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Fahrverbot wegen Alkohol – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Aktualisiert am 30.10.2019, 09:45 Uhr, durch RA Gregor Samimi

Fahrverbot wegen Alkohol

Ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug kommt immer ungelegen. Trotzdem setzen sich viele Menschen nach Alkoholkonsum immer wieder erneut alkoholisiert ans Steuer und riskieren dabei Unfälle und die zu tragenden Konsequenzen. Besonders die neuen Elektroroller, auch „E-Scooter“ genannt, werden immer öfter für kurze Fahrten vor oder nach dem Feiern genutzt, da sie einfach zu fahren sind und unkompliziert gemietet werden können. Doch viele wissen nicht, dass hier dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Erst kürzlich wurde einem 21-Jährigen bei der Fahrt auf dem Elektroroller der Führerschein entzogen, da er Schlangenlinien fuhr. Es stellte sich heraus, dass er 1,1 Promille im Blut hatte, womit er absolut fahruntüchtig war. Etwas anderes gilt nur auf dem Fahrrad.

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Wann und wieso kann ein Fahrverbot verhängt werden?

Ein Fahrverbot wegen Alkohol kann grundsätzlich ab 0,5 Promille im Blut verhängt werden. Ein Führerscheinentzug kann hingegen schon bei relativer Fahruntüchtigkeit, also zwischen 0,3 und 1,1 Promille, drohen, wenn zusätzliche Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien auftreten oder infolgedessen ein Unfall verursacht wird. Möglicherweise kann ein Anwalt bei Ersttätern ein solches Fahrverbot umgehen.

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Wann liegt mit Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vor?

Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG liegt vor, wenn man mit einem Promillegehalt von 0,5 bis 1,09 von der Polizei angehalten wird, ohne dass zusätzliche Ausfallerscheinungen auftreten oder ein Unfall verursacht wird. Eine Straftat liegt auf jeden Fall bei absoluter Fahruntüchtigkeit, d. h. bei einem Promillegehalt ab 1,1, vor. Betraft wird diese Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB und gleichzeitig nach § 315c StGB wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Eine Straftat gem. § 315c StGB wegen Gefährdung des Straßenverkehrs kann jedoch schon ab 0,3 Promille vorliegen, sofern zum Alkoholeinfluss eine konkrete Gefährdung hinzukommt, die z. B. bei einem sog. Beinahe-Unfall vorliegt. Gem. § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) kann sich ebenfalls schon strafbar machen, wer 0,3 Promille oder mehr im Blut hat, sofern er zusätzliche Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler zeigt.

Wie sehen die Konsequenzen für eine alkoholbedingte Ordnungswidrigkeit aus?

Für die Konsequenzen einer Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG kommt es auf die Häufigkeit des Alkoholverstoßes an:

  • Ersttäter: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • Zweittäter: 1000 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot
  • Dritttäter: 1500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

Wie sieht die Strafe bei einer durch Alkohol verursachten Straftat aus?

Die Strafe für Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB kann als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auferlegt werden. Für Ersttäter kommt aber in der Regel nur eine Geldstrafe in Betracht, die der Höhe eines Nettoeinkommens des Betroffenen entspricht. Zudem wird das Gericht die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entziehen und eine Sperrfrist (6 Monate bis 5 Jahre) gem. § 69a StGB verhängen und der Betroffene bekommt 3 Punkte in Flensburg. Spätestens ab 1,6 Promille kommt üblicherweise auch eine MPU auf den Betroffenen zu. Die Strafe für Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB kann als Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren auferlegt werden. Bei Ersttätern bleibt es in der Regel ebenfalls bei einer Geldstrafe. Hinzu kommen ebenfalls der Führerscheinentzug (§ 69 StGB), eine Sperrfrist, 3 Punkte in Flensburg und ggf. eine MPU.

Um ggf. einem Führerscheinentzug und einer MPU zu entgehen, sollten Sie sich schon vor dem Strafverfahren von einem Anwalt beraten lassen, da dieser die üblichen Vorgehensweisen in einem solchen Verfahren kennt.

Welche Promillegrenzen gelten für Fahranfänger und welche Konsequenzen gibt es?

Für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze bzgl. Alkohol am Steuer. Als Fahranfänger gelten sowohl Fahrer in der Probezeit als auch Fahrer unter 21 Jahren. Wird die Promillegrenze überschritten, drohen 250 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Befindet sich der Fahranfänger noch in der Probezeit, wird zudem ein Aufbauseminar angeordnet sowie die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Dies gilt jedoch nur bis zu einem Promillewert von 0,49. Ab 0,5 Promille drohen dieselben Konsequenzen wie bei erwachsenen Fahrern. Nach §§ 316, 315c StGB kann sich ein Fahranfänger also ebenso wie ein erwachsener Fahrer strafbar machen. In diesem Fall sollte unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug?

Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein nur vorübergehend amtlich verwahrt und nach einem bestimmten Zeitraum (1-3 Monate) wieder zurück gewährt, sodass der Betroffene sein Fahrzeug wieder führen darf.Bei einem Führerscheinentzug wegen Alkohol wird der Führerschein hingegen dauerhaft entzogen und unbrauchbar gemacht. Der Betroffene muss dann seinen Führerschein nach einer bestimmten Sperrfrist oder ggf. einer MPU wieder neu durch Prüfung erwerben. In beiden Fällen kann ein Anwalt helfen, das Strafmaß zu reduzieren.

Ab wie viel Promille wird in der Regel ein Führerscheinentzug angeordnet?

Ein Führerscheinentzug wird in der Regel erst ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) angeordnet. Treten aufgrund von Alkohol Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder ein (Beinahe-)Unfall auf, kann der Führerschein aber auch schon ab 0,3 Promille entzogen werden. Ein Anwalt kann den Entzug der Fahrerlaubnis möglicherweise bei früher Einbindung verhindern.

Ist ein Fahrverbot mit der Anordnung einer MPU verbunden?

Nein, dafür kommt es auf die Promillewerte und die Geeignetheit des Betroffenen zum Führen eines Fahrzeugs an. Dies kann aber auch schon bei weniger als 1,6 Promille der Fall sein. Insbesondere dann, wenn ein Unfall infolge von Alkohol verursacht wurde. Ein Anwalt kann, besonders bei niedrigen Promillewerten, helfen, einer solchen MPU zu entgehen.

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Wie lange dauert das Fahrverbot und wovon hängt die Dauer ab?

Ein Fahrverbot kommt in der Regel nur bei einer Ordnungswidrigkeit in Betracht. Bei einer Straftat wie der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c) oder Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB) droht meist der Entzug der Fahrerlaubnis. Für die Dauer des Fahrverbots kommt es auf die Häufigkeit der Ordnungswidrigkeit an.

Kann mir der Führerschein auch bei der Fahrt mit dem Fahrrad oder Elektroroller entzogen werden?

Ja, da sowohl das Fahrrad als auch der Elektroroller laut Gesetz zu den Fahrzeugen zählen.Bei Fahrradfahrern ist dies spätestens der Fall, wenn die Grenze von 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad) überschritten wird. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden und zwar auch dann, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. In diesem Fall sollten Sie dringend versuchen, der MPU durch einen Anwalt zu entgehen, denn ansonsten dürfen Sie erst nach bestandener MPU erstmals eine Führerscheinprüfung ablegen. Zu einer Ordnungswidrigkeit kann es allerdings bei verkehrsauffälligem Verhalten schon mit weniger als 1,6 Promille kommen. Das Gleiche gilt für die Straftatbestände der Gefährdung des Straßenverkehrs und der Trunkenheitsfahrt gem. §§ 315c, 316 StGB, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzutreten.

Auf dem Elektroroller gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren, d. h. die Bußgelder und Strafmaße fallen dabei ebenso aus wie für Autofahrer.

Kann ich einem Fahrverbot wegen Alkohol entgehen?

Teilweise kann das Verbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden, wenn aufgrund des Fahrverbots der Job eines Betroffenen auf dem Spiel steht. Auch bei Ersttätern gibt es oft einen sog. Ermessensspielraum. Um eine solche Milderung zu erreichen, sollten Sie Ihren Fall schnellstmöglich einem Anwalt schildern und sich von diesem vertreten lassen.

Worauf sollte bei der Verteidigung wegen Alkohol am Steuer geachtet werden?

Zunächst sollte man sich zu keinen Tatsachen äußern und ausschließlich die erforderlichen Daten sowie die Fahrzeugpapiere vorweisen, um mögliche Verteidigungsansätze für den Anwalt zu erhalten. Sobald Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat wegen Alkohol am Steuer vorgeworfen wird, sollten Sie aber auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Dieser kann oft die Strafe mildern, z. B. durch zu berücksichtigende zeitliche Abstände zwischen dem Fahren und Trinken (Nachtrunkbehauptung) sowie außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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