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Wildunfall: „Droht der Vorwurf der Fahrerflucht nach § 142 StGB?“

Wildunfall – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Wildunfall: „Droht der Vorwurf der Fahrerflucht?“

Viele Autofahrer fürchten sich davor, dass in der Abenddämmerung oder in der Nacht ein Tier vors Auto läuft. Mitunter hat man keine Möglichkeit mehr auszuweichen. Bei größeren Wildtieren kann dies zu schweren Unfällen führen. Doch besteht eine Meldepflicht für einen Wildunfall? Welche Konsequenzen gibt es, wenn der Fahrer einfach weiter fährt? Kommt eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht in Betracht?

Eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht ist bei einem Wildunfall nicht möglich
Bei einem Wildunfall kommt es zu keiner Anzeige wegen Fahrerflucht. Dennoch kann das Weiterfahren ohne Meldung Folgen haben.

Wann mache ich mich einer Fahrerflucht strafbar?

Nach dem Wortlaut des § 142 Absatz 1 StGB macht sich der Fahrerflucht strafbar, wer sich als Unfallbeteiligter „nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen“.

Kann ich mich bei einem Wildunfall der Fahrerflucht strafbar machen?

Der Vorwurf der Fahrerflucht kann nach einem Wildunfall nicht erhoben werden, da es dem Wortlaut des Gesetzes ein Geschädigter vorhanden sein muss. Tiere gelten als Sachen und können nicht als Geschädigte oder Unfallbeteiligte gelten. Wildtiere haben zudem keinen Besitzer, sodass eine Fahrerflucht nicht möglich ist.

Wildunfall: Welche Strafen sind möglich?

Auch wenn eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht ausscheidet bedeutet das nicht, dass sich der Unfallverursacher nicht strafbar machen kann. Lässt der Autofahrer ein Tier nach der Kollision einfach liegen und fährt weiter kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Kann der Fahrer ermittelt werden kann das zurücklassen eines verletzen Tieres eine Anzeige wegen Tierquälerei zur Folge haben. Ein hohes Bußgeld kann in diesem Fall verhängt werden.

Nehmen Sie keinesfalls ein totes oder verletztes Tier mit, sondern verständigen Sie die Polizei. Andernfalls kann eine Strafanzeige wegen Wilderei gem. § 292 StGB die Folge sein.

Ein Wildunfall kann auch zu Konsequenzen führen.
Nach einem Wildunfall gilt es sich richtig zu verhalten, um keine Strafe zu riskieren.

Wildunfall – was nun?

Kam es zu einer Kollision mit einem Wildtier wie einem Reh, Wildschwein oder Fuchs oder entstand ein Schaden aufgrund eines Ausweichmanövers wird das als Wildunfall bezeichnet. Autofahrer sollten zunächst Ruhe bewahren und an den Straßenrand fahren. Die Unfallstelle sollte gesichert werden und die Polizei verständigt werden. Diese regelt das weitere Vorgehen, falls das Tier noch leben sollte. Tote Tiere sollten an den Fahrbahnrand gezogen werden, um weitere Unfälle anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Noch lebende Tiere sollten allerdings nicht angefasst oder bewegt werden, da diese unter Umständen beißen und Krankheiten übertragen können. Wichtig ist zu beachten, dass Autofahrer niemals ein Tier mitnehmen sollten, da in diesem Fall eine Anzeige wegen Wilderei die Folge sein kann. Stattdessen immer die Polizei informieren, die dann Förster oder Tierarzt einschalten kann.

Ist ein Tier bei dem Unfall nicht getötet, sondern verletzt worden und wieder im Wald verschwunden sollte dem Förster dies mitgeteilt werden, damit er das verletzte Tier auffinden kann.

Kann ein Wildunfall noch nachträglich gemeldet werden?

Da eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht bei einem Wildunfall nicht in Betracht kommt kann ein Unfall auch im Nachhinein noch gemeldet werden. Aus versicherungsrechtlichem Aspekt ist es immer ratsam den Unfall zu melden. Die Polizei stellt dann eine Bescheinigung aus, die für die Schadensregulierung bei der Versicherung vorgelegt wird.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Womit ist zu rechnen, wenn der Wildunfall nicht gemeldet wird?

Eine Meldepflicht nach einem Wildunfall besteht nur in einigen Fällen. Beispielsweise kann eine Pflicht bestehen, wenn es bei dem Wildunfall oder einem Ausweichmanöver zur Vermeidung eines solchen zu anderen Schäden gekommen ist. Im Fall eines dabei entstandenen Sach- oder Personenschadens kann auch der Vorwurf der Fahrerflucht erfüllt sein, wenn sich der Fahrer einfach vom Unfallort entfernt.

Auch kann eine Meldung erforderlich sein, um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu vermeiden. Verletzte Tiere sollten daher nicht einfach zurückgelassen werden, sondern der Unfall gemeldet werden.

Probleme ergeben sich auch auf Seite der Versicherung, wenn der Unfall nicht gemeldet wird. Ohne die polizeiliche Bescheinigung des Unfalls mit einem Wildtier sind Sie in der Beweispflicht, dass der Schaden tatsächlich durch einen Wildunfall verursacht wurde. Im Zweifelsfall müssen Sie die Reparaturkosten dann selbst tragen.

Nach einem Wildunfall die Unfallstelle sichern.
Nach einem Wildunfall kommt in der Regel die Kfz-Versicherung für den Schaden auf.

Unfall mit einem Wildtier: Was zahlt die Versicherung?

Nach einem Unfall mit einem Wildtier stellt Ihnen die informierte Polizei eine Unfallbescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung aus. Für eine Übernahme der Unfallschäden ist allerdings eine Teil-oder Vollkaskoversicherung notwendig. Welche Schäden übernommen werden, hängt vom einzelnen Versicherer ab. Eine Vielzahl übernimmt Unfälle mit sogenanntem Haarwild, wie  z.B. Wildschweine, Rehe, Hasen und Füchsen. Abgelehnt werden hingehen häufig Unfälle mit Vögeln. Betroffene müssen im Einzelfall bei ihrer Teilkasko-Versicherung erfragen, welche Unfälle tatsächlich übernommen werden.

Verhaltenstipps bei einem Wildunfall

  • Sichern Sie die Unfallstelle. Berühren Sie das verletzte Tier nicht, da es sich in Panik verteidigen könnte. Lebt das Tier nicht mehr entfernen Sie es nach Möglichkeit von der Fahrbahn, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
  • Melden Sie den Unfall der Polizei. Diese kümmert sich um den weiteren Ablauf und kann den zuständigen Förster verständigen.
  • Halten Sie Unfallspuren fest z.B. durch Fotos.
  • Lassen Sie sich durch die Polizei eine Bescheinigung über den Unfall ausstellen, damit diese für die Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung vorgelegt werden kann.

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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