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Mediation

Mediation und Konfliktlösung

Konfliklösung
Mediation und Konfliktlösung

Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein freiwilliges Verfahren zur Aussöhnung und Beilegung eines Konfliktes. Ziel der Parteien ist es, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die den Bedürfnissen und Interessen der Parteien entspricht. Die Aufgabe des Mediators ist es, die Parteien hierbei zu unterstützen. Nicht jeder Streit muss vor Gericht ausgetragen werden. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Streitschlichtung bzw. Mediation für alle Beteiligten die bessere Lösung. Diese Art der Konfliktlösung ist in allen Rechtsgebieten möglich.

Fragen und Antworten zur Mediation & Konfliktlösung

Was ist Mediation?

Mediation ist gemäß § 1 des Mediationsgesetzes (MediationsG) ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Was zeichnet das Mediationsverfahren aus?

Freiwilligkeit, Verschwiegenheit, Ergebnisoffenheit und Allparteilichkeit. Das sind die vier Grundsätze der Streitschlichtung. Freiwilligkeit bedeutet, dass alle Beteiligten die Mediation jederzeit abbrechen können. Gemäß § 4 MediationsG ist der Mediator zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ergebnisoffenheit bedeutet, dass alle Konfliktparteien mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen müssen. Der Mediator ist in jeder Hinsicht allparteiisch, das heißt, er steht auf der Seite eines jeden Beteiligten.

Wie wird der Mediator vergütet?

Grundsätzlich wird der Mediator von allen Beteiligten zu gleichen Teilen vergütet. Die Vergütung wird im Vorfeld zwischen den Parteien abgestimmt. In der Regel wird eine Stundenvereinbarung getroffen, so dass es möglich ist, die Kosten zu kontrollieren und jederzeit die „Kostenbremse“ zu ziehen. Mitunter ist die außergerichtliche Streitschlichtung kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Leider übernehmen nicht alle Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Mediation. Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten nur dann, wenn der Mediator von der Rechtsschutzversicherung benannt wird oder dieser von der Versicherung akzeptiert wurde oder wenn auf das Klageverfahren verzichtet wird. Wir helfen Ihnen weiter!

Immer einen Mediator und Fachanwalt hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich  einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige und zufriedenstellende Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

 

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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