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Klage gegen die NASPA auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung

Ärgernis Vorfälligkeitsentschädigung: Auftragsgemäß haben wir gegen die NASPA – Nassauische Sparkasse Klage auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Das Verfahren ist zwischenzeitlich vor dem zuständigen Landgericht anhängig. Termin zur mündlichen Verhandlung ist anberaumt.

Immobiliendarlehen und Vorfälligkeitsentschädigung

Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobilienkrediten verärgern mitunter auch Kunden der NASPA. Wegen der vorzeitigen Kreditablösung verlangte diese von unserem Mandanten eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von vielen Tausend Euro. Wie unserem Mandanten geht es vielen Kreditnehmern. Wer zum Beispiel in einen Immobiliendarlehensvertrag mit günstigeren Konditionen wechseln möchte, wird durch hohe Vorfälligkeitsentschädigungen daran gehindert. Diese Strafzahlungen für entgangene Zinsgewinne sind in Deutschland im europaweiten Vergleich mit Abstand am höchsten – mehrere Zehntausend Euro sind mitunter fällig.

Widerruf des Darlehensvertrages zur Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung

Doch vielen Bankkunden kann durch den Widerruf des Darlehensvertrages geholfen werden. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.

Die Verbraucherzentrale Hamburg meint hierzu: „Neun von zehn Immobilienkreditverträgen enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zumeist zur Folge, dass die Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Diese Möglichkeit eröffnet dem Verbraucher eine gute Verhandlungsposition für eine Senkung der Vorfälligkeitsentschädigung oder gar Rückabwicklung des Vertrages. Der Zinsvorteil beläuft sich dann für den Verbraucher auf mehrere Prozentpunkte pro Jahr, was mehrere Zigtausend Euro ausmachen kann.

Durch den Widerruf wird der Darlehensvertrag aufgehoben und verwandelt sich in ein Rückabwicklungsverhältnis. Die Folge: Beide Seiten geben die erhaltenen Leistungen (Kredit bzw. Ratenzahlungen) nebst gezogener Nutzungen (Zinsen bzw. Rendite) zurück.

Klage gegen die NASPA auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung erhoben

Für unseren Mandanten haben wir die NASPA zunächst außergerichtlich und dann vor dem zuständigen Landgericht in Anspruch genommen und Klage erhoben. Gefordert werden die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung sowie die von der NASPA erwirtschaftete Nutzung aus den Darlehensraten. Die Forderung macht einen fünfstelligen Betrag aus. Die Rechtsschutzversicherung des Mandanten hat für das Klageverfahren die Kostenübernahme bestätigt.

Wir werden in unserem Blog fortlaufend über den Fortgang des Verfahrens berichten.

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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