Fragen Sie uns: 030 886 03 03 (Mo - So. von 06:00 bis 22:00 Uhr)
Suche
Close this search box.
Innerorts geblitzt: Hilfe vom Anwalt für Verkehrsrecht

[column width=“1/1″ last=“true“ title=““ title_type=“single“ animation=“none“ implicit=“true“]

Innerorts geblitzt – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Aktualisiert am 14.02.2019, 16:34 Uhr, durch RA Gregor Samimi

Innerorts geblitzt: Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Nein, es war kein Gewitterblitz, der die 23-jährige Sekretärin aus Berlin-Steglitz aus ihren Gedanken gerissen hatte. Früh morgens um 3 Uhr war sie innerorts mit 90 Stundenkilometern geblitzt worden – erlaubt waren nur 50. Die Temposünderin zeigte sich reumütig, versuchte ihr Tun aber zu rechtfertigen: Noch nie zuvor sei sie der Polizei aufgefallen. Mitten in der Nacht habe sie durch ihr zu schnelles Fahren niemanden gefährdet. Und sie brauche ihren Führerschein für die Fahrt zur Arbeit.

Offenbar konnte sie das Amtsgericht Berlin-Tiergarten überzeugen. Der Richter sprach kein Fahrverbot aus, verdoppelte aber die Geldstrafe auf 200 Euro. Damit war die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden und zog bis vor das Kammergericht in Berlin. Dort wurde man grundsätzlich: Von einem Fahrverbot könne nur in ganz besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden. Dieser liege im Fall der jungen Frau nicht vor. Grundsätzlich gehe die Bußgeldverordnung davon aus, dass ein Betroffener nicht vorbelastet ist. Bei der Bewertung des Verstoßes komme es nicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an.

Und auch das Argument, den Führerschein für die Fahrt zu Arbeit zu benötigen, fand keine Gnade. Mit einem Fahrverbot seien gerade auch berufliche und wirtschaftliche Nachteile verbunden. Pech also für die Sekretärin: Sie büßte Ihren Führerschein ein, obwohl ihre rasante Fahrt innerorts doch angeblich niemanden gefährdet haben konnte. Und das Fazit für alle Temposünder: Nicht immer dürfen sie vor Gericht Milde erwarten. Wer auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, muss noch vorsichtiger Fahren, heißt es häufig von Seiten der Verkehrsrichter.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Welche Strafen sind zu erwarten?

Wer innerhalb einer Ortschaft zu schnell unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 680 Euro rechnen, mit bis zu zwei Punkten in Flensburg (die erst nach fünf Jahren wieder verfallen) und mit mehrmonatigen Fahrverboten. Die Sanktionen sind in Paragraf drei der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau festgelegt. Grundsätzlich bemisst sich die Strafe danach, wie groß die amtlich festgestellte Überschreitung ist. Das ist aber nur der Regelsatz – es können weitere spezifische Umstände hinzukommen, die weiter unten detailliert erklärt werden. Die folgenden Angaben gelten für Tempo-50- und Tempo-30-Zonen gleichermaßen. 

  • bis zu 10 km/h zu schnell – 15 Euro Strafe
  • zwischen 11 und 15 km/h zu schnell – 25 Euro Strafe
  • zwischen 16 und 20 km/h zu schnell – 35 Euro Strafe

Wer diese Geschwindigkeiten innerorts überschritten hat, wird härter bestraft: 

  • zwischen 21 und 25 km/h zu schnell – 80 Euro Strafe und ein Punkt
  • zwischen 26 und 30 km/h zu schnell – 100 Euro Strafe, ein Punkt und möglicherweise ein Monat Fahrverbot*
  • zwischen 31 und 40 km/h zu schnell – 160 Euro Strafe, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
  • zwischen 41 und 50 km/h zu schnell – 200 Euro Strafe, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
  • zwischen 51 und 60 km/h zu schnell – 280 Euro Strafe, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
  • zwischen 61 und 70 km/h zu schnell – 480 Euro Strafe, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h zu schnell – 680 Euro Strafe, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot

*in der Regel nur im Wiederholungsfall

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Warum dieser Strafenkatalog?

In der Fahrschule sollte man es gelernt haben: Rollt ein Ball von links oder rechts auf die Straße, muss ein Autofahrer bereit sein, sofort abzubremsen – weil es sehr gut möglich ist, dass ein Kind hinterherrennt und dabei nicht immer auf den Verkehr achtet. Innerorts kann so etwas natürlich häufiger passieren. Deshalb fallen auch die Sanktionen für Tempoverstöße in Städten, Gemeinden und Dörfern höher aus als beispielsweise auf Landes- oder Bundesstraßen, die durch Wälder oder Felder führen. Fußgänger, Radfahrer, Mofafahrer, andere Autofahrer, Busse, Straßenbahnen zwingen jeden Verkehrsteilnehmer in geschlossenen Ortschaften zur ständigen Wachsamkeit.

Das Risiko ist innerorts einfach größer, als Autofahrer einen Unfall zu verursachen, bei dem andere Menschen verletzt oder gar getötet werden. Man denke nur an den verlängerten Bremsweg. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle mit Personenschaden und/oder Sachschaden. Und sie sind beileibe kein Kavaliersdelikt. Wer geblitzt wird, stellt eine Gefahr für andere dar. Aus diesem Grund sind an neuralgischen Punkten stationäre Blitzsäulen aufgestellt, die rund um die Uhr im Einsatz sind. Im Ausland werden Geschwindigkeitsüberschreitungen übrigens sehr viel strenger geahndet als hierzulande.


Innerorts geblitzt? Zumeist lassen sich die Folgen abmildern.

Worauf muss man innerorts besonders achten?

Oftmals geben separate Verkehrsschilder eine zusätzliche Beschränkung der Geschwindigkeit vor. Wer dagegen gravierend verstößt, muss mit harten Sanktionen rechnen. Das Gleiche gilt, wenn man zum Beispiel bei Glatteis oder schlechter Sicht nicht angepasst fährt. 

  • Tempo 30: Vor Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern gilt heute in der Regel Tempo 30. Mittlerweile sind auch weite Teile von Wohngebieten als 30er-Zonen ausgewiesen, oftmals mit Rechts-vor-links-Vorschrift. Wer hier aus Gewohnheit mit mehr als „50 Sachen“ durchbrettert, für den könnte es teuer werden.
  • Spielstraße: Noch langsamer muss ein Autofahrer in verkehrsberuhigten Bereichen fahren, umgangssprachlich oft Spielstraße genannt: Dort ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Dieser Begriff ist in der Rechtsprechung zwar nicht abschließend definiert. Im Allgemeinen geht man von 5 bis 7 km/h aus. Sofern man nicht mehr als 10 km/h zu schnell ist, beträgt das Bußgeld 20 Euro. Jedenfalls darf der Fahrzeugführer Fußgänger nicht gefährden oder behindern, gegebenenfalls muss er warten.
  • Bahnübergänge, schlechte Sicht, besondere Verhältnisse: Viele Autofahrer bremsen vor Bahnübergängen grundsätzlich nicht ab. Sie fahren auch trotz Nebels oder schlechter Sicht zu schnell, genauso wenig können sie Schnee oder Glatteis korrekt einschätzen. Der Gesetzgeber schreibt vor: Wer in solchen Situationen nicht angepasst fährt, zahlt 100 Euro Bußgeld und kassiert einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro, bei einer Sachbeschädigung können es 145 Euro werden.
  • Seitenabstand: Wer als Autofahrer Kinder, Hilfsbedürftige oder ältere Menschen gefährdet, weil er innerorts zu wenig Seitenabstand einhält, mangelnde Bremsbereitschaft zeigt und zu schnell unterwegs ist, erhält ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Ich bin Wiederholungstäter – was passiert jetzt?

Wer in einem Jahr mehr als einmal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h und mehr erwischt wird, wird härter bestraft, weil er als Wiederholungstäter gilt. Je nach Schwere des Verstoßes kann unter Umständen ein mehrmonatiges Fahrverbot die Folge sein, in besonders schweren Fällen auch die Vorladung zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)

Ich telefonierte gerade, als es blitzte – erhöht sich die Strafe?

Allerdings! In diesem Fall liegen gleich zwei Ordnungswidrigkeiten vor, Juristen sprechen hier von Tateinheit. Zwar muss der Geblitzte keine doppelte Strafe zahlen, aber eine höhere. Konkret: Das höhere Bußgeld beider Einzelverstöße wird voll berechnet, das niedrigere zur Hälfte. Wer also innerorts mit dem Handy am Ohr 21 km/h zu schnell geblitzt wurde, wird für den Handyverstoß mit den vollen 100 Euro zur Kasse gebeten, für die Tempoüberschreitung aber nur mit 40 Euro (statt 80 Euro). Zusammen ergibt solch ein tateinheitliches Vergehen ein Bußgeld von 140 Euro. Und natürlich ein Punkt in Flensburg. Falls ein kommunales Blitzgerät den Verstoß festgehalten hat, ahndet die Kommune nur das zu hohe Tempo. Den Handyverstoß müsste sie an die Polizei weitermelden. Eine solche Anzeige ist in der Praxis aber nicht die Regel. 

Was hat es mit dem Toleranzabzug auf sich?

Egal, ob es bei der Messung des Blitzers zu Ungenauigkeiten kommt oder nicht – grundsätzlich erfolgt zugunsten des Autofahrers ein pauschaler Toleranzabzug von 3 km/h, wenn Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren zum Einsatz kommen, und mindestens 5 km/h für mobile Messsysteme in zivilen Polizeifahrzeugen. 

Was passiert beim Einsatz von Radarwarn- oder Laserstörgeräten?

Wer solches technisches Equipment mit sich führt, dürfte bei den Ordnungshütern keine Bonuspunkte sammeln Bereits das Mitführen solcher Geräte ist verboten, der Betrieb selbstverständlich auch. Beides wird mit 75 Euro Geldbuße und einem Punkt bestraft. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass das Gerät beschlagnahmt und vernichtet wird. 

Welche Folgen kann eine Geschwindigkeitsunterschreitung haben?

Sanktioniert werden nicht nur Verkehrsteilnehmer, die zu schnell unterwegs sind. Auch wer ohne triftigen Grund so langsam fährt, dass der Verkehr nicht ungehindert fließen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. 20 Euro sind dafür angesetzt. 

Geblitzt in der Probezeit – was passiert jetzt?

Wer noch am Anfang seiner Autofahrer-Laufbahn steht, muss zunächst beweisen, dass er in der Lage ist, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Deshalb gelten in der Probezeit einige besondere Regeln – und Strafen. Die Sanktionierung eines Verstoßes hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Die kritische Grenze liegt bei 20 Stundenkilometern. Möglicherweise muss ein Anfänger nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Behörde zu einem speziellen Aufbauseminar. Diese „Einladung“ sollte man auf keinen Fall ignorieren. Denn kann die Teilnahme später nicht mit einer Bescheinigung dokumentiert werden, ist die Fahrerlaubnis weg. Innerorts zu schnell unterwegs gewesen und den Blitzer nicht gesehen? Dafür bieten Fahrschulen Kurse zur Auffrischung an. Meist ist es mit vier Sitzungen in der Gruppe und einer Probefahrt getan. Sollten Alkohol oder Drogen im Spiel gewesen sein, findet das Seminar bei einem Psychologen statt. In beiden Fällen verlängert sich die Probezeit um 24 Monate. 

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Ich war betrunken und/oder bekifft – verliere ich den Führerschein?

Das ist möglich, vorübergehend oder auch dauerhaft. Stellt die Polizei bei einer Kontrolle nach einem Geschwindigkeitsverstoß Alkohol- oder Drogeneinfluss fest, wird von den Behörden in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Sie soll feststellen, ob eine „allgemeine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr“ besteht – oder eben nicht.

Muss ich Bußgeld zahlen, wenn ich nicht selbst gefahren bin?

Verkehrsrechtsexperten verneinen dies: Verfolgt werden kann nur derjenige, der auch gefahren ist. Falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss der Halter also weder mit einer Anzeige noch mit einer Strafe rechnen. Zudem hat der Halter ein Zeugnisverweigerungsrecht. Er muss sich nicht selbst belasten, nahe Angehörige auch nicht. Freunde muss er normalerweise zwar nennen. Aber die Behörde muss erst einmal nachweisen, dass ein Freund hinter dem Steuer saß und nicht doch ein Verwandter. Wenn der Fahrer später doch gefunden wird, schreibt die Bußgeldstelle ihn an und konfrontiert ihn mit den Vorwürfen. Eine Strafe darf in diesem Fall nicht höher ausfallen, nur weil der Halter vorher geschwiegen hat. 

Ich soll jetzt ein Fahrtenbuch führen – warum das?

Sollte es zu einem groben Verkehrsverstoß gekommen sein, also zum Beispiel innerorts mit 21 km/h zu schnell geblitzt werden, dann hat das einen Punkt in Flensburg zur Folge. Sollte die Behörde dann innerhalb einer dreimonatigen Frist nicht den Fahrer ermitteln können, kann sie den Halter des Fahrzeugs verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen, meist ein halbes bis maximal ein Jahr lang. In dem Buch müssen alle Fahrten mit Fahrernamen, Datum sowie Zeiten aufgeschrieben werden. Das ist eine Maßnahme zur Vorbeugung. Sollte das Auto wieder geblitzt werden, kann sich anhand des Fahrtenbuchs ermitteln lassen, wer hinter dem Steuer saß. 

Es hat geblitzt, aber ich war ganz sicher nicht zu schnell: Was kann ich tun?

In Köln wurden auf der A3 im Jahr 2018 mehrere Hunderttausend Autofahrer fälschlicherweise geblitzt, weil ein Tempolimit nicht korrekt ausgeschildert war. Elf Millionen Euro nahm die Stadt durch diese Blitzer-Posse ein, die deutschlandweit Schlagzeilen machte. 2017 erfolgte die Rückerstattung von etwa 1,3 Millionen Euro. Viele Verfahren zogen sich hin. Wer mit Fahrverboten oder Punkten belegt worden war, kam juristisch nicht weiter und musste ein sogenanntes Gnadengesuch an die Bezirksregierung Köln richten. 

Natürlich ist ein Fall wie dieser die absolute Ausnahme. Doch niemand muss die Rechnung der Behörde ohne Prüfung begleichen. Deshalb sollte der Bescheid gründlich geprüft werden. Er enthält das Foto, das vom Blitzgerät gemacht wurde. Anhand des Kennzeichens hat die Bußgeldstelle den Fahrzeughalter und dessen Adresse ermittelt. Neben der Höhe des Bußgelds sind auch der Umfang der Sanktion und die Bearbeitungsgebühr der Behörde aufgelistet. Wer direkt vor Ort von der Polizei angehalten wird, weil ein Tempoverstoß mittels Laserpistole gemessen wurde, kann das Bußgeld an Ort und Stelle bezahlen oder ohne Nachteile auf Post von der Bußgeldstelle warten. Liegt das Schreiben dann vor, sind die wichtigsten Fragen schnell geklärt: War ich zur angegebenen Zeit an dem Ort, an dem der Blitzer stand? Ist das angegebene Kennzeichen meines? Wer dies guten Gewissens verneinen kann, der sollte innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Die Adresse und die Vorgangsnummer sind auf dem Bescheid angegeben. Achtung: Wer diese Zwei-Wochen-Frist verstreichen lässt, hat Pech. Dann ist der Bußgeldbescheid wirksam, ein Einspruch dagegen ist nicht mehr möglich. Wer die Strafe nicht innerhalb der im Bescheid genannten Frist begleicht (meist eine Woche), gegen den wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Die Behörde stellt dann einen neuen Bescheid zu – mit deutlich höheren Gebühren

Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft?

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ein Bußgeldbescheid fehlerhaft sein und somit eventuell angefochten werden kann. Die wichtigsten Gründe im Überblick: 

  • Wenn die Qualität des Beweisfotos zu schlecht ist, zum Beispiel unscharf, und der Fahrer letztlich darauf nicht eindeutig zu identifizieren ist. In diesem Fall kann die Polizei theoretisch den Halter vorladen. Sie kann ihm auch einen Hausbesuch abstatten und Passfotos vergleichen. Vor Gericht werden sogar spezielle Gutachten erstellt. Aber in der Praxis ist es eher so, dass bei qualitativ schlechten Fotos von den Behörden das Verfahren eingestellt wird, sofern kein erhebliches öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Allerdings kann die Bußgeldstelle das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen (siehe oben). Das ist dann keine Strafe, sondern nur eine Auflage.
  • Wenn das Blitzgerät in zu geringem Abstand zu Verkehrszeichen aufgestellt ist. Je nach Bundesland variiert der empfohlene Abstand, meist liegt er bei etwa 100 Metern. Mit der Regelung soll Autofahrern die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb dieser kurzen Zeit angemessen zu reagieren und langsamer zu fahren.
  • Wenn zu nahe an Ortsschildern geblitzt wird: Die Geräte dürfen nicht zu nahe an den gelben Schildern mit schwarzer Schrift platziert sein. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln für den Mindestabstand. Der reicht von 100 Metern in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt bis zu 200 Metern in Bayern und Thüringen. Zu beachten ist: Die grünen Ortsschilder mit gelber Schrift stehen für „allgemeine Ortschaft“, nicht für „geschlossene Ortschaft“. Wer in diesem Bereich geblitzt wird, befindet sich außerorts.
  • Wenn ein Polizist nicht ausreichend geschult war, einen Blitzer aufzustellen.
  • Wenn ein Blitzgerät zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht geeicht war.
  • Wenn Testmessungen fehlen: Arbeiten die Polizeibeamten mit einer Laserpistole, muss bei jeder neuen Messreihe zunächst eine Testmessung erfolgen. Mithilfe des Messprotokolls, das ein Bestandteil der Akte sein muss, lässt sich herausfinden, ob diese Testmessung erfolgte.

Die meisten dieser Fehler lassen sich nur feststellen, wenn ein Fachanwalt Akteneinsicht nehmen kann. Oftmals hilft dann auch ein Gutachten

Warum sollte ich einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren?

Wer tatsächlich zu schnell unterwegs war, geblitzt wurde und „nur“ ein Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro ohne den Eintrag von Punkten aufgebrummt bekommt, sollte in den sauren Apfel bleiben, die Schuld eingestehen, das Geld überweisen und daraus Lehren ziehen. Anders sieht der Fall aus, wenn man nicht selbst gefahren ist – oder wenn die Strafe hart ausfällt. Sollte es also nur ein Verwarnungsgeld ohne die Eintragung eins Punktes in Flensburg geben, lässt sich das in der Regel verkraften. Droht jedoch ein Fahrverbot und die Eintragung von Punkten ist grundsätzlich das Einschalten eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zu empfehlen. Ein wesentlicher Vorteil: Die Juristen sind dazu berechtigt, Akteneinsicht zu erhalten und können sich so in die Details des Falls einarbeiten. Sie leiten auch rechtliche Schritte gegen den Bescheid ein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn begründete Zweifel an der Korrektheit der Messung bestehen oder wenn der Mandant das Auto nicht selbst gefahren hat. Andererseits muss man sich darüber im Klaren sein, dass möglicherweise ein finanzielles Risiko besteht. Wer am Ende nicht Recht bekommt, bleibt auf den Kosten sitzen. Glücklich ist daher derjenigen, welcher über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügt.

Wann ist ein Fahrverbot nicht zumutbar?

Wenn man nochmals auf den eingangs dargelegten Fall zurückblickt, so ist klar, dass von einem Härtefall nicht ausgegangen werden kann. Die Sekretärin sollte auch ohne Auto ihre Arbeitsstelle erreichen können (mit Bus oder Bahn oder zu Fuß), auch wenn das nicht so bequem ist. Es gibt allerdings Beispiele für Härtefälle, in denen Gerichte bestimmte Sachverhalte berücksichtigen, um von einem eigentlich fälligen Verbot abzusehen. Sie wandeln es dann in eine höhere Geldstrafe um. Dies könnte dann der Fall sein, wenn das Verbot einen Selbstständigen um die berufliche Existenz bringt oder wenn ein Arbeitnehmer zwingend seinen Arbeitsplatz verlieren würde. Anerkannt wurde auch schon „Augenblick versagen“, wenn also ein ansonsten konzentrierter Autofahrer für einen ganz kurzen Moment unwillentlich die gebotene Sorgfalt vermissen lässt. Wahrscheinlicher könnte es allerdings sein, dass ein Temposünder um ein Fahrverbot herumkommt, wenn zwischen dem Vorfall und dem Urteil ein sehr großer Zeitraum liegt, möglicherweise durch Arbeitsüberlastung des Gerichts verursacht.

Was passiert, wenn der Einspruch erfolglos war?

Sollten alle Bemühungen nichts gefruchtet haben, muss der Fahrer seinen Führerschein innerhalb des genannten Zeitraums abgeben. Er kann ihn der Behörde auf dem Postweg schicken oder persönlich vorbeischauen. Wichtig ist: Den Zeitpunkt des Beginns kann der Autofahrer bei einer Frist von vier Monaten in der Regel selbst festlegen. Klar ist dann aber auch: Wer beim Fahren ohne Führerschein erwischt wird, muss mit weiteren Sanktionen rechnen.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für VerkehrsrechtFachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

[/column]

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top