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Anwalt für Verkehrsrecht in Steglitz-Zehlendorf

Ihre Rechtsanwaltsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht

Seit Mitte der 1990er-Jahre steht Gregor Samimi in seiner Rechtsanwaltskanzlei Mandantinnen und Mandaten zur Seite, seit 2009 auch unter dem Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ (ebenso wie als “ Fachanwalt für Strafrecht“ und „Fachanwalt für Versicherungsrecht“). So kann er heute auf über 25 Jahre Berufserfahrung zurückblicken.

Die Rechtsanwaltskanzlei Gregor Samimi ist sowohl eine Anwalts- als auch eine Fachanwaltskanzlei. Der Unterschied zwischen Anwalt und Fachanwalt ist in wenigen Worten erklärt:

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften nebst dem erfolgreichen ersten und zweiten Staatsexamen folgt die Zulassung des Jurastudierenden als Rechtsanwalt. Als Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet, beispielsweise für das Verkehrsrecht, müssen besondere theoretische sowie praktische Kenntnisse nachgewiesen werden.

Zusätzlich muss der angehende Verkehrsrechts-Fachanwalt 160 Fällen bearbeitet, und ergänzend zu diesen Anforderungen muss der Rechtsanwalt mindestens drei Jahre lang aktiv praktiziert haben. Erst dann wird ihm von der zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag hin der Titel als Fachanwalt, in diesem Fall für Verkehrsrecht, verliehen.

Wedel wehrt sich gegen Vorwürfe der sexuellen Belästigung

Kanzleiinhaber Gregor Samimi hat den Titel als Verkehrsrechts-Fachanwalt Ende der 2000er-Jahre verliehen bekommen. Seitdem kann er seinen Mandanten eine qualifizierte fachanwaltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung anbieten. Gegründet wurde die Rechtsanwaltskanzlei von ihm Mitte der 1990er-Jahre. Mittlerweile hat der Kanzleiinhaber als Verkehrsrechts-Fachanwalt, als Fachanwalt für das Versicherungs- und für das Strafrecht eine über 20-jährige Berufserfahrung; einerseits als ausgewiesener Spezialist auf diesen Fachgebieten, und andererseits als Volljurist auf allen anderen Gebieten der Rechtswissenschaften.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Unsere Anwaltskanzlei: leicht erreichbar von Berlin Steglitz-Zehlendorf

Innerhalb der Bundeshauptstadt steht die Kanzlei Samimi auch Mandanten in Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung. Die früheren Berliner Stadtbezirke Steglitz und Zehlendorf wurden anlässlich einer Gebietsreform kurz nach dem Jahrtausendwechsel zu dem neuen Stadtbezirk Steglitz-Zehlendorf zusammengefasst. Steglitz und Zehlendorf sind in der heutigen Zeit noch ein jeweils eigener Ortsteil.

Wer hier lebt oder wohnt und in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, der sucht die bestmögliche Rechtsberatung direkt in Wohnsitznähe. Die bieten wir mit unserer Fachanwaltskanzlei für das Straßenverkehrsrecht. Aufgrund der sehr guten Verkehrsinfrastruktur im Straßenverkehr sowie im ÖPNV ist der Standort unserer Anwaltskanzlei zu jeder Tageszeit gut erreichbar. Mit U- und mit S-Bahn sowie mit Buslinien in einer engen Taktung ist der öffentliche Personennahverkehr von den BVG überall im Bezirk Steglitz-Zehlendorf und die ganze Woche hindurch bestens organisiert. Bei diesen Gegebenheiten in Steglitz-Zehlendorf gibt es für unsere Fachanwaltskanzlei für das Straßenverkehrsrecht wirklich viel zu tun.

Rechtsanwalt Gregor Samimi: Standort auf Google Maps

Die Expertise von Fachanwälten für Ihr Anliegen

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auch ohne Strafanzeige möglich.
Gregor Samimi im WELT N24 Interview am 12.11.2017 zum Verkehrsunfall auf der A3 und der möglichen Strafbarkeit des Feuerwehrmanns wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Aufgrund der Qualifikation als Verkehrsrechts-Fachanwalt ist die Anwaltskanzlei fit in allen Fragen und Problemen rund um das Verkehrsrecht. Wir vertreten als Mandanten alle Beteiligten und Betroffenen im Straßenverkehr. Das sind einerseits die Unfallverursacher, und andererseits die Unfallgeschädigten.

Jede Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist mit dem latenten Risiko verbunden, in ein Verkehrsdelikt oder in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Schuld und Nichtschuld sind entscheidend dafür, wer wem welchen Schaden ersetzen muss und wie die strafrechtliche Seite bewertet wird. In dieser Situation ist der Bürger als Verkehrsteilnehmer ganz einfach überfordert. Er beherrscht sein Fahrzeug und die Straßenverkehrsregeln, nicht jedoch das Straßenverkehrsrecht mit seiner Gesetzgebung nebst der Rechtsprechung.

Was droht bei Unfallflucht?
Kriminalreport Südwest. Gregor Samimi im Interview am 08.01.2018. Frau nach Unfallflucht gesucht: Kind wurde schwer verletzt liegen gelassen.

An diesem Punkt kommen wir als Fachanwaltskanzlei für Straßenverkehrsrecht ins Spiel; oder anders gesagt, kommt der Unfallbeteiligte ohne eine qualifizierte Rechtsberatung nicht weiter. Die wird spätestens dann notwendig, wenn sich der Unfallgegner von einem eigenen Anwalt beraten und vertreten lässt. Das ist immer der Fall, wenn es sich um einen Leistungsfall für die Kfz-Versicherung handelt. Dort wird der Verkehrsschadensfall von Juristen bearbeitet. Um nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen, muss sich der Betroffene ebenfalls rechtlich beraten und vertreten lassen.

Das tun wir von der Fachanwaltskanzlei Samimi in und für Berlin nebst Umgebung. Wir sind dazu in der Lage und dafür qualifiziert, Sie fachlich zu beraten und vor den Berliner Gerichten zu vertreten. Nachdem Sie uns mit Ihrer Unterschrift dazu bevollmächtigt haben, Sie in Ihrer Verkehrsrechtsangelegenheit zu vertreten, können Sie sich ganz beruhigt zurücklehnen.

Was wir für Sie tun

Wir als Ihr Anwälte vertreten in der jeweiligen Angelegenheit ausschließlich Ihre Interessen. Sie können uns in jeder Hinsicht voll und ganz vertrauen. Das ist umgekehrt auch eine Voraussetzung dafür, dass wir Sie erfolgreich beraten und vor Gericht vertreten können. Je mehr wir wissen und je umfassender wir informiert sind, desto besser. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gilt immer und überall.

Unsere Empfehlung an Sie als den Unfallbeteiligten oder den Geschädigten im Straßenverkehr lautet, vor Ort nicht zu viel (am besten gar nichts) zu einer möglichen Schuldfrage zu sagen. Niemand kann Sie dazu nötigen, zwingen oder von Ihnen erwarten, dass Sie sich mündlich oder schriftlich äußern, ohne vorher mit Ihrem Rechtsanwalt des Vertrauens gesprochen zu haben. Abhängig von der jeweiligen Situation werden sie von ihm begleitet, wenn es um eine förmliche Aussage geht.

Sobald wir von Ihnen telefonisch, schriftlich oder per SMS kontaktiert werden, wird die Maschinerie unserer Anwaltskanzlei in Gang gesetzt. Das Sekretariat vereinbart mit Ihnen einen ersten Beratungstermin. Der findet sehr zeitnah statt, nicht selten noch am Tag des Geschehens. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, Ihnen in Ihrer Ausnahmesituation zu helfen und alles Notwendige zu veranlassen. Jeder Vorgang im Straßenverkehrsrecht ist ein individueller, auch für uns immer wieder neuer Fall. Mit unserem Knowhow nebst der langjährigen Erfahrung wissen wir, was wie zu tun ist. Damit wir für Sie tätig werden und Ihre Rechtsinteressen vertreten können, werden wir von Ihnen dazu bevollmächtigt. Dazu unterzeichnen Sie uns eine Vollmacht nebst Datenschutzerklärung. Jetzt können wir loslegen.

Wir korrespondieren und kommunizieren zu allen Seiten hin; von Versicherung über Gutachter, Zeuge, Kläger nebst Beklagter bis hin zum Gericht. Immer geht es einzig und allein darum, Sie als unseren Mandanten und Ihr Recht zu vertreten. Die Erfolgsaussichten sind bei uns als Ihrer Fachanwaltskanzlei für Straßenverkehrsrecht ausgesprochen gut. Mit unserem gebündelten Wissen von mehreren Verkehrsrechts-Fachanwälten lassen sich Synergien nutzen, die in anderen Anwaltskanzleien so gar nicht vorhanden sein können.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Ihre Anwälte im Verkehrszivilrecht

Bußgeldverfahren

Bußgeldbescheid

Als Bußgeldverfahren wird hier in Deutschland das Verfahren zur Ahndung oder Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten bezeichnet. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, kurz OWiG. Bekannter ist dem Verkehrsteilnehmer der Bußgeldkatalog als „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, über Regelsätze für Geldbußen sowie über die Anordnung des Fahrverbotes wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr“. Keineswegs jeder Bußgeldbescheid ist gerechtfertigt und inhaltlich richtig; sei es der rote Blitz an der Verkehrsampel oder die gemessene Geschwindigkeitsübertretung.

Die Folgen eines Bußgeldes können im Einzelfall, zum Beispiel für den Berufskraftfahrer, gravierend sein. So ist es geradezu ein Muss, die Rechtmäßigkeit eines Bescheides durch den Verkehrsrechts-Fachanwalt überprüfen zu lassen. Dazu müssen Form und Frist gewahrt werden. Für Sie als den Betroffenen heißt das, den Bußgeldbescheid nicht beiseite zu legen, sondern direkt nach dem Posteingang einen Termin zur Rechtsberatung in unserer Fachanwaltskanzlei für Straßenverkehrsrecht zu vereinbaren.

Kaskoentschädigung

Ein Sachverständiger für ein Gutachten zum Schaden am Auto durch.
Ein Sachverständiger für ein Gutachten zum Schaden am Auto durch.

Der Kaskoschaden ist immer ein Sachschaden am eigenen Fahrzeug. Ob und um welchen Leistungsfall es sich für die Teil- oder für die Vollkasko handelt, entscheidet der Versicherer anhand des Vertrages und immer mit dem Ziel, möglichst wenig zahlen zu müssen. In diesem naturgegebenen Spannungsfeld ist der versicherte Kfz-Halter ohne eine Rechtsvertretung hilflos bis alleingelassen. Wenn der Leistungsfall als solcher zweifelsfrei klargestellt ist, muss dennoch in mehr und mehr Fällen um die lückenlose Schadensregulierung buchstäblich gekämpft werden. Viele Versicherungen suchen nach Wegen und Lücken, um ihre vertragliche Leistungspflicht zumindest einschränken zu können.

Bei einem Verkehrsunfall ist es keineswegs immer einfach, den Haftpflicht- vom Kaskoschaden abzugrenzen. All diese Fragen müssen rechtlich bewertet und beantwortet werden. Das geht nur mit juristischem Wissen und Können eines Rechtsanwaltes, am besten mit einem Verkehrsrechts-Fachanwalt. Schon der Titel allein macht dem Verfahrensgegner deutlich, dass mit mindestens gleichen Waffen gefightet wird; bei deutlich besseren Chancen für den ausgewiesenen Fachmann für das Straßenverkehrsrecht.

Bußgeldverfahren

Medizinisch-Psychologische-Untersuchung

Diese Fahreignungsprüfung MPU, im Sprachgebrauch auch gern als Idiotentest bezeichnet, ist eine von mehreren Voraussetzungen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Führerscheinentzug. Das MPU-Gutachten ist eine Art Prognose für das zukünftige des in der Vergangenheit mehrfach durch ordnungswidriges sowie strafbares Verhalten aufgefallenen Verkehrsteilnehmers. Zu den häufigsten Vergehen gehören Alkohol sowie Drogen am Steuer. Verkehrsteilnehmer in diesem Sinne ist nicht nur der Kfz-Halter, sondern auch der Benutzer von Fahrrad und E-Bike bis hin zum Fußgänger. Nur dann, wen die Untersuchung erfolgreich verläuft, kann die Fahrerlaubnis beibehalten oder neu erteilt werden.

Die MPU sollte der Betroffene realistisch einschätzen und ernstnehmen. Sie besteht aus einem medizinischen Check, dem Leistungstest online und offline sowie aus einem psychologischen Gespräch. Die MPU-Kosten liegen im höheren dreistelligen Bereich. Wir sind dem Betroffenen einerseits bei der gezielten Vorbereitung auf die MPU behilflich. Andererseits beraten und vertreten wir ihn rechtlich, weil es in dieser spannungsgeladenen Situation immer wieder zu Schnitt- und Reibungspunkten kommt. Auch hier gilt unsere Erfahrung, dass Behörden keineswegs immer Recht haben, sondern sich das Recht einfach nehmen.

Kaskoentschädigung

Beinbruch und Schmerzensgeld
Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Die ganz allgemeine Rechtsgrundlage ist § 823 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach „ist derjenige dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht des anderen widerrechtlich verletzt.“ Kurz gesagt handelt es sich dabei im Straßenverkehrsrecht um die Schuldfrage. Unterschieden wird in die drei Kategorien Personen-, Sach- und Vermögensschaden.

Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz mit dem dazugehörigen Schadensmanagement ist immer ein unliebsames Spannungsfeld. Zu den meistens strittigen Sachschäden gehören der Reparatur- sowie der Totalschadenfall. Beim Personenschaden wird zusätzlich zur Leistung der Krankenversicherung häufig ein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht. Das ist ohne die Beratung eines fachlich versierten Rechtsanwalts so gut wie gar nicht möglich bis hin zu ausgeschlossen.

Ihre Anwälte im Verkehrsstrafrecht

Alkohol am Steuer

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Fahren unter Alkoholeinfluss kann für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich sein.

Eine der psychoaktiven Substanzen ist der Alkohol; infolgedessen ist Alkohol oder Trunkenheit am Steuer ein strafbares Vergehen. Je nach Umfang und Ausmaß wird Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder als Straftatbestand geahndet. Unter Steuer ist nicht nur das Lenkrad, sondern auch der Lenker des Kraftrades oder des Fahrrades gemeint. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Punkteintragung im Fahreignungsregister, MPU und anderes mehr sind Möglichkeiten, mit denen der Betroffene bestraft werden kann. Als professionelle Rechtsvertretung kann der Verkehrsrechts-Fachanwalt viel für seinen Mandanten erreichen. Auch in dieser Situation vertritt er uneingeschränkt ausschließlich dessen Interessen.

Sobald es sich um ein Ermessen, eine Interpretation oder um eine subjektive Meinung handelt, kann beraten, verhandelt bis hin zu gestritten werden; und das oftmals mit großem Erfolg für das Ausmaß der Strafe. Hier in Deutschland gelten unterschiedliche Promillegrenzen für die abgestufte Fahruntüchtigkeit. Unterschieden wird in die absolute Promillegrenze von 0,0 für Fahranfänger, in die relative, die absolute Fahruntüchtigkeit sowie in die sogenannte 0,5-Promillegrenze als Nachfolger der früheren, langjährigen 0,8-Promillegrenze. Diese Beispiele machen deutlich, dass der Betroffene in dieser prekären Situation dringend auf fachanwaltliche Hilfe angewiesen ist.

Führerscheinentzug

Hinweis: Führerscheinentzug ab 8 Punkten in Flensburg
Bei 8 Punkten in Flensburg wird der Führerschein entzogen

Diese behördliche Maßnahme ist aufgeteilt in das Entziehen der Fahrerlaubnis einerseits sowie in deren Neuerteilung andererseits. Im direkten Zusammenhang damit steht oftmals die MPU. Jeder Führerscheinentzug ist für den Inhaber ein harter Schlag und mit Kosten nebst vielerlei Unannehmlichkeiten verbunden. Polizei und Behörden sind vielfach schnell bei der Hand, den Führerschein einzuziehen, ihn zu beschlagnahmen. Der Betroffene darf von einer auf die andere Minute kein Kraftfahrzeug mehr führen. Das ist bitter und für den Berufskraftfahrer geradezu existenzbedrohend.

Jeder von ihnen setzt alles daran, dass der Führerscheinentzug wieder rückgängig gemacht, oder dass er auf einen möglichst kurzen Zeitraum begrenzt wird. Das ist in vielen Fällen möglich, wenn auch nicht immer einfach. Die besten Chancen auf Erfolg bestehen mit der Unterstützung des Verkehrsrechts-Fachanwalts. Mit ihrem fachanwaltlichen Knowhow sowie mit einer mehr als 20-jährigen Erfahrung im Rücken ist die Anwaltskanzlei Samimi für derartig diffizile Angelegenheiten Ihr genau richtiger Ansprechpartner hier in Berlin und Umgebung.

Drogen am Steuer

Ein Mann nimmt Drogen am Steuer
Rechtlich begeht aber auch der Fahrer einer Drogenfahrt die Straftat einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB.

Bei „Drogen im Blut oder Drogen am Steuer“ wie beispielsweise Cannabis oder Kokain ist die Rechtssituation ungleich schwieriger und unschärfer als bei Alkohol. Der Nachweis von Tetrahydrocannabinol, kurz THC im Blut ist keineswegs automatisch ein Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestand. Nach § 24a des StVG ist eine Voraussetzung für die strafbare Drogenfahrt der Vorsatz oder die Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt in diesem Zusammenhang grundsätzlich nur, wer hätte erkennen können und erkennen müssen, dass er unter einer Drogenwirkung steht.

Das macht deutlich, wie fließend die Grenze im Einzelfall sein kann, und wie wichtig eine fachanwaltliche Rechtsvertretung ist. Bei Drogen am Steuer gibt es kein mit der Alkohol-Promillegrenze vergleichbares starres Limit. Für ein Straßenverkehrsvergehen müssen individuelle, personenbezogene Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden – können -. Das ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Drogenkonsument, wie es heißt auf frischer Tat ertappt wird, wenn er beispielsweise in Schlangenlinien anstelle geradeaus fährt.

Fahrerflucht

Reicht nicht: Einen Zettel hinterlassen. Auch wer guten Willen zeigt macht sich damit der Fahrerflucht strafbar.

Die Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallschadensort im Anschluss an einen verschuldeten Verkehrsunfall. Nach § 142 Strafgesetzbuch StGB handelt es sich um ein strafbares Verkehrsdelikt. Die Folgen für den Fahrerflüchtigen sind dementsprechend schwerwiegend. Umso wichtiger ist es für ihn, dass er in dieser für ihn schwierigen Situation rechtlich bestmöglich vertreten wird. Fahrerlaubnis sowie Versicherungsschutz sind zunächst einmal grundsätzlich gefährdet.

In diesen Fällen gilt der dringende Rat des Verkehrsrechts-Fachanwaltes, sich ohne sein Beisein überhaupt nicht und niemandem gegenüber zu äußern. Was einmal gesagt oder gar unterschrieben ist, das lässt sich nicht so ohne Weiteres wieder zurücknehmen oder, bildlich gesprochen, ausradieren. Für den Betroffenen gilt es jetzt, bestmöglich aus der Situation herauszukommen. Das ist mit fachanwaltlicher Hilfe durchaus machbar, ohne sie jedoch schier unmöglich.

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Wie wir arbeiten

In der Rechtsanwaltskanzlei Samimi wird grundsätzlich und seit jeher großer Wert auf Teamarbeit gelegt. Das bezieht sich sowohl auf das Team der Kanzlei selbst als auch auf ein dichtes Netzwerk in und außerhalb von Berlin. Unsere Anwaltskanzlei ist mit moderner Bürotechnik sowie mit den gängigen Kommunikationsmitteln ausgestattet.

Alle Daten sind bei uns absolut sicher; von der verschlüsselten Übertragung über das Speichern und die Datenpflege bis hin zur Datenlöschung. In jedem Stadium der Datenverwaltung werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG sowie diejenigen der neuen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO der Europäischen Union strikt eingehalten.

Ein Straßenverkehrsunfall kann in jeder Sekunde geschehen; er richtet sich weder nach täglichen Büroöffnungszeiten noch nach Wochenenden, Sonn- und Feiertagen. Vor diesem Hintergrund und der Notwendigkeit wegen können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Samimi sieben Tage die Woche täglich von 06.00 Uhr bis um 22.00 Uhr telefonisch kontaktieren.

Unser Kanzleiteam ist kommunikativ, motiviert und absolut verschwiegen. Jeder der Anwälte ist über sein Fachgebiet hinaus engagiert; jeder von ihnen hat sich auf seinem Gebiet als Fachbuchautor, als Dozent oder durch die ehrenamtliche Mitarbeit in berufspolitischen Gremien einen guten Ruf erworben.

Was wir kosten

Die Kostenfrage für Rechtsberatung und Rechtsvertretung ist für beide Seiten auch wichtig. Sie sollte nicht vernachlässigt, sondern frühzeitig geklärt werden. Für die Rechtsanwaltskanzlei Samimi steht jedoch die Hilfe den Mandanten im Vordergrund. Jeder Rechtsanwalt ist Dienstleister; er stellt sein studiertes sowie beruflich erworbenes Wissen dem Mandanten gegen Entgelt zur Verfügung. Für die Kostenregelung gibt es mehrere Möglichkeiten. Hier in Deutschland braucht niemand mangels Einkommen oder Vermögen auf eine Rechtsvertretung zu verzichten.

Der Hilfesuchende ist finanziell auf der sicheren Seite, wenn er für den Zeitpunkt des Schadenseintritts eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen hat. Dann handelt es sich um einen vertraglichen Leistungsfall. Mit einer Deckungszusage lässt sich die Anwaltskanzlei Samimi von dem Rechtsschutzversicherer die Kostenzusage bestätigen. Der Mandant hat damit nichts zu tun; er weiß, dass sämtliche Kosten von seiner Rechtsschutzversicherung getragen, sprich bezahlt werden.

Wem die finanziellen Möglichkeiten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung fehlen, der kann auf Antrag hin die Hilfe des Staates in Anspruch nehmen. Die Prozesskostenbeihilfe, abgekürzt PKH wird nach § 114 Zivilprozessordnung ZPO bedürftigen Personen zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt. Die Voraussetzung dazu ist dann gegeben, wenn der Betroffene nicht dazu in der Lage ist, Gerichts- sowie erforderliche eigene Anwaltskosten für den Prozess selbst aufzubringen. Bis Ende des Jahres 2019 muss aus einer europarechtlicher Verpflichtung heraus die PKH auch für Beschuldigte und Angeklagte eingeführt, das heißt in nationales Recht umgesetzt werden.

Sollte weder die eine noch die andere Möglichkeit zutreffen, dann wird mit dem Mandanten eine für ihn verträgliche, zumutbare Kostenregelung getroffen. Bei uns in der Rechtsanwaltskanzlei Samimi wird sichergestellt, dass kein Mandat nur deswegen nicht übernommen wird, weil er die damit verbundenen Kosten nicht bezahlen kann. Die gesamte Vergütungsregelung ist transparent und mandatsfreundlich gestaltet. Vor der endgültigen Auftragserteilung wird eine detaillierte Auskunft über die voraussichtlich anfallenden Gebühren und Auslagen gegeben.

Vereinbaren Sie unkompliziert einen Termin mit uns: Wir freuen uns auf Sie!

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz
Gregor Samimi – Fachanwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht & Versicherungsrecht

Nutzen Sie unsere Möglichkeiten, um schnell und unbürokratisch mit uns in Kontakt zu treten. Gerade im Recht sollten Sie nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, um Ihre Rechte auch durchsetzen zu können. Achten Sie insbesondere auch auf laufende Fristen. Zwar gibt es Möglichkeiten, auch eine abgelaufene Frist noch einmal in Gang zu setzen. Vertrauen Sie allerdings nicht zu sehr darauf, sondern werden Sie idealerweise rechtzeitig tätig. Unser Team erwartet Ihre Mitteilung: Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Rechtsanwaltskanzlei Gregor Samimi in Berlin

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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