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Gefahr der Verlängerung der Probezeit nach Verkehrsverstößen – Rechtsrat und Tipps eines Fachanwalts für Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit über 30 Jahren Berufserfahrung habe ich unzählige Fälle von Fahranfängern begleitet, deren Probezeit durch Verkehrsverstöße verlängert wurde. In diesem Beitrag erläutere ich praxisnah, wann eine Probezeitverlängerung droht, welche rechtlichen Fallstricke existieren und wie Sie Ihre Rechte als Fahranfänger effektiv wahren können.

Inhaltsverzeichnis

1. Die Probezeit für Fahranfänger: Grundlagen

In Deutschland gilt für alle Fahranfänger nach Erteilung der Fahrerlaubnis eine Probezeit von zwei Jahren (§ 2a StVG). Diese Probezeit dient der Sensibilisierung für sicheres Fahrverhalten und der frühzeitigen Intervention bei Verkehrsverstößen.

Start der Probezeit:
Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Erteilung der Fahrerlaubnis. Beispiel: Erhält ein Fahranfänger seine Fahrerlaubnis am 11.08.2023, läuft die Probezeit bis zum 10.08.2025.

Ziel der Probezeit:

  • Fahranfänger sollen sich an die Verantwortung im Straßenverkehr gewöhnen.
  • Schwerwiegende Verstöße werden frühzeitig erkannt und sanktioniert.
  • Durch Maßnahmen wie Aufbauseminare und ggf. verlängerte Probezeit sollen Wiederholungsverstöße verhindert werden.

Mehr Informationen zur Probezeit für Fahranfänger finden Sie auf unserer Seite.

2. A- und B-Verstöße: Definition und Bedeutung:

Die Probezeit unterteilt Verkehrsverstöße in zwei Kategorien: A-Verstöße (schwerwiegende Verstöße) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Verstöße).

2.1 A-Verstöße – die “kritischen” Verstöße

Typische A-Verstöße sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts oder ab 26 km/h außerorts
  • Alkohol- oder Drogenfahrten
  • Unfallflucht
  • Überfahren einer roten Ampel

Rechtsfolgen eines A-Verstoßes:

  1. Probezeitverlängerung um 2 Jahre
  2. Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
  3. Punkte im Fahreignungsregister, je nach Schwere des Verstoßes

2.2 B-Verstöße – weniger schwerwiegende Verstöße

B-Verstöße sind beispielsweise:

  • Nicht angelegte Sicherheitsgurte
  • Handy am Steuer
  • Kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen unterhalb der A-Verstoß-Grenze

Rechtsfolgen bei B-Verstößen:

  • In der Regel erfolgt keine direkte Probezeitverlängerung.
  • Wiederholte B-Verstöße können jedoch in Kombination zu Aufbauseminaren oder Probezeitmaßnahmen führen.

Detaillierte Informationen zu A- und B-Verstößen in der Probezeit finden Sie auf unserer Seite.

3. Ablauf einer Probezeitverlängerung

Die Probezeitverlängerung tritt in Kraft, wenn ein A-Verstoß während der regulären Probezeit begangen wird. Entscheidend ist hierbei der Tatzeitpunkt, nicht das Datum des Bußgeldbescheids.

Beispiel aus der Praxis:

  • Fahrerlaubnis erteilt: 11.08.2023
  • Geschwindigkeitsverstoß begangen: 09.05.2025
  • Reguläres Probezeitende: 10.08.2025

In diesem Fall wird die Probezeit um 2 Jahre ab dem ursprünglichen Ende verlängert – also bis 10.08.2027.

3.1 Einfluss des Bußgeldbescheids

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verzögert zwar die Rechtskraft, verhindert die Probezeitverlängerung jedoch nicht, wenn der A-Verstoß letztlich bestätigt wird.

Praxisbeispiel:

  • Einspruch eingereicht: 20.05.2025
  • Bußgeldverfahren dauert mehrere Monate
  • Probezeitverlängerung wird rückwirkend festgelegt, sobald der Verstoß bestätigt ist

Weitere Informationen zum Einspruch gegen Bußgeldbescheide sind auf unserer Seite abrufbar.

4. Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Nach einem A-Verstoß wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. Ziel des Seminars ist:

  • Reflexion des eigenen Fahrverhaltens
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Vermeidung von Wiederholungsverstößen

Ablauf und Inhalte:

  • Mehrere Sitzungen à 90 Minuten
  • Theoretische und praktische Übungen
  • Individuelle Beratungsgespräche

Kosten: variieren je nach Anbieter und Region.
Dauer: in der Regel 2–4 Sitzungen innerhalb von 4–6 Wochen

Weitere Infos zum Aufbauseminar für Fahranfänger und Fahrerflucht in der Probezeit finden Sie auf unserer Homepage.

5. Rechtsfolgen im Detail

5.1 Probezeitverlängerung

  • Ursprüngliche Probezeit: 2 Jahre
  • Verlängerung: 2 Jahre bei A-Verstoß
  • Enddatum berechnet ab ursprünglichem Probezeitende

5.2 Punkte im Fahreignungsregister

  • Punkte können je nach Verstoß zwischen 1–3 Punkten liegen
  • Punkte bleiben 2–5 Jahre im Register, abhängig vom Schweregrad

5.3 Aufbauseminar

  • Verpflichtend bei A-Verstoß
  • Nichtbesuch kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen

Weitere Informationen zu Punkten in Flensburg finden Sie auf unserer Website.

6. Strategien und Handlungsempfehlungen

6.1 Frühzeitige rechtliche Beratung

Als erfahrener Fachanwalt rate ich:

  • Sofort nach Erhalt des Bußgeldbescheids Kontakt zur Kanzlei aufnehmen
  • Akteneinsicht beantragen, um Fehler oder Unstimmigkeiten zu erkennen

6.2 Prüfung von Einspruchsmöglichkeiten

  • Formfehler im Bußgeldbescheid
  • Zweifel an der Geschwindigkeitsmessung
  • Nachweis fehlerhafter Messgeräte oder Verfahrensmängel
  • Entgegenkommen des Jugendrichters bei Opportunität

6.3 Teilnahme am Aufbauseminar

  • Auch wenn der A-Verstoß umstritten ist, kann freiwillige Teilnahme positiv bewertet werden

Weitere Handlungsempfehlungen finden Sie auf unserer Seite unter Rechtsberatung bei Probezeitverstößen.

7. Häufige Fragen (FAQ)

  1. Kann ein Einspruch die Probezeitverlängerung verhindern?
    → Nein, nur verzögern. Entscheidend ist der Tatzeitpunkt.
  2. Wie lange dauert die Verlängerung?
    → 2 Jahre ab ursprünglichem Probezeitende.
  3. Was passiert, wenn man das Aufbauseminar nicht besucht?
    → Fahrerlaubnisentzug droht.

Weitere FAQs finden Sie unter Probezeit FAQs.

8. Zusammenfassung

  • Die Probezeit dient der Verkehrssicherheit und der Kontrolle von Fahranfängern.
  • Ein A-Verstoß führt unweigerlich zu Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.
  • Rechtsanwaltliche Unterstützung kann Fehler im Bußgeldbescheid erkennen und Einspruchsmöglichkeiten prüfen.
  • Frühzeitige Reaktion schützt die Rechte des Fahranfängers.

Für weiterführende Beratung besuchen Sie unsere Kontaktformular.

9. Grafik zur Probezeitverlängerung

Timeline:

11.08.2023 09.05.2025 10.08.2025 10.08.2027
|------------|---------------|------------------|
Fahrerlaubnis A-Verstoß Ende reguläre Ende verlängerter
erteilt begangen Probezeit Probezeit

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen!     

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie mich! Ich helfen Ihnen gerne weiter!

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Autor/in des Artikels: Rechtsanwalt Gregor Samimi, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin.

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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