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Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten – Hilfe für Geschädigte vom Fachanwalt

Nachdem Sie aus dem Supermarkt zu Ihrem Auto zurückkehren, sehen sie eine verschrammte Beule in der Heckschürze Ihres Autos. Jemand kommt zu Ihnen und sagt, dass ein anderes Fahrzeug beim Ausparken den Schaden verursachte. Der Fahrer sei ausgestiegen, habe mit einer abfälligen Handbewegung auf den Schaden geguckt und sei dann einfach weggefahren. Hierbei handelt es sich um ein häufig zu beobachtendes Phänomen, welches nach § 142 StGB als Fahrer- oder Unfallflucht strafrechtlich sanktioniert werden kann.

Geschädigter in einem Verkehrsunfall zu sein ist nicht nur äußerst lästig und verursacht einen großen Zeitaufwand. Es können zudem Kosten entstehen, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Das passiert bei Parkunfällen häufig, da es oft an Zeugen fehlt, die das Geschehen beobachtet haben und Angaben zum Verursacher machen können. Als Opfer können Sie sich nicht nur zivilrechtlich gegen Fahrerflucht wehren, sondern auch ein strafrechtliches Verfahren in Gang bringen.

Ein erfahrener Fachanwalt wie Gregor Samimi hilft Ihnen in allen Teilen des Verfahrens effektiv weiter.

Erste Schritte bei Unfallflucht

Ein kleiner Unfall ist schnell passiert. Das Fahrer nach einem schweren Verkehrsunfall einfach wegfahren passiert vergleichsweise selten, meistens handelt es sich um Parkrempler. Aber auch dabei entstandene, unscheinbare Schäden können erhebliche Kosten verursachen.

Daher ist das Vorgehen grundsätzlich immer gleich. Sie rufen die Polizei zum Unfallort, nachdem Sie diesen ggf. gesichert und bei Personenschäden Erste Hilfe geleistet haben. Bis die Beamten eintreffen, fotografieren Sie die Unfallstelle und Schäden am eigenen Fahrzeug. Neben Übersichtsaufnahmen sollten Sie dabei auch Detailaufnahmen der Schäden machen. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Unfallverursacher noch vor Ort ist – ab und an verschwinden diese erst, nachdem Sie mitgeteilt haben, dass Sie die Polizei rufen werden.

Schauen Sie sich außerdem um, ob sich am Unfallort mögliche Zeugen befinden und sprechen Sie diese aktiv an. Diese glauben vielleicht, dass ihre Aussage unwichtig sei, weil das Kennzeichen nicht erkannt werden konnte oder vielleicht trauen sie sich nicht, Sie anzusprechen. Jeder Hinweis kann allerdings wertvoll sein. Achten Sie außerdem darauf, ob der Unfallort zum Beispiel auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus kameraüberwacht ist.

FAQ: Anzeige Fahrerflucht erstatten

Wie ein Anwalt dabei helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen

Ein Anwalt hilft mit seiner Kompetenz und seiner Erfahrung in zahlreichen Fällen von Fahrerflucht weiter. Das gilt sowohl im straf- wie auch im zivilrechtlichen Bereich.

Da im strafrechtlichen Bereich vor allem die Schadenshöhe zu betrachten ist, versuchen Verteidiger die Ursache für diese Schäden zu bezweifeln. Das kann durchaus auch berechtigt sein, denn immer wieder kommt es vor, dass einzelne Werkstätten in ihren Kostenvoranschlägen Schäden abrechnen wollen, die bereits vor dem Unfall bestanden.

Wer als Geschädigter dabei mitmacht, begeht regelmäßig selber Betrug beziehungsweise Versicherungsbetrug. Um nicht den Hauch eines Zweifels an der Schadenshöhe aufkommen zu lassen, kann ein Anwalt prüfen, ob ein Kostenvoranschlag ausreichend ist oder ob besser ein Gutachten erstellt werden sollte. Weiterhin kann er sie auf Ihre Aussage bei der Polizei beziehungsweise vor Gericht vorbereiten und Sie ggf. dabei begleiten.

Bei den zivilrechtlichen Ansprüchen ist die Schadenshöhe ebenfalls ein wichtiger Faktor. Versicherungen, sowohl die des Schadensverursachers als auch die eigene, können Zweifel daran haben und eine Schadensregulierung ganz oder teilweise ablehnen. Ein Anwalt achtet auf eine präzise und eindeutige Dokumentation, vertritt Ihre Interessen gegenüber der Versicherung und wenn notwendig vor Gericht.

Als Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht steht Ihnen Gregor Samimi als Spezialist für alle relevanten Rechtsgebiete zur Verfügung.

Beantwortung wichtiger Fragen zur Einschätzung des eigenen Falls

Bei einem Zusammenstoß zwischen zwei Kraftfahrzeugen liegt nicht immer eine Unfallflucht vor, wenn der Verursacher sich entfernt, bevor der Fahrzeugbesitzer oder die Polizei zum Unfallort kam. Ein Anwalt hilft Ihnen natürlich auch hier, den Fall zu bewerten. Aber keine Sorge: Eine „falsche Anzeige“ gibt es nicht. Der Ablauf muss aber natürlich wahr und damit auch komplett wiedergegeben werden.

Hier einige Hinweise, die für eine Fahrerflucht sprechen:

  • Es muss ein Personen- oder Sachschaden vorliegen
  • Es muss im öffentlichen Straßenverkehr geschehen
  • Der Unfallort wird verlassen, ohne sich mit der Gegenseite persönlich auszutauschen oder die Polizei zum Unfallort zu rufen und dort auf diese zu warten
  • Es wird nur ein Zettel mit Kontaktinformationen hinterlassen
  • Es wurde keine ausreichende Zeit auf den Geschädigten gewartet, wobei tagsüber mindestens 30 Minuten als notwendig erachtet werden.

Eine für viele ungewisse Definition ist, wann ein Unfall im öffentlichen Straßenverkehr stattfand. Grundsätzlich gilt, dass alle Plätze und Wege, die keinem genau bestimmten Personenkreis vorbehalten sind, als öffentlich gelten. Dazu gehören also nicht nur öffentliche Straßen, sondern auch Parkplätze von Supermärkten, nicht abgesicherte Betriebsgelände und ähnliches.

Bei Fahrerflucht immer einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Nach einem Unfall mit Fahrerflucht sollten Sie es nicht dem Zufall überlassen, wann und in welcher Höhe die gegnerische Versicherung in die Regulierung des Schadens eintritt. Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven:
Gregor Samimi hilft Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Berlin gerne weiter.

Kontaktieren Sie uns dazu einfach über die Telefonnummer 030 8860303 oder füllen Sie direkt den Fragebogen zur Fahrerflucht aus:

Fragebogen zur Fahrerflucht

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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