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Die Vortragsveranstaltung des Berliner Anwaltsvereins e.V. auf dem 67. Deutschen Anwaltstag in Berlin (1.-3.Juni 2016) zum Thema „Rechtsschutzversicherung – Anwalts Liebling“ war ein voller Erfolg. Der Saal war mit rund 75 Anmeldungen bis auf den letzten Platz gefüllt. Das Thema stieß bei den Kolleginnen und Kollegen auf sehr großes Interesse. Teilweise mussten die Zuhörer in dem überfüllten Saal stehen.
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstandes der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG und Rechtsanwalt und Mediator Gregor Samimi (Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Fachanwalt für Versicherungsrecht) referierten unter reger Beteiligung des Auditoriums zum Thema.
Dr. Ulrich Eberhardt führte in einer spannenden und von einer hohen Informationsdichte getragenen Rede aus, dass die Rechtsschutzversicherer beträchtliche außerplanmäßige Aufwendungen zu verkraften haben. VW Gate, der Widerruf bei den Verbraucherdarlehen und die Akquise über das Internet, setzten der Branche erheblich zu. Er warb um Verständnis dafür, dass die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG auf die veränderte Marktsituationen reagieren werde. Rückblickend kritisierte er auch den mangelnden Veränderungswillen der Anwaltschaft auf veränderte Rahmenbedingungen. Die Anwaltschaft hat es unter anderem versäumt hat, ihre Ausbildung zu reformieren, so Eberhardt.
Gregor Samimi stelle in seinem erfrischenden Vortrag die Meinungsumfrage unter seinen Mandanten zum Thema: „Verbraucher und Rechtsschutzversicherung“ vor, die er im Mai 2016 durchgeführt hat. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Mandantinnen und Mandanten die an der Befragung teilgenommen haben, ihre Rechtsschutzversicherung als gut und nützlich bewerten. 88 % Prozent der Mandanten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. 53 % haben mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart. Auf die Frage: „Wie zufrieden sind Sie mit dem Regulierungsverhalten Ihrer Rechtsschutzversicherung?“ antworten stattliche 90% mit „Eher zufrieden“ und stellen ihrer Rechtsschutzversicherung damit ein gutes Zeugnis aus. Bei der Befragung wollte Samimi auch wissen, welche Wege die Mandanten bei der Anwaltssuche gehen. Stolze 62 % der Antworten geben an, ihre Bekannten oder die Familie nach einem geeigneten Anwalt zu fragen. Stattliche 68 % der Antworten empfinden die kostenlose Erstberatung und 36,51 % der Antworten die telefonische Beratung durch Verbindung mit einem Anwalt, als sinnvolle Leistung ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages. Die Antworten sind keineswegs repräsentativ geben aber ein interessantes Stimmungsbild unter den Mandanten wieder.
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