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Autounfall in Berlin – Rechtsanwalt Gregor Samimi

Autounfall: „So bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen!“

Ein Autounfall hat insbesondere im Verkehrsrecht finanzielle Auswirkungen. Nicht immer kommt die Versicherung für die entstandenen Kosten auf. Der Beitrag zeigt Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie unnötige Kosten mit Hilfe eines Anwalts vermeiden.

Häufigste Fragen rund um den Verkehrsunfall

verkehrsunfall
Autounfall in Berlin Steglitz

Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis: Die Unfallgegnerin kann nicht rechtzeitig bremsen und fährt auf Ihr Fahrzeug auf. An ihrem Wagen entsteht ein Blechschaden.

Welche Kosten können nach einem Verkehrsunfall auf mich zukommen?

Durch einen Verkehrsunfall können Personenschäden verursacht werden. Außerdem entstehen überwiegend Schäden an den beteiligten Unfallfahrzeugen. Hinzu kommen eventuell Gutachterkosten, Anwaltskosten, Nutzungsausfall, Wertminderung etc.

Wer trägt die Kosten für entstandene Kfz-Schäden durch einen Autounfall?

Für die Schäden des Unfallgegners kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Diese gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Teil der Autoversicherung. Die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt (wenn vorhanden) die Kaskoversicherung. Diese unterscheidet sich in Teilkasko – und Vollkaskoversicherung und zählt nicht zu den Pflichtversicherungen. Wer keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, trägt die Kosten selbst.

Wer übernimmt nach einem Verkehrsunfall die Kosten für den Sachverständigen?

Grundsätzlich hat der Geschädigte ein Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten übernimmt der Versicherer des Gegners. Davon gibt es jedoch Ausnahmen zu beachten. Hat der Geschädigte den Unfall mitverursacht, muss er sich an den Sachverständigenkosten beteiligen. Bei Bagatellschäden (ca. 500-900 Euro) werden die Kosten für einen eigenen Gutachter in der Regel nicht übernommen.

Sachverständigenkosten beim Kaskoschaden

Streit mit der eigenen Kaskoversicherung: Ein Sachverständiger der Kaskoversicherung begutachtet den Schaden an Ihrem Fahrzeug und errechnet daraus einen bestimmten Betrag. Die Kosten für den Sachverständigen trägt die Versicherung. Zweifeln Sie an dem Ergebnis des Gutachtens, können Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Setzt dieser den Schaden höher an, stehen sich zwei unterschiedliche Gutachten gegenüber. Wenn die beiden Gutachter einen Kompromiss finden, werden in der Praxis die Gutachterkosten zwischen Ihnen und der Versicherung nicht selten geteilt geteilt werden. Andernfalls müsste der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung nach einem Autounfall nicht zahlen will?

Stehen Sie im Streit mit Ihrer Versicherung, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird Ihnen helfen, die Schadensregulierung voranzubringen. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Hier werden Sie kompetent beraten und anwaltlich vertreten.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

3 Kommentare zu „Autounfall“

  1. Joachim Hussing

    Danke für die Informationen über Autounfälle und Verkehrsrecht. Meine Schwester hatte kürzlich einen Autounfall. Ich werde diesen Blog mit meiner Schwester teilen, während sie versucht, nach ihrem Autounfall rechtlichen Beistand zu bekommen.

  2. Laura Heimisch

    Ein Freund von mir hat vor 2 Tagen einen Autounfall gehabt und fragte sich, wie das Verkehrsrecht beim Kaskoschaden funktioniert. Ich wusste nicht, dass dabei man einen eigenen Sachverständigen beauftragen kann. Gut zu wissen. Ich werde ihm Bescheid sagen, Danke.

    1. Bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall kann man in der Regel einen eigenen (neutralen) Sachverständigen beauftragen. Im Kaskoschadensfall beauftragt und BEZAHLT die Kaskoversicherung den Sachverständigen. Sonst bleibt man auf den Kosten sitzen!

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