Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R. (VZB) hat eine mehr als 2.000 Seiten umfassende Schadensersatzklage gegen frühere Funktionsträger, Berater, Prüfer, eine Bank und das Land Berlin wegen u.a. behaupteter Aufsichtsversäumnisse, anhängig gemacht. Kritisiert werden eine angeblich pflichtwidrige Kapitalanlagepolitik mit behaupteten Schäden von rund 1,1 Milliarden Euro, welche bestritten werden. Eine ganze Armada von Anwälten steht sich auf beiden Seiten gegenüber.
Rechtsanwalt Gregor Samimi sprach hierüber mit Rechtsanwalt Miro Röder. Röder gehört seit vielen Jahren zu den profiliertesten deutschen Strafverteidigern und ist mit den gegen ehemalige Organmitglieder geführten Verfahren anwaltlich befasst.

Herr Röder, wenn man die aktuelle Berichterstattung verfolgt, entsteht der Eindruck eines institutionellen Großschadens. Milliardenforderungen, jahrelange Verfahren, dutzende Beteiligte, Ermittlungen, Versicherungsstreitigkeiten. Hätten Sie sich vorstellen können, dass ein berufsständisches Versorgungswerk einmal in eine solche Situation geraten könnte?
Nein. Und ich vermute, dass dies damals kaum jemand für realistisch gehalten hätte.
Wir sprechen heute über Entwicklungen, die sich über Jahrzehnte aufgebaut haben. Die gegenwärtige Diskussion entsteht häufig aus der Vorstellung, es habe irgendwann einen klar erkennbaren Wendepunkt gegeben. So funktionieren institutionelle Krisen aber selten.
Sie entstehen meist aus einer Vielzahl von Entscheidungen, Rahmenbedingungen, Marktveränderungen und Erwartungen, die sich erst im Rückblick zu einem Gesamtbild zusammenfügen.
Herr Röder, viele Mitglieder fragen sich heute: Wie konnte es überhaupt so weit kommen?
Die eigentliche Antwort ist vermutlich weniger spektakulär als viele vermuten.
Versorgungswerke wurden in einer volkswirtschaftlichen Welt konzipiert, die von dauerhaft positiven Realzinsen, stabileren Kapitalmärkten und anderen demografischen Erwartungen geprägt war.
Heute leben wir in einer anderen Realität. Die Lebenserwartung ist erheblich gestiegen. Die Kapitalmärkte haben mehrere Krisen durchlaufen. Die regulatorischen Anforderungen sind massiv gewachsen. Gleichzeitig sind die Erwartungen der Mitglieder nicht geringer geworden. Das erzeugt Spannungen, die sich irgendwann bemerkbar machen.
Herr Röder, trotzdem stellt sich die Frage nach Verantwortung
Selbstverständlich. Verantwortung gehört untrennbar zur Selbstverwaltung. Die Schwierigkeit besteht darin, Verantwortung nicht mit rückwirkender Allwissenheit zu verwechseln. Es ist leicht, Entscheidungen anhand von Informationen zu bewerten, die zehn oder fünfzehn Jahre später vorliegen.
Schwieriger ist die Frage, welche Informationen damals verfügbar waren und welche Schlussfolgerungen ein sorgfältiger Entscheidungsträger zu diesem Zeitpunkt ziehen durfte.

Herr Röder, Kritiker behaupten, die Aufsichtsgremien gleichen gelegentlich „Freizeitkapitänen“, die das Vermögen ihrer Mitglieder in Milliardenhöhe verwalten, ohne über die notwendige Qualifikation professioneller Fondsmanager oder Bankvorstände zu verfügen. Wie begegnen Sie als Verteidiger dieser Kritik?
Zunächst sollte man zwischen Entscheidungskompetenz und Fachberatung unterscheiden. Selbstverwaltung bedeutet nicht, dass ehrenamtliche Organmitglieder sämtliche Spezialkenntnisse selbst besitzen müssen. Das wäre unrealistisch.
Auch ein Aufsichtsrat eines DAX-Unternehmens führt keine eigenen Unternehmensbewertungen durch. Er stützt sich auf Experten, Berichte und Beratung.
Die Aufgabe der ehrenamtlichen Gremien besteht darin, Entscheidungen zu kontrollieren, abzuwägen und zu verantworten.
Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob jedes Mitglied eines Versorgungsgremiums Kapitalmarktexperte ist. Die Frage lautet vielmehr, ob die Entscheidungsstrukturen geeignet sind, fachkundige Beratung einzubinden und Risiken angemessen zu kontrollieren.
Herr Röder, ist die Kritik also unberechtigt?
Die Kritik klingt auf den ersten Blick plausibel, greift aber häufig zu kurz. Wer Selbstverwaltung fordert, kann nicht gleichzeitig verlangen, dass sämtliche Entscheidungsträger hauptberufliche Investmentbanker, Versicherungsmathematiker und Kapitalmarktspezialisten sind.
Das Modell beruht gerade darauf, dass Vertreter des Berufsstandes gemeinsam mit spezialisierten Beratern Verantwortung übernehmen.
Die spannende Frage ist deshalb nicht, ob ein Zahnarzt Fondsmanager ist. Die spannende Frage ist, welche Informationen ihm vorlagen, welche Empfehlungen ausgesprochen wurden und ob die Entscheidungsprozesse ordnungsgemäß organisiert waren.
Herr Röder, ist es denkbar, dass Entscheidungsträger falsch beraten worden sind?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Beratung ist kein Orakel. Niemand kann seriös garantieren, wie sich Märkte über zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre entwickeln werden.
Natürlich stellt man sich im Nachhinein die Frage, ob bestimmte Risiken zutreffend eingeschätzt wurden oder ob Warnungen deutlicher hätten ausfallen müssen.
Aber auch hier gilt: Rückschau ist kein geeigneter Maßstab für die Beurteilung damaliger Entscheidungen. Ich halte wenig von der Vorstellung, dass es auf jede komplexe Entwicklung einen einzigen Verantwortlichen geben müsse.
Herr Röder, wie sehen Sie das aus juristischer Sicht?
Juristisch ist die Frage interessant. Wer Entscheidungen auf Grundlage externer Expertise trifft, darf grundsätzlich auf die Qualität qualifizierter Beratung vertrauen. Gleichzeitig entbindet Beratung nicht vollständig von eigener Verantwortung. Deshalb muss immer untersucht werden, welche Informationen vorlagen, welche Risiken erkennbar waren und wie die jeweiligen Entscheidungsprozesse ausgestaltet waren.
Pauschale Schuldzuweisungen helfen dabei selten weiter.
Herr Röder, welche Aufgabe kommt hierbei der Politik zu?
Ich haben den Eindruck, dass die strukturellen Herausforderungen der berufsständischen Versorgung über viele Jahre nicht die politische Aufmerksamkeit erhalten haben, die sie verdient hätten.
Versorgungswerke stehen unter erheblichem regulatorischem Einfluss. Gleichzeitig werden sie häufig behandelt, als seien sie ausschließlich für sämtliche Entwicklungen selbst verantwortlich. Die Wirklichkeit ist komplexer.
Wenn man über die Zukunft der Altersversorgung sprechen möchte, müssen Politik, Aufsicht, Berufsstände und Versorgungseinrichtungen gemeinsam Verantwortung übernehmen Altersversorgung ist niemals ausschließlich eine Frage individueller Entscheidungen.
Sie ist immer auch Ausdruck wirtschaftlicher, demografischer und politischer Rahmenbedingungen. Wer über Jahrzehnte Niedrigzinsen erlebt, wer regulatorische Anforderungen verschärft und gleichzeitig hohe Leistungserwartungen formuliert, prägt zwangsläufig die Handlungsspielräume aller Versorgungsträger. Diese Zusammenhänge sollten in der Debatte nicht ausgeblendet werden.
Herr Röder, was würden Sie den Zahnärztinnen und Zahnärzte sagen, die sich von ihrer Altersversorgung mehr erhofft hatten?
Zunächst einmal würde ich sagen, dass ich ihre Enttäuschung verstehen kann. Altersvorsorge ist kein abstraktes Thema. Sie betrifft die Lebensplanung von Menschen. Gleichzeitig würde ich dafür werben, zwischen berechtigter Kritik und vorschnellen Vereinfachungen zu unterscheiden.
Die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, sind nicht das Ergebnis eines einzelnen Beschlusses und nicht die Folge einer einzelnen Person. Sie sind Ausdruck wirtschaftlicher Entwicklungen, die nahezu alle kapitalgedeckten und umlagefinanzierten Versorgungssysteme betreffen.
Herr Röder, wie beurteilen Sie den Umgang mit den ehemaligen Organmitgliedern? Sind Sie der Auffassung, dass diese nach den Entwicklungen der vergangenen Jahre ungerecht behandelt werden?
Ich könnte gut nachvollziehen, wenn der eine oder andere vielleicht Enttäuscht wäre. Vor allem darüber, wie schnell komplexe Entwicklungen auf einzelne Personen reduziert werden. Diese Menschen habe über viele Jahre Verantwortung übernommen und Zeit investiert, weil sie von der Idee der berufsständischen Selbstverwaltung überzeugt waren. Wenn man dann erlebt, wie komplexe Vorgänge auf einzelne Personen reduziert werden und sich öffentliche Debatten häufig mehr für Schuldige als für Ursachen interessieren, hinterlässt das bei den Beteiligten Spuren.
Herr Röder, wenn Sie sich in die Rolle eines Verantwortlichen versetzen und über das Wissen von heute verfügten, wären Sie heute bereit ein solches oder vergleichbares Ehrenamt zu übernehmen?
Das ist wahrscheinlich die schwierigste Frage des gesamten Interviews.
Als sich die Verantwortlichen bereit erklärt haben, das Ehrenamt zu übernehmen, ging es um die Idee der berufsständischen Selbstverwaltung. Die Vorstellung, dass Angehörige eines freien Berufs ihre Altersversorgung eigenverantwortlich organisieren und gestalten, hat die Organmitglieder überzeugt.
Dabei ist es kaum vorstellbar, dass die ehemaligen Mitglieder des Verwaltungsrates geahnt habe, welche persönlichen, finanziellen und menschlichen Belastungen Jahrzehnte später mit dieser Tätigkeit verbunden sein würden. Insoweit lautet die Antwort auf die Frage: Nein!
Wer ein Ehrenamt übernimmt, rechnet mit Kritik, Diskussionen und Verantwortung. Er rechnet aber nicht unbedingt damit, sich Jahre später in umfangreichen Rechtsstreitigkeiten wiederzufinden, seine Altersvorsorge gefährdet zu sehen und um Versicherungsschutz kämpfen zu müssen.
Trotzdem bleibt das Ehrenamt unverzichtbar. Es braucht allerdings Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
Herr Röder, kommen wir zur Grundsatzfrage: Ist das Modell der berufsständischen Altersversorgung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt noch zukunftsfähig?
Ich halte es weiterhin für zukunftsfähig, aber die Rahmenbedingungen haben sich verändert.
Berufsständische Versorgungswerke wirtschaften oft kapitalgedeckt und umlagefinanziert. Sie müssen ihre Leistungen aus der Umlage, den erwirtschafteten Erträgen und den vorhandenen Vermögenswerten finanzieren.
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert anders. Dort existiert letztlich die Gewährleistungsverantwortung des Staates. Kommt es zu Finanzierungslücken, stehen zusätzliche Mittel der öffentlichen Hand zur Verfügung.
Diese Möglichkeit besitzen Versorgungswerke nicht. Sie müssen mit dem arbeiten, was erwirtschaftet wird.
Das macht das System einerseits unabhängiger, andererseits aber auch anfälliger für Kapitalmarktentwicklungen.
Herr Röder, die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist keine freiwillige Anlageentscheidung, sondern eine gesetzlich angeordnete Pflichtmitgliedschaft. Damit entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Ist es aus Ihrer Sicht gerechtfertigt, Angehörige eines freien Berufs an ein System zu binden, dessen Leistungsfähigkeit zunehmend von Kapitalmarktentwicklungen abhängt, die niemand kontrollieren kann?
Die Frage berührt den eigentlichen Kern der Diskussion. Ein Versorgungswerk ist keine Investmentgesellschaft und auch kein beliebiges Vorsorgeprodukt. Es ist eine Körperschaft berufsständischer Selbstverwaltung, die einen öffentlichen Versorgungsauftrag erfüllt.
Die Legitimation einer Pflichtmitgliedschaft ergibt sich deshalb nicht aus der Zusage bestimmter Renditen, sondern aus dem Anspruch, Risiken kollektiv zu organisieren und Versorgungssicherheit über Generationen hinweg zu gewährleisten.
Gleichzeitig muss man offen aussprechen, dass sich die ökonomischen Rahmenbedingungen gegenüber den siebziger, achtziger und neunziger Jahren grundlegend verändert haben.
Viele Versorgungssysteme wurden in einer Welt konzipiert, in der langfristige Kapitalmarkterträge deutlich berechenbarer erschienen als heute. Die vergangenen beiden Jahrzehnte haben gezeigt, dass selbst institutionelle Investoren mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert sind.
Die eigentliche Herausforderung besteht deshalb darin, Erwartungen und ökonomische Realität wieder in Einklang zu bringen.

Herr Röder, D&O-Versicherungen werden gerade für Organmitglieder und Entscheidungsträger abgeschlossen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit persönlich in Anspruch genommen werden könnten. Sie übernimmt auch regelmäßig die Kosten, welche für die Rechtsanwälte aufgewendet werden müssen. Viele Leser werden sich fragen: Wenn ein solcher Fall eintritt, weshalb muss dann überhaupt über den Deckungsschutz gestritten werden?
Das ist in der Tat eine Frage, die sich viele Betroffene stellen.
Die Grundidee einer D&O-Versicherung besteht darin, Organmitglieder und Mandatsträger vor den wirtschaftlichen Folgen von Haftungsansprüchen zu schützen, die aus ihrer Tätigkeit entstehen können. Solche Versicherungen sollen nicht Fehlverhalten legitimieren, sondern das persönliche Haftungsrisiko kalkulierbar machen.
Gerade bei Einrichtungen wie Versorgungswerken, die Vermögenswerte in erheblicher Größenordnung verwalten, gehört dieser Schutzgedanke zu den wesentlichen Voraussetzungen dafür, dass qualifizierte Personen überhaupt bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
In der Praxis zeigt sich allerdings immer wieder, dass der Eintritt eines Schadensfalles nicht automatisch bedeutet, dass über den Umfang des Versicherungsschutzes Einigkeit besteht. Versicherer und Versicherungsnehmer vertreten nicht selten unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Ansprüche umfasst sind, welche Ausschlusstatbestände gelten oder zu welchem Zeitpunkt Deckungsschutz eingreifen muss.
Deshalb erleben wir immer wieder die paradoxe Situation, dass gerade dann über die Reichweite einer D&O-Versicherung gestritten wird, wenn sie eigentlich ihre Schutzfunktion entfalten soll.
Herr Röder, ich danke Ihnen für dieses Gespräch.
Das Interview führte Rechtsanwalt Gregor Samimi
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Berufsständische Altersversorgung unter Druck – Strukturen, Verantwortung und Erwartungen


