Fragen Sie uns: 030 886 03 03 (Mo - So. von 06:00 bis 22:00 Uhr)
Suche
Close this search box.
Strafbefehl: Ablauf, Möglichkeiten & Risiken

Strafbefehl – Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht Gregor Samimi

Strafbefehl: Ablauf, Möglichkeiten & Risiken

Unruhig rutscht Svenja G. auf dem unbequemen Besucherstuhl vor dem Schreibtisch ihres Steuerbeamten hin und her. Die Nachricht, die er nach Abschluss aller Prüfungen für sie hat, ist nicht gut: Er wird Svenja G. anzeigen wegen Steuerhinterziehung.

Seit Jahren schlägt Svenja G. sich mit schlecht bezahlten Jobs in der Systemgastronomie durch. Um ihr Gehalt aufzubessern, putzt sie nach Feierabend gelegentlich die Wohnungen von Privatleuten, denen sie als zuverlässige Kraft empfohlen wurde. Versteuert hat sie dieses Geld nie. Weil einer ihrer Auftraggeber ihren Stundenlohn allerdings von seiner Steuer absetzen wollte, ist ihr das Finanzamt auf die Schliche gekommen.

Nun sitzt sie dort und hofft, mit einer Nachzahlung davonzukommen. Aber der Beamte macht ihr keine Hoffnung. In großer Angst, bald vor Gericht zu stehen, geht Svenja G. nach Hause. In den nächsten Tagen überlegt sie sich, was sie zu ihrer Verteidigung vorbringen könnte – immerhin hat sie sofort alles zugegeben. Sie hat alle Konten und Sparbücher offengelegt, ihre Auftraggeber genannt und konnte noch ziemlich genau die Gesamtsumme ihres schwarz verdienten Geldes nennen. Das müsste einen Richter doch milde stimmen?

Nach ein paar Wochen liegt jedoch nicht etwa eine Vorladung zu ihrem Gerichtstermin im Briefkasten, sondern ein Strafbefehl. 180 Tagessätze, berechnet auf Grundlage ihres bisherigen Gesamteinkommens, soll sie zahlen. Oder Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Svenja G ist zunächst ratlos.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Mann hält einen Strafbefehl in der Hand.
Was ist eigentlich ein Strafbefehl und wie reagiert man am besten?

Normalerweise erhebt die Staatsanwaltschaft nach einer entdeckten Straftat Anklage, woraufhin eine Hauptverhandlung vor Gericht stattfindet. Dabei wird der Fall erörtert, wenn erforderlich erhebt das Gericht Beweise und der Angeklagte kann sich zur Sache äußern, bevor das Gericht nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung sein Urteil fällt.

Bei leichterer Kriminalität und einfachen Sachverhalten kann ein vereinfachtes Verfahren gewählt werden, bei dem ohne mündliche Verhandlung ein schriftlicher Strafbefehl durch das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen wird. Das Gericht setzt das Strafmaß dann allein aufgrund der bisherigen Ermittlungsakte und dem Antrag auf Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft fest. Es muss dabei noch nicht einmal von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, vielmehr reicht es aus, dass ein sogenannter hinreichender Tatverdacht vorliegt, das heißt, dass das Gericht eine Verurteilung nach einer mündlichen Verhandlung mit eventueller Beweisaufnahme für wahrscheinlich hält. Gerade in Steuersachen – wie in unserem Eingangsbeispiel – ist das Strafbefehlsverfahren beliebt: Nicht zuletzt auch deswegen, weil die Beschuldigten hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse mehr Diskretion gegenüber der Öffentlichkeit wahren können. Auch für sie gilt ja grundsätzlich das Steuergeheimnis.

Welche Voraussetzungen hat ein Strafbefehl?

Strafbefehle sind nur bei Vergehen zulässig. Das sind im Unterschied zu Verbrechen Taten, für die im Mindestmaß weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe angedroht wird. Als weitere Voraussetzung muss eine Hauptverhandlung entbehrlich erscheinen, das heißt, Staatsanwalt und Gericht müssen den zugrunde liegenden Sachverhalt für unkompliziert halten und von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgehen, dass auch nach einer Hauptverhandlung eine Verurteilung erfolgen würde.

Voraussetzung ist ferner, dass Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht über die folgenden Maßnahmen als Strafe hinausgehen wollen:

  • Geldstrafe (§ 40 StGB)
  • Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)
  • Fahrverbot (§ 44 StGB)
  • Verfall, d. h. Einziehung von Taterträgen (§ 73 StGB)
  • Einziehung, d. h. Einziehung von Tatmitteln, -produkten oder -objekten (§ 74 StGB)
  • Vernichtung (vorgesehen in einigen Spezialgesetzen)
  • Unbrauchbarmachung (§ 74d StGB)
  • Bekanntgabe der Verurteilung (z. B. § 183 Absatz 2, § 165, § 200 StGB)
  • Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung (§ 30 OWiG)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis bei nicht mehr als zwei Jahren Sperre (§ 69 StGB)
  • Verbot des Haltens, Betreuens sowie des Handels von Tieren für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren
  • Absehen von Strafe (§ 60 StGB)

In Ausnahmefällen kann auch statt Geldstrafe auf Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr erkannt werden, wenn der Beschuldigte bereits anwaltlich vertreten ist und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Wie lange dauert die Zustellung des Strafbefehls?

Die Zustellung eines Strafbefehls oder ersatzweise die persönliche Übergabe an einen Angeklagten muss zwingend sein, damit der Strafbefehl wirksam wird. Erst mit der Zustellung wird der Angeklagte über den nach den Ermittlungen bestehenden Tatvorwurfs informiert und weiß, was ihm genau zur Last gelegt wird. Ebenso beginnt erst mit der korrekten Zustellung die Frist zur Einlegung eines Einspruchs zu laufen.

Leider lässt sich im Einzelfall nicht vorhersagen, wie lange es von der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens bis zur Zustellung des Strafbefehls dauern kann. Es kommt ganz darauf an, wie lange die vorgeworfenen Sachverhalte ermittelt werden müssen und wie beschäftigt die zuständigen Staatsanwälte, Richter, ihre Geschäftsstellen oder auch die letztlich ermittelnden Polizeibeamten bzw. Steuerfahnder sind. Zudem kann es noch Abstimmungsbedarf zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht geben, denn der zuständige Richter muss das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Strafbefehlsverfahren mit der beantragenden Staatsanwaltschaft teilen. Dementsprechend kann sich die Dauer der Zustellung eines Strafbefehls lediglich auf wenige Wochen, manchmal aber auch auf viele Monate belaufen, in Extremfällen kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts und somit die Zustellung auch erst kurz vor Verjährung der Taten erfolgen.

Wie werden die Tagessätze berechnet?

Die häufigste Sanktion im Strafbefehlsverfahren ist die Geldstrafe. Bei ihrer Berechnung ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber den in normalen Urteilen ausgesprochenen Geldstrafen. Um die Strafe den wirtschaftlichen Verhältnissen der Angeklagten anzupassen, werden Geldstrafen in Deutschland durch eine bestimmte Anzahl von individuell berechneten Tagessätzen festgesetzt. Die Gesamthöhe der Geldstrafe ergibt sich also aus der Anzahl der verhängten Tagessätze multipliziert mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes (§ 40 StGB).

Die Anzahl der Tagessätze stellt dabei die eigentliche Strafzumessung dar. Das heißt, das Gericht wird im gesetzlich vorgegebenen Rahmen mehr Tagessätze aussprechen, wenn es von einer eher schweren Schuld des Angeklagten überzeugt ist und entsprechend weniger, wenn es Milderungsgründe sieht.

Demgegenüber wird die Höhe des Tagessatzes dem Einkommen des Verurteilten angepasst. Theoretisch umfasst die Spannweite 1,00 bis maximal 30.000,00 € (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB). Das Gericht geht dabei in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte (§ 40 Abs. 2 Satz 2 StGB). Unter Nettoeinkommen werden alle Arten von Einkünften verstanden, also auch Unterhalt oder beispielsweise Hartz IV. Bestehendes Vermögen bleibt unberücksichtigt.

Das so ermittelte monatliche Nettoeinkommen wird durch 30 geteilt und ergibt dann den individuellen Tagessatz. Von diesem Schema kann das Gericht auch abweichen, wenn besondere Belastungen wie Unterhaltsverpflichtungen oder außergewöhnliche Schulden zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung vorliegen.

Auch bei Geringverdienern oder Hartz IV-Empfängern bzw. Beziehern von sonstigen Sozialleistungen wird die Höhe des Tagessatzes reduziert. Wer sich am Rande des Existenzminimums bewegt, würde sonst von der Geldstrafe übermäßig hart getroffen werden. So wird für Hartz IV-Empfänger in der Regel ein auf bis zu 5,00 € gesenkter Tagessatz zugrunde gelegt.

Kann ich die Geldstrafe in Raten zahlen?

Falls ein Verurteilter nicht genügend Mittel hat, um die Geldstrafe zu zahlen, kann er einen Antrag auf Ratenzahlung stellen (§ 42 StGB). Das Gericht wird dann die Höhe derart abwägen, dass die Zahlung der einzelnen Rate für den Verurteilten zumutbar ist und andererseits der Strafcharakter der Geldzahlung noch erhalten bleibt. Entscheidet im gewöhnlichen Strafverfahren das Gericht über die Höhe der Raten, geschieht dies im Strafbefehlsverfahren in der Regel nicht, weil es ja keine Verhandlung gibt und in vielen Fällen die genauen wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten nicht bekannt sind.

Auch hier kann aber nachträglich im Vollstreckungsverfahren Ratenzahlung bei dem zuständigen Staatsanwaltschaften beantragt werden (§459 a StGB). Verurteilte müssen mit dem entsprechenden schriftlichen Antrag sämtliche Aspekte ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und nachweisen. Die Ratenzahlung kann auch die Verfahrenskosten umfassen.

Es ist sehr ratsam, es mit den Teilzahlungen genau zu nehmen. Zahlt der Verurteilte nicht oder nur unregelmäßig, kann die Ratenzahlung nämlich widerrufen werden. Schlimmstenfalls ist die Geldstrafe entsprechend der Anzahl der Tagessätze als Ersatzfreiheitsstrafe (§43 StGB) zu verbüßen.

Welche Vor- oder Nachteile hat es, einen Strafbefehl anzunehmen?

Insbesondere für Straftäter, die sich ihrer Schuld bewusst sind, kann es vorteilhaft sein, sich nicht weiter gegen einen Strafbefehl zu wehren. Ihnen bleibt zunächst die vielleicht unangenehme Erfahrung erspart, sich einer öffentlichen Verhandlung zu stellen. Strafbefehle werden auch sonst nicht weiter veröffentlicht. Strafurteile werden hingegen fast immer in öffentlichen Verhandlungen ausgesprochen. Gerichtstermine hängen mit den Namen der Beschuldigten im Gericht aus. Die gesamte Verhandlung ist öffentlich und wird manchmal von zahlreichen Zuschauern begleitet. Am Ende berichtet vielleicht noch die örtliche Presse von dem Fall.

Das Strafbefehlsverfahren gewährt demgegenüber eine gewisse Diskretion. Zudem kann die ausgesprochene Strafe verhältnismäßig günstig sein, zum Beispiel weil Staatsanwaltschaft und Gericht zur Höhe des Nettoeinkommens keine exakten Angaben hatten und einen Betrag zugunsten des Beschuldigten recht niedrig angesetzt haben. Es kommt auch vor, dass das Strafmaß bewusst niedrig gewählt wird, um den Beschuldigten zur Annahme des Strafbefehls zu motivieren. Schließlich kann darin auch eine Art Einsicht gesehen werden, die im Prozess vielleicht auch zur Strafmilderung führen würde.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Der Strafbefehl ist nach seiner Annahme allerdings auch endgültig. Wird innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung kein Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig, mit allen den Empfänger treffenden negativen Folgen. Er kann nun in aller Regel nichts mehr gegen die im Strafbefehl ausgesprochenen Sanktionen tun. Er kann insbesondere keine ihn entlastende Tatsachen vorbringen, die bei den Ermittlungen übersehen wurden oder entsprechende Beweisanträge stellen. Auch für das Darlegen von Strafmilderungsgründen ist es zu spät. Sollten Staatsanwaltschaft und Gericht von einem zu hohen Nettoeinkommen bei Festsetzung der Höhe der Tagessätze ausgegangen sein, kann man nichts mehr machen. Lediglich zur Gewährung von Ratenzahlung besteht noch eine Chance, wie oben gesagt. Auch weitere einschneidende Folgen sind für das Leben des Verurteilten möglich, wie im folgenden beschrieben:

Bin ich mit einem Strafbefehl vorbestraft?

In ihren Konsequenzen sind gewöhnliche Strafurteile und Strafbefehle gleichgestellt. Jede durch Strafbefehl oder Urteil ausgesprochene Strafe wird im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen, unabhängig von ihrer jeweiligen Höhe (§§ 3 ff. BZRG). Entgegen der landläufigen Meinung ist man also in jedem Falle erst einmal vorbestraft. Allerdings haben neben den eingetragenen Personen selbst nur Gerichte und Behörden Zugriff auf das Bundeszentralregister (§ 41 BZRG).

Wird man erneut straffällig, ist dies den Ermittlern und den neu verhandelnden Gerichten also bekannt. Sie können die Vorstrafen unabhängig von ihrer Höhe entsprechend als Strafverschärfungsgrund berücksichtigen. Je nach Schwere des Delikts werden die Eintragungen erst nach fünf bis – im Extremfall – 20 Jahren gelöscht, wenn kein neuer Eintrag hinzugekommen ist (§ 46 BZRG). Eine andere Frage ist jedoch, ob sich ein Verurteilter in privaten Rechtsbeziehungen als vorbestraft bezeichnen muss und ob private Dritte wie zum Beispiel künftige Arbeitgeber von Vorstrafen erfahren.

Wann erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis?

Das sogenannte Polizeiliche Führungszeugnis ist eine behördliche Auskunft über Eintragungen im Bundeszentralregister, die einer Person auf ihren Antrag hin ausgestellt wird. Häufig verlagen Arbeitgeber von künftigen Beschäftigten, ein solches Führungszeugnis vorzulegen, ehe der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird. In einem solchen Führungszeugnis werden bestimmte Strafen aus Urteilen oder Strafbefehlen nicht aufgenommen, vor allem Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten. Sie bleiben allerdings nur dann unerwähnt, wenn keine weiteren Eintragungen vorhanden sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).

Von einer solchen geringfügigen Vorstrafe würde ein potentieller Arbeitgeber also nichts erfahren. Betroffene Personen dürfen sich in solchen Fällen auf Nachfrage als “nicht vorbestraft” bezeichnen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, zum Beispiel für Zeugen im Gerichtsprozess, die zur Einschätzung ihrer Glaubwürdigkeit nach Vorstrafen gefragt werden (§ 86a StPO). Auch Arbeitgeber haben bei bestimmten zu besetzenden Stellen ein höher zu bewertendes Interesse, alle Vorstrafen der Bewerber zu erfahren.

Welche Chancen und Risiken bietet der Einspruch gegen den Strafbefehl?

Nach dem eben gesagten werden viele Betroffene einen Einspruch gegen den Strafbefehl erwägen. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen bei dem angegebenen Gericht eingelegt werden. Ansonsten kann es sein, dass er schon wegen der Verspätung endgültig zurückgewiesen wird und der Strafbefehl damit rechtskräftig wird. Dann kann vom Angeklagten aber noch das Rechtsmittel der sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eingelegt werden, falls die Verspätung aus guten Gründen nicht vom Angeklagten zu vertreten war.

Daneben gibt es nur wenig Formvorschriften. Der Einspruch muss entweder schriftlich per Post erfolgen oder bei Gericht zur Niederschrift erklärt werden, also durch persönliche Vorsprache in der Geschäftsstelle. Eine Begründung muss nicht eingereicht werden.

Ist der Einspruch soweit in Ordnung, also form- und fristgerecht eingereicht, wird das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen, ähnlich als ob die Staatsanwalt direkt Anklage erhoben hätte. In dieser besteht für den Angeklagten dann die Chance, alle entlastende Aspekte seines Falles vorzubringen, Beweiserhebungen zu beantragen, rechtlich zu seinen Gunsten zu argumentieren oder auch seine Einkommensverhältnisse richtig zu stellen, um niedrigere Tagessätze zu erreichen. Am Ende kann ein ausdrücklicher Freispruch stehen, aber auch – mit Zustimmung des Angeklagten – eine Rücknahme der Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens, eventuell mit Geldbuße (§ 153 bzw. § 153 a StPO). Eventuell lässt sich auch nur eine mildere Strafe erreichen als im Strafbefehl ausgesprochen.

Als Ausnahme zu den gewöhnlichen Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter muss der Angeklagte nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl übrigens nicht persönlich erscheinen, außer das Gericht ordnet dies besonders an (§ 263 StPO). Dann muss er sich aber in jedem Fall anwaltlich vertreten lassen. Versäumt man den Termin zur Hauptverhandlung, wird der Einspruch ohne mündliche Verhandlung durch Urteil verworfen. Dagegen sind dann noch die üblichen Rechtsmittel Berufung oder Revision möglich.

Mit dem Einspruch verbindet sich aber auch ein Risiko. Es könnte nämlich alles schlimmer kommen. Das Gericht ist grundsätzlich nicht an das ursprüngliche Strafmaß gebunden. Es kann die Strafe verschärfen. So kann es zum Beispiel eine höhere Anzahl von Tagessätzen für angemessen halten oder den einzelnen Tagessatz erhöhen, wenn es zu der Überzeugung gelangt, das Einkommen des Angeklagten sei zu niedrig angesetzt worden. Es ist sogar möglich, den Angeklagten wegen anderer oder zusätzlicher Tatbeständen zu verurteilen, als im Strafbefehl vorgesehen. Dann allerdings bedürfte es zuvor eines richterlichen Hinweises (§ 265 StGB).

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Kann ich den Einspruch beschränken, zum Beispiel auf die Höhe der Tagessätze?

Das ist möglich und oft auch eine gute Idee. Gemäß § 410 Abs. 2 StGB darf der Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Wird dieser Weg gewählt, wird der Strafbefehl in den anderen Teilen rechtskräftig und kann vom Gericht nicht mehr verändert werden. Der Beschuldigte hat also die Möglichkeit, diejenigen Teile des Strafbefehls, mit denen er einverstanden ist, unangefochten zu lassen und umgeht damit das Risiko, dass sie vom Gericht verschärft werden. Auch unter Kostengesichtspunkten kann eine solche Beschränkung unter Umständen sinnvoll sein. Die Beschränkung ist zum Beispiel möglich auf einzelne vorgeworfene Delikte oder Tatbestände. Aber auch auf Nebenfolgen der Strafe wie ausgesprochene Fahrverbote oder Sperrfristen kann der Einspruch gegen den Strafbefehl beschränkt werden. Auch die Anzahl der Tagessätze kann isoliert zur Überprüfung durch das Gericht gestellt werden.

Ein häufiger Fall ist die Beschränkung des Einspruchs auf die Höhe der Tagessätze. Erfahrungsgemäß kommt es oft vor, dass die Einkommensverhältnisse eines Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft zu hoch geschätzt werden. Auch können sie sich im Laufe des Verfahrens ändern, weil ein Beschuldigten in der Zeit zwischen der Tat und der Zustellung des Strafbefehl beispielsweise arbeitslos wurde. Oft lässt sich auf diesem Wege die Summe einer ausgeurteilten Geldstrafe noch erheblich reduzieren. Im Falle einer solchen Beschränkung gilt auch eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft kann das Gericht hierüber ohne mündliche Verhandlung unkompliziert durch Beschluss entscheiden (§ 411 Abs. 1 Satz 2 StPO).

Neben der Ersparnis von Aufwand für den Angeklagten kann damit auch das Risiko reduziert werden, weitere Gerichtskosten tragen zu müssen. Der wichtigste Vorteil der Beschränkung auf die Höhe der Tagessätze ist aber das Verschlechterungsverbot: Ausnahmsweise darf das Gericht in diesem Fall die Tagessätze nicht noch höher ansetzen, als im ursprünglichen Strafbefehl. Der Angeklagte riskiert also in diesem Fall wenig. Dringt er mit seinen Darlegungen zu seinem Einkommen nicht durch, muss er nur die ursprüngliche Tagessatzhöhe zahlen, zuzüglich eher mäßigen weiteren Gerichtsgebühren.

Brauche ich bei einem Strafbefehl einen Anwalt?

Grundsätzlich besteht in Verfahren vor dem Strafrichter am Amtsgericht zwar kein Anwaltsszwang. Es empfiehlt sich jedoch dringend, nach Erhalt eines Strafbefehls anwaltlichen Rat zu suchen, ehe man leichtfertig Entscheidungen trifft. Welche Chancen und Risiken im Falle eines Einspruchs bestehen und ob und worauf er zweckmäßigerweise beschränkt werden sollte, lässt sich nur nach kompetentem Rechtsrat beurteilen. Insbesondere die erhebliche Folgen einer Vorstrafe sollten jeden Beschuldigten bewegen, nicht am falschen Ende zu sparen.

Immer einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen!              

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top