Aktualisiert am 16.04.2026, 11:14 Uhr durch Rechtsanwalt Gregor Samimi, 12203 Berlin Steglitz-Zehlendorf, 4.238 Wörter, 22 Minuten Lesedauer.

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2 Punktehandel im Internet: Punkte in Flensburg online verkaufen?

Key Takeaways

  • Der Punktehandel im Internet ermöglicht es Fahrern, Verantwortung für Verkehrsverstöße gegen Bezahlung auf Dritte zu übertragen.
  • Diese Praxis ist rechtlich nicht zulässig und kann schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen für alle beteiligten Personen haben.
  • Um Punkte abzubauen, gibt es legale Alternativen wie Fahreignungsseminare, die weniger riskant sind.
  • Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Punktehandel strenger zu sanktionieren und rechtliche Lücken zu schließen.
  • Wer Punktehandel in Erwägung zieht, begibt sich in ein erhebliches rechtliches Risiko und sollte eine anwaltliche Prüfung erwägen.

Punktehandel im Internet: Punkte in Flensburg online verkaufen?

Es ist schnell passiert, man fährt gemütlich auf der Landstraße und auf einmal blitzt es. So erging es auch Mathias D. aus Berlin: Er war auf der A10 bei Berlin mit knapp 41 km/h zu viel unterwegs. Schlagartig wurde ihm bewusst, dass er durch die Raserei nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch den Führerscheinentzug riskiert hat. Denn ab einer gewissen Grenze kommt neben Bußgeld auch noch ein Punkt in Flensburg hinzu, der gefährlich werden kann: Denn der Führerschein ist ab acht Punkten weg und die sind schneller gesammelt, als den meisten lieb ist – für viele ist das ein Horror-Szenario. Schließlich ist der Führerschein wichtig, zum Beispiel, um zur Arbeit zu kommen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Arbeitnehmer in ihrem Job darauf angewiesen sind. Wenn der achte Punkte da ist, ist guter Rat deswegen ziemlich teuer.

Wie wäre es da, die leidigen Zähler einfach verkaufen zu können? An jemanden, der seinen Führerschein weniger dringend braucht als Geld? Solche Angebote gibt es tatsächlich: Etliche Websites offerieren genau diesen Punktehandel. Aber geht das so einfach? Schließlich hat die Polizei auch ein Foto vom Fahrer. Und ist es realistisch, dass jemand von weit her, in einer anderen Region zu schnell gefahren ist? Ist das überhaupt legal? Verführerisch ist die Möglichkeit durchaus, vor allem, wenn gleich mehrere Punkte drohen, etwa, wenn ein Fahrer eine rote Ampel übersehen hat – da sind es nämlich satte drei Stück.

Der Punktehandel im Internet

Schieben wir die kritischen Fragen zunächst beiseite und schauen uns an, was im Internet angeboten wird. Wer Punkte verkaufen möchte, wird im Netz schnell fündig. Zahlreiche Anbieter scheinen sich auf die verheißungsvolle Dienstleistung spezialisiert zu haben: Sie werben damit, Ihren Kunden die Punkte einfach und unbürokratisch abzunehmen. So laufen sie erst gar nicht auf dem Konto in Flensburg auf und der Führerschein ist nicht gefährdet.

Natürlich erhalten die Verkäufer selbst kein Geld für ihren Punkt. Deswegen führt das Wort „verkaufen“ vielleicht in die Irre: Es ist vielmehr so, dass den Händler Geld gezahlt wird, um etwas loszuwerden, weil ihnen zum Beispiel ein Fahrverbot droht.

Die komplette Transaktion wird online abgewickelt. Es versteht sich von selbst, dass das nicht im Sinne des Erfinders des Punktesystems ist. Trotzdem finden sich die Angebote im ganz normalen Internet. Niemand muss aufregende Ausflüge ins sogenannte Darknet unternehmen. Ein handelsüblicher Computer mit Browser reicht vollkommen aus. Wer die Angebote sucht, wird sie bei Google schnell finden.

Es ist übrigens auch möglich, sich auf diesen Portalen als Abnehmer von Punkten zu registrieren: Die einzige Voraussetzung dafür ist im Wesentlich ein deutscher Führerschein. Nur dann haben Fahrer nämlich ein Punktekonto in Flensburg und können die Dienstleistung überhaupt anbieten. Den Verdienst teilt sich der freiwillige Sündenbock dann natürlich mit dem Inhaber des jeweiligen Portals.

Gregor Samimi als Studiogast in der RBB Sendung zibb am 08.06.2017
Punktehandel im Internet

Punkte im Internet verkaufen: der übliche Ablauf

Jetzt ist nur noch die Frage, wie dieser ominöse Punktehandel funktioniert. Es gibt zwar mehrere Verfahren, doch im Wesentlich funktioniert der Handel immer gleich: Der Verkehrssünder, der zum Beispiel geblitzt wurde, registriert sich auf dem entsprechenden Portal. Das geht erst, wenn die Post vom Amt oder der Polizei schon nach Hause kam. In der Regel wird nämlich verlangt, dass diese Unterlagen dem Portal zur Verfügung gestellt werden. Das geht aber unkompliziert per E-Mail. Alles, was dafür benötigt wird, ist ein Scanner oder ein Smartphone mit Fotokamera.

Der Verkehrssünder selbst sollte nichts weiter unternehmen. Er darf vor allem nicht selbst mit den Behörden in Kontakt treten. Vor allem ist es verboten, den sogenannten Anhörungsbogen selbst auszufüllen und zurückschicken. Das alles übernimmt das Portal für den Kunden, so zumindest das Versprechen.

Liegen alle Daten vor, sucht das Portal nach einem Strohmann. Der muss der Transaktion natürlich seinerseits zustimmen. Schließlich wird er zugeben, den Verstoß begangenen zu haben. Er wird nämlich den Anhörungsbogen ausfüllen. Die „Richtigkeit“ der Daten bestätigt er mit seiner Unterschrift.

Es versteht sich von selbst, dass dieser Strohmann nicht einfach irgendwer sein darf. Schließlich hat die Polizei ein Foto von dem Verkehrssünder, kennt das Alter und auch die Augenfarbe. Das heißt, das Portal muss jemanden suchen, der dem Kunden ähnlich sieht – nur so kann der Handel überhaupt funktionieren. Von Vorteil wäre es außerdem, wenn der Abnehmer in der Region des Kunden wohnt. Die Geschichte, die der Polizei präsentiert wird, muss so glaubwürdig wie möglich sein. Die Staatsbediensteten kennen den Punktehandel inzwischen und tolerieren ihn natürlich nicht.

Hinweis: Führerscheinentzug ab 8 Punkten in Flensburg
Bei 8 Punkten in Flensburg wird der Führerschein entzogen – da ist der Verkauf von Punkten oft verführerisch.

Klappt alles, hat das für den Kunden ziemliche angenehme Folgen. Die Behörden werden das Verfahren gegen ihn einstellen und stattdessen gegen Strohmann ermitteln. Er hat ja schließlich den Verstoß zugegeben und wird dann auch die Punkte kassieren. Im schlimmsten Fall verliert der Strohmann dann sogar seinen Führerschein. Dieses Risiko ist ihm aber bewusst gewesen, schließlich hat er die Dienstleistung angeboten.

Es ist klar, dass der Punkte-Abnehmer das Bußgeld nicht selbst bezahlt. Es wird aber von seinem Konto an die Behörden überwiesen, damit die Geschichte glaubwürdig bleibt. Der Kunde muss es im Gegenzug an den Strohmann bezahlen. Hinzu kommen natürlich noch Gebühren, dafür dass er die Punkte verkaufen konnte. Abgewickelt werden die Zahlungen meist nicht mit dem Strohmann selbst. Hierfür ist das Portal zuständig, das im besten Fall als eine Art Treuhänder fungiert.

Preise: Das kostet es, Punkte in Flensburg zu verkaufen

Wer Punkte verkaufen will, sollte sich einer Sache bewusst sein: Die Abnehmer machen das nicht aus reiner Nächstenliebe. Sie wollen mit dieser Dienstleistung natürlich Geld verdienen. Deswegen lassen sie sich den Akt gut bezahlen. Die Provision geht bei 100 Euro pro Punkt los. Das ist bei einem unkomplizierten Fall so. Das heißt, wenn ein durchschnittlich aussehender Mensch lediglich geblitzt worden ist und maximal ein bis zwei Punkte loswerden möchte.

Ist der Fall komplizierter, wird natürlich auch der Punktehandel teurer. Die Preise steigen dann auf rund 1000 Euro, eigentlich kennt die Skala aber keine Grenze nach oben. Wie viel überwiesen wird, hängt stets von der Komplexität des Vorgangs ab. Geht es zum Beispiel darum, dass der Führerschein direkt weg wäre, wird es natürlich ziemlich teuer. Es kann aber auch ins Geld gehen, wenn jemand mit auffälligen Merkmalen seine Punkte verkaufen will: Das kann zum Beispiel jemand sein, der zwei verschieden farbige Augen hat. Derlei Merkmale sind nämlich im Personalausweis erfasst und natürlich in den Datenbanken der Behörden gespeichert. Frauen haben es übrigens deutlich schwerer als Männer.

Die genannten Kosten betreffen selbstverständlich nur die Gebühren für die Übernahme der Punkte. Das Bußgeld muss zusätzlich separat bezahlt werden. Es ist übrigens auch nicht so, dass sich der Strohmann die volle Summe einsteckt: Er teilt seinen „Gewinn“ stets mit dem Betreiber des Portals.

Einen oder mehrere Punkte verkaufen zu können, klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Aber ist das eigentlich erlaubt? Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort: nein. In dem Prozess machen sich eigentlich alle strafbar, also der Kunde, der Betreiber des Portals und auch der Abnehmer der Punkte.

Es wird immer schwerer, diesen Handel unbemerkt über die Bühne zu bringen: Auch die Mitarbeiter des Kraftfahrtbundesamtes sind im Internet unterwegs und kennen diese Praxis. Entsprechend groß sind ihre Bemühungen, den Handel zu unterbinden. Das machen sie vor allem, weil die Punkte keine lästige Randerscheinung sind. Sie wurden erfunden, um die Autofahrer zu erziehen; sie sollen sich an die Regeln des Straßenverkehrs halten. Wer das nicht macht, wird eben bestraft. Das kann bis zum Fahrverbot gehen, wenn die Regeln zu oft übertreten werden. Würden die Verkehrssünder die Konsequenzen selbst nicht zu spüren bekommen, wären die Maßnahmen des Staates wirkungslos.

Kommen wir zu den handfesten juristischen Konsequenzen. Der „Kunde“ weiß natürlich, dass er die Tat begangen hat. Benennt er nun jemanden anderen, ist das eine falsche Verdächtigung. Das ist strafbar gemäß § 164 II des Strafgesetzbuches. Der Kunde würde schließlich dafür sorgen, dass eine falsche Person von den Behörden verfolgt wird.

Aber was ist mit demjenigen, der die Punkte übernimmt? Der macht immerhin auch wissentlich falsche Angaben. Im Klartext heißt das, er bezichtigt sich selbst einer Straftat. Das ist nicht strafbar, zumindest, solange es lediglich um Bußgelder geht. Handelt es sich um eine Straftat im Straßenverkehr, ist auch diese Selbstbezichtigung strafbar.

Kommt noch ein weiterer Tatbestand hinzu? Immerhin unterschreibt der Abnehmer ein Dokument, das falsche Daten enthält – es könnte sich also um eine falsche Beurkundung handeln. Das ist aber nicht so: Das Kraftfahrtbundesamt vertritt zwar generell die Haltung, dass sich beide Beteiligten einer falschen Beurkundung strafbar machen. Die Daten werden schließlich in das Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg eingetragen und dort für eine gewisse Zeit gespeichert. Aber im Sinne des öffentlichen Rechts ist das VZR keine Urkunde, die Beweiswirkung hat. Insofern sehen es Juristen so, dass es keinen Gegenstand für eine Falschbeurkundung im Sinne des Strafgesetzbuches gibt. Insofern ist das auch nicht strafbar.

Trotzdem sollte jedem bewusst sein, dass derartigen Praktiken alles andere als seriös sind. Hier wird eine Dienstleistung angeboten, die zumindest am Rande der Kriminalität stattfindet. Für den Strohmann wird das Verfahren zwar wahrscheinlich straffrei ausgehen. Der Kunde hat jedoch mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Die Erfolgsaussichten, Punkte zu verkaufen

So viel zur rechtlichen Lage. Aber wie realistisch ist es überhaupt, seine Punkte zu verkaufen? Liest man die Angebote der Händler im Internet, gibt es kein Problem. Die Kunden sollen lediglich die Schreiben von den Behörden an die Betreiber schicken, die das an den Strohmann weiterleiten. Der kümmert sich um alles Weitere und der Kunde zahlt am Ende nur die Rechnung. Er braucht weder die Punkte noch ein Fahrverbot zu fürchten. Soweit die einfache Logik der Werbesprache.

Die Realität sieht ein bisschen komplizierter aus: Das erste Problem liegt in der Optik. Wer geblitzt wird, wird auch fotografiert. Das heißt, die Behörden haben eine grobe Ahnung davon, ob der Halter des Fahrzeugs selbst gefahren ist oder seine Ehefrau. Die Bilder liegen zwar nicht in Farbe vor, sind aber inzwischen ziemlich hoch aufgelöst. Das heißt, die Sachbearbeiter können sehr gut einschätzen, wie alt der Fahrer zum Beispiel ist.

Für den Handel bedeutet das, dass der Strohmann dem Fahrer ziemlich ähnlich sehen muss. Das betrifft übrigens auch die Farbe der Augen. Die Bilder selbst sind zwar schwarz-weiß. Die Farbe der Augen ist aber auch im Personalausweis gespeichert und den Behörden damit bekannt. Natürlich muss auch das ungefähre Alter passen.

Es wäre auch von Vorteil, wenn der Strohmann in der Region des Kunden lebt. Immerhin muss er glaubhaft versichern, an der gleichen Stelle mit dem Wagen des Kunden einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln begangen zu haben. Es ist unrealistisch, wenn jemand in Kiel lebt und unter der Woche in Altötting geblitzt wird, auch wenn das in der Realität vorkommen kann. Trotzdem lassen solche Umstände die Beamten hellhörig werden.

Das werden sie vor allem, weil sie die Taktik kennen. Deswegen kann es auch sein, dass sie im Internet nach aktuellen Bildern des Fahrers in Farbe suchen – und dafür auch die Sozialen Medien benutzen. So können sie abschätzen, ob er dick oder dünn ist oder welche Farbe das Haupthaar inzwischen hat. Entsprechend sollte der Punkte-Abnehmer aussehen.

Das sind also ziemlich viele Hürden, die sich da auftun. So einfach, wie es die Portale behaupten, ist der Punktehandel also nicht. Vor allem die Tatsache, dass die Masche hinreichend bekannt ist, macht das Verfahren ziemlich heikel. Es kann leicht sein, dass ein Kunde enttarnt wird.

Mögliche Strafen des Punktehandels

Es sind Angebot und Nachfrage, die den fragwürdigen Tauschhandel „Punkte gegen Geld“ bestimmen – die ernst zu nehmenden juristischen Konsequenzen werden hierbei jedoch meist außer Acht gelassen. Der angebliche Fahrer, der sich durch die falschen Angaben im Anhörungsbogen einer mittelbaren Falschbeurkundung gem. § 271 Abs. 3 StGB strafbar macht, riskiert eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren und eine Geldstrafe, wie es Mathias D. erfahren musste. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte beim Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl über 2.500 EUR (!).

Und auch der tatsächliche Fahrer hat im Falle einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung gem. § 164 StGB mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren zu rechnen. Auch der Vermittler kommt nicht ungeschoren davon: Ihm droht ein Verfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung bzw. Beihilfe wg. falscher Verdächtigung. Sollte die Polizei tatsächlich ein Ermittlungsverfahren dieser Delikte einleiten, empfiehlt es sich grundsätzlich zunächst vom Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht zu konsultieren. Nicht selten kann die Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Am Ende haben alle dazugelernt!

Legale Alternativen

Selbst, wenn keine Haftstrafe droht, Punktehandel im Internet ist keine Alternative. Es gibt aber Wege, legal Punkte abzubauen, die meist auch noch günstiger sind.

Rechtzeitig ein Abbauseminar besuchen und Punkte abbauen

Wer merkt, dass sich sein Punktekonto in Flensburg immer weiter füllt, sollte rechtzeitig handeln. Durch Fahreignungs-Seminare ist es möglich, Punkte abzubauen. Dafür gibt es aber einige Voraussetzungen: Die Fahrer dürfen maximal fünf Punkte im Register stehen haben. Außerdem dürfen sie in den vergangenen fünf Jahren keine Punkte in einem Seminar abgebaut haben.

Ein solches Seminar besteht aus zwei Teilen. Zuerst ist der verkehrspädagogische Teil and er Reihe. Hier reflektieren die Teilnehmer in einer Gruppe das eigene Verhalten im Straßenverkehr. Sie sprechen zum Beispiel darüber, was sie falsch gemacht haben. Um Punkte abzubauen, müssen mindestens zwei solcher Einheiten besucht werden, die jeweils 90 Minuten lang dauern. Die Termine müssen zeitlich mindestens eine Woche auseinander liegen.

Auf diese Sitzungen folgt der verkehrspsychologische Teil. Auch hier müssen wieder zwei Termine absolviert werden, die diesmal 75 Minuten lang dauern. Zwischen diesen beiden Terminen müssen jeweils drei Wochen liegen. Dieser lange Zeitraum ist notwendig, damit die Teilnehmer ihre Hausaufgaben machen können. Sie müssen nämlich ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr analysieren. Damit das klappt, wird akribisch Tagebuch geführt. Bei den beiden Sitzungen werden die Ergebnisse jeweils besprochen.

Wer ein solches Seminar erfolgreich absolviert hat, kann einen Punkt abbauen. Insgesamt dauert die Prozedur fünf Wochen. Die Preise sind sehr verschieden und liegen meist bei circa 400 Euro. Angeboten werden die Seminare unter anderem vom TÜV, aber auch Fahrschulen haben sie im Programm. Wichtig zu wissen ist, dass ein solches Seminar nur alle fünf Jahre absolviert werden kann.

Punktehandel bei Galileo auf ProSieben

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Aber auch dann, wenn kein Fehler gefunden wird, ist ein Anwalt sehr hilfreich. Er setzt sich für seine Mandanten bei den Behörden ein und findet eine Lösung. So kann er das Bußgeld und damit auch die Zahl der drohenden Punkte mildern.

In jedem Fall wird ein erfahrener Anwalt seine Mandanten umfassend beraten und alles daran setzen, ein drohendes Fahrverbot zu verhindern.

Wie funktioniert der Punktehandel rechtlich und praktisch?

Der Punktehandel läuft typischerweise so ab, dass ein Dritter in einem Bußgeldverfahren gegenüber der Behörde angibt, er sei der Fahrer des Fahrzeugs gewesen. Dieser Ersatzfahrer füllt den Anhörungsbogen aus, akzeptiert das Bußgeld und die Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg – der tatsächliche Täter vermeidet so Punkte, Fahrverbot oder gar den Entzug der Fahrerlaubnis. Diesen Dienst bieten spezialisierte Vermittler im Internet oder im persönlichen Umfeld an, häufig gegen mehrere Hundert Euro pro Punkt oder Fall.

Warum bewegt sich dieses Modell bislang in einer rechtlichen Grauzone?

Formal ist es derzeit nach deutschem Recht nicht ausdrücklich verboten, sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen – auch wenn dies nicht der Wahrheit entspricht. In rechtlicher Hinsicht ist entscheidend:

  • Ordnungswidrigkeitenrecht vs. Strafrecht: Die meisten Verkehrsverstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Da die Selbstbezichtigung nicht als falsche Verdächtigung gilt, weil der Ersatzfahrer sich selbst belastet, fehlt bislang ein klarer strafbarer Tatbestand.
  • Strafrechtliche Lücken: Über Begriffe wie mittelbare Falschbeurkundung oder falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) lässt sich im Einzelfall argumentieren, doch gerichtliche Rechtsprechung ist hierzu nicht einheitlich.

Diese strukturellen Lücken erlauben es Punktesammlern und Anbietern, rechtlich zweifelhafte Angebote zu etablieren, ohne unmittelbar strafbar zu sein.

Wer greift auf solche Angebote zurück und mit welchem Risiko?

In der Praxis sind es vor allem Verkehrsteilnehmer mit hohem Punktestand, drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug, die auf Punktehandel-Angebote zurückgreifen. Ziel ist, Nachteile im Alltag oder Beruf zu vermeiden.

Wo liegen die entscheidenden Lücken der bisherigen Rechtslage?

Die gegenwärtige Rechtslage lässt den Punktehandel in mehrfacher Hinsicht unzureichend erfassen:

  1. Es fehlt ein ausdrücklicher Bußgeld- oder Straftatbestand für das gewerbliche oder private Anbieten von Punktehandel.
  2. Das Ordnungswidrigkeitenrecht bietet keine spezifische Handhabe, um solche Angebote effektiv zu sanktionieren.
  3. Strafrechtliche Tatbestände greifen häufig nicht, weil die Selbstbelastung des Ersatzfahrers formell zulässig ist.

Dies führt in der Praxis zu einer de facto Straflosigkeit des Geschäftsmodells.

Was ändert der neue Gesetzentwurf konkret?

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer Vorschriften vorgelegt, der eine neue Sanktionierung des Punktehandels vorsieht. Sie können den vollständigen Entwurf hier einsehen:
Gesetzentwurf (PDF) des Fünften Gesetzes zur Änderung des StVG
👉 Direkter Link zur Drucksache des Bundestages:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103505.pdf

Zentrale Änderungsvorschläge im Entwurf:

  • Einführung eines neuen Bußgeldtatbestands im StVG, der das öffentliche Angebot oder die Vermittlung von Punkten bzw. die Ablenkung von Ermittlungen wegen Verkehrsverstößen sanktioniert.
  • Die Regelung soll sowohl das gewerbsmäßige Anbieten solcher Dienste als auch die Vermittlung zwischen Auftraggeber und Ersatzfahrer erfassen.
  • Bußgelder von bis zu 30.000 Euro sind vorgesehen, um abschreckende Wirkung zu erzielen.

Dabei ist noch offen, ob und in welcher Fassung der Entwurf in Gesetzeskraft tritt (Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens steht im politischen Prozess).

Sind die geplanten Verschärfungen rechtssicher und praktikabel oder wo könnten Probleme bestehen?

Aus rechtlicher Perspektive sind die geplanten Verschärfungen grundsätzlich sinnvoll, weil sie eine bislang bestehende Vollzugslücke schließen. Sie schaffen erstmals eine spezifische gesetzliche Grundlage, um Anbieter und Nutzer des Punktehandels rechtlich zu erfassen.

Gleichzeitig bestehen aus unserer Sicht folgende Herausforderungen:

  • Verfassungsrechtliche Prüfung: Die Vorschrift muss mit grundlegenden Rechtsprinzipien vereinbar sein, insbesondere mit dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und dem Bestimmtheitsgebot.
  • Praxis der Beweisführung: Behörden müssen in der Lage sein, konkrete gewerbliche Angebote, Täuschungshandlungen oder gewerbsmäßige Vermittlungen eindeutig nachzuweisen.
  • Abgrenzung zu legaler Verteidigung: Es muss klar bleiben, dass legitime Verteidigungsrechte der Betroffenen (z. B. rechtmäßige Teilnahme an Anhörung oder Einlegung von Rechtsmitteln) nicht unter den Tatbestand fallen.

FAQ: Punktehandel im Internet – Punkte in Flensburg online verkaufen

Was ist Punktehandel im Internet?

Vom Punktehandel spricht man, wenn ein anderer gegen Bezahlung die Verantwortung für einen Verkehrsverstoß übernehmen soll. In der Praxis wird dann versucht, gegenüber der Behörde einen sogenannten Ersatzfahrer zu benennen, damit der eigentliche Fahrer keine Punkte in Flensburg, kein Fahrverbot und keinen Führerscheinentzug riskiert.

Wie funktioniert der Punktehandel praktisch?

Typischerweise meldet sich der betroffene Fahrer bei einem Internetportal an und übermittelt den Anhörungsbogen oder andere Unterlagen der Bußgeldstelle. Anschließend sucht der Anbieter nach einer Person, die den Verkehrsverstoß gegenüber der Behörde auf sich nimmt. Diese Person soll dann erklären, sie sei gefahren, und den Anhörungsbogen unterschreiben. Ziel ist es, dass die Punkte und gegebenenfalls weitere Konsequenzen nicht den tatsächlichen Fahrer treffen.

Kann man Punkte in Flensburg wirklich online verkaufen?

Im Internet finden sich tatsächlich Angebote, die genau dies versprechen. Juristisch handelt es sich aber nicht um einen legalen „Verkauf“ von Punkten. Vielmehr geht es darum, die behördliche Zuordnung eines Verkehrsverstoßes auf eine andere Person zu verlagern. Für Betroffene ist das mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden.

Warum ist der Punktehandel für viele Autofahrer so verführerisch?

Viele Betroffene fürchten Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis. Gerade wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sucht häufig nach schnellen Lösungen. Genau an dieser Stelle setzen solche Portale mit scheinbar einfachen Angeboten an.

Ist Punktehandel im Internet legal?

Nein. Der Punktehandel ist keine rechtssichere Lösung. Wer bewusst eine andere Person als Fahrer benennt oder sich als Fahrer ausgibt, obwohl dies nicht stimmt, begibt sich in ein erhebliches strafrechtliches Risiko. Je nach Einzelfall kommen Straftatbestände wie etwa falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder weitere strafrechtliche Vorwürfe in Betracht.

Ist schon die bloße Selbstbezichtigung des Ersatzfahrers strafbar?

Hier liegt die rechtliche Schwierigkeit des Themas. Bei reinen Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde in der Vergangenheit darüber gestritten, welche Strafnormen im Einzelfall tatsächlich greifen. Gerade diese Unsicherheiten haben dazu geführt, dass der Punktehandel lange als rechtliche Grauzone dargestellt wurde. Das ändert aber nichts daran, dass das Vorgehen riskant und keineswegs „sicher legal“ ist.

Warum wurde der Punktehandel bislang oft als Grauzone bezeichnet?

Weil die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht jede Fallkonstellation ausdrücklich und eindeutig erfasst haben. Insbesondere die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und zulässigem Verteidigungsverhalten war in der Praxis schwierig. Genau diese Lücken sollen durch den neuen Gesetzentwurf künftig geschlossen werden.

Wer nutzt solche Angebote?

In der Praxis greifen vor allem Personen auf solche Modelle zurück, denen Punkte, ein Fahrverbot oder der Verlust des Führerscheins drohen. Das betrifft häufig Berufspendler, Außendienstmitarbeiter, Selbständige oder andere Fahrer, die auf ihre Fahrerlaubnis dringend angewiesen sind.

Wie hoch sind die Risiken beim Punktehandel?

Die Risiken sind erheblich. Es drohen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen. Außerdem kann das Modell auffliegen, wenn die Behörde Zweifel an der Fahrereigenschaft bekommt, etwa wegen Fotovergleich, Wohnort, Alter, Aussehen oder sonstiger Auffälligkeiten. Dann kann aus dem vermeintlichen Ausweg schnell ein Strafverfahren werden.

Woran erkennen Behörden einen möglichen Punktehandel?

Bußgeldstellen und Ermittlungsbehörden kennen diese Masche seit Jahren. Verdachtsmomente können sich etwa ergeben, wenn

  • das Blitzerfoto nicht zur benannten Person passt,
  • Alter, Erscheinungsbild oder andere Merkmale nicht übereinstimmen,
  • die benannte Person weit entfernt wohnt,
  • die Angaben insgesamt unglaubwürdig wirken.

Was kostet der Punktehandel im Internet?

Die verlangten Beträge unterscheiden sich stark. Häufig werden mehrere hundert Euro verlangt, in komplizierten Fällen auch deutlich mehr. Hinzu kommen regelmäßig das eigentliche Bußgeld und weitere Gebühren. Für Betroffene ist das wirtschaftlich und rechtlich ein erhebliches Risiko.

Ist Punktehandel wirklich so einfach, wie Portale behaupten?

Nein. Die Werbeversprechen im Internet sind regelmäßig deutlich einfacher dargestellt als die tatsächliche Lage. Schon kleine Unstimmigkeiten können dazu führen, dass die Behörde misstrauisch wird. Je bekannter diese Praxis ist, desto größer ist die Gefahr, dass sie erkannt wird.

Welche Strafen können drohen?

Das hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Im Raum stehen können Geldstrafen, strafrechtliche Ermittlungen und in bestimmten Konstellationen auch empfindliche Sanktionen. Auch gegen Vermittler oder beteiligte Dritte kann ermittelt werden. Wer Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Bußgeldstelle erhält, sollte keine vorschnellen Angaben machen und umgehend anwaltlichen Rat einholen.

Was ändert der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung?

Der neue Gesetzentwurf soll den Punktehandel künftig gezielter und schärfer sanktionieren. Insbesondere sollen das öffentliche Anbieten, Vermitteln und Betreiben solcher Modelle ausdrücklich erfasst werden. Ziel ist es, die bisher bestehenden Regelungslücken zu schließen und die Ahndung in der Praxis zu erleichtern.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Für Verbraucher bedeutet das vor allem: Der Punktehandel wird künftig noch riskanter. Wer glaubt, auf diesem Weg Punkte, Fahrverbot oder Führerscheinentzug vermeiden zu können, setzt sich zusätzlichen rechtlichen Gefahren aus. Eine scheinbar einfache Internetlösung kann am Ende deutlich teurer und belastender werden als eine saubere anwaltliche Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Gibt es legale Alternativen zum Punktehandel?

Ja. Je nach Punktestand kann ein Fahreignungsseminar eine legale Möglichkeit sein, Punkte abzubauen. Außerdem lohnt es sich oft, einen Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen zu lassen. Nicht selten enthalten Bescheide Fehler oder es bestehen Ansatzpunkte, um Vorwürfe abzuwehren, das Bußgeld zu reduzieren oder ein Fahrverbot zu vermeiden.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Sobald Punkte, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, ist anwaltliche Beratung sinnvoll. Das gilt erst recht, wenn bereits ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder gar eine Vorladung wegen des Verdachts eines Punktehandels vorliegt. Frühzeitiges Schweigen und eine strukturierte Verteidigung sind in solchen Fällen regelmäßig entscheidend.

Was kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht für mich tun?

Ein Fachanwalt prüft den Bußgeldbescheid, die Messung, das Foto, die Aktenlage und mögliche Verfahrensfehler. Er beurteilt, ob Einspruch sinnvoll ist, ob ein Fahrverbot vermieden werden kann und welche Verteidigungsstrategie im Einzelfall in Betracht kommt. Gerade an der Schnittstelle zwischen Verkehrsrecht und Strafrecht ist eine frühzeitige professionelle Begleitung besonders wichtig.

Warum ist Punktehandel keine gute Idee?

Weil er rechtlich hochriskant, wirtschaftlich oft teuer und in der Praxis keineswegs sicher ist. Wer eine scheinbar einfache Abkürzung sucht, riskiert neben dem ursprünglichen Verkehrsverstoß zusätzliche strafrechtliche Probleme. Der rechtssichere Weg ist immer die anwaltliche Prüfung des Einzelfal

Das kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun

Wenn es um Bußgeld geht, weisen viele Bescheide Fehler auf, die sie unwirksam machen – Laien erkennen diese Fehler allerdings nur selten. An dieser Stelle kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen. Er prüft alle Unterlagen genau und erkennt eventuelle Fehler. Natürlich wird er für seinen Mandanten Einspruch bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Chance stehen in einem solchen Fall gut, dass alle Vorwürfe fallen gelassen werden.

Aber auch dann, wenn kein Fehler gefunden wird, ist ein Anwalt sehr hilfreich. Er setzt sich für seine Mandanten bei den Behörden ein und findet eine Lösung. So kann er das Bußgeld und damit auch die Zahl der drohenden Punkte mildern.

In jedem Fall wird ein erfahrener Anwalt seine Mandanten umfassend beraten und alles daran setzen, ein drohendes Fahrverbot zu verhindern.

Weitere Tipps und Hinweise

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter! www.ra-samimi.de

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