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Fahrlässige Tötung – Was droht?

Vorwurf fahrlässige Tötung: Herr Carsten B. befuhr an einem winterlichen Abend eine Landstraße Richtung Berlin. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse überschritt er die zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Plötzlich verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet ins Schleudern. Der Wagen driftete auf die linke Fahrbahn ab. In diesem Moment kam Herr Ullrich W. mit seinem Auto auf entgegenkommender Fahrtrichtung um die Kurve. Die beiden Fahrzeuge kollidierten. Durch den heftigen Zusammenstoß rutschte der Wagen des Herrn Ullrich W. in den neben der Fahrbahn verlaufenden Graben. Er verstarb noch an der Unfallstelle.

Der tödliche Ausgang eines Verkehrsunfalls ist leider keine Seltenheit. Laut kürzlich veröffentlichter Angaben des Statistischen Bundesamtes starben in Deutschland im Jahr 2015 knapp 3.500 Menschen bei Verkehrsunfällen. Der Tatvorwurf der Ermittlungsbehörden lautet: Fahrlässige Tötung.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: 10 Tipps vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Wann mache ich mich wegen fahrlässiger Tötung strafbar?

Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung.
Wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt kann wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden.

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, verwirklicht den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 Strafgesetzbuch (StGB). Die Straftat der fahrlässigen Tötung kommt häufig im Straßenverkehr vor, wenn der Tot eines anderen Menschen durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht verursacht wird. Im Straßenverkehr kann dies etwa der Fall sein, wenn erhebliche Verkehrsregeln nicht beachtet werden (z.B. Überholen trotz Überholverbotes).

Was bedeutet Fahrlässigkeit im Rahmen der fahrlässigen Tötung?

Fahrlässiges Handeln setzt die Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht voraus. Eine Sorgfaltspflichtverletzung begeht derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Ob eine Verletzung der erforderlichen Sorgfalt vorliegt, wird anhand eines objektiven Maßstabs ermittelt. Zu fragen ist daher, wie sich ein besonnener und gewissenhafter Mensch in dieser konkreten Situation verhalten hätte. Eine Sorgfaltspflichtverletzung kann vor allem beim Verstoß gegen Verkehrsvorschriften angenommen werden, wie z.B. bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder bei zu geringem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Begrenzt wird die objektive Sorgfaltspflichtverletzung durch den Vertrauensgrundsatz. Dieser besagt, dass derjenige, der sich verkehrsgerecht verhält, grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass sich auch die anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls verkehrsgerecht verhalten. Jedoch gilt der Vertrauensgrundsatz nicht, sofern erkennbare Fehler oder deutliche Anhaltspunkte auftauchen, die ein aufkommendes verkehrswidriges Verhalten des anderen vorzeichnen. Insbesondere bei bestimmten schutzbedürftigen Personengruppen, wie gegenüber Kindern, älteren Personen und Behinderten gilt der Vertrauensgrundsatz nicht.

Kann ich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, wenn der Tod des Opfers auch ohne Verletzung der Sorgfaltspflicht eingetreten wäre?

Radfahrer und Autofahrer kurz vor dem Zusammenprall
Alltägliche Situationen – immer wieder kommt es zu Zusammenstößen zwischen Autofahrern und Fahrradfahrern

Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung erfordert einen Pflichtwidrigkeitszusammenhang. Die Verletzung der erforderlichen Sorgfaltspflicht muss hiernach für den Tod des Menschen ursächlich sein. Kann demgegenüber nicht oder nicht sicher ausgeschlossen werden, dass auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt der Taterfolg eingetreten wäre, so ist der Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu verneinen und eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung scheidet aus.

Welche Sanktionen drohen mir bei einer fahrlässigen Tötung?

Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Umstände des Einzelfalls sind für das Strafmaß entscheidend. Bei fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr ohne Alkoholeinfluss kann häufig mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Falls eine Freiheitsstrafe angeordnet wird, wird diese häufig zur Bewährung ausgesetzt. Eine Verursachung der Tötung unter Alkoholeinfluss wiegt jedoch erheblich schwerer. Oft wird dieses Verhalten mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet.

Gilt eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung auch gegenüber jungen Autofahrern (Jugendliche, Heranwachsende)?

Bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres sind Kinder strafunmündig und können demnach nicht strafrechtlich bestraft werden. Im Gegensatz dazu findet für Jugendliche zwischen dem 14. und 17. Lebensjahr  als auch teilweise für  Heranwachsende bis zur Vollendung ihres 20. Lebensjahres das Jugendstrafrecht Anwendung.Insbesondere die jungen und unerfahrenen Autofahrer sind anfällig dafür, durch ihre Unerfahrenheit oder Übermut im Straßenverkehr in gefährliche und waghalsige Situationen zu geraten und Unfälle zu verursachen, bei denen eine Person getötet wird. Tatbestandlich könnte in diesen Fällen zwar die fahrlässige Tötung nach §222 StGB gegeben sein.

Welche Fallkonstruktionen liegen oft beim Vorwurf der Fahrlässigen Tötung vor? 

Verkehrsunfall mit Todesfolge.
Bei der fahrlässigen Tötung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Eine Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung erfolgt in allen Fällen, in denen das Verhalten des jeweiligen Autofahrers einen Sorgfaltspflichtverstoß darstellt und infolge dieser Pflichtwidrigkeit der Tod des Unfallopfers verursacht wurde. Wie bereits erläutert ist eine Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrers insbesondere bei Verstößen gegen geltende Verkehrsvorschriften zu bejahen. Beispielsweise anzuführen sind das Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder das Nichtbeachten von Verkehrszeichen, die wie bei den Raser-Fällen Ursache von Verkehrsunfällen mit Todesfolge werden.  

Jedoch wird auch häufig der Vorwurf der Fahrlässigen Tötung bei Lkw-Unfällen laut, bei denen oft Fußgänger oder Radfahrer aufgrund des toten Winkels übersehen werden. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) vermeldet einen jährlichen Durchschnitt von 32000 Kollisionen zwischen Lkw und Fahrradfahrer, wobei ca. 70 Radfahrer tödlich verunglücken. Rund ein Drittel dieser Todesfolgen sind auf Abbiegeunfälle zurückzuführen, wie im aktuell nachfolgenden Fall.  

Liegt eine Fahrlässige Tötung bei Lkw-Unfällen aufgrund des toten Winkels vor?  

Der tote Winkel als Unfallursache In Deutschland verunglücken immer wieder Fahrradfahrer, weil sie von rechtsabbiegenden Lkws übersehen werden. Sie befanden sich im toten Winkel und konnten durch den Fahrer nicht wahrgenommen werden. Für Radfahrer endet das meist tödlich.

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– Wie im Fall „Müllauto fährt Jungen (7) tot 

Am Morgen des 28.05.2018 nach den Pfingstferien ist Rafael (geänderter Name) in Begleitung seines Vaters mit den Fahrrädern in Köln zum ersten Schultag unterwegs, bis der Siebenjährige von einem rechts-abbiegenden Müllwagen mit den hinteren rechten Doppelreifen erfasst wurde und sofort starb.  Als der Lkw in der Tempo-30-Zone rechts abbog befand sich Rafael wahrscheinlich tragischer Weise im toten Winkel. Der tote Winkel stellt den Raumbereich dar, den der Lkw-Fahrer trotz Spiegel nicht einsehen kann.  

In dem darüber berichtenden Artikel der Bild-Zeitung wird Rechtsanwalt Samimi zum Tatvorwurf im konkreten Lkw-Unfall zitiert, dass dem Müllwagen-Fahrer eine Fahrlässige Tötung nach §222 StGB droht. Ob dieser Tatvorwurf im vorliegenden Fall auch auf eine Verurteilung hinauslaufen wird, ist von dem noch zu ermittelnden konkreten Sachverhalt und immer jeweiligen Einzelfall abhängig.  Inwieweit der Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzung erhärtet werden kann, richtet sich danach, ob das Unfallopfer sich tatsächlich außerhalb des Sichtbereichs des LKW-Fahrers befand.  

Kann ein Lkw-Fahrer aufgrund des toten Winkels trotz aller befolgten Spiegel- und Schulterblicke das jeweilige Unfallopfer nicht einsehen, so war ihm der tödliche Unfall nicht vorhersehbar und damit nicht vorwerfbar. Mithin ist eine Verurteilung oder Freispruch immer einzelfallabhängig.  Aufgrund von EU-Vorschriften müssen seit 2009 Lkws mit Spiegeln zur lückenlosen Rundumsicht und andere Einrichtungen zur indirekten Sicht ausgestattet sein, um den Bereich des toten Winkels einzuschränken. Voraussichtlich bis Ende 2019 will die EU-Kommission auch die Nachrüstung von Lkws und Bussen durch elektronische Abbiegeassistenten erreichen, die als frühzeitige Fußgänger- und Radfahrererkennungs- und -warnsysteme agieren.  

Jedoch findet hier gerade eine mildere Strafe für eine fahrlässige Tötung bei jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten durch Anwendung des Jugendstrafrechts statt. Anstelle einer Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe, wie es in §222 StGB vorgesehen, werden oft Bewährungsstrafen, Sozialstunden oder eine Geldzahlung an gemeinnützige Vereine ausgesprochen. Begründet wird diese mildere Strafe damit, dass primäres Ziel des Jugendstrafrechts die spezialpräventive Erziehung, Sozialisierung und Resozialisierung der jungen Täter ist. Demgegenüber würde sich eine übermäßige Strafe entwicklungsschädigend auswirken und der lediglich Episodenhaftigkeit der Jugendkriminalität nicht gerecht.

Wann wird der Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu einem Mord, wie beim „Kudamm-Raser-Fall“?

Illegale Straßenrennen und der Verurteilung wegen Mordes.
Gregor Samimi im WELT Interview am 01.02.2018 zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Strafbarkeit wegen Mordes bei illegalen Straßenrennen .

Bei dem „Kudamm-Raser-Fall“ wurden die beiden Raser unter anderem wegen Mordes in Mittäterschaft und damit folglich zur zwingenden lebenslangen Freiheitsstrafe vom Landgericht Berlin verurteilt. Einer der beiden Täter hatte während ihres illegalen Autorennens in der den Jeep eines Rentners gerammt, der diesen Zusammenstoß nicht überlebte. Das Urteil war so spektakulär, da es um die rechtliche Frage ging, ob hier eine vorsätzliche oder lediglich fahrlässige Handlung vorlag. Mit Letzterem würde „nur“ eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit einer Höchststrafe von fünf Jahren erfolgen.

Interview mit Gregor Samimi zum Urteil des Bundesgerichtshofes 

Am 01.03.2018 hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts aufgehoben und den bedingten Tötungsvorsatzes zur Tatzeit abgelehnt. Demnach hätten die beiden Raser den Tod einer anderen Person nicht „billigend in Kauf genommen“, sondern diesen lediglich fahrlässig verursacht. Der Fall wird juristisch neu bewertet werden müssen und eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Verbindung mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr erscheint wahrscheinlich. Lesen Sie dazu ausführlich: Illegale Straßenrennen.

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Die Gesetzeslage für illegale Straßenrennen wurde nach diesem Fall verschärft und ein neuer Straftatbestand durch § 315d StGB geschaffen. Damit macht sich nun bereits strafbar, wer an einem unerlaubten Straßenrennen teilnimmt. Dennoch bedarf es viel mehr Kontrollen, Beschlagnahmungen und verstärkter Polizeipräsenz, um den illegalen Straßenrennen auf Dauer entgegenwirken zu können.

Tödlicher Unfall nach einer Verfolgungsjagd durch Berlin Charlottenburg 

Am Mittwochabend den 06. Juni endete eine Verfolgungsjagd durch Berlin mit einem tragischen Unfall. Zuvor beobachten mehrere Polizisten, wie drei Personen aus einem aufgebrochenen Fahrzeug Werkzeuge stehlen wollen und nehmen die Verfolgung der Diebe auf. Als die Polizei das Fahrzeug der Flüchtigen stoppen kann gab der Fahrer plötzlich wieder Gas, fuhr dabei einen Polizisten an und setzte die Fahrt sowohl über die Gegenfahrbahn, als auch über eine rote Ampel fort.

Bei Überqueren der Kreuzung bei rot stieß das Fahrzeug dann mit zwei weiteren Fahrzeugen zusammen und kam ins trubeln. Dabei wurde eine junge Frau erfasst, die mit dem Fahrrad unterwegs war und gerade die Fahrbahn überqueren wollte. Sie verstarb noch an der Unfallstelle. Der Fahrer konnte, nach dem er versuchte noch zu Fuß zu fliehen verhaftet werden. Die Vorwürfe  lauten nun gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und fahrlässige Tötung. Ob auch ein Tötungsvorsatz und damit versuchter Mord vorlag muss durch das Gericht entschieden werden.

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Welche weiteren Sanktionen zieht die fahrlässige Tötung mit sich?

Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zieht ebenso eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich. Gem. § 69 StGB ist dem Fahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet ist. Das ist in etwa anzunehmen, wenn sich der Täter unerlaubt vom Unfallort entfernt, obwohl eine andere Person verletzt oder gar getötet wurde. Der Vorwurf der Fahrerflucht gem. § 142 StGB und der unterlassenen Hilfeleistung gem. § 323c StGB. Ebenfalls ist die Verhängung von Punkten möglich.

Wann verjährt die Fahrlässige Tötung?

Gemäß §78 Absatz 3 Nr. 4 StGB beträgt die Verjährungsfrist für den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung fünf Jahre. Zu laufen beginnt die Verjährungsfrist erst mit Beendigung der Tat. Das heißt, dass ein Beschuldigter wegen fahrlässiger Tötung auch noch bis zu fünf Jahren nach der Tat strafrechtlich belangt werden kann. Wird beispielsweise von jemand eine Unfallflucht begangen von einer Unfallstelle, bei der eine Person fahrlässig getötet wurde, so muss er zukünftig fünf weitere Jahre damit rechnen, strafrechtlich wegen fahrlässiger Tötung verfolgt zu werden.

Was steht den Angehörigen eines fahrlässig Getöteten zu?

Erstattungsfähig waren lange Zeit nur die Beerdigungskosten und die materiellen Schäden.
Bei fahrlässiger Tötung haben Angehörige Schadensersatzansprüche und seit 2017 auch ein Hinterbliebenengeld.

Wird eine nahstehende Person getötet ist dies nicht wieder gut zu machen und ein immaterieller Schaden lässt sich schwer beziffern. Dennoch kann ein Ausgleich der materiellen Schäden in Form des Schadenersatzes und der Beerdigungskosten eine Hilfe sein. War die Person zu Lebzeiten unterhaltspflichtig so ist der Unfallverursacher zum Ersatz des Unterhaltes verpflichtet. Für den Tod einer Person sieht das Gesetz allerdings kein Schmerzensgeld für die Angehörigen vor, das bedeutet ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist auch nicht vererblich.

Ein Schmerzensgeld kann unter Umständen nur dann begründet sein, wenn der Betroffene nicht sofort verstirbt, sondern zwischen dem Unfall und dem Tod noch eine gewisse Zeit liegt. Es kann allerdings nicht pauschalisiert werden ob in diesem Fall ein Anspruch der Hinterbliebenen besteht und wie hoch er zu bemessen ist. Eine Betrachtung des Einzelfalls ist dazu nötig. Erleidet ein Angehöriger einen sog. Schockschaden aufgrund des Todes der nahestehenden Person kann er einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes haben, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung eine Folge des Unfalls ist.

Gesetzliche Neuregelung des Hinterbliebenengeldes 

Mangels der Anerkennung eines Schmerzensgeldes für Angehörige sollen Hinterbliebene zukünftig einen Ausgleich für das seelische Leid wegen dem Tod eines besonders nahestehenden Menschen haben. Mit Wirkung zum 17.07.2017 beschloss der Bundestag die Einführung eines Anspruches auf Hinterbliebenengeld und gewährt im Fall einer fremdverursachten Tötung den Hinterbliebenen einen Anspruch für eine angemessene Entschädigung in Geld.  Ein Anspruch auf diese Entschädigung besteht, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war. Damit haben nun auch unverheiratete Partner einen Anspruch auf das Hinterbliebenengeld.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Warum sollte ich beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung einen Anwalt aufsuchen?

Gerade weil es beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr oft auf die oben kurz aufgeworfenen Rechtsfragen ankommt (Liegt fahrlässiges Handeln vor? Ist der Kausalzusammenhang gegeben?), sollte für die Verteidigung ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden. Dieser verfügt über das erforderliche juristische Fachwissen, um die Verteidigung bestmöglich zu gestalten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen und Ihr Rechtsanwalt übernimmt die Vertretung vor Gericht.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht heranziehen

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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