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THC im Blut: Abbau & Nachweisbarkeit – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi in Berlin

THC im Blut: Abbau & Nachweisbarkeit

Die Beeinträchtigung des Bewusstseins durch Alkohol oder Drogen haben im Straßenverkehr nicht nur Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit und Aufmerksamkeit des Fahrers, sondern ziehen auch Bußgelder und hohe Strafen nach sich, wird das Fahrzeug durch die Polizei angehalten. Die Anzahl der rauschbedingten Verkehrsunfälle hat sich in den vergangenen Jahren stark erhöht, wobei nicht nur Alkohol am Steuer zu den Hauptursachen gehörte, sondern vermehrt auch Unfälle, die durch Cannabis am Steuer oder andere Drogen wie Speed, Kokain, Amphetamine oder Heroin verursacht wurden. Unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol können Fahrer oftmals Geschwindigkeiten und Abstände nicht richtig einschätzen.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Straßenverkehr und berauschende Substanzen

Die Einnahme von Drogen und von allgemein bekannten Betäubungsmitteln ist verboten. Das gilt auch verstärkt für den Straßenverkehr. Ein positiver Befund wird gesetzlich als Fahrunfähigkeit gewertet und wird daher auch als eine strikte Widerhandlung gegen das Straßenverkehrsgesetz gewertet. Das gilt für den Nachweis von Alkohol oder anderen Drogen, betrifft ebenso das Rauchen eines Joints vor dem Fahren, selbst wenn der Konsum einige Stunden zurückliegt.

Der Wirkstoff THC hat eine häufig unterschätzte Wirkungsdauer und kann selbst dann nachgewiesen werden, wenn der Konsument die Rauschwirkung nicht mehr spürt und glaubt, wieder nüchtern zu sein. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich bei Drogenkonsum meistens nicht, es sei denn, Cannabis wurde medizinisch verschrieben, wobei die Teilnahme am Straßenverkehr dennoch darauf basiert, dass der Fahrer fahrtüchtig ist und sein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher bewegen kann. Bei Ausfallerscheinungen oder einer Überdosierung, die auf die Einwirkung des angewendeten Medikaments zurückzuführen sind, drohen auch hier strafrechtliche Konsequenzen.

Durch den starken Anstieg der entdeckten Drogenfahrten wurden allgemein gesetzliche Veränderungen eingeleitet, Schulungen von Polizeibeamten für den Bereich der Drogenerkennung und Drogenfahndung angesetzt und die Drogenschnelltests und die Laboranalytik in der Zuverlässigkeit verbessert.

Während Alkohol durch eine Fahrzeugkontrolle sehr schnell erkannt werden kann, da der alkoholisierte Fahrer meistens nach dem alkoholischen Getränk riecht, das er getrunken hat, ist Drogenkonsum schwieriger auszumachen und erfordert gesonderte Tests. Einige Drogen und Aufputschmittel verursachen zwar ein von der Norm abweichendes Verhalten, erweiterte Pupillen oder gerötete Augen, sind aber nicht als Beweis ausreichend. Daher wird immer eine Urin- oder Blutprobe angeordnet, wenn der Verdacht auf Drogenkonsum besteht.

Alkohol und Drogen schränken die Fahrtüchtigkeit des Konsumenten erheblich ein. Die am häufigsten konsumierten Drogen sind Cannabis, Speed, Ecstasy und Kokain. Alle beeinflussen die Wahrnehmung des Konsumenten und verlängern dessen Reaktionsfähigkeit. Das kann nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Eine Ausnahme bildet medizinisches Cannabis, das seit 2017 in Deutschland verschreibungspflichtig ist und damit eine gesetzliche Lücke im Straßenverkehrsgesetz aufzeigt. Personen, die unter dem Einfluss von medizinischem Cannabis stehen, begehen in diesem Sinne keine Ordnungswidrigkeit. Dennoch ist auch hier die Wahrnehmung getrübt, und eine Ausfallerscheinung oder ein verursachter Unfall können auf die Rauschwirkung zurückgeführt und geahndet werden.

Die Einnahme von Drogen verändert grundsätzlich das emotionale Empfinden, besonders wenn die Substanz als reines Genussmittel konsumiert wird. Drogen sorgen für eine Überreizung der Sinnesorgane, z. B. durch laute Musik oder grelle Lichter, haben Einfluss auf die Sichtverhältnisse, darunter bei Regen, Nebel oder Dunkelheit, und erzeugen Müdigkeit und Konzentrationsprobleme. Dabei gefährdet der Konsument nicht nur sich selbst, sondern auch andere Straßenverkehrsteilnehmer. Selbst eine geringe Dosierung und Menge kann zu Fehlleistungen, Einschätzungsproblemen und Ausfallerscheinungen führen. Dadurch ist die Unfallgefahr stark erhöht, selbst wenn sich der Fahrer wieder für nüchtern und fahrbereit hält.

Das betrifft besonders den Konsum von Cannabis, der eine begrenztere Direktrauschwirkung aufweist und trotz des THC-Gehalts die Fahrtüchtigkeit geringfügiger einschränkt. Ein erbrachter Nachweis durch einen Blut- oder Urintest kann dennoch strafrechtliche Folgen haben. Medizinisch verabreichtes Cannabis wird genauso im Straßenverkehr bewertet wie andere psychoaktive Arzneimittel, insofern die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Im Zweifelsfall sollte bei der Einnahme lieber auf das Fahren verzichtet werden.

Auch Wiederholungstätern droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Besonders schwere oder wiederholte Verkehrsverstöße können zu der Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Wirkstoff THC und die Folgen

Der Wirkstoff THC wird über die Cannabisblüten durch Inhalation oder den oralen Verzehr aufgenommen, z. B. als Gebäck oder Tee. Cannabis hat sehr positive Auswirkungen auf das Schmerzempfinden und kann z. B. als Therapie und verschreibungspflichtiges Medikament schmerzlindernd bei Krankheiten sein. Die psychoaktive Rauschwirkung durch das Konsumieren von Cannabis ist durch den Wirkstoff THC bedingt. Das Tetrahydrocannabinol verändert das Verhalten einer Person, indem THC direkt auf die Rezeptoren der Nervenzellen wirkt. Meistens hat Cannabis eine entspannende Wirkung, kann auch Freude und Euphorie auslösen oder in der Gegenwirkung Angstgefühle oder Schläfrigkeit hervorrufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Cannabis geraucht, verzehrt oder verdampft wurde.

Mehr über THC: Wikipedia »

THC und das Endocannabinoid-System

Die empfänglichen Rezeptoren für THC sind im gesamten menschlichen Körper verteilt, darunter im Gehirn, in der Wirbelsäule, in den Nieren, Lungen, im zentralen Nervensystem und im gastrointestinalen Immunsystem. Sie bilden den Teil des Endocannabinoid-Systems, das wiederum viele physiologische Prozesse steuert, darunter die Stimmung, die Erinnerung, den Appetit oder die Schmerzregulation. Es ist das Kommunikationssystem zwischen den Zellen und nicht nur beim Menschen, sondern auch bei Säugetieren, Vögeln und Amphibien vorhanden.

Der menschliche Körper besitzt mehrere Stellen, an denen Cannabinoide an der Zellenoberfläche anhaften können, wodurch wiederum Endocannabinoide produziert werden, die Cannabinoid-Rezeptoren aktivieren. Je nachdem, wie hoch die Dosierung des Wirkstoffs ist, wird die Zelle verändert, erzeugt dann z. B. Muskelentspannung, Euphorie, Hunger, Angst oder Schmerzlinderung.

Das Endocannabinoid-System gehört zum menschlichen Nervensystem und ist durch die beiden Rezeptoren CB1 und CB2 für die Ausschüttung und für den Transport wichtiger Botenstoffe verantwortlich. Während der CB1-Rezeptor die Vernetzung des Nervensystems reguliert, darunter das Schmerzempfinden und das Suchtverhalten, hat der CB2-Rezpetor die Steuerung des Immunsystems zur Aufgabe. Beeinflusst wird das Endocannabinoid-System durch die Einnahme von pflanzlichen und chemischen Substanzen, bildet dabei den Aufnahmeort und den Entfaltungsraum für die Wirkstoffe. Das verursacht durch Drogenkonsum dann den erhofften Rausch.

Wird Cannabis konsumiert, folgen entsprechend eine Reihe an verschiedenen Effekten auf den Körper und das Gehirn, die sowohl kurz- als auch langfristige Folgen haben. Genauso wirkt sich THC im Blut ganz unterschiedlich auf die Konsumenten aus. Während viele einen wohltuenden Effekt verspüren, können andere durch Cannabis ruhelos oder nervös werden, gerade auch bei längerem Konsum. Entsprechend reagiert der Körper, z. B. mit roten Augen, einer erhöhten Herzfrequenz, mit Anfällen von Heißhunger, Mundtrockenheit oder kurzzeitigen Gedächtnisstörungen. Häufig regt Cannabis zu Gelächter an oder verursacht eine verlangsamte Zeitwahrnehmung. Beliebt ist Cannabis wegen dem entspannenden, euphorischen und schmerzlindernden Effekt.

Cannabis ist für die meisten Menschen gut verträglich, weshalb es auch zu medizinischen Zwecken genutzt wird. Es ist schlaffördernd und appetitanregend, dennoch gibt es auch Nebenwirkungen, darunter die Veränderung von Herzschlag und Blutdruck, Schwindel und Müdigkeit. Auch langfristig hat der regelmäßige Cannabis-Konsum Auswirkungen, schwächt das Gedächtnis und kann Angst und Paranoia verursachen. Die Nebenwirkungen hängen dabei auch von der Dosierung ab. Wird THC in kleineren Mengen konsumiert, wirkt es meistens angstlösend. Bei hohen Dosierungen können sich Ängste auch enorm verstärken. Eine Überdosierung bei Cannabis ist dagegen nicht möglich. Das ist der Vorteil der Substanz gegenüber anderen Rauschmitteln.

THC Abbau und Nachwirkungen

Wird Cannabis konsumiert, entfaltet sich das THC und wird im Körper abgebaut. Dabei bilden sich verschiedene Stoffwechselprodukte des THCs, darunter die THC-Carbonsäure (THC-COOH). Diese bleibt im Körper länger bestehen als der Wirkstoff selbst und dient bei Drogentests als wichtiger Anhaltspunkt für die THC Nachweisbarkeit.

THC-Carbonsäure ist im Urin, im Schweiß und im Blut enthalten, wird aber meistens nur durch Urin- und Bluttests nachgewiesen. Der Schweißtest als Wischtest zeigt häufig nur die Abbauprodukte des Schweißes und ist daher weniger ergiebig bei Cannabis. Anders ist das bei der Einnahme von anderen Drogen, darunter MDMA, Amphetamin, Codein, Heroin, Methadon, Barbiturate, Benzodiazepine oder Kokain. Ein Nachweis kann erbracht werden, die Zeiträume schwanken jedoch, da jeder Körper die eingenommenen Substanzen anders verarbeitet. Während bei einigen Menschen der Abbau sehr schnell erfolgt, kann er bei anderen mehrere Tage dauern. Dazu ist nicht nur der Stoffwechselvorgang im Körper betroffen, sondern auch die allgemeine Bewusstseinsveränderung. Die eingenommenen Substanzen können auch emotional und psychisch länger nachwirken.

Der Abbau von THC dauert im Wesentlichen länger als die Rauschwirkung selbst. Das Stoffwechselprodukt THC-COOH wird im Blut noch langsamer als THC abgebaut, was allerdings auch mit dem Konsumverhalten des Nutzers zusammenhängt. Die gespeicherte Menge des THC bleibt im Blut in höherer Konzentration nachweisbar, wenn der Konsum regelmäßig erfolgt. Der Grenzwert im Straßenverkehr liegt bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Dafür muss ein Konsument etwa 10 Tage lang keinen Joint geraucht haben.

Übliche Tests können einen sehr geringeren Wert von nur 0,5 Nanogramm pro Milliliter THC und THC-COOH im Blutplasma ausmachen. Die Nachweisgrenze variiert nach dem Konsum, auch wenn Konsumenten die gleiche Menge an THC aufgenommen haben. Hier wird von der Eliminationshalbwertszeit gesprochen, die sowohl über den Anteil an THC als auch an THC-COOH Aufschluss gibt.

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Nachweisbarkeit von THC – verschiedene Testmethoden

Bei einer normalen Verkehrskontrolle und bei Verdacht auf Drogen- oder Alkoholkonsum wird der Nachweis meistens durch eine Analyse erbracht, die den Wirkstoff im Schweiß, im Haar, im Urin oder im Blut ausmachen kann. Bei der normalen Routineuntersuchung wird THC nicht automatisch durch einen Urin- oder Bluttest mitbestimmt. Stattdessen wird ein gesonderter Drogentest angeordnet, der den aktiven Wirkstoff der konsumierten Droge analysieren soll.

THC im Urin oder THC im Blut ist immer nachweisbar. Bei einem regelmäßigen Konsum erhöht sich die Dauer der Nachweisbarkeit enorm. Je nach Dosierung kann das THC etwa 7 bis 12 Stunden im Blut nachgewiesen werden, aber auch eine weitaus längere Spanne bis zu 27 Stunden erreichen. Das Abbauprodukt THC-COOH wiederum ist noch nach 3 bis 7 Tagen nachweisbar, gerade wenn der Konsum regelmäßig erfolgt. Im Urin wiederum hält das Abbauprodukt noch etwas länger. Bei einmaligem Konsum etwa 3 bis 5 Tage, bei regelmäßigem Rauchen oder Konsumieren von Cannabis etwa 4 bis 12 Wochen.

Die THC Nachweisbarkeit wird grundsätzlich durch verschiedene Faktoren bestimmt. Die Genauigkeit hängt von der Dosierung und Menge, von der Häufigkeit des Konsums, von der Art des Testverfahrens und der Nachweisgrenzen und dem zeitlichen Abstand ab, der zwischen dem Konsum und dem Drogentest liegt. Dazu ist der Abbau von THC von Mensch zu Mensch verschieden und steht gleichzeitig im Zusammenhang mit der allgemeinen gesundheitlichen Verfassung des Konsumenten. Es gibt zuverlässige und ungeeignete Tests, die den THC-Anteil im Körper aufzeigen. Bei einem Einspruch spielt die Art des Tests daher eine Rolle.

Test durch Haarprobe

Nicht nur im Urin oder Blut lagern sich Cannabinoide ab, sondern auch im Haar und in den Haarwurzeln. Während allerdings ein einziges Haar sehr viel über den Träger aussagt, kann eine Haarprobe für den THC-Nachweis nicht herhalten und gilt als ein sehr unsicheres Verfahren. Nachgewiesen werden kann der Wirkstoff THC lediglich dann, wenn er über den Blutkreislauf in das Haar gelangt und dort als Abbauprodukt enthalten ist. Das kann allerdings auch noch in Haarsegmenten sein, die bereits über Monate nach der Einnahme nachgewachsen sind.

Dazu können Spuren von THC auch auf das Haar von Menschen gelangen, die kein Cannabis konsumiert haben, z. B. bei einem engen Körperkontakt oder bei dem Aufenthalt im gleichen Raum. Genauso sorgt das reine Hantieren mit Cannabis dafür, dass Spuren von Cannabinoiden im Haar auftauchen können, selbst dann, wenn kein Joint geraucht wurde.
Während die positive Analyse auch ohne Konsum erfolgen kann, ist umgekehrt der Nachweis durch die Haarprobe schwierig, wenn ein Joint geraucht wurde. Das liegt daran, dass eindeutige Spuren des THC-Konsums als typischer Zeitschreibereffekt im wachsenden Haar nicht langfristig existieren.

Test durch Schweißprobe

Der Schweißtest gehört zu den Drogenschnelltests und wird durch einen Teststreifen vorgenommen. Daher wird er auch häufig als Wischtest bezeichnet und dient besonders als Verdachtsbestätigung und Vortest bei Fahrzeugkontrollen. Dabei wird der Teststreifen aus einer verschlossenen Packung genommen und über die jeweilige Körperoberfläche geführt, z. B. über die Handflächen oder über die Stirn.

Da der Substanznachweis nicht nur auf den Schweiß begrenzt ist, können auch andere Oberflächen für die Anwendung des Teststreifens dienen. Dabei zeigt der Streifen dann eine Farbveränderung und bestätigt die Einnahme oder den Kontakt mit Drogen. Allerdings kann auch eine unwirksame Dosis durch den Teststreifen nachgewiesen werden, was das Ergebnis verfälscht. Der Schweißtest ist die chemische Reaktion auf Antikörper und sagt nichts über die Menge der eingenommenen Substanz aus.

Da es sich beim Schweißtest um einen Vortest handelt, kann dieser auch abgelehnt werden. Er soll für den Polizeibeamten lediglich den Anfangsverdacht erhärten. Die Folge der Ablehnung ist dann allerdings die Überführung auf das naheliegende Revier, wo dann eine durch einen Arzt angeordnete fachliche Blutentnahme erfolgt. Das ist darum erlaubt, weil die Weigerung für den Beamten zur der Annahme führt, dass so Beweise verloren gehen können. Hat sich der Wischtest als positiv gezeigt, ist ein Widerspruch schwierig, da Schweißtests als zuverlässig gelten.

Test durch Urinprobe

Zu den sicheren Tests gehören der Blut- und Urintest. Diese erlauben eine genaue Analyse des THC-Gehalts, dienen auch bei Alkoholkontrollen und zum Nachweis anderer Drogen und Substanzen. Der Urintest ist unkompliziert und weniger aufwendig als ein Blutest im Labor. Zudem darf er durch den Beamten durchgeführt werden, während der Bluttest als invasiver Eingriff nur durch einen Arzt vorgenommen werden kann.

THC im Urin wird durch einen Urintest nicht mehr direkt nachgewiesen, sondern nur noch das Abbauprodukt THC-COOH. Der THC Abbau erfolgt etwa in 8 Stunden und wird dann über die Nieren, den Darm und die Lungen ausgeschieden. Der Urintest kann jedoch den Abbaustoff auch Stunden später aufzeigen, da THC eine hervorragende Fettlöslichkeit besitzt und sich leicht im Körpergewebe ablagert, darunter auch im Gehirn, wo es sehr langsam abgebaut wird. Das bedingt auch ein schneller verflogenes Rauschgefühl, während THC und THC-COOH weiterhin im Körper vorhanden sind.

Bei einem einmaligen Konsum ist der Nachweis zwischen 2 bis 3 Tage später möglich. Bei gelegentlichem Konsum erhöht sich der Zeitraum auf 5 bis 20 Tage und bei einer regelmäßigen Cannabiseinnahme oder bei einer Inhalation auf 8 bis 12 Wochen.
Im Vergleich dazu ist die Wirkungsdauer von Cannabis wesentlich geringer. Ein Joint, der inhaliert wird, hält etwa 1 bis 4 Stunden in der Wirkung an. Die orale Einnahme kann zwischen 2 bis 10 Stunden andauern.

Der Urintest ist auch bei anderen Drogen oder bei Verdacht auf Alkohol am Steuer sehr zuverlässig. Es gibt ihn als Schnelltest und bei häufigerem Drogenmissbrauch auch als Abstinenznachweis in einem wiederholten Verfahren. Die Testergebnisse sind verschieden und hängen von der konsumierten Menge und der körperlichen Verfassung ab. Die Grenzwerte für die jeweiligen Substanzen sind als individuelle Abstufungen festgelegt und werden als Cut-Off-Werte bezeichnet.

Test durch Blutprobe

Der Bluttest ist das zuverlässigste Prüfverfahren, ob Alkohol oder Rauschmittel im Körper vorhanden sind. Besteht der Verdacht einer Einnahme von Betäubungsmitteln, wird der Konsument mit auf das Polizeirevier genommen und muss sich einem gesonderten Drogentest und der Blutabnahme durch einen Arzt unterziehen. Die Auswertung erfolgt dann in einem Labor.

THC kann aktiv noch bis zu 72 Stunden im Blut nachgewiesen werden. Auch hier spielen Faktoren wie die Dosierung, die Menge, der Zeitraum zwischen Einnahme und Test, die Körperverfassung, die Körper- und Abbaueigenschaften des Konsumenten eine Rolle. Als Faustregel gilt eine Nachweiszeit bei einem einmaligen Konsum zwischen 2 bis 3 Tagen, bei gelegentlichem Konsum zwischen 3 bis 7 Tagen und bei regelmäßigem Konsum bis zu 4 Wochen.

Vergleich mit anderen Drogen, z. B. Amphetamine, Kokain, Speed oder Barbiturate

Alle genannten Testverfahren können auch auf andere Substanzen angewendet werden. Gerade im Straßenverkehr hat sich die Unfallgefahr durch Drogen am Steuer stark erhöht. Das betrifft neben Cannabis auch bekannte Partydrogen wie Amphetamin, Ecstasy, LSD, Kokain, Barbiturate, Metamphetamine oder Heroin. Die Substanzen können durch Wischtests, Blut- und Urintests nachgewiesen werden:

  • Bei Amphetaminen wie Speed ist die Nachweiszeit pH-Wert-abhängig. Die akute Wirkungsdauer beträgt 2 bis 4 Stunden, die Nachweisbarkeit im Blut 6 Stunden, im Urin 1 bis 4 Tage.
  • Ecstasy und der Wirkstoff MDMA haben eine Wirkungsdauer zwischen 3 bis 5 Stunden, können im Blut noch nach 24 Stunden nachgewiesen werden, im Urin etwa 1 bis 4 Tage, abhängig vom pH-Wert.
  • LSD wirkt länger, je nach Dosierung zwischen 6 bis 12 Stunden. Im Blut ist ein Nachweis noch nach 12 Stunden möglich. Als RIA-Test liegt die Nachweiszeit bei 3 Tagen.
  • Kokain wirkt etwa 1 bis 2 Stunden, kann im direkten Nachweis nur einige Stunden im Blut analysiert werden, wohingegen jedoch das Stoffwechselprodukt Benzoylekgonin einige Tage nachgewiesen werden kann. Häufiger Kokainkonsum kann sowohl als Urin- als auch als Blutprobe zwischen 15 und 22 Tage nachgewiesen werden.
  • Barbiturate wirken zwischen 3 bis 24 Stunden, können im Urin bei lang wirksamen Substanzen bis zu 3 Wochen später nachgewiesen werden. Ein Bluttest wird meistens innerhalb weniger Stunden angeordnet.
  • Ähnlich sieht das bei Metamphetaminen wie der neumodischen Droge „Crystal“ aus. Die Wirkung hält bis zu 12 Stunden an. Der Blutnachweis muss innerhalb weniger Stunden erbracht werden. Ein Urintest ist nur bei einem Dauerkonsum für etwa 1 bis 2 Tage sinnvoll.

Bußgelder und Strafbarkeit im Verkehrsrecht bei einem THC-Nachweis

Alleine der Nachweis von THC im Blut oder im Urin genügt noch nicht, um den Konsumenten wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zur Rechenschaft zu ziehen. Nachgewiesen werden muss entsprechend, ob der Konsument fahrlässig gehandelt hat und unter einer berauschten Wirkung der eingenommenen Substanz steht. Diese Festlegung hat Einfluss auf die Art der Bestrafung. Eine Rolle spielen der spürbare und der messbare Wirkstoffeffekt und die Art der eingenommenen Substanz.

Wird durch einen Test nachgewiesen, dass Cannabis konsumiert wurde und im Blut und Urin THC oder die entsprechenden Abbauprodukte vorhanden sind, wird das als Strafdelikt angesehen und zieht hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg oder sogar ein zeitweise begrenztes Fahrverbot nach sich. In manchen Fällen wird auch eine Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) gefordert. Diese soll die Fahreignung des Konsumenten beurteilen und auswerten.

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Während Alkohol am Steuer eine bestimmte Sanktionierungsgrenze von 0,5 Promille aufweist, gibt es diese im Bereich der Drogen nicht. Ein gewisser Wirkstoffnachweis muss zwar vorhanden sein, dennoch ist schon ein positiver Test ausreichend, um ein Bußgeld und den Entzug der Fahrerlaubnis anzuordnen. Das liegt auch daran, dass Drogen illegal sind und Betäubungsmittel dieser Art zunächst immer eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen, die dann beurteilt werden muss. Liegt ein erster und einmaliger Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr vor, gibt es 2 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einem wiederholten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. Ab dem vierten Mal wird die Fahrerlaubnis ganz entzogen. Dazu drohen eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Der Nachweis muss schnell erfolgen und wird von der Polizei als Beweislast aufgeführt. Meistens geht mit der Verkehrskontrolle ein Urin- oder Bluttest einher, über den dann ein sicherer Nachweis erbracht werden kann. Der Grenzwert für THC liegt bei 1 Nanogramm pro Millimeter im Blut. Ein so geringer Anteil benötigt bereits zwischen 2 bis 10 Tage, um vom Körper verarbeitet und ausgeschieden zu werden.

Auch bei einem Drogenschnelltest, der von Polizeibeamten bei einem Verdacht auf Betäubungsmittel durchgeführt wird, kann der letzte Konsum noch nach 12 Stunden positiv ausfallen und damit eindeutig nachgewiesen werden. Während der Wischtest verweigert werden kann, ist es nicht möglich, die Blutentnahme zu umgehen.

Wurde der Verkehrsteilnehmern bereits häufiger unter Drogeneinfluss vorgefunden, wird in den meisten Fällen eine Überprüfung der Fahreignung angeordnet, die auf einer Führerscheinstelle stattfindet, mehrere Monate dauert und für den Konsumenten kostenpflichtig ist. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich, das Fahrzeug stehenzulassen, wenn Cannabis oder andere Drogen konsumiert wurden. Ein Negativgutachten führt zum Verlust des Führerscheins.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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