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Geldwäsche – Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht
Aktualisiert am 12.11.2019, 09:45 Uhr, durch RA Gregor Samimi
Geldwäsche: Anwalt hilft bei Verdacht, Vorwurf & Anzeige
Unter Freunden hilft man sich gerne mal aus. Ein guter Freund (Bob) schimpft über die Unzulänglichkeit der eigenen Hausbank. Diese hat nicht mal einen Münzeinzahlungsautomaten im Eingangsbereich. Man muss umständlich die Münzen rollen und an der Kasse abgeben oder die Gutschrift dauert Tage, wenn sie die Münzen ungerollt entgegennehmen. Bob betreibt einen Waschsalon. Gerne sagt ihm sein Freund (Thomas) die Hilfe zu.Regelmäßig zahlt Thomas in den nächsten Monaten Münzen bei seiner Bank ein. Seine Bank ist kundenfreundlich und hat einen Münzeinzahlungsautomaten als 24-Stunden-Service neben dem Geldautomaten. Vorteil ist, dass die Beträge sofort auf das Konto von Thomas gutgeschrieben werden. Er hebt das eingezahlte Geld mit seiner Kontokarte ab und gibt die Scheine an seinen Freund Bob weiter.Nach einigen Monaten erhält Thomas ein Schreiben mit einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft. Er soll sich zu dem Vorwurf der Geldwäsche äußern. Seine Hausbank hat den Verdacht der Geldwäsche weitergemeldet.
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Rechtsanwalt Gregor Samimi Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
Mit Geldwäsche bezeichnet man die Tatsache, dass nicht regulär erworbenes Geld und/oder Erlöse aus illegalen Vermögenswerten (beispielsweise Kunstgegenstände, Immobilien) in den normalen Wirtschaftskreislauf integriert werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Erlöse aus kriminellen Handlungen verschleiert werden sollen. Dadurch kommen nicht nur die Berufskriminellen (organisierte Kriminalität) und Terrorverdächtige in den Fokus der Ermittlungsbehörden, sondern ebenso normale Privatpersonen und kleine oder mittelständische Unternehmen. Mögliche Straftaten, die zur Verletzung des Geldwäschegesetzes führen können:
Diebstahl
Raub
Erpressung
Korruption
Steuerhinterziehung
Handel mit unerlaubten Gegenständen oder Substanzen
Der genaue Titel des Geldwäschegesetzes (GWG) lautet: „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten.“ Wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, wird durch den § 261 StGB zur Rechenschaft gezogen. Strafbar sind:
Versuch der Tat
ausgeführte Tat
Dabei sind die umfangreichen Gesetzeserläuterungen für den „Normalbürger“ nicht sehr hilfreich. Teilweise gilt der Satz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Da der Verstoß gegen das Geldwäschegesetz meistens mit einer Gefängnisstrafe geahndet wird, ist bereits ein Verdacht eine ernste Sache. Ein Anwalt für Strafrecht berät und hilft gegen die Wirren des StGB.
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Wann kann der Verdacht von Geldwäsche nach § 261 StGB entstehen?
Banken und Geldinstitute
Diese Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet eine Anzeige wegen Verdacht von Geldwäsche weiterzuleiten. Ab einem Betrag von € 10.000 kommt regelmäßig die Nachfrage des Instituts, ob man auf eigene Rechnung handelt und aus welchem Grund. Es ist egal, ob es sich um Bareinzahlungen, Barabhebungen oder Überweisungen im Inland oder ins Ausland handelt. Wenn die Erklärung für den Mitarbeiter des Instituts nicht einleuchtend ist oder man gibt keine Auskunft, dann kann er eine Anzeige wegen dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz weiterleiten.
Bei anderen Möglichkeiten kommt der Normalbürger selten auf die Idee, dass ein Verdacht entstehen könnte. Ist die Kontoführung für die Bank nicht plausibel (unorthodox), dann kann ebenfalls eine Anzeige an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Darunter fallen häufige Bareinzahlungen (Banknoten, Münzen) mit zeitnahen Überweisungen oder Abhebungen. Es muss sich nicht um große Beträge handeln. Die Banken handhaben dies unterschiedlich. Ist man langjähriger Kunde werden oft freundliche Nachfragen den Verdacht beseitigen. Bei Neukunden wird meistens sofort der gesetzliche Weg eingeschlagen.
Gegenstände, Objekte
Ist man ein Fan von Flohmärkten, kann dies möglicherweise Ärger bedeuten. Der Tatbestand der Hehlerei und Verschleierung steht unter Strafe. Diese Verfehlungen sind nach dem StGB eine Vortat zur Geldwäsche. Auf Flohmärkten kauft man Gegenstände, ohne dass man weiß, woher sie kommen. Als Privatperson geht man davon aus, dass nichts Illegales dahinter steckt. Weitere Möglichkeiten sind die privaten Automärkte. Hier kann jeder ein neues gebrauchtes Fahrzeug kaufen und sein altes verkaufen. Oftmals läuft dieser Handel mit Barzahlung ab. Trotz Erhalt aller Papiere zu dem Fahrzeug kann dieses aus einem bandenmäßigen Diebstahl stammen. Diese Vortat der Geldwäsche kann auch bei Unwissenheit zur Strafe führen.
In der Verwandtschaft ist jemand gestorben. Das Wohnhaus mit allen Gegenständen im Keller und Dachboden muss entrümpelt werden. Einige Gegenstände sind gut erhalten und für den antiquarischen Handel interessant. Das Eigentumsrecht des Verstorbenen kann nicht belegt werden. Der Verkauf geht über die Bühne. Der Erlös wird auf das Konto des Verkäufers eingezahlt. Ein Erbe kann in Erklärungsnot gegenüber der Bank oder möglichen Besitzern aus der Vergangenheit kommen.
Jobs und Freundschaft
In der heutigen Zeit ist man froh, wenn man einen Nebenjob als zusätzliche Einnahmequelle findet. Besonders, wenn man Geld verdienen kann ohne großen Aufwand. Dies nützen einige kriminelle Strukturen aus. Jobangebote mit Weiterversand von Gegenständen (Auspacken, neue Verpackung, neue Adresse) haben einen leichten Beigeschmack. Genauso sind diese Banküberweisungsgeschäfte mit Vorsicht anzusehen. Die Weiterleitung von Beträgen über das eigene Konto an verschiedene Empfänger nach Abzug der eigenen Provision (Arbeitsaufwandsgebühr) hat einen illegalen Anstrich. Die Auftraggeber sind im Ernstfall nicht mehr greifbar und die ausgeführte Tat steht für den „Mitarbeiter“ nach dem StGB unter Strafe.
Freundschaftsdienste können ebenfalls ins Auge gehen. Die Bitte zur vorübergehenden Aufbewahrung von verschiedenen HiFi-Geräten, Laptops oder ähnlichem kann strafbar sein. Besonders wenn man der Begründung des Freundes nicht glaubt, aber es trotzdem tut. Hier gibt der § 261 StGB mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Beispielsweise:
Verschleierung
Hehlerei
Vereitelung von Strafverfolgung
Bei solchen „Gefälligkeiten“ steht nicht nur der Vorwurf von Geldwäsche, sondern auch die Beteiligung an der vorherigen Tat im Raum. Taten aus Gefälligkeit sind ebenso im Zeitalter der Internetbekanntschaften möglich. Eine Weiterleitung von Geldbeträgen aus Gefälligkeit für männliche oder weibliche Bekanntschaften kann eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz zur Folge haben.
Die Gründe für die Überweisungen sind vielfältig: Sie reichen von Autounfall bis zur Operation von Angehörigen. Die Gelder werden immer vorgeschossen und können aus irgendwelchen Gründen nicht an den richtigen Empfänger weitergesendet werden. Hier tritt der „unbedarfte“ Helfer in Aktion und leitet über ein Geldinstitut die Beträge an den „richtigen“ Empfänger weiter.
Verletzungen von Zollbestimmungen
Aufgrund der praktizierenden EU vergisst man häufig, dass Zollbestimmungen außerhalb der EU noch gültig sind. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern oder bei der Ausreise nach Nicht-EU-Ländern müssen an der Grenze Waren und Bargeld angegeben werden. Bei der Einreise nach Deutschland sind vor allem Barbeträge von € 10.000,– und mehr anzugeben. Wenn man das nicht tut oder falsche Angaben macht, macht man sich eines Zollvergehens schuldig.
Das ist kein Kavaliersdelikt. Leicht kann daraus ein Vorwurf der Geldwäsche entstehen. Dieses Zollverwaltungsgesetz greift, wenn man von Deutschland aus in ein Nicht-EU-Land ausreist. Die Deklaration muss umfassend und richtig sein. Die Bußgelder des Hauptzollamtes sind sehr hoch. Außerdem hat der Zoll das Recht eine Anzeige wegen des Verdachts auf Geldwäsche zu erstellen. Dabei wird zusätzlich das Geld vor Ort sichergestellt.
Vorwurf der Geldwäsche: Was tun?
Wurde eine Anzeige wegen Geldwäsche erstellt, dann erhalten Sie Post von den Ermittlungsbehörden. Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder erhalten Sie bereits eine Vorladung als Beschuldigter mit der Bitte um Aussage oder Sie erhalten einen Anhörungsbogen mit Terminangabe zur beantworteten Rücksendung. In beiden Fällen ist es besser eine Rechtsanwaltskanzlei zu kontaktieren. Wichtig ist, dass sich der beratende Anwalt mit dem Strafrecht, insbesondere mit dem Geldwäschegesetz auskennt. Im Beratungs- und Informationsgespräch wird der Anwalt Sie über die mögliche Vorgehensweise und die anfallenden Kosten informieren.
Entscheiden Sie sich für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, dann sollten Sie sich an seine Ratschläge halten. Je nach Einzelfall kann es zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einer Gerichtsverhandlung kommen. In jedem Fall benötigt der Normalbürger einen professionellen Rechtsbeistand, um die Anklage wegen Geldwäsche abzuwehren. Bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, nutzen Sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung vor den Ermittlungsbehörden. Als Laie können Sie die Situation verschlimmern.
Geldwäsche Kryptowährungen Bitcoin
Immer häufiger müssen sich die Strafverfolgungsbehörden mit einer neuen Spielart der Geldwäsche auseinandersetzen. Dabei wird versucht, die Herkunft illegaler Gelder immer öfter über das Internet, meist durch Transaktionen mit sogenannten Kryptowährungen, zu verschleiern.
Es ist davon auszugehen, dass gerade Kryptowährungen wie Bitcoin sehr anfällig für Geldwäsche sind, weil Geld anonym hin und her geschoben werden kann.
Mitunter wird das Geld auch über sogenannte Finanzagenten, die im Internet angeworben werden, gewaschen. Sie werden meist mit dem Versprechen einer angeblich lukrativen Verdienstmöglichkeit ohne viel Aufwand geködert und sollen Gelder, die auf ihrem Konto oder auf Konto von Familienangehörigen, eingelagert worden sind, an Konten im Ausland weitertransferieren. Die Zwischenmänner oder Zwischenfrauen, auch „Money Mules“ genannt, sind sich oft nicht bewusst, dass es sich um Gelder aus illegalen Machenschaften handelt, wie die Neue Zürcher Zeitung vom 06.12.2019 berichtet: „Die Handlanger der Geldwäscher: Wie eine junge Frau in die Fänge des organisierten Verbrechens gelangt“.
Wie kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht helfen?
Die Strafen für den Verstoß gegen das Geldwäschegesetz ist im Strafgesetzbuch unter § 261 StGB geregelt. Aufgrund dieses Umstandes ist ein Fachanwalt für Strafrecht mit seiner Erfahrung unbedingt erforderlich. Ein Anwalt kann Vorladungstermine zur Beschuldigtenvernehmung bei Ermittlungsbehörden verschieben, ebenso wie Abgabetermine für Anhörungsbogen. Der Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht über den Tatbestand der Beschuldigung.
Aufgrund dessen kann er rechtlich prüfen, ob die Kriterien einer Geldwäsche überhaupt erfüllt sind und dagegen Einspruch erheben. Nach Prüfung der Aktenlage wird der Fachanwalt entscheiden, ob eine persönliche Aussage des Beschuldigten sinnvoll ist oder nicht. Eine Anklage wegen Geldwäsche muss nicht unbedingt zum Prozess führen. Ein kompetenter Strafverteidiger kann eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Dies ist in jeder Verfahrensphase möglich. Kommt es trotz aller Bemühungen zum Prozess, wird der Anwalt während der Prozesstage die Interessen des Mandanten vor Gericht vertreten.
Geldwäsche: Strafen und Verjährung
Strafen
Die Strafen für das Vergehen Geldwäsche sind relativ hoch. Es werden aber dennoch Unterschiede im Strafmaß gemacht. Wichtig dabei ist, dass bereits die versuchte Geldwäsche strafbar ist (§ 261 Abs. 3 StGB). Ein Geldwäschevergehen im „normalen Rahmen“ kann zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden (§ 261 Abs. 1 und 2 StGB). Eine Strafe von weniger als sechs Monaten kann in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
Generell werden alle Strafen im Führungszeugnis vermerkt. Bis zu 90 Tagessätzen (Grenze) erfolgt keine Eintragung ins Führungszeugnis. Bereits Strafen mit 91 Tagessätzen werden ohne Wenn und Aber im Führungszeugnis vermerkt. Schwere Fälle sind gewerbsmäßig oder bandenmäßig durchgeführte Geldwäschevergehen. In solchen Fällen beginnt die Freiheitsstrafe bei 6 Monaten und kann bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug betragen (§ 261 Abs. 4 StGB). Im § 261 Absatz 5 StGB ist das Strafmaß für „leichtfertige“ Geldwäsche angegeben. Beschuldigte werden bis zu zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe belegt. Das Strafmaß kann in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
Verjährung
Bei dem Delikt Geldwäsche wurde eine Verjährung von 5 Jahren festgelegt. Diese Frist ist im § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB hinterlegt. Die 5-Jahres-Frist der Verjährung beginnt nach dem Abschluss der Tat. Auch dieser Umstand ist im StGB unter § 78a S. 1 nachzulesen. Falls sich ein Zusammenhang von mehreren Vergehen herstellen lässt, beginnt die Verjährung erst nach dem Abschluss der letzten vollzogenen Tateinheit. Dies ist in § 78a S. 2 StGB vermerkt. Welche Verjährungsfrist zu verwenden ist, wird während der Ermittlungen festgestellt. Dabei wird zwischen einer natürlichen oder tatbestandlichen Einheit differenziert. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, dann kann das Geldwäschevergehen nicht mehr mit einer Strafe belegt werden. In dem Punkt Verjährungsfrist ist der Fachanwalt für Strafrecht der richtige Ansprechpartner für juristische Laien.
Geldwäsche: Urteilsbeispiele
Leichtfertige Geldwäsche
An einigen Beispielen wird aufgezeigt, wie schnell unbedarfte Mitmenschen leichtfertig einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz erreichen. Durch die Hilfe eines Strafverteidigers sind sie mit einem „blauen Auge“ aus der Sache herausgekommen. Ein Berliner hat nach den Bewerbungsgesprächen einen Arbeitsvertrag erhalten. Während seiner Tätigkeit erhielt er den Auftrag, Geld auf sein Konto überweisen zu lassen und anschließend abzuheben. Danach sollte er das Bargeld durch einen Finanzdienstleister ins Ausland übermitteln. Er führte diese Aufträge aus, da er seine Arbeit nicht verlieren wollte. Es stellte sich heraus, dass diese Gelder durch Betrug erwirtschaftet worden waren. Der Arbeitnehmer wurde wegen Geldwäsche angeklagt. Ein Freispruch kam nicht infrage (verdächtiger Geldtransfer)
Der Anwalt erreichte eine Einstellung des Verfahrens mit der Auflage einen bestimmten Geldbetrag an die Staatskasse zu zahlen. Im zweiten Beispiel handelt es sich wieder um ein Jobangebot. Diesmal sollte der zukünftige Mitarbeiter einen Laptop und weiteres Zubehör vor dem Arbeitsantritt kaufen. Das Geld wurde ihm durch eine Überweisung zur Verfügung gestellt. Den Betrag sollte er anschließend nach Bulgarien überweisen und damit die benötigten Gegenstände zu bezahlen. Der Beschuldigte erledigte diese Vorgaben. Es stellte sich heraus, dass der Originalbetrag aufgrund von Phishing einer dritten Person entzogen worden war.
Der Rechtsbeistand erreichte eine Einstellung des Verfahrens. Das Gericht war mit einer Geldauflage in Höhe von € 300,– einverstanden. In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 302/11) entschieden, dass eine leichtfertig durchgeführte Geldwäsche schadensersatzpflichtig macht. Das bedeutet, dass zusätzlich zu der Geldwäscheklage noch eine Zivilklage hinzukommen kann. Personen, die durch die ausgeführte Geldwäsche einen Schaden erlitten haben (beispielsweise Phishing-Opfer), können im Zivilrecht ihren Schaden einklagen.
Normale Geldwäsche
In diesem Fall wurde ein Geldinstitut durch höhere Bargeldeinzahlungen auf die Angelegenheit aufmerksam. Der Bankkunde hatte bis dato keine höheren Summen eingezahlt. Es wurde eine Verdachtsanzeige an die Ermittlungsbehörden verschickt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Bankkunde für einen Freund die Erlöse aus dessen Drogenhandel etappenweise auf sein Konto eingezahlt hatte. Dabei sollten etwa € 25.000 „gewaschen“ werden. Als Provision waren 10 % (€ 2.500) vereinbart. Das Urteil ergab eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung mit zusätzlicher Bewährungsauflage von Zahlung eines Geldbetrages.
Geldwäsche: Selbstanzeige
Wie bei der Steuerhinterziehung ist ebenfalls bei der Geldwäsche eine Selbstanzeige möglich. Laut § 261 Abs. 9 StGB kann von einer Festsetzung einer Strafe abgesehen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass zu dem Zeitpunkt der Selbstanzeige der Verstoß gegen das Geldwäschegesetz noch nicht bekannt ist. Es dürfen auch nicht Teile der Tat durch Ermittlungen entdeckt worden sein. Eine Bestrafung des Geldwäscheverstoßes kann nicht erfolgen, wenn man bereits durch die Vortat (Raub, Drogenhandel und ähnliches) straffällig geworden ist. Eine doppelte Bestrafung (kriminelle Handlung und Geldwäscheverstoß) ist durch das Grundgesetz (Art. 103 Abs. 3) untersagt.
Immer einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen
Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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