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Fahrerflucht in der Probezeit – „Womit ist bei § 142 StGB zu rechnen?“

Fahrerflucht in der Probezeit – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Fahrerflucht in der Probezeit – „Womit ist zu rechnen?“

Während der Probezeit stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und dürfen sich nichts zu Schulden kommen lassen. Zu den besonderen Vorschriften in dieser Zeit gehört in etwa die 0,0-Promillegrenze für Alkohol. Wer erwischt wird muss mit einigen Konsequenzen, wie der Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Doch was für Folgen hat der Vorwurf der Fahrerflucht während der Probezeit? Gelten strengere Regeln für Fahranfänger? Wie wirkt sich eine Fahrerflucht auf den Fortgang der Probezeit aus und ist der Führerschein in Gefahr?

Fahrerflucht: 10 Tipps vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Wann liegt Fahrerflucht vor?

Fahrerflucht führt zu weitreichenden Konsequenzen
Fahrerflucht in der Probezeit: Was haben Fahranfänger zu befürchten?

Eine Fahrerflucht während der Probezeit erfordert alle Voraussetzungen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB: danach macht sich strafbar, wer sich als Unfallbeteiligter „nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen“.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, wie es genauer heißt, ist ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird gem. § 142 Strafgesetzbuch. Hinzukommen kann ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Liegt der Schaden unter 600 Euro, wird das eingeleitete Strafverfahren häufig wegen geringer Schuld eingestellt, gegebenenfalls gegen Erteilung einer Geldauflage.

Werden Sie verurteilt oder wird ein Strafbefehl erlassen, so müssen Sie bei einem unbedeutenden Schaden (bis zu 1.200 Euro) mit einer Geldstrafe, zwei Punkten und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen. Ist der Schaden höher, sollten Sie sich neben einer Geldstrafe darauf einstellen, mindestens sechs Monate ohne Führerschein zu sein. Ein Freiheitsentzug kann drohen, wenn bei dem Unfall Menschen zu Schaden gekommen oder sogar getötet worden sind.

Welche Konsequenzen drohen, wenn sich der Verursacher noch in der Probezeit befindet?

Befindet sich der Fahrer noch in der Probezeit können zusätzliche Konsequenzen auf ihn zukommen, wenn er sich einer Fahrerflucht strafbar gemacht hat. Der Fahrer erhält zunächst die gleichen Konsequenzen, wie jeder andere Fahrer der sich der Fahrerflucht strafbar gemacht hat. Zu der Verhängung von Punkten, Geldstrafen oder einem Fahrverbot ist außerdem die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre die Folge.

Auch muss der Fahrer an einem Aufbauseminar teilnehmen, dessen Kosten er selbst tragen muss. Für den Verlust des Führerscheins ist entscheidend, wie schwerwiegend der Unfall tatsächlich war. Stark ins Gewicht fällt jedoch, wenn es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelte. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt insbesondere nur in Betracht, wenn die Fahrerlaubnis wegen der Schwere des Schadens nicht eingezogen wurde.

Fahrerflucht als A-Verstoß – Was bedeutet das?

Fahranfänger sollten vorsichtig sein. Fahrerflucht ist ein A-Verstoß
Durch Fahrerflucht riskieren Fahranfänger die Verlängerung ihrer Probezeit.

Fahrerflucht gilt als sog. A-Verstoß, welcher bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt. Neben den für alle Fahrer geltenden Sanktionen führt ein A-Verstoß zu weiteren Sanktionen für den Fahranfänger, wie die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Lässt sich ein Fahranfänger dann erneut einen A-Verstoß zu Schulden kommen folgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung einer jedoch freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung.

Einen dritten Verstoß sollten Fahranfänger dann dringend vermeiden, denn andernfalls wird der Führerschein mit einer sechsmonatigen Sperrfrist entzogen.

Riskiere ich auch bei einem Kratzer den Vorwurf der Fahrerflucht?

Als Fahranfänger ist man noch wenig geübt beim Ein-und Ausparken. Daher können Kratzer und Schrammen leicht verursacht werden. Dennoch kann der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum stehen, wenn sich der Betroffene dann von der Unfallstelle entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien ermöglich zu können.

Auch bei einem kleinen Kratzer kann die Bagatellgrenze von 50 EUR schnell überschritten sein, sodass ein Unfall vorliegt. Erst bei der Reparatur in der Werkstatt zeigt sich meist, wie hoch der Schaden tatsächlich ausfällt. Um den Vorwurf der Fahrerflucht zu vermeiden sollten Fahranfänger auch bei kleinen Parkschäden auf den Geschädigten warten, um Kontaktdaten auszutauschen oder den Schaden der Polizei melden. Auf den Führerschein und die Probezeit wird der Schaden in diesem Fall keinen Einfluss nehmen.

Welche weiteren Folgen können bei Fahrerflucht in der Probezeit auf mich zukommen?

Fahranfänger sollten nach einem Unfall Ruhe bewahren.
Fahranfänger sind nach einem Unfall meist niedergeschlagen. Manche fürchten um ihren Führerschein und flüchten in Panik.

Das Strafmaß einer Fahrerflucht ist von einigen Faktoren abhängig. Zunächst kann die zu erwartende Strafe erheblich davon abhängen, ob neben einem Sachschaden zudem ein Personenschaden verursacht wurde. Neben dem Vorwurf der Fahrerflucht sieht sich der Fahranfänger ebenfalls dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und der unterlassenen Hilfeleistung nach einem Unglückfall gem. 323c StGB konfrontiert.

Wer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht und den verletzten Unfallgegner zurücklässt, anstatt erste Hilfe zu leisten oder die Polizei nicht verständigt, setzt sich dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung aus. Das gilt für den Fall, dass es dem Betroffenen zumutbar war, Hilfe zu leisten. Dafür droht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Zudem wird eine fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.

Wie lange muss ich an der Unfallstelle warten, um mich nicht dem Verdacht der Fahrerflucht auszusetzen?

Grundsätzlich sind Sie, auch bei einem augenscheinlich kleinen Schaden verpflichtet auf den Geschädigten zu warten oder die Polizei zur verständigen. Diese kann alternativ den Unfall aufnehmen. Die Länge der Wartezeit auf den Inhaber des beschädigten Fahrzeugs hängt von einigen Faktoren ab, wie etwa die Höhe des Schadens, der Tag-und Nachtzeit, der Witterung und der Verkehrsdichte. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Geschädigte in nächster Zeit auftaucht kann eine Rolle spielen.

Sofern durch den Unfall kein Personenschaden verursacht wurde sind Sie mit einer Wartezeit von 30 Minuten auf der sicheren Seite. Haben Sie eine angemessene Zeit erfolglos auf den Besitzer des anderen Fahrzeuges gewartet dürfen Sie den Unfallort verlassen. Nach dem Sie den Unfallort verlassen haben sind Sie jedoch verpflichtet, die Feststellung Ihrer Personalien nachträglich zu ermöglichen, indem Sie sich bei der Polizei melden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, sich so schnell wie möglich bei der Polizei zu melden machen Sie sich trotz angemessener Wartezeit der Fahrerflucht strafbar.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

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Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig?

  • Sichern Sie zunächst die Unfallstelle!
  • Wählen Sie den polizeilichen Notruf 110 und melden Sie den Unfall! Wichtig: Zwar sind Sie dazu verpflichtet, die Feststellung zu Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug sowie zur Angabe, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind, zu ermöglichen – jedoch müssen Sie keine Angaben zum Unfallhergang machen! Lassen Sie sich nicht zu einem Schuldgeständnis bewegen, sondern machen Sie stattdessen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
  • Warten Sie auf die Polizei! Auch wenn § 142 I Nr. 2 StGB strafbefreiend wirkt, wenn Sie eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet haben, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen – das Merkmal der „angemessenen Zeit“ ist immer streitig und im Einzelfall zu bewerten!
  • Kontaktieren Sie Ihren Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht! Nur dieser kann bei der zuständigen Ermittlungsbehörde Akteneinsicht beantragen, um den Sachverhalt aufzuklären. Zusammen mit Ihnen findet er eine geeignete Verteidigungsstrategie!

Was droht bei einem Unfall in der Probezeit?

Ohne genaue Kenntnis über die tatsächlich möglichen Folgen eines verursachten Unfalls während der Probezeit zu haben, verfallen viele Fahranfänger gerade deswegen in Panik und stellen sich sofort die schlimmsten Sanktionen vor, die dann in einer Fahrerflucht als Kurzschlussreaktion mündet.

Zwar sind die Konsequenzen bei einem Unfall in der Probezeit für den Fahranfänger nicht unbedeutend. Denn diese richten sich insbesondere danach, welcher Verstoß seitens des Fahranfängers besteht, der zum Unfall geführt hatte. Zusammenfassend drohen dem Fahranfänger aber schlimmstenfalls Bußgeld, Punkte in Flensburg, die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars. Dennoch ist grundlegend zu sagen, dass durch eine Fahrerflucht, der jeweilige Betroffene immer, neben den zwar stressigen, eben aufgezählten möglichen, sich auch immer strafrechtlich strafbar machen würde.

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

2 Kommentare zu „Fahrerflucht in der Probezeit – „Womit ist bei § 142 StGB zu rechnen?““

  1. Eine Zeugin hat bei der Polizei angerufen und mein Kennzeichen und Auto beschrieben, habe mein Führerschein gerade mal seit 1 Monat

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