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Verkehrsrechtsschutzversicherung im Finanztest 2019: „Nicht nur für Autofahrer“
Herausgegeben von: Rechtsanwalt Gregor Samimi, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin.
Aktualisiert am 01.02.2021, 18,30 Uhr.
Lesedauer: 00:06:22 Minuten.
Karsten D. war auf seiner Motorrad auf dem Weg zur Arbeit, als er mit seiner Harley Davidson die Kreuzung Gardeschützenweg Ecke Moltkestraße in Berlin-Steglitz bei Grün überqueren wollte und von einem anderen Pkw erfasst wurde. Durch den Aufprall wurde er schwer verletzt und brach sich Nase, Kiefer und Jochbein. Außerdem verlor er einige Zähne und litt fortan unter Kopfschmerzen. Doch das Schlimmste war für den Biker der zermürbende Rechtsstreit, der nun folgte. Denn der Haftpflichtversicherer des Kradfahrers bestritt, dass alle Verletzungen vom Unfall herrührten, und für die medizinischen Gutachten, die den Beweis hätten liefern können, hätte er 5.000 Euro Vorschuss an das Landgericht Berlin zahlen müssen. Da ihm das Risiko zu hoch war, ließ er sich am Ende auf einen Vergleich ein, der ihm lediglich ein kleines Schmerzensgeld zusprach und einen finanziellen Ausgleich für Folgeschäden ausschloss. Anders wäre die Sache wohl ausgegangen, wenn Delbrück eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung unterhalten hätte. Diese hätte nahezu alle Kosten der Rechtsvertretung übernommen, einschließlich der 5.000 Euro für die Sachverständigen-Gutachten. In diesem Beitrag erfahren Sie, ob es sich lohnt, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Stiftung Warentest: „Nicht nur für Autofahrer“
Davon, dass sich die Investition lohnt, ist auch die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest (1/2019, Seite 28 ff.) überzeugt. „Verkehrsrechtsschutz ist eine sinnvolle Versicherung – nicht nur für Autofahrer“, stellen die Tester fest. Untersucht wurden anhand von fünf Modellfällen 130 Tarife von 34 Rechtsschutzversicherungen. „Verkehrsrechtsschutz. Die Versicherung ist sinnvoll, auch ohne eigenes Fahrzeug. Sie zahlt für Anwalt, Gericht und Gutachter bei Streit im Verkehr“, bringt es der Beitrag es auf den Punkt. Auch wenn Park- und Halteverstöße meist nicht versichert sind, leistet die Versicherung gute Dienste, u.a. auch für Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer oder Insassen.
Preis-/Leistungsverhältnis bei Verkehrsrechtsschutz-Policen ausgesprochen gut
„23 Tarife sind sehr gut, 22 gut. Sehr gute Tarife für Alleinstehende und Familien gibt es schon ab 70 Euro im Jahr – ohne Selbstbehalt“, sagt Finanztest. Die Tabellen mit sämtlichen getesteten Tarifen für Familien ohne Fahrzeug oder mit mehreren Fahrzeugen sowie für Alleinstehende mit und ohne Fahrzeug. Auch die untersuchten Tarife für Familien mit einem Fahrzeug können Sie dem Link folgend kostenlos abrufen.
Ab 70 Euro Jahresbeitrag und ohne Selbstbehalt sind Tarife für Alleinstehende mit einem Fahrzeug zu haben. So der Tarif der wgv-himmelblau mit dem Testurteil SEHR GUT (1,5). Und Familienversicherungen für ein einzelnes Fahrzeug und ohne Selbstbehalt gibt es ab 70 Euro pro Jahr beispielsweise bei der wgv-himmelblau /Testurteil SEHR GUT (1,5).
Als Gegenleistung werden fast alle Kosten für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich Verkehr übernommen: Die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Verkehrsstraftaten, die Vertretung bei Bußgeldverfahren oder im Vertrags- und Sachenrecht, wie zum Beispiel bei Ärger nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens oder aktuell bei Gewährleistungsansprüchen nach dem Kauf eines Diesel-Fahrzeuges. Nutzer von Carsharing-Fahrzeugen sollten darauf achten, dass auch möglicher Ärger durch den Gebrauch eines Mietwagens versichert ist. Versichert sind der Halter des Autos und seine Familie nicht nur als Autoinsassen, sondern auch als Fußgänger, Radfahrer oder Mitfahrer der öffentlichen Verkehrsmittel, und auch, wer kein Auto besitzt, kann sich versichern lassen.
Übernommen werden die Kosten für den eigenen Anwalt in der außergerichtlichen und der gerichtlichen Auseinandersetzung und auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichts- und Gutachter kosten.
Rechtsanwalt Gregor Samimi im Videointerview zum Thema Verkehrsrechtsschutzversicherung
Berechnung der Anwalts- und Gerichtkosten bei einem Gegenstandswert von 1.000 Euro
Wie hoch diese Kosten sein können, illustriert Finanztest auf Seite 30 anschaulich: Wer zum Beispiel auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro klagt und verliert, müsste nach der ersten Instanz 770 Euro zahlen, nach der zweiten Instanz 1.560 Euro und nach der dritten Instanz 2.600 Euro. Im Einzelnen stellt sich das Prozessrisiko wie folgt dar:
Finanztest: Viele Verkehrsrechtsschutz-Tarife sind gut oder sehr gut
Erfreulich: Beim Abschluss einer Versicherung kann der Verbraucher nach Einschätzung von Finanztest nicht viel falsch machen. Finanztest hat 130 Verkehrsrechtsschutztarife von 34 Rechtsschutzversicherern getestet. Von den getesteten Tarifen schnitten 23 mit sehr gut und 22 mit gut ab.
„Sehr gut in allen Modelfällen abgeschlossen haben
Weniger gut: Das Regulierungsverhalten mancher Rechtsschutzversicherer
Die meisten Anwältinnen und Anwälte würden dieser Einschätzung wohl grundsätzlich zustimmen, denn auch für sie ist die Kostenübernahme Sicherheit durch Versicherungen von Vorteil – zumindest in den meisten Fällen. Denn zum Nachteil wird die Zusammenarbeit mit dem Versicherer, wenn dieser versucht, sich um die Übernahme der Kosten zu drücken.
Der RSV-BLOG
Wie groß der Frust über das Regulierungsverhalten einiger Versicherer unter den Anwälten ist, lässt sich dem Rechtsschutzversicherer Blog, kurz RSV-Blog (www.rsv-blog.de) entnehmen. Dort berichten Anwälte zum Beispiel von Versuchen der Versicherer, die Gebühren des Anwalts nicht voll zu übernehmen, oder den Versicherungsnehmer auf einen günstigeren Kooperationsanwalt/Vertrauensanwalt des Versicherers hinzuweisen. So berichtet „RA S.“ von internen Arbeitsanweisungen in manchen Versicherungen, wonach bei jeder Rechnung grundsätzlich „nachzuregulieren“ sei, und „Nils K.“ vermutet hinter manchem Verhalten der Versicherer eine Strategie, „durch „Querulanz“ aus der Leistung herauszukommen bzw. ggf. durch diese Querulanz ihren Versicherungsnehmer auf einen anderen Rechtsanwalt zu steuern.
Finanztest: So beurteilen Anwälte Rechtsschutzversicherungen
In der Ausgabe 8/2018 veröffentlichte Finanztest ein Stimmungsbild unter den befragten Anwältinnen und Anwälten und wollte von Ihnen wissen, mit welchen Rechtsschutzversicherern sie in den letzten zwölf Monaten am häufigsten zu tun hatten und welche Erfahrungen sie gemacht haben. 315 Anwältinnen und Anwälte (allesamt Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins) nahmen an der Untersuchung teil.
Als weitere Entscheidungshilfe kann daher die Zufriedenheit der Rechtsanwälte mit den Versicherungen dienen, denn sie haben täglich mit den Versicherungen zu tun und können beurteilen, welches Unternehmen unkompliziert Rechtsschutz gewährt und wer eher zögerlich zahlt.
Auch Julia von Seltmann, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer, berichtet, es gäbe punktuell Hinweise von Anwälten, dass das Regulierungsverhalten schwierig sei und einige Rechtsschutzversicherer die Gebühren kürzten. Außerdem versuchten die Versicherer vielfach, die Beauftragung des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer zu steuern, indem Empfehlungen abgegeben würden. „In einigen Fällen könnte dadurch das Recht auf freie Anwaltswahl eingeschränkt sein“, meint von Seltmann.
Beschwerde Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für 2017 in der Sparte Rechtsschutzversicherung
Bei der Suche nach der besten Versicherung helfen neben Studien der Stiftung Warentest auch Beschwerde-Statistiken wie die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Hier können sich Interessierte darüber informieren, welches Unternehmen in den letzten Jahren bei seinen Kunden für besonders viel oder besonders wenig Ärger sorgte.
Reg. Nr. | Name des Versicherungsunternehmens | Bestand 31.12.2010 | Beschwerden 2010 | Bestand 31.12.2016 | Beschwerden 2017 |
5826 | ADAC-RECHTSSCHUTZ | 2.590.810 | 5 | 2.223.536 | 9 |
5809 | ADVOCARD RS. | 1.483.049 | 56 | 1.523.449 | 34 |
5312 | ALLIANZ VERS. | 2.449.048 | 59 | 2.421.395 | 37 |
5405 | ALTE LEIPZIGER VERS. | 427.404 | 67 | 333.977 | 24 |
5800 | ARAG ALLG. RS | 1.378.643 | 60 | 1 | |
5455 | ARAG SE | 5 | 1.446.227 | 91 | |
5801 | AUXILIA RS | 506.243 | 11 | 543.511 | 8 |
5838 | BADISCHE RECHTSSCHUTZ | 159.142 | 4 | 169.531 | 3 |
5310 | BAYER. BEAMTEN VERS. | 12 | 2 | ||
5098 | BRUDERHILFE SACH. AG | 100.308 | 4 | 90.558 | 3 |
5831 | CONCORDIA RS | 411.068 | 21 | 421.488 | 7 |
5340 | CONTINENTALE SACHVERS | 86.518 | 5 | 126.329 | 4 |
5802 | D.A.S. ALLG. RS | 2.827.677 | 91 | 1 | |
5343 | DA DEUTSCHE ALLG. VER. | 1 | |||
5311 | DBV DT. BEAMTEN-VERS. | 1 | |||
5549 | DEBEKA ALLGEMEINE | 358.238 | 6 | 426.865 | 7 |
5803 | DEURAG DT. RS | 1.150.144 | 63 | 1.218.523 | 48 |
5513 | DEVK ALLG. VERS. | 1 | |||
5829 | DEVK RECHTSSCHUTZ | 1.047.209 | 8 | 1.107.762 | 31 |
5129 | DFV DEUTSCHE FAM. VERS | 3 | |||
5834 | DMB RECHTSSCHUTZ | 799.885 | 15 | 800.305 | 5 |
5472 | ERGO VERSICHERUNG | 2.098.404 | 33 | ||
5365 | GVO GEGENSEITIGKEIT | 4 | |||
5365 | GEGENSEITIGKEIT VERS. | 1 | |||
5858 | GOTHAER ALLGEMEINE AG | 1 | |||
5512 | HDI-GERLING FIRMEN | . | 3 | ||
5827 | HDI-GERLING RECHT. | 478.950 | 16 | ||
5096 | HDI GLOBAL SE | 5.864 | 1 | ||
5818 | HUK-COBURG RS | 1.545.882 | 19 | 1.715.189 | 15 |
5086 | HUK24 AG | 3 | 119.749 | 4 | |
5573 | IDEAL VERS. | 1 | 1 | ||
5401 | ITZEHOER VERSICHERUNG | 3 | |||
5812 | JURPARTNER RECHTSSCHU. | 1 | |||
5534 | KS VERSICHERUNGS AG | 1 | |||
5815 | LVM RECHTSSCHUTZ | 724.180 | 11 | 786.123 | 8 |
5402 | LVM SACH | 1 | |||
5412 | MECKLENBURG. VERS. | 142.439 | 2 | 145.673 | 3 |
5334 | MEDIENVERS. KARLSRUHE | 1 | |||
5805 | NEUE RECHTSSCHUTZ | 412.213 | 14 | 450.660 | 16 |
5426 | NÜRNBG. ALLG. | 1 | |||
5813 | OERAG RECHTSSCHUTZ | 1.339.565 | 29 | 1.798.370 | 39 |
5438 | R+V ALLGEMEINE VERS. | 4 | 778.360 | 12 | |
5836 | R+V RECHTSSCHUTZ | 664.569 | 3 | ||
5807 | ROLAND RECHTSSCHUTZ | 1.289.111 | 44 | 1.723.026 | 47 |
5400 | VGH LAND.BRAND.HAN. | 208.498 | 3 | ||
5125 | SIGNAL IDUNA ALLG. | 1 | |||
5459 | UELZENER ALLG. VERS. | 1 | |||
5093 | WESTF. PROV. VERS. AG | 1 | |||
5525 | WGV-VERSICHERUNG | 424.299 | 17 | 427.632 | 16 |
5479 | WÜRTT. GEMEINDE- VERS. | 1 | 1 | ||
5783 | WÜRTT. VERS. | 641.807 | 16 | 689.752 | 10 |
Beschwerde Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für 2018 in der Sparte Rechtsschutzversicherung
Reg-Nr. | Name | Bestand | Beschwerden |
5086 | HUK24 AG | 128.550 | 2 |
5312 | ALLIANZ VERS. | 2.450.089 | 26 |
5319 | BAYER. HAUSBESITZER | k.A. | 1 |
5338 | CONCORDIA VERS. | 484.604 | 7 |
5340 | CONTINENTALE SACHVERS | 130.817 | 4 |
5343 | DA DEUTSCHE ALLG.VER. | k.A. | 3 |
5400 | VGH LAND.BRAND.HAN. | 211.424 | 1 |
5401 | ITZEHOER VERSICHERUNG | k.A. | 14 |
5402 | LVM SACH | 803.470 | 5 |
5405 | ALTE LEIPZIGER VERS. | 298.571 | 15 |
5412 | MECKLENBURG. VERS. | 148.779 | 3 |
5438 | R+V ALLGEMEINE VERS. | 788.965 | 5 |
5472 | ERGO VERSICHERUNG | 2.010.411 | 57 |
5513 | DEVK ALLG. VERS. | k.A. | 1 |
5521 | HUK-COBURG-ALLG. VERS | k.A. | 1 |
5525 | WGV-VERSICHERUNG | 426.173 | 15 |
5549 | DEBEKA ALLGEMEINE | 436.033 | 5 |
5573 | IDEAL VERS. | k.A. | 2 |
5783 | WÜRTT. VERS. | 699.482 | 7 |
5800 | ARAG SE | 1.495.840 | 78 |
5801 | AUXILIA RS | 565.742 | 30 |
5803 | DEURAG DT. RS | 1.200.354 | 65 |
5805 | NEUE RECHTSSCHUTZ | 413.724 | 12 |
5807 | ROLAND RECHTSSCHUTZ | 1.712.665 | 48 |
5809 | ADVOCARD RS | 1.429.071 | 67 |
5813 | OERAG RECHTSSCHUTZ | 1.866.431 | 53 |
5818 | HUK-COBURG RS | 1.755.274 | 18 |
5826 | ADAC-RECHTSSCHUTZ | 2.144.564 | 12 |
5829 | DEVK RECHTSSCHUTZ | 1.130.779 | 33 |
5834 | DMB RECHTSSCHUTZ | 801.562 | 20 |
5838 | BADISCHE RECHTSSCHUTZ | 172.634 | 4 |
Quelle: www.bafin.de
Rechtsschutzversicherung und Diesel Abgasskandal
Was das Rechtsschutzversicherungsversprechen im Einzelfall wert sein kann, zeigt der Diesel Abgasskandal im Zusammenhang mit dem Einsatz der sogenannten Schummelsoftware recht anschaulich. Im Rahmen der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den Autobauern musste die eine oder andere Rechtsschutzversicherung erst durch die Gerichte landauf, landab zu der Übernahme des Deckungsschutzes verurteilt werden. Die Stiftung Warentest hat hierzu recht anschaulich verschiedene gerichtliche Entscheidungen zusammengetragen und hierzu berichtet.
Zu einem konkreten Fall führen die Warentester auf ihrer Internetseite unter anderem wie folgt aus:
„Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen. Außerdem muss sie die Klägerin von den Kosten des Stichentscheids durch die Anwälte der Klägerin freistellen. Die Mitteilung der Deckungsverweigerung habe irreführende Informationen enthalten und nicht deutlich genug auf die Möglichkeit eines Gutachterverfahrens hingewiesen. Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers habe allein schon deshalb als anerkannt zu gelten, urteilte das Landgericht Düsseldorf. Die Arag legte Berufung ein. Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf darauf hingewiesen hatte, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, nahm das Unternehmen die Berufung zurück. Das Urteil des Landgerichts in der Sache ist jetzt rechtskräftig.“
Vergleiche: Oberlandesgericht Düsseldorf, (Hinweis-)Beschluss vom 21.09.2017 Aktenzeichen: I-4 U 87/17, Vorinstanz: Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2017. Aktenzeichen: 9 O 157/16.
*Namen von der Redaktion geändert
Weiterführende Links
- Zum Testbericht: Verkehrsrechtsschutz: Viel Schutz für wenig Geld
- Gregor Samimi, Verkehrsrechtsschutzversicherung: Sinnvoll aber nicht immer Anwalts Liebling, Berliner Anwaltsblatt, 10/2015, 317-319.
- Wer ist Anwalts Liebling? Umfrage des Berliner Anwaltsblattes zur Rechtsschutzversicherung, 10/2015, 318.
- RSV-Blog: Zur Umfrage des Berliner Anwaltsblattes: Wer ist Anwalts Liebling?
- Ich habe da mal eine Frage: Wer ist Anwalts Liebling? Burhoff online Blog.
- Hier finden Sie die Tabellen mit sämtlichen getesteten Tarifen für Familien ohne Fahrzeug oder mit mehreren Fahrzeugen sowie für Alleinstehende mit und ohne Fahrzeug. Auch die untersuchten Tarife für Familien mit einem Fahrzeug können Sie hier kostenlos abrufen.
- Verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen
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