
Fahrerflucht oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB
8.961 Wörter, 47 Minuten Lesezeit. Zuletzt bearbeitet am 25.08.2025, 13:30 Uhr durch Rechtsanwalt Gregor Samimi. Fahrerflucht: Sich nach einem Unfall in Abwesenheit des Geschädigten richtig zu verhalten, ist nicht ganz leicht. Selbst wer guten Willens ist und seine Kontaktdaten am Unfallort hinterlässt, kann sich wegen Unfallflucht strafbar machen. Mitunter wird man aber