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Elektroroller/E-Scooter: Unfall, Schadensersatz & Regress

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Elektroroller im Straßenverkehr – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Aktualisiert am 22.08.2019, 12:31 Uhr, durch RA Gregor Samimi

Elektroroller/E-Scooter: Unfall, Schadensersatz & Regress – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Peter P. hat einen schönen Abend: Der Geburtstag einer Kommilitonin lässt die Nacht kurz werden, Bowle fließt und die Stimmung ist super. Es ist unter der Woche, aber um das Nachhausekommen macht er sich keine Sorgen: Seit Anfang des Jahres hat er einen Elektroroller und kommt so immer schnell nach Hause.

Die Frage ist nur: Darf er das eigentlich? Ist ein bisschen Alkohol auf Elektrorollern ein Problem und welche Voraussetzungen müssen sonst noch erfüllt sein, um fahren zu dürfen? Welche Strafen drohen sonst?

Hier erfahren Sie alles wichtige zu den neuen Elektrorollern im Straßenverkehr!

Allgemeines rund um den Elektroroller/E-Scooter

Welche Typen gibt es?

Elektroroller oder E-Scooter (Tretroller mit Elektroantrieb) zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Sie gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 2 StVG, da sie über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Für sie gilt daher die Straßenverkehrsordnung.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Elektrokleinstfahrzeugen mit Straßenzulassung und solche ohne Straßenzulassung. Bisher waren im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland nur Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Kilometern pro Stunde und Versicherungskennzeichen erlaubt. Eine Straßenzulassung ist für diese Fahrzeuge nicht erforderlich.

Elektrokleinstfahrzeuge mit höheren Geschwindigkeiten als 6 Kilometern pro Stunde konnten bisher auf öffentlichen Straßen in Deutschland nicht legal gefahren werden, da sie nicht die erforderliche Straßenzulassung hatten. Erst mit Inkrafttreten der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) im Juni 2019 gab es endlich eine gesetzliche Grundlage für die Straßenzulassung auch von solchen Elektrokleinstfahrzeugen.

Elektroroller oder E-Scooter, die schneller als 6 km/h fahren, benötigen in Deutschland eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis und sind versicherungspflichtig (Haftpflichtversicherung). Die Betriebserlaubnis wird üblicherweise vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilt und ist nur in Deutschland gültig.

Fehlt die Betriebserlaubnis, liegt auch keine Straßenzulassung vor. Auf Privatgrund können Elektroroller aber wie bisher schon, ohne Betriebserlaubnis gefahren werden, da die Straßenverkehrsordnung auf privatem Gelände nicht gilt.

Elektroroller im Straßenverkehr
Mit Inkraftreten der Verordnung (eKFV) im Juni 2019 haben Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h eine Straßenzulassung. Voraussetzung: eine Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung.

Welche Kosten verursacht ein Elektroroller oder E-Scooter?

Da sind zunächst die Anschaffungskosten. Diese sind vom jeweiligen Modell abhängig und bewegen sich zwischen 800 bis 6.000 Euro. Für einen guten Elektroroller sollte man jedoch mit mindestens 1.500 Euro rechnen. Ein E-Scooter kostet zwischen 400 bis 1.000 Euro. Aber auch hier fängt Qualität erst bei mindestens 800 Euro an.

Dann sind da die laufenden Kosten, die sich aus Strom- und Batteriekosten zusammensetzen. Bei modernen Elektrorollern kann mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 4 kWh Strom auf 100 km, also 80 Cent gerechnet werden.

Bei einer hochwertigen Batterie mit einem Anschaffungspreis von 200 EUR, könnte die Rechnung beispielsweise so aussehen: Wenn der Anschaffungspreis der Batterie bei 200 EUR liegt und diese 500 x aufgeladen werden kann (= 500 Akkuladungen), dann kostet eine Akkuladung 40 Cent. Bei einer Reichweite von 50 km, würden die Batteriekosten dann 80 Cent auf 100 km betragen. Zusammengerechnet ergeben sich Energiekosten von 1,60 Euro
pro Akkuladung, die damit auf jeden Fall deutlich unter einer Tankfüllung für benzinbetriebene Roller liegen.

Des Weiteren müssen die Kosten für Wartung und Reparatur berücksichtigt werden. Diese lassen sich nicht genau voraussagen. Üblicherweise kann jedoch mit Kosten in Höhe von 5 % des Anschaffungspreises pro Jahr gerechnet werden.

Dazu kommen dann noch Kosten für Versicherung und Steuern.

Wie lange fährt ein Elektroroller?

Vor dem Kauf hilft ein Blick in die technischen Daten des Rollers. Denn Akkuleistung und damit die Reichweite der verschiedenen Elektroroller sind von Modell zu Modell sehr unterschiedlich.

Zu berücksichtigen sind auch Temperatur (Kälte), Fahrverhalten oder Steigungen, da diese Faktoren die Reichweite des Rollers wesentlich beeinträchtigen können. Gute Elektroroller haben aber je nach Modell schon Reichweiten von über 100 km. Gute E-Scooter haben eine Reichweite um die 30 km.

Bei modernen Elektrorollern kann man den Akku mit einem einfachen Handgriff entnehmen und problemlos in der eigenen Wohnung oder an jeder anderen Haushaltssteckdose wieder aufladen. Elektroroller werden üblicherweise mit einem Ladekabel geliefert, das man beim Fahren schon wegen möglicher Notfälle (Akkuladung geht zur Neige) immer dabei haben sollte.

Die Ladedauer von Elektrorollern hängt sowohl vom Akku als auch vom Ladegerät ab. Es gibt Akkus, die bereits nach 2 Stunden wieder aufgeladen sind, während andere Akkus zum Teil 4 Stunden oder mehr benötigen.

Wie kann ich Elektroroller in Berlin ausleihen?

Zu den wichtigsten Anbietern von Scootersharing in Berlin zählen:

Das Verleihsystem dieser Anbieter funktioniert recht einfach: Interessenten müssen lediglich eine App des jeweiligen Rolleranbieters auf ihr Smartphone herunterladen. Die genauen Standorte der Fahrzeuge werden auf einer Übersichtskarte angezeigt. Die Abrechnung der Fahrten erfolgt in der Regel über die Kreditkarte je nach Fahrzeit. Für 10 Minuten Fahrzeit ist durchschnittlich mit Kosten zwischen zwei und drei Euro zu rechnen.

Betriebserlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge und Strafen bei Verstoß

Voraussetzungen einer Betriebserlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung umfasst alle Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h.

Für die Betriebserlaubnis muss der Elektroroller oder E-Scooter über eine Lenk- oder Haltestange (mechanische Stabilität), ein Vorder-, Rück- und Bremslicht sowie zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Hupe, Klingel oder Glocke verfügen. Blinker sind bisher nicht zwingend vorgeschrieben, ein Richtungswechsel wird wie beim Fahrradfahren per Handzeichen angezeigt.

E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller dürfen höchstens 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein. Das Maximalgewicht ohne Fahrer ist auf 55 Kilogramm begrenzt.

Nur Elektrokleinstfahrzeuge, die diese Voraussetzungen erfüllen können eine Betriebserlaubnis und damit eine Straßenzulassung erhalten. Das bedeutet, dass für andere, ähnliche Fahrzeuge wie zum Beispiel Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards die Verordnung nicht gilt, da diese Fahrzeuge keine Haltestange haben.

Welche Strafen und Geldbußen gibt es bei Verstößen gegen die Verordnung?

In Deutschland ist die Inbetriebnahme bzw. das Fahren von Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen generell verboten. Wer dagegen verstößt und mit einem Roller ohne Betriebserlaubnis fährt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 50 Euro oder mehr bestraft.

Kommt es beim Fahren ohne Betriebserlaubnis zu einer Verkehrsgefährdung, erhöht sich das Bußgeld bereits auf 90 Euro und zusätzlich ist ein Punkt in Flensburg fällig.

Zum Nachweis der Versicherung gilt bei Kontrollen der am Roller angebrachte Versicherungsaufkleber. Wer ohne den notwendigen Versicherungsaufkleber am Roller unterwegs ist, riskiert ein Ordnungswidrigkeit Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Fehlen am Roller erforderliche mechanische Teile, wie zum Beispiel das Licht, sind in der Regel ebenfalls 20 Euro fällig.

Das vorsätzliche Fahren ohne Versicherungsschutz hingegen ist eine Straftat und wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Das in Deutschland geltende Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter, sieht gemäß § 6 PflVG für Verstöße gegen die Versicherungspflicht je nach Schwere des Vergehens eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor.

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Was Sie beachten müssen, um sich beim fahren von E-Sootern nicht strafbar zu machen und weitere Fragen

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Wo und wie schnell darf man mit dem Elektroroller oder E-Scooter fahren?

Grundsätzlich darf mit Elektrorollern gefahren werden auf Radwegen, Radfahrstreifen, gemeinsamen Geh- und Radwegen und gesondert gekennzeichneten, zulässigen Verkehrsflächen. Im einzelnen gilt jedoch: Elektroroller mit Straßenzulassung, welche maximal 25 km/h fahren (Zulassung als Mofa), dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Radweg fahren, wenn das Zusatzschild Elektrokleinstfahrzeuge frei angebracht ist. Elektroroller ab 25 km/h müssen auf der Straße fahren. Außerhalb von Ortschaften dürfen Elektroroller mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h auch auf dem Radweg fahren, ohne dass ein Zusatzschild vorhanden ist.

Braucht man für den Elektroroller/E-Scooter einen Führerschein?

Ob ein Führerschein benötigt wird oder nicht, hängt davon ab, ob der Roller eine Straßenzulassung hat und wie schnell er fährt.

Gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 eKFV, also E-Scooter vom Zulassungsverfahren ausgenommen, benötigen jedoch ersatzweise eine Betriebserlaubnis. Diese Elektrokleinstfahrzeuge dürfen Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ohne Führerschein fahren.

Personen mit einem Mindestalter von 15 Jahren, die im Besitz einer gültigen Mofa-Prüfbescheinigung sind, dürfen darüber hinaus auch Elektroroller mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h fahren.

Für Elektroroller ab einer Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h wird mindestens ein Moped-Führerschein der Klasse M (Mindestalter 16 Jahre) oder alternativ der PKW-Führerschein benötigt.

Elektroroller mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h hingegen benötigen einen Führerschein der Klasse AM. Die Klasse AM ist im normalen PKW-Führerschein bereits enthalten.

Ist ein Helm vorgeschrieben?

Eine Helmpflicht gilt in Deutschland generell erst beim Benutzen von Fahrzeugen ab einer Geschwindigkeit von 21 km/h. Bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h besteht beim Fahren mit einem Elektroroller oder E-Scooter noch keine Helmpflicht. Ein Schutzhelm ist aber aus allgemeinen Sicherheitsgründen dennoch anzuraten.

Welche Lichtzeichen gelten für Elektroroller/E-Scooter?

Grundsätzlich gilt die Lichtzeichenregelung der Straßenverkehrsordnung. An der Ampel gelten für Elektrokleinstfahrzeuge mit weniger als 12 km/h die Fußgängerzeichen. Darüber hinaus gilt die Fahrradampel, sofern eine solche vorhanden ist. Ist keine Fahrradampel vorhanden, gelten die Ampeln für den fließenden Verkehr.

Welche Regeln gelten noch?

Besondere Verhaltensregeln für die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr sind insbesondere in den §§ 8 und 11 der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) aufgeführt. Gemäß § 8 eKFV ist die Personenbeförderung, also die Mitnahme eines Beifahrers auf einem Elektrokleinstfahrzeug ausdrücklich verboten. Auch Anhänger sind nicht gestattet.

§ 11 eKFV verbietet Elektrokleinstfahrzeugen wie Elektrorollern oder E-Scootern das Nebeneinanderfahren. Sie müssen im Straßenverkehr einzeln hintereinanderfahren. Ebenfalls verboten ist das Anhängen an andere Fahrzeuge und Freihändigfahren. Auf mehrspurigen Fahrbahnen gilt außerdem ein strenges Rechtsfahrgebot. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf nur Schritttempo gefahren werden. Fußgänger haben absoluten Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Auf Radwegen muss Radfahrern, die schneller unterwegs sind, problemlos ein Überholen möglich sein. Radfahrer dürfen beim Vorbeifahren nicht behindert werden. Elektrokleinstfahrzeuge werden auch nicht geparkt, sondern wie Fahrräder abgestellt.

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Alkohol und Elektroroller: diese Promillegrenzen gibt es

Es gilt wie bei Autofahrern die 0,5-Promille-Grenze; Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille auf einem Elektroroller oder E-Scooter auf öffentlichen Straßen beim Fahren erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid.

Die Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg bestraft. Ab einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor, selbst dann wenn der Fahrer keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt.

Kommen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, kann eine Straftat auch schon ab 0,3 Promille in Frage kommen. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot: Sie dürfen überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie mit einem Elektroroller oder E-Scooter unterwegs sind.

Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss nehmen Versicherungen den Unfallverursacher außerdem regelmäßig in Regress. Regressforderungen sind selbst bei geringen Blutalkoholkonzentrationen ab 0,3 Promille schon möglich.

Ist eine Haftpflichtversicherung für Elektroroller notwendig?

Alle Elektrokleinstfahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, sind in Deutschland versicherungspflichtig und benötigen eine Haftpflichtversicherung, sobald sie im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden. Diese kommt bei Unfällen für Schäden Dritter auf. Eigene Schäden muss der Fahrer selbst bezahlen. Die Haftpflichtversicherung orientiert sich an der Regelung für Mofas und Mopeds mit Hubräumen bis 50 Kubikzentimeter.

Es wird kein Versicherungsschild benötigt, sondern ein Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm, der nach dem Ende des jeweiligen Versicherungsjahres erneuert werden muss. Die Versicherungsperiode beginnt wie bei Mopeds im März eines jeden Jahres. Der Aufkleber ist gut lesbar unterhalb der Rückleuchte hinten am Roller an zu bringen.

Wenn im Falle eines Unfalls keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist, kann das u. U. die wirtschaftliche Existenz der verantwortlichen Personen bedrohen. Denn sowohl Fahrer als auch Eigentümer haften persönlich für den verursachten Schaden mit ihrem gesamten Vermögen – und dass ein Leben lang. Auch eine evtl. vorhandene Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) zahlt bei solchen Schadensfällen in der Regel nicht.

Um Doppelversicherungen zu vermeiden, ist in allen Privathaftpflichtpolicen nämlich eine sogenannte Benzinklausel enthalten. Unterschieden wird dabei zwischen der großen Benzinklausel, die um Doppelversicherungen zu vermeiden, Schadensfälle der KfZ-Haftpflichtversicherung von solchen der privaten Haftpflichtversicherung regelmäßig abgrenzt. Danach sind mit Ausnahme von Sondervereinbarungen, grundsätzlich alle Fahrzeuge automatisch vom Deckungs­schutz der Privathaft­pflicht­versicherung ausgeschlossen.

Die kleine Benzinklausel hingegen, findet auch in der Privathaftpflichtversicherung Anwendung. Danach besteht Versicherungsschutz in zwei Fällen. Nur Fahrzeuge die ausschließlich auf nicht öffentlichen Flächen verkehren sowie Fahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit sind noch mitversichert.

Wer mit einem nicht versicherten Elektroroller oder E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVO) und kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.

Bei einem Unfall mit Personenschaden von Dritten, kommt außerdem eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB in Betracht, die je nach Schwere der Verletzung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann.

Unfall? – so verhalten Sie sich richtig

  1. Polizei (Tel 110) alarmieren und gegebenenfalls Rettungsdienst (Tel 112) rufen: Telefonisch durchgeben wo und wann der Unfall passiert ist? Wie viele Personen sind verletzt und welche Verletzungen haben die Beteiligten?
  2. Oberstes Gebot ist: Erst wenn gegenüber der Polizei alle wichtigen Angaben gemacht wurden und diese alle nötigen Daten aufgenommen hat, ist es erlaubt den Unfallort zu verlassen. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht Unfallflucht und macht sich strafbar! Weitere Maßnahmen am Unfallort ergreift üblicherweise die herbeigerufene Polizei. Doch vorher kann man selber bereits tätig werden.
  3. Unfallstelle absichern: Ist der Unfallgegner ein Autofahrer, kann dieser sein Warnblinklicht einschalten und ein Warndreieck aufstellen. Bei Bagatellschäden ist die Fahrbahn falls möglich zügig wieder frei zu machen. Gegebenenfalls vorher noch ein Foto vom Unfallgeschehen machen.
  4. Erste Hilfe leisten: medizinische Kenntnisse werden nicht verlangt, doch soweit es einem möglich ist, sollte man helfen
  5. Spuren sichern: Alle Unfallschäden soweit möglich schriftlich festhalten. Unbedingt immer Datum und Uhrzeit des Unfalls, Zustand der Straße und gegebenenfalls die beim Unfall herrschenden Sichtverhältnisse dokumentieren. In der Regel übernimmt dies aber die Polizei. Eventuelle Zeugen suchen.
  6. Haftpflichtversicherungsdaten der Unfallbeteiligten: Name der Versicherung nebst Adresse und evtl. auch die Nummer des Versicherungsscheins austauschen.
  7. Unfall zeitnah der Versicherung melden: Die Meldung muss spätestens innerhalb von 7 Tagen vorgenommen werden.

Ist der Elektroroller zudem geliehen ist, ist es wichtig, umgehend auch den entsprechenden Anbieter zu kontaktieren.

Elektroroller Unfall: Schadensersatzforderungen und Regress

Wenn ein Unfall passiert ist, wenden sich die Fußgänger am besten nicht an die Fahrer, sondern an den Fahrzeughalter, der für etwaige Schäden haften dürfte. Wie beim Carsharing ist damit zu rechnen, dass auch diese regressiert werden dürften. Da die meisten Elektroroller geliehen sind, sind dies in der Regel die entsprechenden Anbieter. Kontaktdaten und AGB der wichtigsten Anbietern von Scootersharing in Berlin finden Sie über folgende Webseiten bzw. deren Apps:

Für den Unfallveruracher springt in der Regel die Versicherung ein: Die Roller sind bei den Anbietern vollkasko- und haftpflichtversichert. Allerdings gibt es in der Regel eine Selbstbeteiligung, der Fahrer muss also mit einer Regressforderung der Versicherung rechnen. Hinzu kommen noch eventuelle strafrechtlichen Konsequenzen.

Generell gilt bei den AGBs der Anbieter für Scootersharing Vorsicht, wie Zeit Online berichtet: Bei allen Anbietern hat die Verbraucherzentrale gravierende Verstöße festgestellt und sie deswegen abgemahnt – etwa wegen der Abwälzung von Wartungs- und Inspektionspflichten auf die Nutzer. Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Forderungen oder zur Verteidigung am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht!

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Wo kann man Elektroroller reparieren lassen?

Entweder man bringt den Roller zu einer Reparaturwerkstatt in der Nähe oder beauftragt einen Vor-Ort Reparatur Service.

Mechanische Teile am Roller dürften unproblematisch von jeder Roller-Werkstatt ausgetauscht oder repariert werden können.

Werkstätten die einen Vor-Ort Reparatur Service anbieten, sind in der Regel Allrounder. Sie erledigen Reparaturen sowohl an der Mechanik als auch an der Elektrik des Rollers. Allerdings kommen hier zu Reparatur- und Ersatzteilkosten auch noch Anfahrtskosten hinzu.

Ausblick!

E-Scooter sind seit Juni 2019 die neueste Form der Elektromobilität auf den Straßen Berlins und anderen Städten Deutschlands. Sie können auf kurzen Strecken eine klimafreundliche, sinnvolle Alternative zum Pkw sein. Doch nicht alle sind über die umweltschonenden Fahrzeuge glücklich. Da E-Scooter der Radwegbenutzungspflicht unterliegen, sind die teilweise noch unzureichend ausgebauten Fahrradwege ein nicht zu unterschätzender Kritikpunkt.

Viele Gegner befürchten auch erhöhte Unfallgefahren. Insbesondere die fehlende Helmpflicht für Elektrokleinstfahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h wird bemängelt. Entsprechende Unfallstatistiken aus den USA, wo E-Scooter zum alltäglichen Straßenbild gehören, belegen dass Unfälle oftmals mit schweren Kopfverletzungen enden. Trotz dieser Bedenken sind Elektroroller und E-Scooter in deutschen Städten auf dem Vormarsch.

Fazit

In vielen Ländern sind Elektroroller bereits im öffentlichen Verkehr zugelassen. In Österreich, Schweiz, Finnland, Norwegen, Belgien oder den USA gehören sie zum alltäglichen Straßenbild. Auch in Deutschland werden Elektroroller und E-Scooter zunehmend die Städte erobern und bald ebenfalls zum normalen Straßenbild gehören. Die Bundesregierung prüft derzeit auch rechtliche Möglichkeiten für die Straßenzulassung von E-Gefährten auch ohne Lenkstange, wie zum Beispiel Skateboards mit Elektromotor. Doch das ist noch Zukunftsmusik.

Sie hatten einen Unfall oder Probleme mit der Polizei? – Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen!                                    

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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