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Veröffentlicht am 02.11.2019, 16.00 Uhr von Rechtsanwalt Gregor Samimi, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Sie haben ein rechtliches Problem im Strafrecht, Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht, wissen aber nicht genau, ob und wie Ihnen geholfen werden kann? In Ihrem Familien- und Freundeskreis hält sich hartnäckig das Gerücht, ein Anwalt verlangt mindestens 250,00 EUR (pro Schreiben selbstverständlich!)? – Es ist richtig, dass der Rechtsanwalt für seine Leistung eine entsprechende Gegenleistung in Geld verlangt: Er ist Dienstleister und investiert seine Zeit und sein Wissen in Ihr persönliches Problem. Notfalls versucht er alles, um Ihre Interessen auch außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.

Kostenlose Erstberatung beim Anwalt

Eines vorab: Wir selbst bieten im Interesse aller unserer Mandanten KEINE KOSTENLOSE Rechtsberatung an und haben hierfür gute Gründe. Gleichwohl möchten wir zu dem Themenkreis Informationen anbieten, weil wir mitunter hierzu angefragt werden:

Kostenlosen Rechtsberatung?

Das Angebot einer kostenlosen Erstberatung – wie sie hier und da – im Internet von Anwälten direkt oder über Dritte, wie z.B. Inkassounternehmen, Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherschutzverbänden oder Verlagen angeboten wird – dürfte mitunter überschätzt werden. Sie dürfte zweifelsohne eine erste Orientierung geben und die Scheu abbauen, einen Anwalt zu konsultieren. Ob sie so leistungsfähig ist und sein kann, wie es von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird, ist im Einzelfall zumindest fraglich.

Oft stößt die „kostenlose“ Beratung oder Ersteinschätzung, schnell an ihre Grenzen, weil sich der Betroffenen mehr von der kostenlosen Rechtsberatung erwartet und schlicht sein Anliegen unentgeltlich gelöste haben möchte. Er erwartet schlicht die Einlösung des Versprechens der kostenlosen Erstberatung und beruft sich auf das Werbeversprechen.

Die Anbieter dieser unentgeltlichen Rechtsberatungsangebote dürften sich dagegen die Übertragung des Mandats versprechen und gehen mit der kostenlosen Erstberatung in Vorleistung. Ob sich die Anbahnung eines Mandats über eine kostenlose Rechtsberatung für beiden Parteien auch rechnet ist mitunter zweifelhaft, weil nicht sicher ist, ob die Hoffnungen und Erwartungen der Parteien in Erfüllung gehen.

Denn mitunter haben die Parteien einen unausgesprochenen sogenannten stillen oder geheimen Vorbehalt. Frust stellt sich dann ein, wenn der Betroffene trotz seiner vielen Anrufe nicht die Informationen erhält, die er sich bei der Lösung seines Problems erhofft hat. Oder aber der Anbieter der kostenlosen Rechtsberatung ist darüber enttäuscht, dass er das Mandat nicht übertragen bekommen hat. Mitunter spürt der Dienstleister aber auch den fehlenden Vertragsbindungswillen des Anrufers. Das Phänomen ist nicht neu.

Beispielsweise sind nicht wenige Kfz-Werkstätten dazu übergegangen, Kostenvoranschläge nicht mehr kostenlos zu kalkulieren. Denn immer mehr Autofahrer haben das Fahrzeug nicht in einer Markenwerkstatt reparieren lassen und sich den Schadenssumme auszahlen lassen. Was rechtlich zulässig ist, kann ein Unternehmen schnell in den Ruin treiben und die Mitarbeiter des Unternehmens ganz erheblichen nervlichen Belastungen aussetzten. Das die Beratung nicht kostenlos, sondern allenfalls unentgeltlich erfolgt, bedarf einer Erklärung, zumal die Mitarbeiter des Unternehmens ausgebildet und bezahlt werden müssen und niemand mehr etwas zu verschenken hat. Dies gilt insbesondere für das Internetzeitalter.

Rechtsschutzversicherer dagegen suchen die Kosten möglichst gering zu halten und bieten ihren Versicherten dieses Angebot an. Kostenlos dürfte dieses Angebot trotzdem nicht sein, weil es üblicherweise über die Prämien finanziert wird. Auch als Erst- oder Zweiteinschätzung dürfte das Angebot gute Dienste leisten. Manche gehen ganz neue Wege und bieten eine nachträgliche Rechtsschutzversicherung an. Was von diesen Angeboten zu halten ist, ist eine Frage des Einzelfalls.

Dennoch ist nicht automatisch jede Tätigkeit mit Kosten verbunden. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen Betroffene gar nicht wissen, ob Ihnen überhaupt geholfen werden könnte. Der juristische Laie weiß doch im Zweifel gar nicht, was ihm die Versicherung oder das Gericht in einem laufenden Strafverfahren mitteilt, wenn er keine fundierten Kenntnisse im Versicherungsrecht, im Verkehrsrecht oder im Strafrecht hat. Und genau diese Kenntnisse werden von der Gegenseite aber immer wie selbstverständlich vorausgesetzt.

Entsprechend neigen viele Menschen dazu, gänzlich auf die Hilfe eines Anwalts oder Fachanwalts zu verzichten. Die Verunsicherung über die horrenden Anwaltsgebühren, die zahlreich über das Internet oder im persönlichen Umfeld verstreut wird, ist für viele Menschen schlichtweg zu gewaltig. Das kann aber im Einzelfall ein fataler Irrtum sein und zu vermeidbaren rechtlichen Nachteilen führen. Resignation war noch nie ein idealer Ratgeber!

Viele Menschen wissen daher gar nicht, dass Rechtsanwälte zunehmend eine kostenlose Ersteinschätzung des individuellen Schicksals anbieten. Das macht auch Sinn, weil der Anwalt mitunter nur einige Informationen benötigt, um den Sachverhalt nicht nur einschätzen, sondern auch seine Erfolgsaussichten beurteilen zu können. Eine kostenlose Rechtsberatung ersetzt natürlich keine Vertretung oder Verteidigung: Sie ist lediglich die Antwort auf die Frage, ob die Beauftragung eines Anwalts überhaupt sinnvoll ist. Die vertiefte Auseinandersetzung erfolgt im Anschluss an die getroffene Prognose.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Die kostenlose Erstberatung beim Anwalt: Das sagt die Rechtsprechung!

Es war lange umstritten, ob die kostenlose Ersteinschätzung eines Falles für den Anwalt überhaupt erlaubt ist. Der Rechtsanwalt ist schließlich nicht dazu verpflichtet, gar keine Gebühr für seine beratende Dienstleistung zu verlangen. Im Gegenteil: Das Gesetz regelt in § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), dass der Anwalt dem Verbraucher bereits „für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung)“ bis zu 190 EUR (exklusive Umsatzsteuer) in Rechnung stellen darf – gratis klingt das sicherlich nicht.

Nachdem einige Anwälte damit begonnen haben, eine kurze telefonische Rechtsberatung kostenfrei anzubieten, machte sich innerhalb der Anwaltschaft Verunsicherung breit. Es liegt auf der Hand, dass der Ratsuchende zunächst die kostenfreie Beratung in Anspruch nimmt, anstatt eine Gebühr von bis zu 190 EUR zu bezahlen.

Daher vermuteten einige Rechtsanwälte und auch die Rechtsanwaltskammer, dass die kostenlose Alternative einen Wettbewerbsvorteil darstelle, zumal die gesetzlichen Gebührensätze eigentlich nicht unterlaufen werden dürfen. Sie waren insofern der Ansicht, dass auch die erste Einschätzung des Einzelfalls nur gegen Rechnung erfolgen darf, um den Markt unter den Mitbewerbern gleichermaßen zu regulieren. Kurzum: Gleiche Chancen für jeden Anwalt und Fachanwalt.

Dem hat der BGH in seiner Rechtsprechung allerdings in seiner jüngeren Rechtsprechung widersprochen (Urteil vom 20.07.2017, Az. AnwZ (Brfg) 42/16). Das Gericht hat in seiner Entscheidung zwar darauf hingewiesen, dass die Anwaltschaft grundsätzlich verpflichtet ist, den vom Gesetz geforderten Mindestsatz gegenüber dem Mandanten abzurechnen. Dies gilt nach Ansicht der Karlsruher Richter aber nicht für den Erstkontakt. Die Erstberatung muss auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gerade nicht vergütet werden. Das steht dort nämlich nirgendwo!

Ich kann mir die Beratung leider nicht leisten: Was kann ich tun?

Die Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung beim Anwalt besteht ohnehin für Menschen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation gar nicht in der Lage sind, die Gebühren selbst zu tragen. Bei jedem Amtsgericht kann ein sogenannter Beratungshilfeschein beantragt werden (mehr: Beratungshilfeschein in Berlin beantragen).

Der Anwalt, der die Beratungshilfe durchgeführt hat, rechnet nach seiner Beratungstätigkeit mit der Gerichtskasse ab. Allerdings hat er auch das Recht, vom Hilfesuchenden eine Gebühr in Höhe von 15 EUR zu verlangen. In diesem Fall muss der Betroffene für eine Beratung aber lediglich einen kleinen Betrag aus eigener Tasche investieren. Die Horrorgeschichten aus dem Internet, wonach jedes Anwaltsschreiben mehrere hundert Euro kosten, sollte der Ratsuchende daher schnell vergessen.

Jeder Rechtsanwalt ist prinzipiell dazu verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten. Allerdings kann es im Einzelfall dennoch vorkommen, dass er seine Hilfe nicht anbieten kann. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn es sich um eine Rechtsfrage handelt, die vom Tätigkeitsfeld des Juristen nicht abgedeckt wird. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht, der ausschließlich in diesem Bereich tätig ist, wird im Zweifel zu erbrechtlichen Angelegenheiten nicht viel beitragen können. Das deutsche Recht ist schlichtweg zu komplex.

Ebenso darf der Anwalt eine Beratung ablehnen, wenn er aufgrund seiner Termindichte nicht mehr in der Lage ist, den Beratungsfall angemessen zu bearbeiten. Das gilt umso mehr, wenn Fristen bereits laufen. Um Schaden vom Betroffenen abzuwenden, wird er ihn an eine Kollegin bzw. einen Kollegen verweisen.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung: Ist damit die kostenlose Rechtsberatung garantiert?

Eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung kann ebenfalls die Grundlage für eine kostenlose Rechtsberatung sein. Hierbei sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht erlebt es auch Herr Rechtsanwalt Gregor Samimi immer wieder, dass es bei der Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer zu Problemen kommt. Der Mandant fragt sich im Einzelfall dann auch vollkommen zurecht, weshalb er überhaupt die Versicherungsgebühren zahlt.

Was von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird, ergibt sich im Wesentlichen aus dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es empfiehlt sich bereits vorab bei der Gesellschaft anzufragen, ob die Gebühren für eine anwaltliche Beratung im Zweifel abgedeckt sind. Lassen Sie sich die Deckungszusage unbedingt auch schriftlich bestätigen, um eventuelle Probleme von vornherein zu vermeiden. Selbstverständlich können Sie die Anfrage auch dem Anwalt überlassen. Bedenken Sie nur, dass stets der Mandant der Kostenschuldner des Rechtsanwalts ist.

Unser rechtliches Angebot für Sie: Rechtssichere Hilfe direkt vom Fachanwalt

Herr Rechtsanwalt Gregor Samimi steht Hilfe suchenden Menschen als Fachanwalt im Verkehrsrecht, Strafrecht sowie Versicherungsrecht mit Engagement und rechtlichem Know-how unterstützend zur Seite.

Besonders die praktische Erfahrung sowie die regelmäßigen Fortbildungen, die für das Führen des Fachanwaltstitels unerlässlich sind, ist für die individuelle Auseinandersetzung mit einem Sachverhalt ein wichtiger Faktor.

Menschen, die auf der Suche nach rechtlicher Hilfe sind, müssen dem Anwalt vor allem vertrauen können. Ohne Vertrauen besteht kein stabiles Fundament für eine zielorientierte Zusammenarbeit. Wir arbeiten unbürokratisch und zügig, um auch Sie bei Ihrem persönlichen Einzelfall zu unterstützen.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

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Warum sollte ich zum Fachanwalt für Versicherungsrecht gehen?

Das Versicherungsrecht ist eine sehr komplizierte und verstreute Materie. Teilweise umfassen bereits die Vertragsunterlagen ein Dutzend kleingedruckter Seiten. In der angespannten Situation, mithin bei Problemen im Versicherungsrecht, bleibt dem Betroffenen meist gar nicht die Zeit, um sich und seine rechtliche Position „auf Augenhöhe“ zu positionieren.

In der Regel sind die Versicherungsgesellschaften, die ihrerseits ganze Rechtsabteilungen unterhalten, dem Hilfe suchenden Menschen überlegen. Gerade im Versicherungsrecht können allerdings aus der Situation heraus schwere Nachteile für den Betroffenen drohen.

Stellen Sie sich beispielsweise vor, dass Ihre Versicherung plötzlich die Regulierung eines Wasserschadens verweigert, der aus Ihrer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus entstanden ist. Derartige Reparaturen kosten schnell einige tausend Euro und sind daher nicht selten existenzbedrohend. Versicherungen sind reine Wirtschaftsunternehmen. Auf Einzelschicksale nehmen sie in der Regel keine Rücksicht. Umso wichtiger ist aber, dass der Betroffene umgehend tätig wird und einen Experten auf diesem Gebiet zurate zieht.

Das Versicherungsrecht spielt in der Praxis eine herausragende Rolle, weil es Teil unseres täglichen Lebens ist. Jeder Lebensbereich kann heutzutage über den Abschluss einer Versicherung vor Risiken geschützt werden. Es hilft aber letztendlich nicht, fleißig die Versicherungskosten zu tragen, um im Fall der Fälle doch keine Gegenleistung zu erhalten. Wehren Sie sich unbedingt, zumal Versicherungsgesellschaften es leider immer wieder versuchen, obwohl das Recht eindeutig gegen sie spricht.

Beispiele für das abweisende Regulierungsverhalten der ein oder anderen Versicherung finden sich auf der Webseite neinsager.de.

Warum sollte ich zum Fachanwalt für Strafrecht gehen?

Das Strafrecht ist eine sehr persönliche und existenzielle Materie. Wer einmal zum Beschuldigten in einem Strafverfahren geworden ist, sollte umgehend die Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch nehmen.

Jedes Strafverfahren ist gleichermaßen ernst zu nehmen, unabhängig davon, ob der Tatvorwurf begründet ist oder eben nicht. Im Strafverfahren werden keine Geschenke verteilt. Die Konsequenzen können für den Einzelnen hingegen gravierend sein.

Werden Sie beispielsweise wegen Fahrerflucht gemäß § 142 StGB beschuldigt, sollten Sie umgehend einen versierten Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht aufsuchen. Suchen Sie stattdessen den Kontakt zu den Ermittlungsbehörden, um diesen beispielsweise voller Überzeugung mitzuteilen, dass Sie von dem Unfall gar nichts bemerkt haben, lenken Sie durch diese Aussage das Verfahren eventuell bereits unbewusst in ungünstige Bahnen. Denn mit dieser Einlassung geben Sie bereits konkludent zu, dass Sie das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren haben. Eigentlich müssen Ihnen das die Strafverfolgungsbehörden nachweisen.

Machen Sie daher von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Warum sollte ich zum Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen?

Jeden Tag ereignen sich im Straßenverkehr eine Vielzahl von Unfällen. Teilweise sind lediglich leichte Blechschäden zu beklagen. Nach einem schweren Verkehrsunfall sind mitunter aber ganz andere Folgen denkbar.

Wer nach einem Verkehrsunfall zum Beispiel schwerste Verletzungen davongetragen hat, braucht eine kompetente Stütze an seiner Seite. Denn nach jedem Unfall steht ziemlich schnell die Frage der Regulierung im Vordergrund. Hier überschneiden sich die Rechtsgebiete häufig: Vor allem das Versicherungsrecht ist eine wesentliche Grundlage bei der Auseinandersetzung von verkehrsrechtlichen Mandaten. Wie viel Schmerzensgeld steht Ihnen in Ihrem konkreten Fall zu? Warum sollen Sie plötzlich Alleinschuld an dem Geschehen haben, wenn Ihnen doch der Unfallgegner ungebremst ins Heck gefahren ist? Was bedeutet die Quotenregelung und wie erhalte ich den sogenannten Haushaltsführungsschaden?

Eine Besonderheit besteht beim Verkehrsrecht auch hinsichtlich der Anwaltskosten: Diese müssen, falls der Unfall ausschließlich vom Unfallgegner verursacht worden ist, in gesetzlicher Höhe von diesem getragen werden. Allerdings wird seine Versicherung ein reges Interesse daran haben, möglichst wenig zu bezahlen. Daher sollte jeder Sachverhalt unbedingt rechtlich überprüft werden, sogar aus einer scheinbaren Bagatelle können ansonsten empfindliche Nachteile drohen!

Vereinbaren Sie unkompliziert einen Termin mit uns: Wir freuen uns auf Sie!

Nutzen Sie unsere Möglichkeiten, um schnell und unbürokratisch mit uns in Kontakt zu treten. Gerade im Recht sollten Sie nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, um Ihre Rechte auch durchsetzen zu können. Achten Sie insbesondere auch auf laufende Fristen. Zwar gibt es Möglichkeiten, auch eine abgelaufene Frist noch einmal in Gang zu setzen. Vertrauen Sie allerdings nicht zu sehr darauf, sondern werden Sie idealerweise rechtzeitig tätig. Unser Team erwartet Ihre Mitteilung!

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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