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Finanztest: So beurteilen Anwälte Rechtsschutzversicherungen

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Finanztest: So beurteilen Anwälte Rechtsschutzversicherungen

Zumindest auf den Webseiten der deutschen Rechtsschutzversicherer ist die Welt im Jahr 2018 noch in Ordnung. Beispielhaft sei hier die ARAG SE erwähnt, die sich in ihrem Internetauftritt kürzlich problembewusst gab: „Ärger mit einem Hornochsen? Wir helfen. Auch rückwirkend! Wenn Sie sich im Straßenverkehr mit einem Hornochsen streiten oder Ärger wegen Ordnungswidrigkeiten haben: Wir sind sofort und ohne Wartezeit für Sie da!“

Was das Deckungsversprechen im Belastungsfall wert sein kann, führt der Abgas-Diesel-Skandal in bemerkenswerter Weise vor Augen. „Die Rechtsschutzversicherungen zeigten sich im VW-Abgasskandal bislang wenig kooperativ. Oft lehnen sie bereits telefonisch jegliche Deckung eines möglichen Rechtsstreites gegen die Volkswagen AG ab“, berichtet am 21.6.17 der FOCUS. Weiter heißt es: „Unter anderem verurteilte das Landgericht Düsseldorf die Rechtsschutzversicherung ARAG SE in zahlreichen Fällen zu Deckungszusagen im VW-Abgasskandal (vgl. 9 O 95/16, 9 O 157/16, 9 O 113/16). Die Beklagte verweigerte seit Bekanntwerden des sog. Diesel-Gates beharrlich Deckungszusagen zu erteilen, da gerade in diesem Fall, d.h. bei gerichtlicher Auseinandersetzung mit VW oder entsprechenden Händlern Erfolgsaussichten nicht hinreichend seien. Diese Einschätzung jedoch ist grob rechtswidrig.“

Auch auf der Internetseite der Stiftung Warentest finden sich Rechtsschutzversicherer wieder, die in den dort bezeichneten Fällen, von den Gerichten zur Deckung verurteilt werden mussten. Die Liste der Versicherer und die sich dort wiederfindenden lesenswerten Anmerkungen haben es in sich.

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Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Gegenstand der Auseinandersetzung betrafen zumeist die Frage nach den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung. Leichtsinnigerweise haben die betroffenen Rechtsschutzversicherer unter Punkt 3.4.2.  und 3.4.3.  der jeweiligen ARB einen Passus aufgenommen, der ihnen jetzt auf die Füße fällt, siehe Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012), Musterbedingungen des GDV, Stand: April 2018.

Hiernach kann der Rechtsschutzversicherer dem Versicherten im Rahmen des Schiedsgutachterverfahrens für die Stellungnahme des Anwalts eine Frist von einem Monat setzen. So heißt es in den jeweiligen Vorschriften wie folgt:

3.4.2.

„Was geschieht, wenn wir eine Leistungspflicht nach 3.4.1 ablehnen und Sie damit
nicht einverstanden sind?
In diesem Fall können Sie den für Sie tätigen oder noch zu beauftragenden
Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzu-geben, und
zwar zu folgenden Fragen:
• Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und
• steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen
Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir.
Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend, es sei denn,
dass diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage
erheblich abweicht.“

3.4.3.

„Für die Stellungnahme können wir Ihnen eine Frist von mindestens einem Monat
setzen. Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie
ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem
müssen Sie die Beweismittel angeben. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht
nachkommen, entfällt Ihr Versicherungsschutz.
Wir sind verpflichtet, Sie auf diese mit dem Fristablauf verbundenen Rechtsfolgen
(Verlust des Versicherungsschutzes) hinzuweisen.“

Das Landgericht Düsseldorf (Urt. v. 9.3.2017 – 9 0 157/16) und das Oberlandesgericht Düsseldorf  (Beschl. v. 21.9.2017 – I-4 U 87/17) haben diese Klauseln für unwirksam erachtet, weil sie in Abweichung von § 129 VVG den Versicherten benachteiligen.

Folglich können sich die betroffenen Rechtsschutzversicherer, an dieser für sie wichtigen Stelle, nicht mehr darauf berufen, die Rechtsverfolgung habe keine Aussicht auf Erfolg. Die Erfolgsaussichten werden schlicht fingiert. Soweit der Anwalt den VN über die möglicherweise fraglichen Erfolgsaussichten belehrt hat, dürfte es dem jeweiligen Rechtsschutzversicherern schwer fallen, einen Regressprozess gegen den mandatierten Anwalt anzustrengen.

„Schutz mit Tücken, Millionen Deutsche haben eine Rechtsschutzversicherung. Doch statt Unterstützung in schwierigen Situationen bedeutet das für viele nur zusätzlichen Ärger. Rund 500 weitere Autobesitzer mussten erst mal klagen, um klagen zu können“, berichtet die WELT am Sonntag (Schutz mit Tücken, WELT AM SONNTAG, 8. APRIL 2018, Nr. 14, 28).

„Dass Versicherte ausgerechnet ihre Rechtsschutzversicherung verklagen, erscheint trotzdem zunächst absurd. Dabei ist gerade hier Streit an der Tagesordnung. Bei keiner anderen Versicherung gibt es mehr Ärger. 2016 gingen bei der zuständigen Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann die meisten Beschwerden über Rechtsschutzversicherungen ein“, stellt die Welt am Sonntag weiter fest. Der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Dr. Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofs, hat am 29. Mai 2018 in Berlin seinen neuen Jahresbericht 2017 vorgelegt. „Es gebe auffällig viele Beschwerden zu gleichgelagerten Sachverhalten, wie z. B. zur VW-Abgasaffäre oder zu Widerspruchsfällen in der Rechtsschutzversicherung, die von wenigen oder gar nur einzelnen Rechtsanwaltskanzleien eingelegt würden“, ist in der Pressemitteilung vom 29.05.2018 zu lesen.

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Finanztest: Wer ist Anwalts Liebling?

Schließlich wollte auch die Stiftung Warentest in ihrem Magazin Finanztest im Juni 2018 wissen, mit welchen Rechtsschutzversicherern die Anwälte in den letzten zwölf Monaten am häufigsten zu tun hatten und welche Erfahrungen sie mit ihnen gemacht haben und veröffentlichte die Ergebnisse in der Finanztest-Ausgabe 8/2018.

Prima Klima zwischen den Anwälten und den Rechtsschutzversicherern? An der Untersuchung nahmen 315 Mitglieder des Deutschen Anwaltsvereins teil. Das Spektrum der Antworten reicht von positiv, eher positiv bis hin zu eher negativ bzw. negativ.

Bei der Komplexität der Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen ist es nicht verwunderlich, dass zwischen den Protagonisten nicht nur eitel Sonnenschein herrscht. Das Ergebnis der Befragung (Finanztest 8/2018): Sonnenschein bis wechselnd bewölkt mit einigen Regenschauern.

Finanztest Stimmungsbild in der Rechtsschutzversicherung

 

Finanztest (8/2018): So beurteilen Anwälte Rechtsschutzversicherungen

Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 2017

Auch die nachfolgende Auflistung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigt anschaulich, dass die Anzahl der bei der BaFin eingegangenen Beschwerden gemessen an der Vielzahl der durch die Rechtsschutzversicherer versicherten Risiken verschwindend gering ist.

Hinsichtlich der Bewertung dieser Statistik sind aber auch die Funktionen der BaFin zu berücksichtigen. Diese wird nämlich als Aufsichtsbehörde primär im öffentlichen Interesse tätig und hat grundsätzlich nicht zur Aufgabe, konkrete Einzelfälle von Versicherungsnehmern zu entscheiden. Hauptziel der BaFin als „Marktaufsicht“ ist insoweit, ein funktionsfähiges, stabiles und integeres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten und Verhaltensstandards durchzusetzen.

Reg. Nr. Name des Versicherungsunternehmens Bestand 31.12.2010 Beschwerden 2010 Bestand 31.12.2016 Beschwerden 2017
5826 ADAC-RECHTSSCHUTZ 2.590.810 5 2.223.536 9
5809 ADVOCARD RS. 1.483.049 56 1.523.449 34
5312 ALLIANZ VERS. 2.449.048 59 2.421.395 37
5405 ALTE LEIPZIGER VERS. 427.404 67 333.977 24
5800 ARAG ALLG. RS 1.378.643 60   1
5455 ARAG SE   5 1.446.227 91
5801 AUXILIA RS 506.243 11 543.511 8
5838 BADISCHE RECHTSSCHUTZ 159.142 4 169.531 3
5310 BAYER. BEAMTEN VERS.   12   2
5098 BRUDERHILFE SACH. AG 100.308 4 90.558 3
5831 CONCORDIA RS 411.068 21 421.488 7
5340 CONTINENTALE SACHVERS 86.518 5 126.329 4
5802 D.A.S. ALLG. RS 2.827.677 91   1
5343 DA DEUTSCHE ALLG. VER.       1
5311 DBV DT. BEAMTEN-VERS.   1    
5549 DEBEKA ALLGEMEINE 358.238 6 426.865 7
5803 DEURAG DT. RS 1.150.144 63 1.218.523 48
5513 DEVK ALLG. VERS.   1    
5829 DEVK RECHTSSCHUTZ 1.047.209 8 1.107.762 31
5129 DFV DEUTSCHE FAM. VERS   3    
5834 DMB RECHTSSCHUTZ 799.885 15 800.305 5
5472 ERGO VERSICHERUNG     2.098.404 33
5365 GVO GEGENSEITIGKEIT       4
5365 GEGENSEITIGKEIT VERS.   1    
5858 GOTHAER ALLGEMEINE AG   1    
5512 HDI-GERLING FIRMEN . 3    
5827 HDI-GERLING RECHT. 478.950 16    
5096 HDI GLOBAL SE     5.864 1
5818 HUK-COBURG RS 1.545.882 19 1.715.189 15
5086 HUK24 AG   3 119.749 4
5573 IDEAL VERS.   1   1
5401 ITZEHOER VERSICHERUNG   3    
5812 JURPARTNER RECHTSSCHU.   1    
5534 KS VERSICHERUNGS AG   1    
5815 LVM RECHTSSCHUTZ 724.180 11 786.123 8
5402 LVM SACH   1    
5412 MECKLENBURG. VERS. 142.439 2 145.673 3
5334 MEDIENVERS. KARLSRUHE   1    
5805 NEUE RECHTSSCHUTZ 412.213 14 450.660 16
5426 NÜRNBG. ALLG.       1
5813 OERAG RECHTSSCHUTZ 1.339.565 29 1.798.370 39
5438 R+V ALLGEMEINE VERS.   4 778.360 12
5836 R+V RECHTSSCHUTZ 664.569 3    
5807 ROLAND RECHTSSCHUTZ 1.289.111 44 1.723.026 47
5400 VGH LAND.BRAND.HAN.     208.498 3
5125 SIGNAL IDUNA ALLG.   1    
5459 UELZENER ALLG. VERS.   1    
5093 WESTF. PROV. VERS. AG   1    
5525 WGV-VERSICHERUNG 424.299 17 427.632 16
5479 WÜRTT. GEMEINDE- VERS.   1   1
5783 WÜRTT. VERS. 641.807 16 689.752 10

Quelle: www.bafin.de

Karikaturen: Mit bestem Dank an Philipp Heinisch www.kunstundjustiz.de/

 

AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung von Gregor Samimi in der 4. Auflage 2018

Der Beitrag beinhaltet Auszüge aus dem Werk von Rechtsanwalt Gregor Samimi, AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, 4. Auflage 2018, das im November 2018 im DeutscherAnwaltVerlag erscheint.

  • 4. Auflage 2018, ca. 360 Seiten, broschiert
  • ISBN 978-3-8240-1557-3
  • Erscheinungstermin: ca. 11/2018
  • ca. 69,00 €
  • vorbestellbar

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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