BASIS BERATUNG

95,20 

inkl. MwSt.

Das Shop-Angebot BASIS BERATUNG eignet sich treffend, wenn Sie sich schnell und unbürokratisch eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens erwarten. Beispielsweise dann, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind und nicht wissen, ob es erfolgversprechend ist, den Anspruch zu verfolgen. Oder wenn gegen Sie ein Strafverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist und Sie nicht wissen, wie Sie sich nun verhalten sollten. Auch in anderen Lebenslagen erfahren Sie so, ob es sich für Sie lohnt, einen Anwalt mit der Vertretung zu beauftragen.

Einfach gut beraten! Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch. Wir leisten mit unserer Hotline einen Beitrag, Ihr Recht kundenorientiert durchzusetzen. Unser Anliegen ist es, Ihnen als Bürger, Verbraucher, Unternehmer, Verkehrsteilnehmer und Versicherungsnehmer aktiv zu Ihrem Recht zu verhelfen oder die Auseinandersetzung zu schlichten.

Die Beratung wird mit 95,20 € (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) unabhängig vom Gegenstandswert pauschal vergütet und ist auf 15 Minuten beschränkt. Das Beratungsmandat endet spätestens mit dem geführten Beratungsgespräch bzw. mit der Erbringung der Beratungsleistung in Textform.

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Vergütungsvereinbarung

  1. Auftragsverhältnis Der Auftraggeber beauftragt Herrn Rechtsanwalt Gregor Samimi (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit der anwaltlichen Beratung in der oben näher bezeichneten Angelegenheit. Die Auftragserteilung erfolgt unbedingt und insbesondere unabhängig von dem Bestand bzw. der Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung oder Dritter. Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis können nur mit schriftlichem Einverständnis des Auftragnehmers abgetreten werden. Änderungen der gegenständlichen Vereinbarungen und ein Verzicht auf das Textformerfordernis bedürfen der Textform. Die Beratungsleistung kann auch in Textform erbracht werden. Mündlicher Rat ist nicht geschuldet. Der Auftragnehmer kann sich zur Auftragserledigung der Hilfe juristischer Mitarbeiter bedienen.
  2. Rechtsanwaltsvergütung Die Beratung wird mit 95,20 € (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) unabhängig vom Gegenstandswert pauschal vergütet und ist auf 15 Minuten beschränkt. Das Beratungsmandat endet spätestens mit dem geführten Beratungsgespräch bzw. mit der Erbringung der Beratungsleistung in Textform.
    Eine Anrechnung der Gebühr für die (Erst-) oder Folgeberatung auf eine Gebühr für eine Vertretung oder für eine sonstige Tätigkeit wird ausgeschlossen (vgl. § 34 Absatz 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG).
  3. Hinweis: Die vereinbarte Vergütung kann im Einzelfall den Rahmen der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übersteigen. Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter, die Staatskasse oder der Rechtsschutzversicherer erstatten im Falle der Kostenerstattung nicht mehr als die gesetzliche bzw. die in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) vereinbarte Vergütung und bringen diese im Falle einer weiteren anwaltlichen Vertretung in Anrechnung.
  4. Rechtsschutzversicherung Der Auftragnehmer wird in der oben genannten Angelegenheit durch den Auftraggeber nicht beauftragt, den Rechtsschutzversicherungsschutz zu prüfen (z.B. Eintritt des Rechtsschutzfalles, Risikoausschlüsse und Obliegenheiten), die Kostenschutzzusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen oder den Deckungsschutz zu erhalten. Des Weiteren nicht, Hinweise und Erklärungen des Rechtsschutzversicherers einzuholen, entgegenzunehmen und/oder zu beantworten.
  5. Datenschutz Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung mittels der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Der Schriftverkehr wird mittels signierter E-Mail geführt. Auf die diesbezüglichen Risiken wird hingewiesen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Verschlüsselung der E-Mails angeboten.

Vergütungsvereinbarungen als PDF »


FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wann ist die telefonische Beratung für mich interessant?

Viele Mandantinnen und Mandanten wenden sich mit zentralen Fragen an mich, wie etwa: „Was steht mir zu?“, „Wie soll ich mich jetzt verhalten?“, „Wie sind meine Erfolgsaussichten?“ oder „Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?“. Im Rahmen einer telefonischen Beratung bespreche ich mit Ihnen in Ruhe Ihr Anliegen, gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung und prüfe, ob es sich für Sie rechtlich und wirtschaftlich lohnt, Ihr Anliegen weiterzuverfolgen oder sich gegen Ansprüche zu verteidigen.

Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Erstberatung eine umfassende Mandatsbearbeitung nicht ersetzen kann. Eine abschließende Bewertung erfordert häufig die Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungsakten. Gleichwohl erhalten Sie eine fundierte Orientierung und konkrete Handlungsempfehlungen.

Worin liegen die Vorteile für mich?

Ich beantworte Ihre Fragen direkt, effizient und auf den Punkt. Die Vergütung für die telefonische Beratung beläuft sich auf die jeweils gebuchte Pauschale inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ist unabhängig vom Gegenstandswert. Das Dauer der Beratung ist begrenzt auf die vereinbarten Zeitintervall, was in der Regel ausreicht, um Ihren Sachverhalt umfassend zu erörtern.

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

Nach Ihrer Buchung werde ich automatisch benachrichtigt. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden telefonisch bei Ihnen zur Terminvereinbarung. Anschließend erfolgt die strukturierte telefonische Beratung. Die telefonische Beratung eignet sich insbesondere, wenn Sie zunächst eine fundierte Einschätzung wünschen, ohne unmittelbar einen persönlichen Termin wahrzunehmen oder ein umfassendes Mandat zu erteilen.

Wie läuft die Vorbereitung und Durchführung der Beratung ab?

Für eine effiziente Beratung empfehle ich Ihnen, mir Ihre Unterlagen vorab zu übermitteln. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular: https://www.ra-samimi.de/kontakt/

Bitte halten Sie zudem beispielsweise folgende Unterlagen bereit:

  • Bußgeldbescheide
  • Anhörungsbögen oder Beschuldigtenvernehmungen
  • Anklageschriften oder Urteile
  • Versicherungsunterlagen (Policen, Bedingungen etc.)
  • Notieren Sie sich außerdem Ihre Fragen und wichtige Punkte. Dies ermöglicht eine zielgerichtete und effektive Beratung.
  • Darf ich weitere Personen am Gespräch teilnehmen lassen?
    Selbstverständlich können Sie die Freisprechfunktion nutzen und weitere Personen hinzuziehen. Ich bitte lediglich um einen kurzen Hinweis zu Beginn des Gesprächs.

Wann bin ich erreichbar?

Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen individuellen Beratungstermin.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Sie sprechen ausschließlich mit mir persönlich als Rechtsanwalt. Ich stelle mich Ihnen zu Beginn des Gesprächs vor und begleite Sie fachkundig durch die Beratung.

Kann ich vorab einschätzen, ob der Rechtsschutzversicherer die Rechtsanwaltsvergütung zahlt?

Ob Ihr Rechtsschutzversicherer die Kosten der Beratung übernimmt, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und ist stets eine Frage des Einzelfalls. Sofern eine Eintrittspflicht besteht, können Sie die Rechnung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Erstattung einreichen oder dies vorab telefonisch bei Ihrem Rechtsschutzversicherer in Erfahrung bringen. Eine verbindliche Vorabprüfung ist mir jedoch regelmäßig nicht möglich.

Wird die Beratungsgebühr auf eine spätere Tätigkeit angerechnet?

Aufwandsbedingt erfolgt keine Anrechnung der Beratungsgebühr auf eine etwaige spätere außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

Haftung und Datenschutz

Für meine Beratungsleistung übernehme ich selbstverständlich die gesetzlich vorgesehene anwaltliche Haftung. Aus berufsrechtlichen Gründen fertige ich eine kurze Dokumentation des Beratungsgesprächs an. Auf Wunsch kann dies auch anonymisiert erfolgen.

Abschließender Hinweis

Ich empfehle Ihnen, das Beratungsangebot zeitnah in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.