Fragen Sie uns: 030 886 03 03 (Mo - So. von 06:00 bis 22:00 Uhr)
Suche
Close this search box.

Strafverfahren

Strafverfahren Berlin – Gregor Samimi, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin hilft bei einem Strafverfahren weiter.

Ablauf des Strafverfahrens

Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn es kommt vor, dass man sich gänzlich unschuldig dem Verdacht der Begehung einer Straftat ausgesetzt sieht – mit den entsprechend schweren Folgen für das persönliche und berufliche Fortkommen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Insoweit ist Reden Silber, Schweigen ist Gold! Sie sollten zunächst unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, um nach Einsicht in die Ermittlungsakte sich gegen den Vorwurf qualifiziert zu verteidigen. Im Idealfall sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen spezialisierten Verteidiger oder Experten hinzuziehen. Andernfalls könnten Ihnen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen.  

Strafverfahren: Häufigste Fragen

Häufig lässt sich dies durch eine engagierte Verteidigung verhindern oder die Strafe erheblich schmälern. Machen Sie von Ihrem Recht aktiv Gebrauch. Sollte bereits ein Strafbefehl oder ein Urteil ergangen sein, legen wir für Sie Rechtsmittel (Einspruch, Berufung oder Revision etc.) ein oder unterstützen Sie bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Sollten Sie hierbei Fristen versäumt haben, stellen wir für Sie gegebenenfalls einen Wiedereinsetzungsantrag und legen eventuell Beschwerde oder Erinnerung ein. Häufig können wir eine erhebliche Herabsetzung der Strafe oder den Erhalt des Führerscheins / der Fahrerlaubnis erreichen. Ein Ratenzahlungsantrag kann die Härte der Strafe erheblich mildern. Wie es um die Erfolgsaussichten des Einspruchs, der Berufung oder Revision etc. bestellt ist, prüfen wir für Sie gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches.

Wie soll ich reagieren, wenn mir ein Anhörungsbogen, der Bußgeldbescheid, der Strafbefehl im Strafverfahren zugestellt wird oder die Polizei unerwartet vor der Haustür steht?

Ermittlungsverfahren und Strafverfahren
Eingangsportal des Kriminalgerichts in Berlin Moabit.

Grundsätzlich sollten Sie zunächst immer von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, um sich oder einen Angehörigen nicht zu belasten. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum anzunehmen, Sie würden sich sonst verdächtig machen. Sobald Sie unbedarft Angaben zur Sache machen, ist die erste Verteidigungslinie gefallen und der angerichtete Schaden nicht immer wieder gutzumachen. Machen Sie also insbesondere keine Angaben auf die Frage, wer z.B. das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt gesteuert hat. Rufen Sie die Polizei nicht zurück und stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht bei der Polizei vor. Sie reden sich nur um Kopf und Kragen.

Suchen Sie unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit ihm ab, auch wenn Sie sich unschuldig fühlen, und die Beratung mit einer Vergütung verbunden ist. Das Anwaltshonorar wird gut angelegt sein, zumal die Verhängung von Geldstrafe oder Geldbuße, die Eintragung von Punkten, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen können. Denken Sie dabei an die Fristen und versäumen Sie es nicht, rechtzeitig Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl einzulegen.

Strafverfahren: Was kann der Anwalt im Strafverfahren für mich tun?

Zunächst wird der Anwalt Ihres Vertrauens für Sie bei der Behörde Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, um den Sachverhalt aufzuklären, und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl einlegen. Die Ermittlungsakte wird Ihrem Anwalt dann üblicherweise per Post übersandt. Er wird Ihnen dann die wesentlichen Auszüge aus der Akte zur Verfügung stellen, damit Sie sich gegen den erhobenen Vorwurf verteidigen können. Gemeinsam kann dann zur Sache Stellung genommen oder geschwiegen werden. Niemand muss sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten!

Strafverfahren: Kann ich auch als Zeuge die Auskunft im Strafverfahren verweigern?

Nicht selten werden Sie auch aus ermittlungstaktischen, informatorischen Gründen zunächst als Zeuge angehört. Häufig genug schließt sich dann nahtlos das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren beispielsweise wegen des Verdachts der Unfallflucht mit weitreichenden negativen Folgen für Sie an. Ob Ihnen ein diesbezügliches Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, sollte im Einzelfall genau geprüft werden.

Nicht immer sind die Behörden bereit, Ihnen dieses Recht auch zuzubilligen. Es ist dann die Aufgabe Ihres Anwaltes, Ihr Recht durchzusetzen. Die Polizei hat keine Handhabe, Sie zur Aussage zu zwingen. Diesbezügliche Zeugenladungen der Polizei können Sie ignorieren. Dies gilt auch, wenn Sie als Tatverdächtiger geladen werden. In Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten riskieren Sie die Verhängung eines Fahrtenbuches.

Und die Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren?

Die anwaltliche Erstberatungsvergütung (§ 34 RVG) berechnen wir mit 297,00 EUR (inklusive Umsatzsteuer). Aufwands- und bedingungsgemäß rechnen wir diese nicht auf eine sich möglicherweise anschließende Vertretung an. Über die zu erwartende Rechtsanwaltsvergütung geben wir Ihnen gerne vor Erteilung des Auftrages Auskunft.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren?

In der Regel wird Ihnen die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Kostenschutz in der Mehrzahl der Fälle in Höhe der gesetzlichen Vergütung nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zur Verfügung stellen. Wenn Sie sicher gehen möchten, lohnt ein kurzer Anruf bei Ihrer Rechtsschutzversicherung verbunden mit der Bitte, Ihnen oder der versicherten Person den Kostenschutz telefonisch zu bestätigen.

Notieren Sie sich bitte die Schadensnummer sowie den Namen des Sachbearbeiters. Je früher Sie Ihr Anliegen der Rechtsschutzversicherung melden, desto schneller kann sie reagieren und für Sie aktiv werden. Es ist sinnvoll, auch gleich die Ihnen vorliegende Korrespondenz, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen etc. beizufügen. Die Kontaktdaten vieler Rechtsschutzversicherer finden Sie im Internet.

Es gilt die freie Anwaltswahl im Strafverfahren. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, würde ich dem Rat von Familienangehörigen oder Freunden vertrauen, die vielleicht bereits gute Erfahrungen mit ihrem Anwalt gemacht haben. In jedem Fall haben Sie das Recht, den Anwalt ihres Vertrauens zu wählen. Es gilt freie Anwaltswahl.

Kann ich mir im Strafverfahren einen Pflichtverteidiger beiordnen lassen?

Abbild der Göttin Justitia vor dem Eingangsportal des Kriminalgerichts in Berlin-Moabit.
Strafverteidiger-Berlin–Steglitz-Fachanwalt

Ein Pflichtverteidiger ist nur in Fällen notwendiger Verteidigung zu bestellen. Darunter versteht man, dass ein Verfahren angeordnet ist, bei dem sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Der Pflichtverteidiger ist auch zu bestellen, selbst wenn der Angeklagte sich selbst verteidigen möchte. Ihm wird dann ein Pflichtverteidiger als sog. Zwangsverteidiger zugewiesen. Das dient vor allem dem Angeklagten und soll einen fairen Prozess garantieren. Für die Pflichtverteidigung in diesen Fällen spielt es zunächst keine Rolle, ob der Angeklagte den Verteidiger bezahlen kann oder nicht. Es besteht ein Unterschied zur sog. Prozesskostenhilfe z.B. im Zivilprozessrecht. Das bedeutet, im Strafprozess ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, auch wenn der Angeklagte sich keinen Rechtsbeistand leisten kann.

Der Gang des Strafverfahrens – ein Überblick

Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein – das kann schnell und ohne Vorwarnung auf einen zukommen. Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beispielsweise leitet die Polizei stets ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Dann sieht man sich mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht konfrontiert. Dass man einen solchen Vorgang nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, versteht sich von selbst. Je früher eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto mehr kann sie oder er erreichen. Doch wie genau läuft das Verfahren ab? Was gilt es zu beachten? Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die verschiedenen Verfahrensabschnitte.

Wie ist das Strafverfahren gegliedert?

Beschilderung der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landgerichts Berlin
Eingangsschild der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landgerichts Berlin

Das Strafverfahren lässt sich in drei Abschnitte unterteilen: Ermittlungs-, Zwischen-, und Hauptverfahren. In jedem dieser Abschnitte kann das Verfahren eingestellt werden. Geschieht dies nicht, mündet es jeweils in den nächsten Abschnitt. Im Ermittlungsverfahren ermittelt die Polizei für die Staatsanwaltschaft, ob ein sogenannter Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt. Sie sammelt Informationen über Personen und Geschehensablauf, z.B. durch Zeugenaussagen.

Hält die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht für gegeben, so erhebt sie Anklage oder beantragt einen Strafbefehl, anderenfalls stellt sie das Verfahren ein. Anschließend befasst sich das Gericht im Zwischenverfahren mit der Angelegenheit und entscheidet durch den sogenannten Eröffnungsbeschluss, ob es eine Hauptverhandlung gibt. Ist dies der Fall, beraumt es einen Hauptverhandlungstermin an. Zeugen und insbesondere der bzw. die Beschuldigte werden geladen.

Wie läuft die Hauptverhandlung ab?

Amtsgericht Tiergarten in Berlin Moabit
Amtsgericht Tiergarten von Berlin.

Bei der Hauptverhandlung sind ein oder mehrere Richter, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, ein Protokollführer sowie der Angeklagte und seine Verteidigerin/ sein Verteidiger anwesend. Die Hauptverhandlung beginnt mit Fragen des Richters zur Person des Angeklagten, also Name, Geburtsdatum und -ort, etc. Diese Fragen muss der Angeklagte beantworten. Alle nachfolgenden Angaben, auch die zu seinen persönlichen Verhältnissen, sind freiwillig und sollten vorher unbedingt mit dem Verteidiger abgesprochen werden. Anschließend verliest der Staatsanwalt die Anklageschrift.

Hierzu kann der Angeklagte Stellung nehmen. Tut er dies nicht, wird in die Beweisaufnahme eingetreten, in der beispielsweise Zeugen gehört und Urkunden verlesen werden. Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgen die Schlussplädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers mit Anträgen zur Strafhöhe. Der Angeklagte erhält das letzte Wort. Er kann sich schlicht den Ausführungen seines Verteidigers anschließen, eine eigene Stellungnahme abgeben oder schweigen.

Unbedingt sollte auch hier bereits im Vorfeld mit dem Verteidiger besprochen werden, inwieweit der Angeklagte Ausführungen macht. Der oder die Richter ziehen sich zur Beratung zurück und verkünden anschließend das Urteil, welches sodann begründet wird. Das Gericht ist an die Anträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers nicht gebunden, kann also davon abweichen.

Was bedeutet die Einstellung des Strafverfahrens?

Im Zwischenverfahren oder im Hauptverhandlungstermin kann Ihre Verteidigerin/ Ihr Verteidiger im besten Fall die Einstellung des Verfahrens herbeiführen oder einen Freispruch erzielen. Dabei ist es möglich, dass die Zahlung eines Geldbetrages, meist zugunsten der Landeskasse oder einer gemeinnützigen Organisation, zur Auflage gemacht wird. Vorteil der Verfahrenseinstellung ist, dass Ihnen die Durchführung der Hauptverhandlung mit der Ungewissheit ihres Ausgangs erspart bleibt – die Einstellung bewirkt, dass das Verfahren aus der Welt geschafft ist. Es wird daher nicht in Ihr Führungszeugnis eingetragen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird?

Die Chancen, dass Ihre Verteidigerin/ Ihr Verteidiger die Einstellung des Strafverfahrens erreichen kann, stehen bei frühzeitiger Einschaltung eines Rechtsanwalts gut. Er wird zunächst Akteneinsicht in den Vorgang beantragen und sodann die Erfolgsaussichten mit Ihnen besprechen. Kriterien, die für eine Verfahrenseinstellung sprechen, sind mangelnde Vorstrafen, geringer Schadenseintritt, geringe Schuld und insbesondere der fehlende Tatnachweis.

Was kann ich nach Zustellung eines Strafbefehls noch tun?

Reich verziertes Eingangsportal des Kriminalgerichts in Berlin
Eingangsportal des Kriminalgerichts in Berlin

Das Strafbefehlsverfahren kommt zur Anwendung, wenn der Sachverhalt keiner weiteren Aufklärung bedarf und die zur Last gelegte Tat nicht schwerwiegend ist. Meist wird eine Geldstrafe ausgesprochen, aber auch die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen ist möglich. Weitere unliebsame Nebenstrafen können aber auch der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten sein. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls kann Einspruch bei dem Gericht eingelegt werden, das den Strafbefehl erlassen hat.

Anderenfalls wird er rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil. Nach Einspruchseinlegung wird vom Gericht ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Die Fachanwältin/ der Fachanwalt wird die Erfolgsaussichten dieses Rechtsmittels sorgfältig prüfen, denn das Gericht ist nach dem Einspruch an die ausgesprochene Strafe nicht gebunden und kann sie auch erhöhen. Dies wird dem versierten Verteidiger jedoch in der Hauptverhandlung auffallen, sodass die Möglichkeit besteht, den Einspruch auch noch im Termin mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen.

Wie berechnet sich die Geldstrafe im Strafverfahren?

Eine Geldstrafe soll angemessen sein und schmerzen. Hierzu wird das monatliche Nettoeinkommen nach Abzug einer Pauschale für Unterhaltsverpflichtungen in sogenannte Tagessätze umgerechnet. Ein Tagessatz entspricht dem Dreißigstel eines Netto-Monatseinkommens. 60 Tagessätze entsprechen also zwei Monatseinkommen. Jeder soll gleichermaßen hart und individuell bestraft werden.

Soll ich im Strafverfahren Angaben zu meinen Einkommensverhältnissen machen?

Es ist zu empfehlen, auch hier zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Fachanwalt zu konsultieren, um keine Nachteile bei der Festsetzung der Geldstrafe zu erleiden.

Was passiert, wenn ich im Strafverfahren die Geldstrafe nicht zahlen kann?

Dann können Sie ersatzweise in Haft genommen werden. Ein Tag Gefängnis entspricht einem Tagessatz. Auf Antrag kann die Strafe auch in einer gemeinnützigen Einrichtung ersatzweise abgeleistet werden.

Ist es möglich, im Strafverfahren einen Ratenzahlungsantrag zu stellen?

Ja, diesen können Sie formlos bei der Strafvollstreckungsbehörde stellen.

Immer einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen!

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz
Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf), Hortensienstraße 29, Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Scroll to Top