Verkehrsstrafrecht: Welche Strafen sind zu erwarten?

Verkehrsstrafrecht: Selbst dem besonnensten Verkehrsteilnehmer können im Straßenverkehr als Autofahrer, Busfahrer, Lkw-Fahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger Fehler unterlaufen. Mitunter werden diese auch nur schlicht behauptet. Nicht immer finden sich für das angeblich schuldhafte Verhalten der fahrlässigen Körperverletzung, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder der Nötigung im Straßenverkehr, auch handfeste Beweise. Der verbotswidrige Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln wie Kokain, Amphetaminen oder Cannabis im Straßenverkehr birgt ganz erhebliche Risiken. Nicht immer sind allen Verkehrsteilnehmern die Grenzwerte bekannt und Ausfallerscheinungen realisiert.
Auch Drängeln, Pöbeln und der sogenannte Stinkefinger bei einem Kampf um den Parkplatz können eine erhebliche Strafe nach sich ziehen und werden hart bestraft. Auch Beamtenbeleidigung ist kein Kavaliersdelikt. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Insoweit sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Verkehrsstrafrecht: Es hat Schnittstellen zum Bussgeldrecht und zum Verkehrsverwaltungsrecht
Beispiele aus der anwaltlichen Praxis:
- Alkohol am Steuer
- Bussgeldverfahren
- Cannabis am Steuer
- Fahrerflucht auch Unfallflucht genannt bzw. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Führerscheinentzug und Neuerteilung
- Kaskoentschädigung
- Medizinisch-Psychologische-Untersuchung-Idiotentest
Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!