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Geblitzt in der Probezeit: „Welche Konsequenzen drohen?“

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Geblitzt in der Probezeit – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Geblitzt in der Probezeit: „Welche Konsequenzen drohen?“

Der 18 jährige Markus B. hat vor zwei Wochen seine Führerscheinprüfung bestanden und möchte mit seinen Freunden einen Ausflug zum See in Brandenburg zu machen. Um seinen Freunden zu imponieren beschleunigt Markus in einer Tempo-30-Zone auf 60 km/h und wird dabei geblitzt. Damit endet der Ausflug noch bevor sie Berlin überhaupt verlassen hatten.

Wer seinen Führerschein gerade erhalten hat steht noch unter besonderer Beobachtung und Verkehrsverstöße in der Probezeit können zusätzlich geahndet werden. Wer die Probezeit von zwei Jahren zu schnell unterwegs ist kann seinen neu gewonnenen Führerschein auch schnell wieder verlieren. Mit welchen Folgen ist zu rechnen, wenn man als Fahranfänger geblitzt wird? Was ist unter den A-Verstößen zu verstehen und wann ist der Führerschein in Gefahr?

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
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Welche Folgen drohen bei Geschwindigkeitsübertretungen in der Probezeit?

Fahranfänger müssen vorsichtig sein.
Schnell ist man in die Radarfalle getappt – für Fahranfänger kann das weiterreichende Konsequenzen haben.

Die Folgen einer Geschwindigkeitsübertretung hängen von der Geschwindigkeit ab. Zunächst drohen auch einem Fahranfänger die gleichen Konsequenzen, wie jedem anderen Autofahrer: Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot. Zudem kommen allerdings noch weitere Konsequenzen hinzu, die nur Führerscheinneulingen drohen.

Wurde der Fahrer mit mehr als 20 km/h geblitzt oder von einer Verkehrskontrolle gestoppt drohen neben Bußgeld und Punkten, die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Diese Folgen treffen nur Ersttäter und die Kosten für das Aufbauseminar müssen selbst getragen werden.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h pro Stunde drohen dem Fahranfänger daher keine Konsequenzen, als das zu verhängende Bußgeld. Dennoch sollten Fahranfänger vorsichtig sein und nicht zu oft in die Radarfalle tappen.

Was droht, wenn ich während der Probezeit mehrmals geblitzt werde?

Kommt es zu einem Geschwindigkeitsverstoß, obwohl wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes bereits die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar absolviert wurde, ist mit weiteren Maßnahmen zu rechnen. Zunächst wird eine Empfehlung für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erfolgen, die jedoch freiwillig ist. Bei einem dritten A-Verstoß kommt es dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis unter einer Sperrfrist von sechs Monaten.

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Welche Strafen drohen aufgrund der Geschwindigkeitsübertretung?

Fahranfänger stehen unter besonderer Beobachtung.
Wer seinen Führerschein gerade erst bekommen hat, sollte Acht geben ihn nicht gleich wieder zu verlieren

Bei den Folgen einer Geschwindigkeitsübertretung ist entscheidend, wie schnell der Fahrer unterwegs war und ob der Verstoß außer-oder innerorts begangen wurde. Die Verhängung von Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten richtet sich dann nach dem sog. Bußgeldkatalog. Dazu können Sie hier ausführlich lesen: Bußgeldkatalog (BKatV).

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Warum drohen Fahranfängern weitere Konsequenzen als ein Bußgeld?

Fahranfänger sollen nach Erhalt ihres Führerscheins einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Fahrzeug erlernen und gegebenenfalls nachgeschult werden, damit eine Gefährdung im Straßenverkehr ausgeschlossen werden kann. Durch die Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar soll das Fahrverhalten eines verantwortungsvollen Fahrers erreicht werden.

Was ist ein A-Verstoß?

Das Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h stellt einen sogenannten A-Verstoß dar. In der Probezeit werden Verkehrsverstöße eingeteilt in die schwerwiegenden Vergehen, die A-Verstöße und die weniger schwerwiegenden Verstöße, die B-Verstöße. Zu den A-Verstößen gehören weiterhin noch Verstöße beim Überholen, die Missachtung des Rechtsfahrgebotes oder Alkohol am Steuer. Ein A-Verstoß führt immer zu der Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Kann ich gegen die Verlängerung der Probezeit vorgehen?

Wurde durch eine Geschwindigkeitsübertretung ein A-Verstoß begangen, der zur Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars führt, stellt man sich als Fahranfänger die Frage, ob man dagegen vorgehen kann. Im Gegensatz zum Bußgelderhalt, gegen den der Fahranfänger bis zu zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch einlegen kann, entfällt bei einer Probezeitverlängerung die Möglichkeit eines Einspruches. Sowohl bei der Erteilung einer Verlängerung der Probezeit, als auch eines Aufbauseminars durch die Fahrerlaubnisbehörde, ist keine Einlegung von Rechtsmitteln möglich. Mithin gilt insbesondere für den Fahranfänger: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Lesen Sie weiter zur: Einlegung eines Einspruchs bei einem Bußgeldbescheid

Was kann ich tun, wenn ich in der Probezeit geblitzt wurde?

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Mitunter sind einige Messanlagen nicht ordnungsgemäß in Betrieb.

Nicht in jedem Fall sind Bußgeldbescheide und die Geschwindigkeitsmessungen korrekt. Es gilt eine Menge zu beachten und immer wieder können sich auch in solche Messungen Fehler einschleichen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich im Einzelfall lohnen. Es sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate gezogen werden. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und kann auf dieser Grundlage die beste Strategie erarbeiten.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz
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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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