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Alkohol am Steuer – welche Rechte habe ich bei einer Verkehrskontrolle?

Alkohol am Steuer – Welche Rechte habe ich bei einer Verkehrskontrolle?

Sie fahren auf der Landstraße und ahnen nichts Böses, da werden Sie von der Polizei rausgewunken. Selbst Sie sich im Verkehr vollkommen korrekt verhalten haben, ist das eine unangenehme Situation. Doch ausgerechnet heute sind Sie auf dem Heimweg aus dem Biergarten, der Weihnachtsfeier vom Familienfest und haben zuvor Alkohol getrunken. Sie geraten in Panik: Werden Sie Ihren Führerschein verlieren? Droht ein Bußgeld oder gar eine Anzeige? Brauchen Sie einen Anwalt? Müssen Sie am Ende sogar ins Gefängnis? Was sollen Sie nur tun.
Bewahren Sie vor allem Ruhe. Hier erfahren Sie, was Sie als Fahrer bei einer Verkehrskontrolle beachten müssen, wie diese abläuft, welche Rechte und welche Pflichten Sie haben und wie Ihnen ein Anwalt bei rechtlichen Problemen weiterhelfen kann.

Inhaltsverzeichnis

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Gregor Samimi wurde 2019 als Top-Anwalt im Verkehrsrecht ausgezeichnet.

Darf ich überhaupt Alkohol trinken und danach noch Auto fahren?

Prinzipiell ist es keine besonders gute Idee, sich nach dem Konsum alkoholischer Getränke noch hinters Steuer zu setzen. Grundsätzlich ist das in Deutschland aktuell allerdings nicht verboten. Auf keinen Fall dürfen Sie sich allerdings nach dem Konsum von Drogen ein Fahrzeug bedienen.

Wie viel darf ich getrunken haben, um noch fahren zu dürfen?

Das lässt sich pauschal nicht so leicht sagen. Es hängt nämlich nicht nur ab, welche Menge Sie trinken, sondern auch, wie groß und schwer Sie sind, denn am Ende zählt der Blutalkoholspiegel. Liegt dieser bei einer Verkehrskontrolle unter 0,5 Promille drohen noch keine Strafen oder eine Anzeige. Doch Achtung: Sollten Sie einen Unfall verursachen oder den Straßenverkehr gefährden, können bereits 0,3 Promille den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Ihre Versicherung die von Ihnen verursachten Schäden nicht übernimmt. Ab 1,1 Promille gilt man in jedem Fall als absolut fahruntauglich.

Darf ich als Fahranfänger unter Alkoholeinfluss Autor fahren?

Nein, denn für Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt grundsätzlich die Null-Promille-Grenze.

FAQ: Verkehrskontrolle und Alkohol

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Alkohol am Steuer: Geldstrafen
Wer bei einer Verkehrskontrolle gegen die Promillegrenze verstößt, dem drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und Fahrverbote.

Darf die Polizei mich einfach so anhalten?

Ja, denn gemäß §36 der Straßenverkehrsordnung darf die Polizei jederzeit Verkehrskontrollen durchführen. Das bedeutet somit allerdings auch, dass Sie nicht notwendigerweise wegen eines Verkehrsverstoßes oder auffälligen Fahrverhaltens angehalten worden sind. Bleiben Sie ruhig, denn Sie müssen nicht jeder Aufforderung der Polizei nachkommen.

Welche Pflichten habe ich bei einer Verkehrskontrolle?

Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen und auf Wunsch der Polizei Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere vorzeigen. Zu allen anderen Fragen müssen Sie keine Aussage machen und keinen weiteren freiwilligen Überprüfungen oder Tests zustimmen?

Muss es ich zugeben, wenn ich einen Fehler gemacht habe?

Nein. Lassen Sie sich auf keine voreiligen Schuldeingeständnisse ein. Auf die Frage, warum Sie glauben, angehalten worden zu sein, können Sie einfach nur ein Schulterzucken erwidern. Sie dürfen auch entgegnen, dass Sie keine Angabe zur Sache machen wollen. Wenn Sie sich direkt selbst belasten, kann es später schwieriger werden, gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid vorzugehen.

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Gregor Samimi wurde 2019 als Top-Anwalt im Verkehrsrecht ausgezeichnet.

Wie soll ich mich gegenüber der Polizei verhalten?

Bleiben Sie höflich und sachlich. Die Polizisten machen ja auch nur Ihren Job. Überreaktionen wie Beleidigungen oder gar Handgreiflichkeiten verschlimmern die Situation nur unnötig. Machen Sie nur die nötigsten Angaben und stimmen Sie keinen freiwilligen Tests zu. Überlassen Sie alle weitere Kommunikation Ihrem Anwalt.

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle machen?

Wenn Sie angehalten werden, darf die Polizei Ihre Personalien aufnehmen und Ihren Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere kontrollieren. Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug auf seinen vorschriftsmäßigen Zustand untersuchen. So können Sie dazu auffordern, Ihren Verbandskasten, die Warnweste oder das Warndreieck vorzuzeigen oder es wird ein genauer Blick auf Ihre HU-Plakette auf dem Nummernschild geworfen.

Darf die Polizei mein Auto einfach so durchsuchen?

Nein. Bei Ihrem PKW gilt genau wie bei Ihrer Wohnung: Ohne einen richterlichen Untersuchungsbeschluss keine Durchsuchung, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug oder Sie stimmen der Durchsuchung selbst zu.

Muss ich einem freiwilligen Alkohol- oder Drogentest zustimmen?

Nein. Es gibt unterschiedliche Schnelltests, mit denen man auf den Konsum von Alkohol oder getestet werden kann. Bei einer Alkoholkontrolle oder Drogenkontrolle könnten Polizisten Sie zu einem Pupillenreaktionstest mit der Taschenlampe, dem Pusten in ein Alkoholtestgerät oder auch einen Abstrich oder Urintest auffordern. Sie sind nicht verpflichtet, einer dieser Maßnahmen zuzustimmen und sollten es daher auch nicht tun, selbst wenn Sie sich absolut sicher sind, nichts konsumiert zu haben.

Was passiert, wenn ich einen freiwilligen Test verweigere?

Wenn man sich weigert, wird man im Regelfall auf die Wache mitgenommen, um dort einen Blutalkoholtest durchzuführen. Jetzt sind die Polizisten in Eile, da sich der Alkohol im Blut abbaut. Bis vor wenigen Jahren war auch für solche Tests ein richterlicher Beschluss nötig. Inzwischen können auch Staatsanwälte einen Bluttest anordnen. Wenn Gefahr in Verzug ist, dürfen sogar normale Polizisten diese Form der Alkoholkontrolle verlangen. Dann muss es allerdings handfeste Hinweise darauf geben, dass Sie alkoholisiert sind, wie etwa ein deutlich wahrnehmbarer Alkoholgeruch. Nicht jeder Fahrfehler ist ein Hinweis auf übermäßigen Alkoholkonsum. Überhöhte Geschwindigkeit kann auch bei nüchternen Fahrern vorkommen. Schwieriger wird es etwa, wenn Sie Schlangenlinien gefahren sind.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht & Strafrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht & Fachanwalt für Strafrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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