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Rotlichtverstoß – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Rote Ampel überfahren – „Was droht?“

Wer die Sekunde nicht zählt … Eine rote Ampel zu ignorieren und sie zu überfahren, kann teuer werden. Nur der Bruchteil einer Sekunde entscheidet darüber, wie hoch das Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte es in Flensburg gibt und ob ein Fahrverbot verhängt wird. Wurde die Ampel erst im Vorbeifahren rot? Oder war sie schon eine Sekunde lang rot, als Sie die Haltelinie überfahren haben? Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung, denn er entscheidet darüber, ob Ihnen ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen wird. Wurde die Ampel erst im Vorbeifahren rot, so kommen Sie mit einem blauen Auge davon, jedenfalls wenn Sie niemanden gefährdet und auch keinen Sachschaden verursacht haben. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß dagegen zieht schmerzhafte Konsequenzen nach sich. Die Geldbuße fällt doppelt so hoch aus, es gibt noch einen Punkt mehr in Flensburg und vor allem werden Sie mit einem Fahrverbot für einen Monat sprichwörtlich aus dem Verkehr gezogen.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
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Rote Ampel in Berlin-Köpenick missachtet

Das Überfahren einer roten Ampel führt auch ohne Gefährdung zu einem Bußgeld.
Steht die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot gilt dies als qualifizierter Rotlichtverstoß.

An einem Dienstagabend missachtete der 26-Jähriger Johann S.(*Name und Alter geändert) an der Oberspreestraße / Köllnischer Platz eine rote Ampel. Die Straße schien zu dieser Zeit von anderen Autofahrern frei zu sein und Markus hatte es eilig, sodass er die auf Rot umschaltende Anzeige übersah und in Fahrtrichtung Lange Brücke weiterfuhr.

Zwar war die Straße entsprechend Johanns Vorstellung frei von anderen Autofahrern, jedoch nicht frei von Radfahrern, sodass es zur Kollision mit einem, bei grüner Fußgängerampel fahrenden, Radfahrer kam. Dieser stürzte durch den Zusammenprall und erlitt schwere Kopf- und Beinverletzungen, die stationär behandelt werden mussten. Dieses Szenario findet laut einer aktuellen Statistik der Berliner Polizei auf Berlins Straßen immer häufiger statt. Wurden in einem Jahr  bereits 13.100 Rotlichtverstöße registriert, stiegen diese in dem folgenden Jahr sogar auf 14.958 an.

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Durch Blitzeranlagen an Ampeln werden mehrere Fotos angefertigt.
Blitzersäule vor der Autobahnauffahrt in Berlin Steglitz

Welche Sanktionen genau auf einen zukommen bei einem Rotlichtverstoß, hängt insbesondere im Einzelfall danach ab, welche von beiden Art der Rotlichtverstöße begangen wurde. Zu unterscheiden sind ein einfacher und ein qualifizierter Rotlichtverstoß. Ein einfacher Verstoß gegen die Lichtanlage ist gegeben, wenn die Ampel unter einer Sekunde Rot angezeigt hatte beim Überfahren. In einem solchen Fall droht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Dagegen liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, wenn die Rotphase der überfahrenen Ampel länger als eine Sekunde andauerte. Bei der Missachtung dieses qualifizierten Verstoßes ist mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat zu Rechnen. Kommt es wegen dem Rotlichtverstoß nun auch noch ursächlich zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zur Sachbeschädigung, wirkt sich dies entsprechend erhöhend auf die jeweiligen Sanktionen aus. Diese hohen Sanktionen lassen sich damit begründen, das ein Rotlichtverstoß kein Kavaliersdelikt darstellt, sondern durch eine leichtsinnige Missachtung der Lichtanlage ihre Ordnungsfunktion nicht greift und schwere Unfälle die Folge sein können.

Ist eine Rotlichtüberwachung durch Polizisten ausreichend?

Bei dem Vorwurf eines Rotlichtverstoßes bleibt die Frage: Wer entscheidet über die entscheidende Sekunde? Reicht es, wenn zufällig anwesende Polizisten oder sonstige Zeugen beteuern, die Ampel hätte bereits auf Rot gestanden? Das Oberlandesgericht Hamm verneint dies. Es sei zwar nicht ausgeschlossen, aus den Angaben eines Zeugen auf einen qualifizierten Rotlichtverstoß zu schließen. Entscheidend sei jedoch, dass seine Zeitschätzung an Tatsachen festgemacht werde, die einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich seien. Der Zeuge müsse also zumindest vortragen, nach welcher Methode er die Zeit geschätzt habe (etwa durch Mitzählen), wie schnell er und der Rotlichtsünder gefahren seien und in welchem Abstand sich die Fahrzeuge dabei zur Haltelinie befunden hätten bzw. in welchem Abstand die Fahrzeuge hintereinander her gefahren seien. (Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.9.2007, veröffentlicht in der Zeitschrift Deutsches Autorecht [DAR] 2008, S. 35).

Liegt ein Rotlichtverstoß auch im Zusammenhang der grünen Pfeile vor?

Ist an einer Lichtanlage ein grüner Pfeil angebracht muss dennoch vor dem rechts abbiegen angehalten werden, wenn die Ampel sich gerade in der Rotphase befindet. Bei Nichtanhalten trotz roter Ampel droht dann ebenfalls ein Bußgeld, welches sich zwischen 70 bis 120 Euro beläuft, zuzüglich einem Punkt in Flensburg. Entscheidend ist dabei die Gefährdung im konkreten Fall.

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Wann blitzt ein Ampelblitzer?

An zahlreichen Ampeln wurden Bewegungsmelder für die Blitzer montiert, die jeweils zwei Fotos von den Rotlichtverstößen der Kraftfahrzeugführer schießen, wenn ein Verkehrsteilnehmer bei Rot über die Ampel fährt. Die modernen Ampelblitzer sind äußerlich ziemlich unauffällig und setzen beim Fotografieren Schwarzlicht ein, sodass dem Betroffenen in diesem Zeitpunkt nicht mal bewusst ist, dass er bei seinem Rotlichtverstoß gerade geblitzt wurde. Jedoch existieren auch Ampelblitzer mit eindeutigem Lichtsignal beim Auslösen.

Dabei werden wie bereits erwähnt immer zwei Fotos festgehalten. Das erste erfasst die Frontscheibe, um das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und den Fahrer kenntlich zu machen. Das zweite Foto dient zur Überprüfung, ob tatsächlich ein Rotlichtverstoß vorliegt oder der Fahrer nicht doch rechtzeitig vor Überschreitung der Haltelinie gehalten hatte. Liegt jedoch ersteres vor erhält der bei über rot Fahrende in den nachfolgenden Wochen einen Bußgeldbescheid.

Mit welcher Strafe ist bei einem Rotlichtverstoß zu rechnen?

Wer eine rote Ampel missachtet, zahlt nunmehr mindestens 90 EUR. Es wird mindestens 1 Punkt eingetragen. War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, wird der Verstoß mindestens mit 200 EUR geahndet, es werden 2 Punkte eingetragen und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Gefährdung und Sachbeschädigung führen zu einer Erhöhung der Sanktion.

Die Folgen eines Rotlichtverstoßes im Überblick:

Einfacher Rotlichtverstoß Höhe des Bußgeldes Punkte Fahrverbot
… ohne Gefährdung 90 Euro 1
… mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat
… mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß Höhe des Bußgeldes Punkte Fahrverbot
… ohne Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat
… mit Gefährdung 320 Euro 2 1 Monat
… mit Sachbeschädigung 360 Euro 2 1 Monat

Neben diesen Konsequenzen kann eine Anzeige wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB folgen. Kann dem Autofahrer eine erhebliche Rücksichtslosigkeit nachgewiesen werden und ging von dem ihm eine Gefährdung aus droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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Was droht, wenn in der Probezeit eine rote Ampel überfahren wird?

In der Probezeit stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung, sodass ihnen bei Verkehrsverstößen auch weitere Konsequenzen drohen. Das Missachten einer roten Ampel ist ein sogenannter A-Verstoß, das heißt ein schwerer Verstoß, bei dem neben einem Bußgeld und Punkten weitere Sanktionen drohen. Fahranfänger müssen bei einem Rotlichtverstoß daher neben den üblichen Folgen mit der Verlängerung ihrer Probezeit um weitere zwei Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Weitere Verstöße sollte sich der Fahranfänger nicht zu schulden kommen lassen, da andernfalls der Entzug der Fahrerlaubnis drohen kann.

Was habe ich als Radfahrer beim Überfahren einer roten Ampel zu befürchten?

Auch für Fahrradfahrer hat es Konsequenzen, wenn Sie eine rote Ampel missachten. Ein einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad bedeutet ein Bußgeld zwischen 60 Euro und 120 Euro. Bei Überfahren einer Ampel, die bereits mehr als eine Sekunde rot war droht eine Strafe zwischen 100 Euro und 180 Euro.

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Darf ein Fußgänger über eine rote Ampel gehen, wenn kein Auto zu sehen ist?

Steht ein Fußgänger vor einer roten Ampel, ohne dass sich ein Auto oder ein anderes fahrenden Gefährdungspotenzial in sichtbarer Nähe befindet stellt sich oft dieselbe Frage: Darf der Fußgänger in einem solchen Fall nach dem gesunden Menschenverstand handeln und die Straße trotz roter Anzeige überqueren oder muss er dennoch an der leeren Straße warten bis die Ampel auf Grün umschaltet? Handelt der Fußgänger wie im ersterem beschriebenem Szenario und wartet er nicht die rote Ampel ab, dann macht er sich durch das Überqueren unter Missachtung des Rotlichtverstoßes nicht strafbar.

Jedoch begeht er damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro geahndet wird, sofern sie von der Polizei beobachtet wurde. Denn die Missachtung des Rotlichts bleibt ein Verstoß gegen eine geltende Verkehrsregel. Denn Sinn und Zweck von Verkehrsregeln ist der Schutz des Straßenverkehrs und deren Teilnehmer. Dieser Schutzzweck kann nicht in der Disposition eines einzelnen Fußgängers fallen. Unabhängig davon wie gefahrenlos eine Situation nach dem gesunden Menschenverstand erscheint, hat er sich zum Wohle seiner eigenen und der Gesundheit anderer entsprechend den Verkehrsregeln zu verhalten. Ein Überqueren trotz roter Ampel bleibt auch für Fußgänger immer verboten.

Lohnt sich eine Verteidigung beim Vorwurf des Rotlichtverstoßes?

Oft lassen sich die Erfolgsaussichten des Einspruchs erst nach Einsicht in die amtliche Bußgeldakte beurteilen. In vielen Fällen kann der Bußgeldbescheid jedoch mangelhaft sein und nicht selten kommt es vor, dass gar kein Rotlichtverstoß vorlag. Auch Rotlichtblitzer können fehlerhaft oder verfrüht messen, sodass sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus lohnen kann. Zudem kann eine zu kurze Gelbphase oder eine bloße Zeitschätzung durch Polizeibeamte ohne tatsächliche Messung schwierig sein.

Werden Sie von der Polizei gestoppt um mit dem Vorwurf eines Rotlichtverstoßes konfrontiert sollten Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Sie sind grundsätzlich nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Gleiches gilt beim Erhalt eines Anhörungsbogens. Insbesondere wer beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist oder nicht noch mehr Punkte gebrauchen kann sollte seinen Fall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen lassen.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030-8860303.  Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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