[column width=“1/1″ last=“true“ title=““ title_type=“single“ animation=“none“ implicit=“true“] Außerorts geblitzt – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktualisiert am 21.06.2019, 16:01 Uhr, durch RA Gregor Samimi
Außerorts geblitzt? Diese Strafen drohen
Manuela W. hat gerade ihr Kind in den Kindergarten gebracht und befindet sich nun auf dem Rückweg nach Hause. Sie fährt die Strecke zwischen dem Kindergarten und ihrem Zuhause mindestens zweimal am Tag und kennt jeden Meter auf diesem Streckenabschnitt. Der Heimweg führt sie regelmäßig über eine gut ausgebaute Bundesstraße, die überwiegend gerade verläuft und sehr gut ausgebaut ist. Dennoch besteht auf einem kleinen Abschnitt der Bundesstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Manuela hat es heute eilig, weil sie zu Hause noch einiges vorbereiten muss und zudem ist sie in Gedanken. Plötzlich blitzt es. Manuela erschrickt und blickt auf den Tacho. Ihr Tacho zeigt 100 km/h an. Sie ist in dem Bereich mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h geblitzt worden. Mit welcher Strafe hat Manuela zu rechnen? Lohnt es sich, einen Rechtsanwalt zu nehmen?
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Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
Der Begriff der geschlossenen Ortschaft – Was bedeutet außerorts?
Eine geschlossene Ortschaft ist gekennzeichnet durch gelbe Ortsschilder, die beim Ausfahren in der Regel rot durchgestrichen sind. Außerhalb geschlossener Ortschaften meint demnach den Bereich außerhalb von Ortschaften, wobei eine Ortschaft einen räumlichen Zusammenhang von Wohnhäusern beschreibt. In Abgrenzung zu einer geschlossenen gibt es auch eine offene Ortschaft. Hierbei handelt es sich um kleinere Ortschaften oder Gehöfte, die mit einem grünen Ortsschild gekennzeichnet sind.
Offene Ortschaften gelten als außerorts. In der Regel ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften geringer als außerhalb. Es kann aber auch Fälle in Städten geben, in denen Sie – obwohl Sie sich in einer geschlossenen Ortschaft befinden – schneller fahren dürfen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie sich auf einer Bundesstraße oder autobahnähnlichen innerörtlichen Straße befinden.
Warum wird beim Bußgeld zwischen innerorts und außerorts differenziert?
Innerhalb geschlossener Ortschaften bestehen geringere zulässige Höchstgeschwindigkeiten als außerorts. Grund hierfür ist vor allem der Schutz von Fußgängern und Kindern. Innerhalb geschlossener Ortschaften werden zudem auch verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen, um dem besonderen Schutzbedürfnis vor allem von Kindern gerecht zu werden. Dies ist vor allem im Umfeld von Schulen und in Wohnsiedlungen der Fall.
Außerdem wird durch geringere Geschwindigkeiten in geschlossenen Ortschaften die Lärmbelästigung durch den Verkehr reduziert sowie Abgasbelastungen. Das besondere Schutzbedürfnis einer geschlossenen Ortschaft wird durch eine höhere Strafe bei Geschwindigkeitsüberschreitungen untermauert. Der Bußgeldkatalog ist innerorts strenger als außerorts.
Welche Höchstgeschwindigkeiten bestehen außerhalb geschlossener Ortschaften?
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen haben auf Straßen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h einzuhalten. Auf Autobahnen besteht eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Von diesen Höchstgeschwindigkeiten bestehen Ausnahmen, wenn zum Beispiel vor einer sehr scharfen Kurve die Höchstgeschwindigkeit auf zum Beispiel 70 km/h oder gar 50 km/h reduziert wird.
Achten Sie auf die Beschilderung und passen Sie Ihr Tempo an. Wer bei 50 km/h Höchstgeschwindigkeit ein Tempo nicht anpasst und zum Beispiel mit 100 km/h geblitzt wird, wird mit einem Fahrverbot belegt. Allgemein sollten Sie darauf achten, welche Höchstgeschwindigkeiten in den jeweils durch Sie befahrenen Streckenabschnitten gelten. Es kann immer vorkommen, dass Streckenteile für Bauarbeiten oder aus Lärmschutzgründen geschwindigkeitsbegrenzt sind.
Das Sichtfahrgebot (vgl. StVO §3)
Autofahrer sind in Deutschland angehalten, Ihre Geschwindigkeit den jeweiligen Straßenverhältnissen, dem Verkehr und auch den Wetterverhältnissen anzupassen. Zudem müssen auch eigene Fahrfähigkeiten, eine eventuelle Beladung des Fahrzeugs oder auch die Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale des Kraftfahrzeugs bei dem Finden der richtigen Geschwindigkeit berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass es in Einzelfällen notwendig und zwingend ist, sein Tempo zu drosseln und die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit nicht voll auszuschöpfen.
Ab wann wird man eigentlich geblitzt?
In der Praxis werden Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 4 km/h durch einen Blitzer erfasst. Der Grund hierfür liegt in der Toleranzregelung. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 Prozent der durch den Blitzer gemessenen Geschwindigkeit als sogenannte Toleranz abgezogen. Somit kommt es bei einer durch einen Blitzer gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung von 4 km/h faktisch nur zu einer Überschreitung von 1 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h oder zu gar keiner Geschwindigkeitsüberschreitung bei Geschwindigkeiten oberhalb 100 km/h.
Deutschland – das Blitzerparadies
Im internationalen Vergleich belegt Deutschland mit insgesamt über 4.000 Blitzern Platz 4 auf der Welt bezüglich der Anzahl der Blitzer und damit der Blitzerdichte. Ein Großteil dieser Blitzer befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Strafen für außerorts geblitzt
Bußgeld
Wenn Sie außerorts, das heißt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt werden, bemisst sich das Bußgeld nach dem Umfang Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Regelungen zur zulässigen Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften unter Berücksichtigung eines Toleranzabzugs sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Konkret ergeben sich abhängig vom Grad Ihres Geschwindigkeitsverstoßes folgende Bußgelder: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung …
- bis 10 km/h: 10 Euro Bußgeld
- 11km/h – 15 km/h: 20 Euro Bußgeld
- 16 km/h – 20 km/h: 30 Euro Bußgeld
- 21 km/h – 25 km/h: 70 Euro Bußgeld
- 26 km/h – 30 km/h: 80 Euro Bußgeld
- 31 km/h – 40 km/h: 120 Euro Bußgeld
- 41 km/h – 50 km/h: 160 Euro Bußgeld
- 51 km/h – 60 km/h: 240 Euro Bußgeld
- 61 km/h – 70 km/h: 440 Euro Bußgeld
- über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld
Punkte
Neben den bereits erläuterten Bußgeldern führt eine Geschwindigkeitsüberschreitung abhängig vom Schweregrad des Verstoßes auch zu einer Eintragung in das Flensburger Verkehrszentralregister. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung …
- bis 20 km/h erfolgt noch keine Eintragung eines Punktes im Verkehrszentralregister in Flensburg
- 21 km/h – 25 km/h: 1 Punkt in Flensburg
- 26 km/h – 30 km/h: 1 Punkt in Flensburg
- 31 km/h – 40 km/h: 1 Punkt in Flensburg
- 41 km/h – 50 km/h: 2 Punkte
- 51 km/h – 60 km/h: 2 Punkte
- 61 km/h – 70 km/h: 2 Punkte
- über 70 km/h: 2 Punkte in Flensburg
Für einen Geschwindigkeitsverstoß unter 20 km/h gibt es keinen Punkt in Flensburg. Für Geschwindigkeitsverstöße zwischen 21 km/h und 40 km/h gibt es einen Punkt und bei Verstößen über 41 km/h jeweils 2 Punkte in Flensburg.
Fahrverbot
Je nachdem wie schnell Sie gefahren sind und wie deutlich Sie die vorgegeben Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, kommt es gegebenenfalls auch zu der Verhängung eines Fahrverbotes gegen Sie. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung …
- bis 25 km/h: Es wird noch kein Fahrverbot gegen Sie verhängt
- 26 km/h – 30 km/h: ein Fahrverbot von 1 Monat*
- 31 km/h – 40 km/h: ein Fahrverbot von 1 Monat*
- 41 km/h – 50 km/h: ein Fahrverbot von 1 Monat
- 51 km/h – 60 km/h: ein Fahrverbot von 1 Monat
- 61 km/h – 70 km/h: ein Fahrverbot von 2 Monaten
- über 70 km/h: ein Fahrverbot von 3 Monaten
* Ein Fahrverbot von 1 Monat wird in diesen Fällen dann verhängt, wenn zweimal innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wird.
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Weitere Faktoren für das Strafmaß
Laut Gesetzgeber sind neben der Geschwindigkeit noch weitere Faktoren für das Strafmaß relevant. So kann zum Beispiel eine der Situation nicht angemessene Geschwindigkeit Grundlage für eine Anzeige gegen Sie sein. Wenn Sie zum Beispiel an einem haltenden Bus, bei dem gerade Kinder aussteigen mit 50 km/h vorbeifahren, obwohl Sie angehalten sind, mit Schrittgeschwindigkeit den Bus zu passieren. Obwohl auf der Straße 50 km/h erlaubt sind, müssen Sie in diesem Fall mit einer Anzeige rechnen. Grund hierfür ist, dass es in diesem Beispiel zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (im Beispiel der aus dem Bus aussteigenden Kinder) kommt.
Regelung für Wiederholungstäter
Wer innerhalb eines Jahres mehr als einmal außerorts geblitzt wird gilt als Wiederholungstäter. Konkret wird als Wiederholungstäter derjenige eingestuft, der nach dem ersten Bußgeldbescheid über eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h innerhalb von 12 Monaten ein zweites Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h geblitzt wird. Wiederholungstäter werden mit einem Fahrverbot belegt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 60 km/h beträgt dies 1 Monat.
Gibt es Sonderregelungen für Fahranfänger in der Probezeit?
Als Fahranfänger gilt, wer gerade seinen Führerschein gemacht hat. Fahranfängern wird erst einmal eine Probezeit von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Führerscheinprüfung auferlegt. Für die Dauer der Probezeit ist es nicht relevant, ob der Fahranfänger in diesem Zeitraum tatsächlich Auto fährt. Wird ein Fahranfänger während der Probezeit außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h geblitzt, so muss er mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Außerdem wird für den Fahranfänger die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet.
Was passiert, wenn Sie mit dem Handy in der Hand und am Ohr geblitzt werden?
Werden Sie mit Ihrem Handy am Ohr geblitzt, werden Sie gleich für zwei Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig zur Rechenschaft gezogen. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von Tateinheit. In diesem Fall zahlen Sie dann ein höheres Bußgeld. Konkret wird einer der beiden Einzelverstöße mit 100 Prozent berechnet, der andere, niedrigere Einzelverstoß wird mit 50 Prozent berechnet.
Toleranzabzug bei Blitzern
Nach dem Blitzvorgang wird eine Toleranz abgezogen, da selbst geeichte Messgeräte Ungenauigkeiten in der Geschwindigkeitserfassung unterliegen. Die Toleranz beträgt bei Geschwindigkeit bis 100 km/h 3 km/h und bei Geschwindigkeiten oberhalb 100 km/h 3 Prozent. Je nachdem wie geblitzt wird gelten unterschiedliche Messtoleranzen. So unterscheiden sich zum Beispiel die Toleranzen bei stationären Verkehrsüberwachung mittels Blitzer von Videoüberwachungssystemen.
Beispiel für den Toleranzabzug
Sind Sie zum Beispiel außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Bundesstraße statt der erlaubten 100 km/h 123 km/h gefahren, so wird Ihnen von dieser festgestellten Geschwindigkeit eine Toleranz von 3 % (also 123 km/h * 3 % = 3,69 km/h) abgezogen. In diesem Beispiel ist der Toleranzabzug für Sie Gold wert, da Sie mit 30 Euro Bußgeld belegt werden (statt mit 70 Euro) und keinen Punkt erhalten.
Wieviele Punkte darf ich haben und welche Konsequenzen haben die Punkte für mich?
Wer 8 Punkte in Flensburg gesammelt hat muss seinen Führerschein abgeben. Bis man jedoch 8 Punkte gesammelt hat bedarf es einer Regelmäßigkeit in den Verkehrsverstößen. Wer ein notorischer Verkehrssünder ist läuft Gefahr, die 8 Punkte-Grenze schnell zu erreichen. Wer hingegen nur gelegentliche Verkehrsverstöße mit zeitlichen Abständen vorzuweisen hat, der darf auf Tilgung vergangener Verkehrsverstöße hoffen, denn Verkehrsverstöße, die im Verkehrszentralregister in Flensburg gespeichert werden, unterliegen der Verjährung.
Verjährung von Punkten in Flensburg
Die Verjährungsregelungen wurden mit der Reform des Punktesystems und Bußgeldkatalogs, die zum 01.05.2014 in Kraft getreten ist, angepasst. Die Punkte in Flensburg verfallen jeweils für jeden Verstoß einzeln. Nach der Altregelung zog sich die Tilgungfrist von Altverstößen durch neu begangene Verstöße wieder in die Länge.
Jeder Verstoß wird einzeln bewertet
Seit dem 01.05.2014 wird jedes einzelne Verkehrsvergehen für sich betrachtet und damit bezieht sich auch die Verjährungsfrist auf jedes einzelne Ereignis. Die Verjährung ist damit vollständig unabhängig von anderen neuen Eintragungen und erfolgt in Bezug auf jeden einzelnen Verstoß automatisch nach Ablauf der vorgesehenen Verjährungsfrist. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zwischen dem alten System (vor dem 01.05.2014) und dem neuen System (nach dem 01.05.2014). Die Verjährungsfrist ist dabei umso länger, je schwerer der Verstoß war.
Verjährungsfristen in Flensburg
Die Verjährungsfristen sind gestaffelt nach Schweregrad des Verstoßes. Bei Ordnungswidrigkeiten, die zu einem Punkt führen, erfolgt die Verjährung nach 2,5 Jahren. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zu zwei Punkten führen erfolgt die Verjährung erst nach 5 Jahren und bei Straftaten, die mit 3 Punkten geahndet werden, erfolgt die Löschung sogar erst nach 10 Jahren.
Höhere Transparenz
Die starren Löschungsfristen sorgen für ein hohes Maß an Transparenz. Der Grund dafür ist, dass jeder Verkehrssünder auch ohne Punkteabfrage in Flensburg für sich selbst nachvollziehen kann, welche Verstöße noch gespeichert sind und wann die Verjährungsfrist endet.
Wie Sie sich wehren können
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der aus Ihrer Sicht nicht korrekt ist, prüfen Sie diesen sehr genau. Vor allem stellen Sie sich die Frage, ob der Tatvorwurf überhaupt korrekt sein kann. Insbesondere ist es wichtig, dass Sie kontrollieren, ob Sie zum besagten Zeitpunkt überhaupt an dem angegebenen Ort waren. Zudem sollten Sie prüfen, ob das im Anhörungsschreiben aufgeführte Kennzeichen zu Ihrem Pkw gehört. Haben Sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Bußgeldbescheides, haben Sie die Möglichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf schriftlichem Wege Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde einzulegen. Dies kann zum Beispiel ein Landkreis sein. Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Frist, denn ist diese erst einmal verstrichen haben Sie keinerlei Möglichkeit mehr, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen und die Strafe abzuwenden.
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Das kann ein Anwalt für Sie tun
Mit Hilfe eines Anwaltes können Sie Akteneinsicht verlangen. Diese Akteneinsicht ist grundsätzlich nur für Anwälte möglich. Bevor Sie einen Anwalt konsultieren sollten Sie vergleichsweise sicher sein, dass Ihre Einwände gegen den Bußgeldbescheid berechtigt sind, denn das Hinzuziehen eines Anwaltes kostet Geld. Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen tragen Sie die Kosten für den Anwalt allein. Somit besteht für Sie ein finanzielles Risiko, da Sie die Kosten für Ihren Rechtsbeistand selbst vorfinanzieren müssen.
Sollten Sie kein Recht bekommen, tragen Sie die vollen Kosten. Die Kosten können je nach Aufwand und Komplexität des Falles mehrere hundert, schlimmstenfalls tausend Euro betragen. Dies sollten Sie in Ihre Erwägungen unbedingt einbeziehen. Einen Rechtsbeistand sollten Sie immer dann hinzuziehen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie das geblitzte Auto nicht gefahren haben oder Sie der Auffassung sind, dass die Messung nicht richtig war. Vor allem wenn Ihnen ein Punkt und/oder ein Fahrverbot drohen, sollten Sie einen Rechtsbeistand konsultieren.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt ein, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen und sich zu diesem Zweck einen Anwalt nehmen. Sie übernimmt die Prozesskosten und die Kosten im Falle einer außergerichtlichen Einigung. Insbesondere für Autofahrer, die regelmäßig lange Strecken fahren und intensiv am Verkehr teilnehmen ist der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung zu empfehlen.
Bußgeldbescheide sind häufig fehlerhaft
Verschiedene unabhängig voneinander durchgeführte Untersuchungen sind bereits zu dem Ergebnis gelangt, dass eine große Zahl von Bußgeldbescheiden fehlerhaft ist. Nach einer durch die VUT-Sachverständigengesellschaft in 2013 erstellten Studie waren rund 56 Prozent von 15.000 Bußgeldbescheiden fehlerhaft. Das heißt rein statistisch sind mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide falsch.
Was sind regelmäßige Fehlerquellen in Bußgeldbescheiden?
- Weil das Blitzerfoto unscharf ist, ist der Fahrer nicht eindeutig auf dem Foto zu erkennen.
- Der Blitzer wurde vor Ort falsch aufgestellt, so dass es zu keiner korrekten Messung gekommen ist und das Messergebnis damit fehlerhaft ist.
- Die Mitarbeiter bei einer zivilen Geschwindigkeitsüberwachung oder die Polizeibeamten bei einer polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung waren nicht entsprechend geschult. Nicht geschulte Beamte dürfen keine Messung durchführen. Eine durch einen nicht geschulten Beamten durchgeführte Messung darf nicht in einem Bußgeldverfahren verwendet werden.
- Bei den Blitzgeräten handelt es sich nicht um geeichte Geräte. Ein Messergebnis, dass mit einem nicht geeichten Messgerät generiert wurde, darf nicht in einem Verfahren verwendet werden.
Anwälte können durch Akteneinsicht auf diese Fehler aufmerksam werden. In den meisten Fällen ist aber sogar ein Gutachten eines Sachverständigen notwendig.
Ablauf eines Bußgeldverfahrens
Nachdem das Fahrzeug geblitzt wurde wird der Fahrer zum Tatzeitpunkt ermittelt. Üblicherweise stellt die Polizei zu diesem Zweck den Halter des Fahrzeugs fest. Dieser erhält anschließend den Anhörungsbogen auf dem Postwege zugesandt. Sofern der Halter eindeutig nicht der Fahrer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung gewesen ist, kann der Halter dies der Behörde schriftlich mitteilen, die dann weiter ermitteln wird. Ansonsten folgt nach dem Anhörungsbogen der Bußgeldbescheid. Wird dieser durch den Beschuldigten akzeptiert wird er wirksam mit der Folge, dass der Beschuldigte das Bußgeld zu entrichten und je nach Schweregrad des Geschwindigkeitsverstoßes auch noch zusätzlich Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot zu akzeptieren hat.
Gegen den Bußgeldbescheid kann aber auch Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch wird behördenseitig geprüft und in einem Hauptverfahren wird je nach Sachlage entschieden, ob der Einspruch berechtigt oder unberechtigt ist. Ist der Einspruch berechtigt, wird das Bußgeldverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt. Im anderen Fall erfolgt es zu einer Verurteilung. Akzeptiert der Beschuldigte die Verurteilung so kommt es zur Verurteilung mit der Folge, dass die Strafe rechtskräftig wird. Wenn der Beschuldigte die Verurteilung nicht akzeptiert kann er dann noch Rechtsbeschwerde einlegen. Durchläuft ein Beschuldigter das gesamte Bußgeldverfahren ist er auf einen fachkundigen Anwalt angewiesen. Ideal ist in diesem Fall ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fazit
Da Deutschland im weltweiten Vergleich über eines der dichtesten Blitzenetze verfügt ist die Gefahr auf einer deutschen Straße geblitzt zu werden, überdurchschnittlich hoch. Dabei kann das Blitzen durch stationäre oder mobile Blitzer oder gar als Streckengeschwindigkeitskontrolle erfolgen. Werden Sie außerorts geblitzt und besteht die Gefahr, dass Sie Punkte oder gar ein Fahrverbot zu befürchten haben, nehmen Sie sich unbedingt einen Anwalt. Bußgeldbescheide sind häufig falsch und es lohnt sich, Akteneinsicht zu nehmen und Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen
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