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Wie funktioniert das Punktesystem? Alles zum Flensburger Punktesystem

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Punktesystem – Alle Infos vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Wie funktioniert das Punktesystem? Alles zum Flensburger Punktesystem

Bei dem Flensburger Punktesystem handelt es sich um ein Fahreignungsregister, in das Verkehrsverstöße je nach Schwere anhand von Punkten eingetragen werden. Jeder Autofahrer mit einem Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland ist registriert. Im Mai 2014 kam es zu einer Punktereform, bei der das ganze System der Punkteverteilung verändert wurde.

Nach diesem neuen System der Punktevergabe wird der Führerschein bereits bei 8 Punkten entzogen. Nach dem alten System konnten bis zu 18 Punkte angesammelt werden, bevor der Führerschein in Gefahr war. Hier erfahren Sie, welche Neuerungen mit der Reformierung des Punktesystems eingetreten sind und bei welchen Verkehrsverstößen welche Punkte drohen.

Das neue Punktesystem in Flensburg

Hinweis: Führerscheinentzug ab 8 Punkten in Flensburg
Bei 8 Punkten in Flensburg wird der Führerschein entzogen

Nach Reformierung des Punktesystems 2014 werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße im Straßenverkehr mit Punkten geahndet. Pro Verstoß können 1 bis 3 Punkte verhängt werden. Angesammelt werden können bis zu 7 Punkten. Zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommt es dann, wenn  mindestens ein weiterer Punkt auf dem Punktekonto landet und 8 Punkte erreicht sind.

Welche Verkehrsverstöße werden unterschieden?

Die Punkteverteilung richtet sich grundsätzlich nach der Schwere des Verstoßes. Unterschieden werden dabei schwere Verkehrsordnungswidrigkeiten, grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten ohne bzw. mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Schwere Ordnungswidrigkeiten sind Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die mit mindestens 60 Euro geahndet werden. Hierfür wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Eine Ausnahme dieser Regel ist das Fahren ohne Umweltplakette in einer Umweltzone. Hierfür wird ein Bußgeld von 80 Euro fällig, jedoch kein Punkt in Flensburg angeordnet.

Mit zwei Punkten ist zu rechnen, wenn es sich um eine grobe Ordnungswidrigkeit handelte. Darunter zu verstehen sind Ordnungswidrigkeiten, bei den eine Fahrverbot oder Straftaten ohne Führerscheinentzug. Drei Punkte werden in Flensburg eingetragen, wenn eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt.

Welche Folgen haben eingetragene Punkte?

Zu viele Punkte sollten auf dem Punktekonto nicht angesammelt werden.
Bevor der Führerschein entzogen wird erhält der Betroffene eine Verwarnung.

Die Anzahl der angesammelten Punkte kann unterschiedliche Konsequenzen bedeuten. Bei einer Anhäufung von 1 bis 3 Punkten ist zunächst nichts zu befürchten. Haben sich bereits 4 bis 5 Punkte auf dem Punktekonto angesammelt kommt es zu einer kostenpflichtigen schriftlichen Ermahnung. Bei einer Anzahl von 5 Punkten kann der Betroffene noch an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen. Dadurch kann ein Punkt noch abgebaut werden.

Bei 6 bis 7 Punkten kommt es zu einer Verwarnung. Die Teilnahme an einem freiwilligen Seminar ist zwar noch möglich, führt jedoch nicht zum Abbau der Punkte. Bei finalen 8 Punkten kommt es dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Für die Wiedererlangung des Führerscheins besteht zunächst eine Sperrfrist von 6 Monaten. Auch ist die Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wann angehäufte Punkte in Flensburg wieder aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden hängt davon ab, wegen welchem Verstoß sie angeordnet worden sind. Grundsätzlich verfallen eingetragene Punkte für sich, auch wenn es zwischenzeitlich zu einem neuen Eintrag gekommen ist. Die Löschung von verjährten Punkten bleibt jedoch noch ein weiteres Jahr gespeichert.

Wurde wegen eines Verkehrsverstoßes ein Punkt eingetragen verjährt dieser nach 2,5 Jahren. Die Verjährungsfrist für Verstöße mit zwei Punkten beträgt 5 Jahre. Die Eintragung von drei Punkten wegen eines Verstoßes wird erst nach 10 Jahren aus dem Register gelöscht.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
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Was bedeutet Überliegefrist?

Die im Flensburger Register eingetragenen Punkte verfallen stets nach den genannten Fristen. Auch wenn bereits Punkte nach dem alten Punktesystem eingetragen waren hat dies keinen Einfluss auf den Verfall der Punkte und wirkt sich nicht fristverlängernd aus. Doch auch bereits gelöschte Punkte bleiben noch ein weiteres Jahr als Löschvorgang gespeichert. Der Grund dafür ist, dass auch bereits schon gelöschte Punkte relevant sein können, falls der Fahrer einen weiteren Verkehrsverstoß begeht.

Wurde die Verkehrsordnungswidrigkeit zu einem Zeitpunkt begangen, als der Punkt noch nicht gelöscht war hat dies Auswirkungen auf den Gesamtpunktestand. Oftmals kann es vorkommen, dass ein Verstoß aufgrund der langen Bearbeitungszeit erst nach der Tilgung des Punktes in das Fahreignungsregister eingetragen wird. Durch die sog. Überliegefrist wird sichergestellt, dass diese Tat dennoch Auswirkungen auf den Gesamtpunktestand hat, auch wenn der Punkt an sich schon verfallen ist. Andernfalls würde eine längere Bearbeitungszeit Verkehrssünder begünstigen.

Was passiert mit den Punkten, die nach dem alten Punktesystem angesammelt worden?

Mir der Reform des Punktesystem 2014 wurde das vormals angewandte System aus 18 Punkten abgelöst. Nach dem alten System wurden auch bereits für kleinere Verstöße Punkte verhängt, da grundsätzlich auch mehr Punkte angesammelt werden konnten bevor es zum Entzug der Fahrerlaubnis kam.

Die Umstellung von maximal 18 Punkten auf 8 Punkte machte es erforderlich, dass bereits vorhandene eingetragene Punkte in das neue System umgewandelt wurden. Es wurden auch nicht alle Punkte in das neue Punktesystem übertragen, sondern alle Punkte ohne verkehrsgefährdende  Verstöße gelöscht. Das hat mitunter dazu geführt, dass Autofahrer mit Punkten aufgrund kleinerer Verkehrsverstöße nun ein fast leeres Punktekonto vorweisen konnten. Die verbleibenden Punkte wurden wie folgt übernommen:

Punkte nach dem alten Punktesystem Neues Punktesystem seit 2014
1 – 3 Punkte 1 Punkt
4 – 5 Punkte 2 Punkte
6 – 7 Punkte 3 Punkte
8 – 10 Punkte 4 Punkte
11 – 13 Punkte 5 Punkte
14 – 15 Punkte 6 Punkte
16 – 17 Punkte 7 Punkte
18 Punkte 8 Punkte

Punktekonto Online-Abfrage

Wer sich nicht sicher ist, wie viele Punkte er bereits in Flensburg angesammelt hat oder wie seine alten Punkte in das neue Punktsystem übernommen wurden kann beim Kraftfahrt-Bundesamt seinen Punktestand abfragen. Für die Abfrage ist es möglich sich direkt persönlich an das KBA vor Ort  wenden. Andernfalls ist eine Abfrage über den Postweg oder Online über einen gesonderten Antrag auf der Website des KBA möglich.  Für eine Abfrage über das Onlineformular wird jedoch ein Personalausweis mit elektronischer Ausweisfunktion benötigt.

Welche Änderungen sind mit der Punktereform noch eingetreten?

Neben der hauptsächlichen Neuerung des Flensburger Punktesystems traten 2014 noch weitere Änderungen ein. Beispielsweise gilt seit Juli 2014 eine Warnwestenpflicht in Deutschland. In jedem Fahrzeug muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Kann die Warnweste nicht vorgezeigt werden, kann ein Bußgeld fällig werden.

Darüber hinaus wurden die Bußgelder im Bußgeldkatalog teilweise erhöht. Mit einem höheren Bußgeld muss in etwa rechnen, wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird oder wer ohne Umweltplakette eine Umweltzone befährt. Im Verhältnis zum alten Punktesystem haben sich mitunter die Bußgelder erhöht, dafür sind bei einigen Ordnungswidrigkeiten die Punkte entfallen.

Um der Neuregelung des Punktesystems mit maximal 8 Punkten gerecht zu werden mussten die Sanktionen einiger Ordnungswidrigkeiten entsprechend angepasst werden. Beispielsweise werden nun bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h keine 3 Punkte mehr, sondern nur noch ein Punkt in das Punkteregister eingetragen.

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Welche Folgen haben Punkte in Flensburg für den Führerschein?

Zu schnell unterwegs: wer geblitzt wird muss mitunter mit Punkten rechnen.

Die schwerwiegendste Folge von Flensburger Punkten ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Doch damit es soweit kommt müssen zunächst 8 Punkte durch Verkehrsverstöße angesammelt werden. Auch vorher können Punkte Auswirkungen zeigen.

Wer als Beifahrer für das begleitete Fahren mit 17 Jahren (z.B. für seinen Sohn/ seine Tochter) in die vorläufige Fahrerlaubnis eingetragen werden möchte, darf nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben. Wurden 4 oder 5 Punkte in Flensburg angehäuft erhält derjenige eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung von der Fahrerlaubnisbehörde. Bei sechs bis sieben Punkten folgt die ebenfalls kostenpflichtige Verwarnung.

Wird der Führerschein aufgrund zu vieler Punkte eingezogen bedeutet das für den Fahrer ein sechs-monatiges Fahrverbot, sowie die Absolvierung einer kostenpflichtigen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Diese besteht auch aus der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für die verschiedenen Teile der MPU. Die Kosten der gesamten MPU belaufen sich in der Regel auf 380,- bis 750,- Euro.

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Freiwillige Seminare zum Punkteabbau

Wer seinen Führerschein noch rechtzeitig schützen möchte und seine Fahreignung unter Beweis stellen möchte, kann an freiwilligen Seminaren zum Punkteabbau teilnehmen. Durch den besuch eines solchen Fahreignungsseminars ist es möglich Punkte aus dem Fahreignungsregister zu tilgen. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass ein Seminar nur bis zur Anhäufung von 5 Punkten mit dem Abbau von jeweils einem Punkt möglich ist. Wurden bereits mehr Punkte in Flensburg eingetragen können Punkte nur durch den üblichen Zeitablauf aus dem Register getilgt werden.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen!     

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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