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Blitzer-Bußgeld­be­scheid rechts­widrig – Saarländischer Verfassungsgerichtshof kippt Rechtsprechung

[column width=“1/1″ last=“true“ title=““ title_type=“single“ animation=“none“ implicit=“true“] Veröffentlicht am 07.11.2019, 13.20 Uhr von Rechtsanwalt Gregor Samimi, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Blitzer-Bußgeld­be­scheid rechts­widrig – Saarländischer Verfassungsgerichtshof kippt Rechtsprechung

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat am 05.07.2019 entschieden, dass die Messergebnisse bestimmter Blitzergeräte, die bei der Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr eingesetzt werden, nicht als Beweismittel in einem Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen (Urt. v. 05.07.2019 Az. Lv 7/17).

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes nimmt ein Beweisverwertungsverbot anAußerorts geblitzt

Noch zuvor hatten das Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) die Messung rechtlich nicht beanstandet und ein Beweisverwertungsverbot abgelegt.  Gegenständlich wurde das betroffene Fahrzeug innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel geblitzt worden. Gegen den Fahrer des Fahrzeuges wurde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro verhängt. Der Verteidiger beantragt daraufhin Einsicht in die Bußgeldakte und verlangte die Herausgabe der unverschlüsselten Rohmessdaten sowie der gesamten Messserie des Tattages und eine Kopie der Lebensakte des Messgerätes. Hierbei stellte sich heraus, dass die verwendete Messeinrichtung vom Typ Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik die Rohmessdaten nicht speichert. Insoweit kann die Messung durch einen Sachverständigen nicht ohne Weiteres nachvollzogen werden. Entgegen den Vorinstanzen urteilte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes daher wie folgt:

„Zu den grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verurteilung einer Bürgerin oder eines Bürgers gehört, dass er die tatsächlichen Grundlagen seiner Verurteilung zur Kenntnis nehmen, sie in Zweifel ziehen und sie nachprüfen darf“[…]“Staatliches Handeln darf in einem freiheitlichen Rechtsstaat für die Bürgerin und den Bürger nicht undurchschaubar sein.“

Das Saarländische Oberlandesgericht stellt das Verfahren mit Beschluss vom 30.08.2019 – Ss 46/2019 44/19 – sodann ein.

Das Berliner Kammergericht hält die Messergebnisse dagegen für verwertbar

Eine andere Auffassung vertritt dagegen das Berliner Kammergericht und stellt mit Beschluss vom 02.10.2019 (3 Ws (B) 296/19 – 162 Ss 122/19) u.a. fest:

[…] Von der Rechtssprechung abzurücken sieht der Senat auch im Hinblick auf die Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes vom 5.Juli 2019 (NZV 2019, 414) keine Veranlassung. Die Annahme den Betroffenen belastende technische Beweise müssten jederzeit und vollständig rekonstruierbar sein, ist durchgreifenden Zweifeln ausgesetzt. Eine derartige Tragweite lässt sich dem in Art. 6 EMRK und Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz des fairen Verfahrens nicht entnehmen. […]

Der Einzelrichter-Beschluss des Kammergerichts ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar und stellt zudem schwere Kost für den Leser dar. Ein roten Faden ist in der Argumentation des Senats schwer erkennbar. Die Entscheidung ist sichtlich bemüht, sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auseinanderzusetzen um dann aber gleichwohl eine Verwertungsverbot abzulehnen. Letztendlich bleibt eine Entscheidung des  Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin oder des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Die beiden Entscheidungen zeigen, dass Gerichte durchaus zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen können und eine Entscheidung nicht immer erfolgsversprechend vorausgesagt werden kann.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Können die Erfolgsaussichten der Verteidigung vorab eingeschätzt werden?

Die Erfolgsaussichten der Verteidigung lassen sich in der Regel erst nach Einsicht in die Bußgeldakte abschätzen. Dort finden sich die Aussagen der Beteiligte, der Polizeibeamten, ggf. Skizzen und Lichtbilder. Diese können zur Belastung oder Entlastung des Betroffenen beitragen.

Was, wenn ich über keine Rechtsschutzversicherung verfüge?

Hier wäre beispielsweise zu überlegen, ob es sich wirtschaftlich lohnt, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen. In die Überlegung sollte auch einfließen, ob bereits Punkte in das Fahrerlaubnisregister eingetragen worden sind und wann der Verlust der Fahrerlaubnis droht. Auch das drohende Fahrverbot kann den Betroffenen in seiner Fortbewegung ganz erheblich einschränken, beispielsweise dann, wenn nahe Angehörige zu pflegen sind, die Fahrerlaubnis für die Hol- und Bringdienste von Kindern benötigt wird oder man selbst beruflich mobil sein muss.

Können Sie mir eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung empfehlen?

Hier hat Finanztest kürzlich ein Stimmungsbild eingeholt und Anwälte befragt, welche Erfahrungen diese mit der einen oder anderen Rechtsschutzversicherung gemacht haben. Das Ergebnis fiel recht unterschiedlich aus.

Finanztest Stimmungsbild in der Rechtsschutzversicherung
Finanztest (8/2018): So beurteilen Anwälte Rechtsschutzversicherungen

Wie sollte ich bei der Anwaltssuche vorgehen, wenn ich keinen Verkehrsanwalt kenne?

Gute Dienste leisten hier Freunde und Bekannte, die in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit dem einen oder anderen Verkehrsanwalt gemacht haben. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht leistet in der Regel gute Dienste und kann Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen. Ob Sie sich einen Anwalt über Ihre Rechtsschutzversicherung (Vertrauensanwalt) empfehlen lassen sollten, dürfte u.a. eine Frage des Einzelfalls und des Spezialisierungsgrades des Empfohlenen Kollegen sein. Hierbei stellt sich die Frage, welches Vertrauen der Anwalt genießen sollte? Die des Rechtsschutzversicherers oder des Versicherten?

Was halten Sie von dem Angebot einer kostenlosen Rechtsberatung?

Das Angebot einer kostenlosen Erstberatung – wie sie hier und da – im Internet von Anwälten direkt oder über Dritte, wie z.B. Inkassounternehmen, Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherschutzverbänden oder Verlagen angeboten wird – dürfte mitunter überschätzt werden. Zur kostenlosen Rechtsberatung … https://www.ra-samimi.de/anwalt-kostenlose-erstberatung/

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich von der Bußgeldstelle angeschrieben werde?

  1. Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine voreiligen Angaben insbesondere zur Frage, wer das Fahrzeug gesteuert hat.
  2. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt. Gemeinsam wird entschieden, wie weiter verfahren werden soll.
  3. Nützlich kann es auch sein, seinen Punktestand im Fahrerlaubnisregister in Erfahrung zu bringen um das Risiko besser abschätzen zu können.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

 

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für VerkehrsrechtFachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter! [/column]

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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