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Fahrlässige Körperverletzung – Auswirkungen auf den Führerschein

Fahrlässige Körperverletzung – Auswirkungen auf den Führerschein – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Fahrlässige Körperverletzung – Auswirkungen auf den Führerschein

Susanna G. ist spät dran. Durch den Stress auf der Arbeit hat sie die Uhrzeit nicht mehr im Blick gehabt und ist nun sehr spät dran, um ihren Sohn vom Kindergarten abzuholen. Hastig packt sie ihre Tasche und läuft aus dem Büro schnell zum Auto.  Als sie sich gerade auf der Ecke Fürstenbrunner Weg in Berlin-Charlottenburg entlang fuhr, war sie sich nicht mehr sicher, ob sie in der Eile auch ihr Handy eingepackt hatte. Mit einer Hand am Steuer und der anderen in der Tasche wühlte sie in dieser blind herum nach dem vermissten Handy.

Als sie nichts erfühlte schaute sie von der Straße kurz weg und blickte in ihre Tasche hinein. In diesem Moment traf Susanna mit ihrem Wagen in die Kreuzung Spandauer Damm/ Fürstenbrunner Weg ein. Da ihr Blick anstatt auf der Straße in ihrer Tasche auf dem Beifahrersitz gerichtet war, sah sie nicht den von rechts kommenden BMW und nahm diesem die Vorfahrt.

Es kam zu unausweichlichen Kollision der beiden Fahrzeuge. Susanna blieb glücklicherweise unverletzt. So viel Glück hatte ihr Unfallgegner jedoch nicht. Er erlitt eine Gehirnerschütterung und zwei gebrochene Rippen. Nun muss sich Susanna dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung stellen.

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr: 10 Tipps vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Wann ist eine strafbare fahrlässige Körperverletzung gegeben?

Der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung ist in § 229 Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Zunächst muss es zu einer tatsächlichen Körperverletzung gekommen sein. Eine Körperverletzung ist jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung gemäß § 223 StGB.

Weiterhin wurde die Körperverletzung des anderen Verkehrsteilnehmers im Rahmen eines verursachten Unfalls gerade vom Beschuldigten nicht vorsätzlich gewollt, sondern fahrlässig mitverursacht. So muss der Unfallverursacher den Personenschaden wegen einer Außerachtlassung der eigentlich erforderlichen Sorgfalt herbeigeführt haben, obwohl dies vermeidbar gewesen wäre.

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Was droht bei einer fahrlässigen Körperverletzung?

Im Rahmen eines Strafverfahrens droht dem Beschuldigten nach § 229 StGB bei der Verurteilung wegen einer fahrlässigen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Bei der strafrechtlichen Sanktionierung nach dem Strafgesetzbuch wird darüber entschieden, ob und wie hoch die Bestrafung des Beschuldigten ausfällt. Wird der Unfallverursacher hierbei vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, kommt diese Summe, anders als der Schmerzensgeldanspruch im Zivilrecht, den Unfallgeschädigten nicht zugute.

In der Regel beläuft sich für einen Ersttäter einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr die Geldstrafe auf  1 bis 1 ½ vom Nettomonatsgehalt bei ca. 30 Tagessätzen. Zudem erfolgt bei jeder Verurteilung eine Eintragung im Bundeszentralregister. Eine solche würde lediglich bei der Einstellung des Verfahrens und damit gerade bei keiner Verurteilung entfallen.

Lesen Sie hier mehr zum Thema: Fahrlässige Körperverletzung: Welche Strafen drohen?

Was hat die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung noch für Auswirkungen für meinen Führerschein?

Eine fahrlässige Körperverletzung führt demnach zu strafrechtlichen Sanktionen. Jedoch bleibt die Frage, wie es sich mit möglichen Fahrverboten, Bußgeldern und den Eintragungen von Punkten verhält. Neben der Verteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung kann ebenfalls ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Gemäß § 44 I StGB kann das Gericht bei einer Verurteilung wegen einer Straftat, wie der Begehung der fahrlässigen Körperverletzung, ein Fahrverbot aussprechen.

Jedoch führt eine strafrechtliche Verurteilung zu keiner Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister, soweit kein Fahrverbot verhängt worden ist. Auch wäre bei einer Einstellung des Verfahrens eine Verhängung eines Fahrverbots und Punkte nicht möglich. Seit dem 01.05.2014 wird seit dem neuen Flensburger Punktesystems bereits bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen.

Hierbei ist ein Führerscheinentzug vom oben genannten Fahrverbot zu unterscheiden. Beim Fahrverbot wird auf Anordnung der Bußgeldbehörde lediglich das Dokument amtlich verwahrt, welches die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs beurkundet.  Mithin wird zwar der Führerschein einbehalten, die Fahrerlaubnis selbst jedoch wird davon nicht berührt.

Ein Führerscheinentzug  im Sinne des § 69 StGB bedeutet den vorläufigen oder auch endgültigen Verlust der Fahrerlaubnis selbst und nicht nur den zeitlichen Verlust des Führerscheins. Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt durch die Anordnung des zuständigen Gerichts oder auch durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Ob es jedoch tatsächlich zu einem Fahrverbot oder gar zu einem Führerscheinentzug kommt, hängt letzten Endes unmittelbar von der Anzahl der eingetragenen Punkte ab. Mittelbar kann das Gericht jedoch bei der Vergabe von Punkten wegen der Pflichtverletzung, die zur fahrlässig begangenen Körperverletzung geführt hatte, auf ein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung Einfluss ausüben.

Lesen Sie hier mehr zum Thema: Fahrverbot.

Wann ist bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung immer auch mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen?

Wird bei einem Verkehrsunfall eine fahrlässige Körperverletzung begangen, so muss der Täter neben den strafrechtlichen Sanktionen zusätzlich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Denn in § 69 StGB ist normiert, dass bei der Verwirklichung von Verkehrsstraftaten, in denen auch eine Gefahr für den restlichen Verkehr verursacht wird, die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Wie bereits oben erläutert obliegt es dem Gericht, wie viele Punkte es dem Verursacher einer fahrlässigen Körperverletzung im Rahmen eines Verkehrsunfalls auferlegt. Da seit 2014 bereits bei 8 Punkten im Flensburger Punktesystem die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen werden kann, hat dies mittelbar zur Folge, dass das Gericht ebenfalls die Verhängung eines Fahrverbots bestimmt.

Gleichzeitig kann sich dies bei Ersttätern, die den Verkehrsunfall beispielsweise ohne alkoholischen Einfluss verursacht haben, erleichternd auswirken. Diese könnten auch ohne Erteilung von Punkten davon kommen.

Andererseits muss auch beachtet werden, dass gerade bei der Begehung einer fahrlässigen Körperverletzung unter Alkoholeinfluss, mit der Verhängung einer der beiden Strafoptionen gerechnet werden kann. In der Regel wird bei einer alkoholisiert verursachte fahrlässige Köperverletzung durch einen Verkehrsunfall zwei oder auch drei Punkten in Flensburg verhängt.

Gibt es zusätzliche Sanktionen bezüglich meines Führerscheins, wenn ich die fahrlässige Körperverletzung während meiner Probezeit begehe?

Wird ein Verkehrsverstoß innerhalb des Zeitraums der Probezeit begangen, kann dies in Bezug auf den Führerschein insbesondere die Verlängerung der Probezeit zur Folge haben, wenn es sich dabei um einen A-Verstoß handelt. Zu den A-Verstößen gehören beispielsweise:

  • Verstöße gegen andere Verkehrsstraftaten aus dem Strafgesetzbuch
  • Verstöße beim Überholen
  • die Missachtung des Rechtsfahrgebotes
  • Alkohol am Steuer

Übereinstimmend mit dem erst genannten Fall stellt die fahrlässige Körperverletzung mithin einen A-Verstoß dar und begründet die Möglichkeit zur Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.

Lesen Sie hier ausführlich zum Thema: Fahrlässige Körperverletzung in der Probezeit.

Kann mein Anwalt beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ein Fahrverbot oder sogar einen Führerscheinentzug vermeiden?

Aufgrund der Fachanwaltsausbildung und der langjährigen Berufserfahrung kann ein versierter Rechtanwalt oder eine Rechtsanwältin das Strafverfahren möglichst frühzeitig und kostengünstig zur Einstellung bringen und damit die Eintragung von Punkten, sowie ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Zunächst wird Ihr Anwalt Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte fordern.

Eine erfolgreiche Verteidigung basiert zunächst auf der Einsicht der Ermittlungsakten, die Ihr Anwalt zu Beginn beantragen wird. Hiermit kann die Lage richtig eingeschätzt und festgestellt werden, welche Beweise vorliegen. Ihr Anwalt wird den genauen Unfallhergang überprüfen und insbesondere ergründen, ob es einen Zusammenhang zu der Pflichtverletzung gibt und ob die Körperverletzung für den Verursacher vermeidbar war.

Danach wird der Anwalt darauf abzielen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Erfüllung von Auflagen (z.B. die Zahlung einer Spende) eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage kommt. Das bringt den Vorteil dass keine Eintragung ins das polizeiliche Führungszeugnis oder das Bundeszentralregister erfolgt. Ist dies nicht möglich, wird Ihr Anwalt auf eine gute Verteidigung vor Gericht setzen.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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