
Kammergericht hebt Urteil wegen Volksverhetzung und Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft aus Rechtsgründen auf: Wenn Auslegung und Begründung eines Urteils nicht tragen
Von Gregor Samimi, Rechtanwalt in Berlin, zuletzt aktualisiert am 09.12.2025, 21:00 Uhr, 8 Minuten Lesezeit. 1229 Wörter. Die strafrechtliche Bewertung von Online-Äußerungen steht seit Jahren im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und den Tatbeständen der §§ 130, 166 StGB. Entscheidungen zur Volksverhetzung werfen dabei regelmäßig grundlegende Fragen der Auslegung, der verfassungsrechtlichen Einordnung und







