Fragen Sie uns: 030 886 03 03 (Mo - So. von 06:00 bis 22:00 Uhr)
Suche
Close this search box.
Dr. Ulrich Eberhardt: Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung

Dr. Ulrich Eberhardt: Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Eberhardt (rechts im Bild im Gespräch mit Rechtsanwalt Herbert P. Schons), Mitglied des Vorstandes der ROLAND Rechtsschutzversicherungs-AG, referierte am 01.4.2017 auf dem 6. DAV-VerkehrsAnwaltsTag im Hamburger Hotel Atlantic zum Vortragsthema: „Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung“.

Vor den rund 240 Teilnehmern führte er in das Thema ein und kam zunächst rückblickend auf seinen Vortrag „Rechtsschutzversicherung – Anwalts Liebling“ auf dem 67. Deutschen Anwaltstag (2016) in Berlin zu sprechen, der großen Anklang fand und Veranlassung gab, sich mit dem Themenkreis weiter auseinanderzusetzen. Hierzu lud die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG dann am 18. November 2016 erstmalig zu einem rechtspolitischen Diskurs mit dem Titel Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit ein und war der Start für ein ganz neues Forum. Dieses soll sich als eine Art „Thinktank“ um zukunftsgerichtete Themen drehen und die Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutz-Versicherer stärken. Hiernach referierte Eberhardt exemplarisch zu dem Kölner Blitzer-Skandal auf der BAB A3 und den damit verbundenen rechtlichen Problemen, mit denen sich ROLAND im Rahmen der vielen Deckungsanfragen auseinanderzusetzen hat.

Dem schlossen sich rechtspolitische Ausführungen an, die deutlich machten, mit welcher Sorge Eberhardt in die Zukunft blickt. Denn den deutschen Rechtsschutzversicherern bläst seit geraumer Zeit ein kalter Wind ins Gesicht. Der Kampf um die Kundenschnittstelle ist entbrannt und bisher nicht entschieden. Neue Akteure aus dem Bereich des sogenannten Legal Tech, Gebührenerhöhungen und ein sich änderndes Kundenverhalten machen den Rechtsschutzversicherern wirtschaftlich erheblich zu schaffen. Hinzu kommt die Niedrigzinsphase. Und so blieb es nicht aus, dass sich die Versicherer im Kampf um die Begriffsbestimmung des sogenannten Versicherungsfalls einige Gefechte lieferten, die zum Verdruss der Versicherer durch die Gerichte zum Nachteil der Branche entschieden wurden und viel Geld gekostet haben, stellt Eberhardt fest.

Insgesamt zeichnet sich ein Tiefdruckgebiet mit Potential ab. Dies alles ist nicht neu, gewinnt aber im Rahmen der digitalen Revolution erheblich an Stärke. VW Abgasskandal und der Widerruf bei den Verbraucherdarlehensverträgen vernichten eine Unmenge an Prämien. Zunehmend wird es für die Rechtsschutzversicherer schwerer, Prämien zuverlässig zu kalkulieren. Ansparphasen können nicht realisiert werden. Zudem müssen Rückstellungen für zukünftige Risiken gebildet werden. „Wir werden uns nicht still und heimlich aus dem Markt verabschieden und den Dingen freien Lauf lassen“, betont Eberhardt und führt weiter aus: „Wir werden unser Geschäftsmodell verändern.“ Beispielsweise bei der Einholung der Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren erwartet Eberhardt  zukünftig „die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen“ (§ 253 ZP0 Absatz 3 Nr. 1 ZPO). Jährliche Gebührenanpassung, wie es der Deutsche Anwaltsverein nicht müde wird zu fordert, kann es nicht geben. „Wir werden uns nicht damit abfinden, abgeschafft zu werden.“

Eberhardt fragt sich außerdem, mit welchen Strategien sich die Anwaltschaft selbst den sich stellenden Herausforderungen zu stellen beabsichtigt. „Da ist nicht viel. Fast nichts!“, stellt er fest. Die sich immer weiter herausbildenden Fachanwaltschaften geben keine befriedigende Antwort für die sich stellenden Herausforderungen. All dies bei insgesamt rückläufigen Fallzahlen und zunehmender Konkurrenz auf dem Anwaltsmarkt.  Die von Kilian in der Ausgabe 3/2017 des Anwaltsblattes behandelten „Umsätze der deutschen Anwaltschaft nach Marktsegmenten spiegeln in konkreten Zahlen wider, wie es um die Anwaltschaft insgesamt bestellt ist.

Die vom Deutschen Anwaltsverein in Auftrag gegebene Zukunftsstudie für die deutsche Anwaltschaft mit dem Titel: “Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“ unternimmt den Versuch die Frage zu beantworten „welche Auswirkungen haben wirtschaftliche, demografische, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen auf den Rechtsdienstleistungsmarkt in den nächsten 20 Jahren? Wie sind die Anwaltskanzleien heute aufgestellt und können sie ausgehend vom heutigen Status quo auch in Zukunft erfolgreich am Markt agieren?“ Glaubt man Eberhardt, dürfte die Annahmen der Studie bereits im kommenden Jahr Realität werden und zu tektonischen Verschiebungen auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt führen.

Insoweit kann es ein „weiter so“ nicht geben, wenn man die sich stellenden Herausforderungen ernst nimmt. „Es waren mal schöne Zeiten. Der Veränderungsdruck ist hoffentlich deutlich geworden.“ schließt Eberhardt seinen aufwühlenden Vortrag.

Insgesamt war der Vortrag von einer hohen Informationsdichte getragen, der das Auditorium fesselte und unter den Teilnehmern, darunter neben den Kolleginnen und Kollegen auch Bundesrichter verschiedener Senate, der Ombudsmann der Versicherungen und ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Günther Hirsch sowie der ehemalige Generalbundesanwalt und jetzige Präsident des Verkehrsgerichtstages Kay Nehm, viel Anerkennung fand.

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Berlin

Beitrag Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung herunterladen.

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top