Fragen Sie uns: 030 886 03 03 (Mo - So. von 06:00 bis 22:00 Uhr)
Suche
Close this search box.
Eigeninitiatives Aufstellen von Pollern, Betonsteinpflastern und Tempo-30-Schildern am Gartenzaun

Um beim fließenden Verkehr innerorts z.B. um mehr Vorsicht oder geringeres Tempo zu „werben“, dürften Bürgerinnen und Bürger z.B. keine Poller, angekettete Bobbycars oder Kinderfahrräder installieren, auch wenn sich nicht alle Autofahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Denn oft gehen mit den eigenmächtigen Installationen auch Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgängern und Radfahrern einher. Im Schadensfall müsste die öffentliche Hand für den entstandenen Schaden aus dem Gesichtspunkt der allgemeinen Verkehrsüberwachungspflicht aufkommen. Insoweit bergen diese gutgemeinten Installationen ein beträchtliches Risikopotential auch für Fußgänger oder Radfahrer. Nicht immer lassen sich diese Gefahren, mit der notwendigen Sicherheit, abgeschätzt.

Was also die Straßenverkehrsbehörde darf, kann sich die Bürgerinitiative, als Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements, nicht erlauben. Dazu gehört beispielsweise das eigenmächtige Anbringen eines Tempo-30-Schild am Gartenzaun. Hierfür wurde ein Rentner zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Amtsanmaßung lautete hier der Vorwurf. Dabei hatte sich der Rentner nur sorgen um die Einhaltung eines Tempolimits Sorgen gemacht und es mit den spielenden Kindern gut gemeint. Anders wäre der Fall wohl zu beurteilen gewesen, wenn er auf seinem Grundstück ein Plakat mit spielenden Kindern aufgestellt hätte.

Dagegen können Anwohner und Bürger bei der zuständigen Verkehrsüberwachungsbehörde einen stationären oder mobilen Blitzer beantragen, wenn sie sich durch Raser belästigt oder gefährdet fühlen und hierdurch auf sich aufmerksam machen. Ideal wäre es, wenn sie ein diesbezügliches Protokoll über das Ausmaß der Belästigung oder der Gefährdung beifügen könnten. Das dürfte die Wahrscheinlichkeit des behördlichen Einschreitens deutlich erhöhen. Unbenommen ist es auch, die Raser oder Falschparker zu notieren und bei der Polizei wegen des Verdachts einer Verkehrsordnungswidrigkeit anzuzeigen, auch wenn nicht alle Behörden diesen Anzeigen nachgehen. Auch das Sammeln von Unterschriften hat sich bewährt, um die Behörde auf den Missstand aufmerksam zu machen. Erfolgversprechend könnte auch ein Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone sein.

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top