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Winterreifen 2018: Testsieger und richtiger Einsatz

Winterreifen 2018 – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Winterreifen 2018: Testsieger und richtiger Einsatz

Es ist ein bitterkalter Morgen im Januar: Auf dem Weg zur Arbeit kommt ein Autofahrer um 5 Uhr in der Frühe von der Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum. Den entstandenen Sachschaden will ihm seine Versicherung nur zur Hälfte erstatten – weil er mit Sommerreifen unterwegs war. Das Amtsgericht Papenburg sieht den Fall anders: Die Temperatur betrug zwar nur etwa 1,8 Grad, allerdings gab es weder Regen, Schnee noch Glätte. Der Fahrer hatte offenbar keine Probleme und verhielt sich laut Gericht auch nicht grob fahrlässig, obwohl er keine Winterreifen aufgezogen hatte.

Die Versicherung muss den Schaden in voller Höhe begleichen, so das Urteil (Az.: 20 C 322/15). Der Mann hatte großes Glück: Denn in der Regel riskieren Autofahrer ihren Versicherungsschutz, wenn sie im tiefsten Winter mit den falschen Pneus unterwegs sind. Zudem gefährden sie durch diesen Leichtsinn sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Dabei gibt es doch eine große Auswahl an guten Winterreifen.

ADAC-Winterreifen-Test 2018 – das sind die Testsieger

Ende September veröffentlichte der ADAC die Ergebnisse seines diesjährigen Winterreifen-Tests. Der Autoclub hatte insgesamt 28 Pneus für kleine und kompakte Fahrzeuge unter die Lupe genommen, die im Handel für Preise zwischen 44 und 113 Euro zu haben sind. Zu klären waren in diesem Test unter anderem folgende Fragen:

  • Wie verhält sich der Reifen auf Eis und Schnee, wie auf trockenen und nassen Straßen?
  • Wie hoch liegt der Spritverbrauch?
  • Wie sieht es mit dem Verschleiß aus?

Das sind die Testsieger:

Den ersten Platz in der Kleinwagen-Kategorie (Dimension 175/65 R14) erreichte mit einer Gesamtnote von 2,1 (Gut) der „Continental WinterContact TS860“, den es im Handel für 72 Euro gibt. Mit fast identischen Noten folgte der „Dunlop Winter Response 2“, der 71 Euro kostet. Insgesamt wurden in dieser Klasse zwölf Reifen getestet, sie sind für Autos wie den Ford Fiesta, den Renault Twingo oder den VW up! geeignet.

Testsieger wurde der „Continental WinterContact TS860“ auch in der Kategorie der Kompaktwagen (Dimension 205/55 R16). Er erhielt die Gesamtnote 2,2 (Gut) und kostet 110 Euro. Zweiter wurde der mit 106 Euro kaum günstigere „Goodyear UltraGrip 9“ mit 2,2 (Gut) vor dem Modell „Dunlop Winter Sport 5“, das ebenfalls 106 Euro kostet und auch mit 2,3 (Gut) bewertet wurde. 16 Modelle wurden getestet, sie können bei Fahrzeugen wie der Mercedes A-Klasse, dem Ford Focus oder dem VW Golf aufgezogen werden.

Das ADAC-Gesamtergebnis des Tests: Fünfmal gab es für die Testsieger „Gut“, 19 Mal „Befriedigend“, zweimal „Ausreichend“ und zweimal „Mangelhaft“. Die Note 5 kassierten in der Kleinwagen-Kategorie die Reifen von Nankang (52 Euro) aus chinesisch-taiwanesischer Produktion. Am Tabellenende bei den Kompakten finden sich die Produkte von Laufenn (67 Euro) wieder, bei dem es sich um eine Zweitmarke des südkoreanischen Hankook-Konzerns handelt. In beiden Fällen attestierten die Prüfer starke Schwächen auf schneebedeckten und nassen Fahrbahnen.

Überraschend ist allerdings auch, dass teure Markenreifen wie der „Michelin Alpin 5“ (113 Euro) oder der „Pirelli Cinturato Winter“ (104 Euro) im Testbetrieb enttäuschten und in der Tabelle lediglich im mittleren beziehungsweise sogar hinteren Bereich landeten, weit hinter dem Testsieger.

Was ist beim Kauf von Winterreifen wichtig?

Wer sich neue Winterreifen zulegen möchte, sollte nicht nur den Preis allein im Auge haben, sondern auch seinen Fahrstil kritisch hinterfragen: Bei den einen überwiegt der Wunsch, möglichst wenig Sprit zu verbrauchen und den Verschleiß zu minimieren. Bei den anderen stehen eine sehr gute Haftung auf Eis und Schnee (Grip) im Vordergrund, weil es auch bei widrigen Wetterbedingungen doch mal etwas schneller vorangehen soll. Erst nach dieser Entscheidung lohnt sich ein Vergleich der Angebote.

Welche Mindestprofiltiefe sollten Winterreifen haben?

Mindestens vier Millimeter Restprofil sollten Winterreifen aufweisen, die bereits vorhanden sind. Das raten Experten seit vielen Jahren. Allerdings wurde dieser Wert auch schon von Reifenherstellern infrage gestellt. Der deutsche Direktor von Michelin, Jürgen John, empfahl Autofahrern im November 2016, neue Reifen bis zur vom Gesetz vorgegebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern zu nutzen. Ein Unterschied in der Fahrweise sei nicht (mehr) erkennbar, so John mit Bezug auf die modernen Produktionsmethoden der Pneus. Man könne Ressourcen und Geld sparen.

Der ADAC kam 2013 in einer Studie zu anderen Ergebnissen und wies auf signifikante Nachteile abgefahrener Winterreifen hin: unter anderem einen schlechteren Antrieb und mangelndes Bremsverhalten auf nasser Fahrbahn. Nach Angaben von Michelin tauschen Autofahrer Sommerreifen bei einem Profil von 2,8 bis drei Millimeter aus, Winterreifen jedoch schon bei einer Profiltiefe von 3,5 Millimeter. Weitere Informationen zur Mindestprofiltiefe gibt es hier: Mindestprofiltiefe von Winterreifen und Sommerreifen »

Wie alt sollten Reifen im besten Fall sein?

Der ADAC empfiehlt: Älter als drei Jahre sollten Winterreifen beim Kauf nicht sein. Wann sie produziert wurden, ist relativ einfach an einem vierstelligen Zahlencode an der Reifenflanke zu erkennen, der in einem Oval am Ende der sogenannten DOT-Nummer eingeprägt sein muss. Dabei bezeichnen die letzten beiden Ziffern das Herstellungsjahr, die ersten beiden die Herstellungswoche. „1018“ bedeutet beispielsweise, dass die Reifen in der zehnten Kalenderwoche 2018 produziert wurden. Die beste Haftung auf der Straße erzielt nach Tests des ADAC frischer Reifengummi.

Ein Datum für die „Mindesthaltbarkeit“ gibt es jedoch nicht, lediglich ungefähre Empfehlungen. Die Alterung von Reifen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Wer schonend fährt, regelmäßig kontrolliert, korrekt lagert und die Reifen pflegt, kann die Altersgrenze auf sechs oder sogar acht Jahre verschieben. Weitere Informationen zum maximalen Reifenalter gibt es hier: Maximales Reifenalter von Winterreifen und Sommerreifen »

Wann kaufe ich am besten Winterreifen?

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät dazu, den Kauf neuer Winterreifen zu erledigen, bevor der erste Schnee oder Matsch auf den Straßen liegt – also spätestens im Herbst. Dann ist die Modell-Auswahl bei den Händlern noch groß. Und vor allem besteht ein zeitlicher Spielraum bei den Montage-Terminen. Erfahrungsgemäß ändert sich das, je näher der Winter rückt: Oftmals muss der Kunde dann „auf den letzten Drücker“ teurere Reifen kaufen und auf den Termin in der Werkstatt lange warten. Das kann problematisch sein, weil in Deutschland die „situative Winterreifenpflicht“ gilt. Das heißt: Man muss immer mit Reifen fahren, die den Verhältnissen angepasst sind. Ist dies nicht der Fall, können Punkte in Flensburg und Bußgelder drohen.

Ist der Reifenkauf im Internet sinnvoll?

Wer online Winterreifen kauft und auf ein Schnäppchen aus ist, muss aufpassen. Nicht immer wird ein fabrikneues Produkt geliefert. Der Handel muss seine Lagerbestände rationell verwalten, was bei der großen Auswahl an Reifenformaten nicht einfach ist. So ist es möglich, dass auch mal länger gelagerte Pneus verkauft werden. Am Zahlencode der DOT-Nummer an der Seitenwand lässt sich das Produktionsdatum leicht ablesen (siehe oben). Wer auf Nummer sicher gehen will, weist schon bei der Auftragserteilung explizit darauf hin, wie alt die Reifen maximal sein dürfen.

Ab wann sind Winterreifen Pflicht?

Es gibt keinen festen Zeitraum, in dem Winterbereifung vorgeschrieben ist. Allgemein empfohlen wird „O bis O“, also Oktober bis Ostern. Doch auch das ist nur eine Faustregel, denn das Osterfest kann manchmal noch ziemlich winterlich beziehungsweise frostig sein, wenn es früh im Jahr stattfindet. Der Gesetzgeber verlangt: Ist es glatt oder es schneit, müssen Autofahrer entsprechend ausgerüstet unterwegs sein. Bis wann das im Frühjahr ist, hängt also vom Wetter ab.

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
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Der richtige Einsatz von Winterreifen

Ab welcher Temperatur sind welche Winterreifen sinnvoll?

Als Autofahrer sollte man nicht warten, bis Schnee, Glatteis oder Schneematsch das Leben schwer machen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) rät zum Umstieg, wenn die Temperaturen dauerhaft unter sieben Grad Celsius fallen. Begründung: Die Gummimischung von Winterreifen ist weicher als bei Sommerpneus. Sie verhärtet nicht, wenn draußen Minusgrade herrschen – was den Antrieb (Traktion) verbessert. Bei Frost bremsen Fahrzeuge mit Sommerreifen deutlich schwerfälliger. Zudem verfügen Winterpneus über feine Lamellen, die sich gut mit dem Straßenbelag verzahnen.

Der TÜV Nord empfiehlt, in der Werkstatt nachzufragen, wann der beste Termin für den Räderwechsel ist. In der Praxis sind die Unterschiede enorm und im Falle eines Falles lebenswichtig, wie der DVR mahnt. In einem Test bei fünf Grad Außentemperatur und nasser Straße kommt ein sommerbereiftes Auto mit Tempo 100 bei einer Bremsung nach 69 Metern zu stehen – ein Auto mit Winterreifen schon bei 65 Metern. Der Vergleichswagen hat da noch 24 Stundenkilometer auf dem Tacho. Nimmt man eine schneebedeckte Straße und Tempo 50 hat, so steht das Fahrzeug mit Winterreifen nach 31 Metern. Das Auto mit Sommerreifen benötigt dazu jedoch 62 Meter! An der Stelle, an der der Vergleichswagen bereits steht, ist dieses Fahrzeug noch mit 35 Stundenkilometern unterwegs.

Was bedeutet das Alpine-Symbol?

Beim Alpine-Symbol handelt es sich um eine neue Kennzeichnung für Winterreifen, die 2018 eingeführt wurde. Das Symbol besteht aus einer Schneeflocke in einem Bergpiktogramm. Beim Erwerb neuer Reifen sollte der Kunde also darauf achten, dass das Alpine-Symbol auf der Flanke zu sehen ist. Sollte nur das M+S-Symbol vorhanden sein, dann muss der Fahrer diese Reifen aber nicht sofort ersetzen. Sie dürfen noch mit einer Übergangsfrist bis 30. September 2024 gefahren werden. Natürlich müssen sie genügend Profiltiefe aufweisen und intakt sein. Nach Angaben des ADAC müssen alle seit Jahresbeginn 2018 hergestellten Pneus das Alpine-Symbol tragen.

Der Hintergrund ist das Versprechen besserer Qualität: Reifen mit dem Symbol müssen bei Bremstests auf Schnee bestimmte Standards nachweisen, die auch vergleichbar sind. Bei M+S-Reifen gab es solche einheitlichen Kriterien bislang nicht. Wenn ein Fahrer nach dem Jahreswechsel produzierte Reifen ohne Alpine-Symbol gekauft hat und damit im Winter unterwegs ist, könnte er mit einem Bußgeld bestraft werden. Das Symbol gibt es auch für Ganzjahresreifen.

Welche Bedeutung hat der Reifendruck?

Speziell für Winterreifen lässt sich ein verbesserter Grip erzielen, wenn man die Reifen bei Schnee und Eis rund 0,2 bar härter aufpumpt, als es der Hersteller angibt. Dadurch öffnet sich das Lamellenprofil stärker. Sind die Straßen jedoch nur nass oder trocken, ist der angegebene Druck ausreichend und sollte nicht verändert werden. Grundsätzlich darf man nicht vergessen, den Wert beim Reifendruckkontrollsystem (RDKS) anzupassen, wenn man auf Winterreifen umrüstet. Nur wenn Richtwert stimmt, kann das System korrekt warnen.

Kann ich auch im Sommer mit Winterreifen fahren?

Möglich ist das, eine Sommerreifenpflicht gibt es nicht. Sinnvoll ist es allerdings nicht. Die Gummimischung von Winterpneus ist auf frostige Temperaturen abgestimmt, nicht auf zweistellige Plusgrade. Deshalb entstehen bei solchen Wetterbedingungen einige gravierende Nachteile. So steigen aufgrund des weicheren Materials Spritverbrauch und Verschleiß. Das Fahrverhalten verändert sich spürbar, weil sich das Gummi verformt oder instabil wird.

In Kurven macht sich das besonders deutlich bemerkbar, weil das Auto dort „schwammig“ reagiert und nicht mehr sicher auf der Straße zu liegen scheint. Unfälle sind in solchen Situationen nicht auszuschließen. Schließlich verlängert sich der Bremsweg bei einer Vollbremsung ganz erheblich. Wer bei Tempo 100 in die Eisen steigen muss, hat mit einem doppelt so langen Bremsweg wie bei Sommerbereifung zu rechnen. Auch dies ist auf die Gummimischung zurückzuführen. Und wer dann noch mit fast abgefahrenen Winterreifen unterwegs ist, potenziert das Risiko.

Was spricht gegen Ganzjahresreifen im Winter?

Auf den ersten Blick scheint der Kauf von Ganzjahresreifen einige Vorteile zu bieten: So entfällt die zweimal jährliche nötige Umrüstung und man spart eventuell anfallende Kosten für die Montage inklusive Auswuchten und Einlagern. Auch der Preis scheint ein gutes Argument zu sein: Schließlich muss kein zweiter Satz Felgen gekauft werden. Und bei einer Polizeikontrolle im Winter besteht letztlich auch kein Grund zur Sorge. Die Verkehrsclubs und der Bundesverband Reifenhandel (BRV) rechnen aber etwas anders. Ganzjahresreifen würden in der Anschaffung auf einem ähnlichen Preisniveau wie Winterreifen liegen. Die Laufleistung eines Satzes bleibe aber klar hinter dem kombinierten Einsatz von Winter- und Sommerreifen zurück. Laut BRV bis zu 30 Prozent.

Grundsätzlich entscheidend ist, wie das Auto eingesetzt wird: Handelt es sich um einen Kleinwagen oder einen Kompakten, der gering motorisiert ist und nicht Zehntausende Kilometer jedes Jahr absolvieren muss, dann könnten Ganzjahresreifen sinnvoll sein, so der BRV. Auch Zweit- oder Drittfahrzeuge, die eher innerstädtisch genutzt werden, sind Kandidaten. Beim ADAC sieht man es ähnlich: Wer keinen Skiurlaub im Winter und keinen Sommerurlaub im Süden plant, könnte auf Ganzjahresreifen zurückgreifen. Bei extremen Wetterbedingungen – ob klirrende Kälte oder sengende Hitze – sind die spezialisierten Winter- beziehungsweise Sommerreifen die bessere Wahl.

Winterreifen für die verschiedene Fahrzeugtypen

Ich fahre einen Allrad-SUV: Worauf muss ich achten?

SUVs zeichnen sich nicht nur durch ihre vergleichsweise große Masse aus, die bewegt und abgebremst werden muss, sondern auch durch den starken Vortrieb des Vierradantriebs. Dieser beschleunigt die Boliden schnell. Allerdings erreichen die Reifen bei Bremsmanövern und auch in Kurven sehr bald die Belastungsgrenze. Deshalb sollte der Wechsel auf Winterbereifung für SUV-Fahrer ein verpflichtender Termin sein. Bei glatten Straßen kommt es auf den bestmöglichen Grip an, um die schweren Autos abzubremsen. Ein Test der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und des Auto Club Europa (ACE) haben ergeben, dass die acht untersuchten Reifen beim Bremsen auf trockener Fahrbahn und auf Schnee ähnlich gute Leistungen zeigen, es beim Abstoppen auf regennasser Strecke auch erhebliche Unterschiede gibt.

Ich fahre einen Oldtimer: Gelten für mich die gleichen Regeln?

Die „situative Winterreifenpflicht“ gilt bei historischen Autos ganz genauso wie bei jüngeren Fahrzeugen. Wer seinen Oldtimer im Winter auf trockener Straße und bei Sonnenschein ausfahren will, sollte deshalb in jedem Fall Winterreifen aufziehen, um auch bei Frost flexibel zu bleiben. Winterpneus sorgen dafür, dass das Schätzchen besser bremst und stabiler fährt.

Was gilt für Motorradfahrer?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Mofa oder Motorrad unterwegs ist, benötigt keine Winterbereifung. Das Angebot an passender Ausrüstung im Handel ist ohnehin beschränkt. Allerdings sind dem Kradfahrer eine Reihe von Verhaltensvorschriften auferlegt, die er zu beachten hat: So muss er prüfen, ob für die geplante Fahrt nicht auch andere Verkehrsmittel infrage kommen. Mit seinem Gefährt darf er höchstens 50 Stundenkilometer fahren. Der Abstand zum Vordermann muss mindestens den halben Tachowert in Metern betragen. Das Unfallrisiko bei Schnee, Glätte und Eis steigt signifikant, weil die Stabilität des Motorrads aufgrund des niedrigen Reibwerts zwischen Fahrbahn und Reifen nicht gewährleistet ist. Die beste Lösung ist, das Bike im Winter in der Garage stehen zu lassen.

Wie lagere ich Winterreifen optimal ein?

Dunkel, kühl, trocken – so sollte der optimale Lagerplatz für Winterreifen aussehen. Sie dürfen nicht mit Lösungs- oder Schmiermitteln in Kontakt kommen. Vorausschauend sollte man den Luftdruck um ein halbes bar gegenüber den Herstellerangaben erhöhen, weil die Reifen langsam Druck verlieren, wenn sie längere Zeit nicht bewegt werden. Vor dem Einlagern müssen die Reifen auf Fremdkörper oder Schäden untersucht werden, auch Beulen auf der Reifenflanke oder Risse sind ein Alarmzeichen.

Sollte so etwas festgestellt werden, ist der Austausch dringend angeraten. Wer komplette Räder mit Felgen einlagert, stapelt sie am besten liegend übereinander. Wandhalterungen oder Felgenbäume sind gute Alternativen. Senkrecht sollten Reifen ohne Felgen aufgestellt werden, alle paar Monate sollte man sie zudem ein bisschen drehen. Wer die Räder-Position festhalten möchte, kann die Reifen mit Kürzeln auf der Lauffläche beschriften, dafür eignet sich Wachskreide. „VR“ steht für „vorne rechts“, „HL“ für „hinten links“.

Neue Bußgeld-Regeln gelten seit diesem Jahr

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Es hat sich herumgesprochen, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit Sommerreifen unterwegs sein sollten. Verstoßen wird dagegen dennoch jedes Jahr. Beliebte Ausrede: Der Wintereinbruch sei „überraschend“ gekommen. Der Gesetzgeber hat zum Jahresbeginn 2018 die bestehenden Regelungen verschärft und ahndet Verstöße gegen die Winterreifenpflicht härter. So muss der Fahrzeughalter mit einem Bußgeldrechnen – aber zusätzlich auch der Fahrer, wenn er mit dem Halter nicht identisch sein sollte. Repräsentative Umfragen haben gezeigt, dass 73 Prozent der Autofahrer von dieser Regelung noch nichts gehört haben. Die Strafen für Fahrer und Halter sehen jetzt wie folgt aus:

Fahrer: Verstößt der Fahrer gegen die Winterreifenpflicht und ist mit Sommerreifen unterwegs, dann muss er nach Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung mit 60 Euro Geldbuße und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Eine Behinderung des Straßenverkehrs kostet 80 Euro Geldbuße, eine Gefährdung 100 Euro und ein Unfall 120 Euro, jeweils mit einem Punkt in Flensburg. Was eine Behinderung konkret ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Es gibt Grenzbereiche, zum Beispiel das Fahren mit Sommerreifen bei Tauwetter oder Schnee, der nicht auf dem Straßenbelag liegen bleibt.

Halter: Den Halter erwarten seit diesem Jahr bei einem Verstoß 75 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister, wenn er eine Fahrt ohne Winterpneus zulässt oder sogar anordnet. Das hat vor allem Auswirkungen auf Autovermieter.

Was muss die Versicherung zahlen und was nicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung regelt grundsätzlich die Schäden anderer, selbst wenn der Unfallverursacher auf Sommerpneus unterwegs war. Allerdings ist es möglich, dass die Gesellschaft den Versicherten in Mithaftung nimmt und bis zu 5000 Euro Regress zurückverlangt. Sollte sich herausstellen, dass das Unfallopfer wegen fehlender Winterreifen zum Unfall beitrug, müsse es ebenfalls mit einer Mithaftung zu rechnen. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn sich der Bremsweg deutlich verlängerte und es deshalb zum Unfall kam. Es ist dann möglich, dass ein Schaden nur noch bis zu einem bestimmten Anteil übernommen wird und der Versicherungsnehmer auf den restlichen Kosten sitzen bleibt.

Auch die Kaskoversicherung kann ihre Leistungen anteilig kürzen und in gravierenden Fällen auch ganz streichen, wenn es bei Schnee, Glatteis oder Reifglätte zu einem Crash mit Sommerreifen gekommen ist. Meist wird dann grobe Fahrlässigkeit nach Paragraf 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angeführt. Die muss die Versicherung aber in jedem Einzelfall nachweisen. Gerade bei nicht durchgängigen Winterwetter oder frostigen Temperaturen ohne Schnee und Glätte (siehe das eingangs erwähnte Urteil des Amtsgerichts Papenburg) ist der Nachweis nicht immer leicht.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen!                                    

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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