dem Spiel steht oder der Führerschein in Gefahr ist.

Radarwarngeräte

Um Blitzern zu entgehen, bedienen sich immer mehr Autofahrer sogenannter Radarwarner. Diese Geräte gibt es zu kaufen oder sind als Zusatzfunktion in einem Navigationsgerät verfügbar. Sie warnen vor stationären oder mobilen Blitzern, zeigen den Standort an und stören teilweise die Messgeräte, damit der Blitzer nicht ausgelöst wird. Doch ist dies erlaubt? Nach § 23 Absatz 1b Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein technisches Gerät nicht betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Damit sind vor allem Radarwarn- und Laserstörgeräte gemeint.

Demzufolge ist das Verwenden eines Radarwarners verboten. Die Blitzerwarnung als solche jedoch nicht. Schließlich werden Autofahrer auch über Radiosender vor Blitzern gewarnt. Es besteht jedoch ein Unterschied: Radiosender geben lediglich die Straße oder den Fahrbahnabschnitt an. Blitzerwarner melden den konkreten Standpunkt des Blitzers. Außerdem sind die Verkehrsnachrichten für die gesamte Hörerschaft bestimmt und sollen auf die Verkehrsüberwachung hinweisen. Somit sind die Blitzermeldungen der Radiosender erlaubt, während Radarwarngeräte, egal ob als Navigationssoftware oder als extra Radarwarngerät, verboten sind. Die Polizei ist befugt, das Gerät zu beschlagnahmen. Kaufverträge über Radarwarngeräte sind im Übrigen sittenwidrig und damit unwirksam.

Neu hinzugekommen ist die Blitzerwarnung via App. „Blitzer.de“ und Co. versorgen Sie mit den Standorten der aktuellen Blitzer, Verkehrsmeldungen und verhindern so häufig ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens. Nutzer der App können Blitzer melden und Fotos online stellen, sodass ein regelrechter Austausch stattfindet. Auch der Blitzertyp wird angegeben. Die Rechtslage bezüglich der Blitzer-Apps ist umstritten. § 23 StVO sei diesbezüglich nicht eindeutig. In der Praxis wird für die Verwendung einer solchen App ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro kassiert und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen, wenn diese den Blitzer anzeigt und stört (siehe Beschluss des OLG Celle vom 03.11.2015). Die Installation der Blitzer-App reiche nach Ansicht des Oberlandesgerichts aus, da sie durch Anklicken sofort in Betrieb genommen werden kann. Die Entscheidung hat nicht nur weitreichende Folgen für Fahrzeugführer. Auch die App „Blitzer.de“ musste einstecken. Sie wurde durch das Urteil für illegal erklärt.

Sind versteckte Blitzer erlaubt?

Viele geblitzte Autofahrer fühlen sich benachteiligt behandelt, werden sie von Radarfallen geblitzt werden, die die Polizeibeamten getarnt in Hecken, blickdicht hinter Müllcontainern oder in Tarnnetzen aufgestellt haben. Denn laut den Betroffenen würden ihnen dadurch keinerlei Möglichkeiten eingeräumt, die Radarfallen zu erkennen und sich verkehrsgerecht zu verhalten. Jedoch wird bereits durch diese schwache Begründung der Widerspruch in sich erkenntlich.

Wäre es verboten die Blitzer zu verstecken und zu tarnen, würden Überraschungseffekte und die Effektivität der Geschwindigkeitsmessgeräte komplett hinfällig. Auch wäre von einem solchen Verbot ebenfalls der Einsatz aller mobilen Blitzer erfasst. Mithin sind versteckte Blitzer erlaubt, um die Verkehrssünder zu einem durchgehenden verkehrsgerechten Verhalten zu zwingen.

Geblitzt: Was es regelmäßig zu überprüfen gilt (Fragenkatalog)

Wie oben beschrieben, kommen in der Praxis vielerlei Messgeräte zum Einsatz. Hier soll beispielhaft aufgezeigt werden, was der Anwalt für Verkehrsrecht zu überprüfen hat, wenn er seinen Mandanten effektiv verteidigen möchte.

In dem Beispiel kam das Messgerät Traffistar S330 zum Einsatz.

  1. Wurde das Gerät war zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß geeicht?
  2. Gab es Beanstandungen, auch betreffend des Fahrbahnbelages?
  3. Wann wurde die letzte Eichung durchgeführt?
  4. Was ergibt sich aus der Gerätestammkarte?
  5. Gab es Reparaturen an der Messeinrichtung?
  6. Ist das Eichsiegel regelmäßig durch die Messbeamten überprüft worden?
  7. War es unversehrt?
  8. Ist dies mit der Unterschrift des Messbeamten auf dem Messprotokoll bestätigt worden, dass die Eichung bis zum angegebenen Zeitpunkt gültig war.
  9. Ist der Messbeamte auf dem Messgerät geschult?
  10. Sind die Schulungsnachweise der Beamten sowie die Gerätestammkarte als Kopien vorhanden und in der Akte einsehbar?
  11. Handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren?
  12. Ist das Gerät durch die PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt, zugelassen und nach der Gebrauchsanweisung betrieben worden?
  13. Ergibt sich aus dem Tatlichtbild die Funktionstüchtigkeit der Anlage?
  14. Kamen Drucksensoren/Piezosensoren in der Fahrbahn mit Vergussmasse zum Einsatz?
  15. Wurde der Fahrbahnzustand, die Vergussmasse und die Markierungen auf den Sensoren optisch geprüft, wie es in der
    Bauartzulassung beschrieben wird.
  16. Gibt es einen Wartungsplan oder eine Protokollierung?
  17. Ist eine halbjährliche Überprüfung lt. PTB-Zulassung nötig?
  18. War die Vergussmasse zum Zeitpunkt der letzten Eichung in einem einwand
    freien Zustand und wurde vom Eichamt ohne Mängel abgenommen?
  19. Fand die Auswertung der Messung ausschließlich durch Polizeibedienstete bei der Verkehrspolizeiinspektion mit der entsprechenden Schulung gemäß den Vorgaben der PTB statt?
  20. Ist ein unbefugter externer Zugriff auf den Datensatz der Messung über das Internet möglich?
  21. Werden die stationären Messanlagen in separaten Netzwerken betrieben, die nicht mit dem Internet verbunden sind
  22. Liegen die Beschilderungspläne des maßgeblichen Straßenzuges vor?
  23. etc.

Blitzer Strafen – Welchen Service bieten unsere Rechtsanwälte, wenn sie geblitzt wurden?

Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falls! Im Rahmen unseres Services prüfen wir individuell die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung. Dazu kontaktieren Sie uns bitte und schildern uns kurz Ihr Anliegen. Übersenden Sie uns bitte unbedingt den Bußgeldbescheid. Teilen Sie uns bitte außerdem auch Ihre Kontaktdaten mit, insbesondere wie wir Sie erreichen können. Geben Sie bitte auch an, ob Sie über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen. Die Daten können Sie uns bequem per E-Mail, in Kopie per Post oder Fax zukommen lassen. Nach der Übersendung der Unterlagen machen sich unsere Anwälte mit Ihrem Fall vertraut und bewerten die Chancen und Risiken.

Dabei sind zwei Optionen möglich:

  1. Hat ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unserer Ansicht nach keine Aussicht auf Erfolg, teilen wir Ihnen diese Einschätzung umgehend mit.
  2. Bestehen in Ihrem Fall gute Aussichten auf eine Einstellung des Verfahrens, vertreten wir Sie gerne in dem Bußgeldverfahren weiter

Übrigens: In der Regel übernimmt eine eintrittspflichtige Verkehrsrechtsschutzversicherung die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung.

Blitzer Kosten: Welche Vorteile hat die Vertretung durch unsere Rechtsanwälte?

Wollen Sie sich in einer Bußgeldsache vertreten lassen, können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen. Bei der Anwaltssuche sollten Sie darauf achten, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf dem jeweiligen Rechtsgebiet gewählt hat. Auch das Lesen von Bewertungen im Internet kann hilfreich sein. Wichtig ist aber vor allem, dass Sie ein gutes Gefühl bei der Wahl Ihres Anwalts haben. Das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist essentiell für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Unsere Kanzlei blickt auf erfolgreiche 20 Jahre Berufserfahrung zurück. Wir sind auf den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht spezialisiert. Wir übernehmen sowohl die Verteidigung in Strafverfahren als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Gregor Samimi für Bußgeldsachen im Verkehrsrecht besonders qualifiziert. Die Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der Rechtsanwaltskammer vergeben. Ein Fachanwalt verfügt besondere Kenntnisse der Fachrichtung und hat eine Vielzahl von Fällen bearbeitet. Er zeichnet sich daher als Spezialist seiner Fachrichtung aus und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil.

Blitzer und Bußgeldverfahren – Weitere Infos

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Der Autor Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin Steglitz-Zehlendorf. Tel.: 030 8860303.

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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