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Fehlende Rettungsgasse: Hohes Bußgeld, Fahrverbot, und Punkte drohen

Fehlende Rettungsgasse – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Rettungsgasse: Bußgelder, Fahrverbote und Punkte

Der Inhalt des Bußgeldbescheides hatte es in sich: Frau Marlies Münsterland* wurde im besten Juristendeutsch folgendes vorgeworfen: „Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. § 25 Abs. 2a StVG; § 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 135 BKat.“

Zur Strafe soll sie jetzt ein Bußgeld in Höhe von 240,00 Euro bezahlen. Außerdem ist ein Fahrverbot von einem Monat verhängt und zwei Punkte eingetragen worden. Sie bestreitet den Vorwurf und will sich gegen den Vorwurf verteidigen. Der Beitrag handelt davon, was es zu beachten gilt und wie es um die Chancen der Verteidigung bestellt ist:

Unterlassene Rettungsgasse kosten 240 Euro Bußgeld, ein Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Berlin: Rettungsgasse unterlassen – Viele Tausende Euro Bußgeld gegen Berliner Autofahrer verhängt

Zunehmend mehr Berliner Autofahrer sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt keine Rettungsgasse gebildet zu haben! Es droht ein saftiges Bußgeld in Höhe von 240 Euro und in der Regele ein einmonatiges Fahrverbot. Außerdem werden zwei Punkte in das Fahrerlaubnisregister eingetragen. Nicht selten aber stellt sich in der Hauptverhandlung vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten (Verkehrsgericht) heraus, dass beispielsweise Autofahrer im Stau nicht immer eine Chance hatten sich rechtstreu zu verhalten, weil die Straßenführung mitunter so eng ist, dass kein Raum für eine Rettungsgasse bleibt oder die von der Polizei erwartete Reaktionszeiten bzw. die Verkehrslage es schlicht nicht zulassen, schnell eine Rettungsgasse zu bilden.

Mit der Postzustellungsurkunde wird dem Betroffenen der Bußgeldbescheid zugestellt. Es kommt ganz entscheidend darauf an, wann der Bußgeldbescheid dem Betroffenen zugestellt wird. Hier fangen die Fristen an zu laufen!

Einstellung des Bußgeldverfahrens vor dem Amtsgericht Tiergarten beim Vorwurf der fehlenden Rettungsgasse

Die fehlende Möglichkeit eine Rettungsgasse bilden zu können, kann die Einstellung des Bußgeldverfahrens zur Folge haben oder aber das verhängte Bußgeld wird auf 55 Euro herabgesetzt. Mit anderen Worten gerät das Fahrverbot in Wegfall und es werden so keine Punkte in das Flensburger Fahrerlaubnisregister eingetragen. Ob sich die Verteidigungsargumente als stichhaltig erweisen, beweist sich in der Regel erst in der Hauptverhandlung vor dem Verkehrsrichter, der sich die Argumente anhört und einen Vorschlag zur Güte unterbreitet, den Betroffenen verurteilt oder aber auch vom Vorwurf freispricht.

Gegen den Bußgeldbescheid kann binnen einer Frist von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden. Nicht selten kann das Verfahren zur Einstellung gebracht werden. Mitunter fällt das Fahrverbot weg und das Bußgeld wird auf 55,00 Euro reduziert.

FAQ: Rettungsgasse - Bußgelder, Fahrverbote und Punkte

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Können die Erfolgsaussichten der Verteidigung vorab eingeschätzt werden?

Die Erfolgsaussichten der Verteidigung lassen sich in der Regel erst nach Einsicht in die Bußgeldakte abschätzen. Dort finden sich die Aussagen der Beteiligte, der Polizeibeamten, ggf. Skizzen und Lichtbilder. Diese können zur Belastung oder Entlastung des Betroffenen beitragen.

Was, wenn ich über keine Rechtsschutzversicherung verfüge?

Hier wäre beispielsweise zu überlegen, ob es sich auch wirtschaftlich lohnt, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen. In die Überlegung sollte auch einfließen, ob bereits Punkte in das Fahrerlaubnisregister eingetragen worden sind und wann der Verlust der Fahrerlaubnis droht. Auch das drohende Fahrverbot kann den Betroffenen in seiner Fortbewegung ganz erheblich einschränken, beispielsweise dann, wenn nahe Angehörige zu pflegen sind, die Fahrerlaubnis für die Hol- und Bringdienste von Kindern benötigt wird oder man selbst beruflich mobil sein muss.

Können Sie mir eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung empfehlen?

Hier hat Finanztest kürzlich ein Stimmungsbild eingeholt und Anwälte befragt, welche Erfahrungen diese mit der einen oder anderen Rechtsschutzversicherung gemacht haben. Das Ergebnis fiel recht unterschiedlich aus.

Finanztest Stimmungsbild in der Rechtsschutzversicherung
Finanztest (8/2018): So beurteilen Anwälte Rechtsschutzversicherungen

Wie sollte ich bei der Anwaltssuche vorgehen, wenn ich keinen Verkehrsanwalt kenne?

Gute Dienste leisten hier Freunde und Bekannte, die in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit dem einen oder anderen Verkehrsanwalt gemacht haben. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht leistet in der Regel gute Dienste und kann Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen.

Ob Sie sich einen Anwalt über Ihre Rechtsschutzversicherung (Vertrauensanwalt) empfehlen lassen sollten, dürfte u.a. eine Frage des Einzelfalls und des Spezialisierungsgrades des Empfohlenen Kollegen sein. Hierbei stellt sich die Frage, welches Vertrauen der Anwalt genießen sollte? Die des Rechtsschutzversicherers oder des Versicherten?

Kostenlosen Rechtsberatung? Was denken Sie darüber?

Das Angebot einer kostenlosen Erstberatung – wie sie hier und da – im Internet von Anwälten direkt oder über Dritte, wie z.B. Inkassounternehmen, Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherschutzverbänden oder Verlagen angeboten wird – dürfte mitunter überschätzt werden. Sie dürfte zweifelsohne eine erste Orientierung geben und die Scheu abbauen, einen Anwalt zu konsultieren. Ob sie so leistungsfähig ist und sein kann, wie es von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird, ist im Einzelfall zumindest fraglich.

Oft stößt die „kostenlose“ Beratung oder Ersteinschätzung, schnell an ihre Grenzen, weil sich der Betroffenen mehr von der kostenlosen Rechtsberatung erwartet und schlicht sein Anliegen unentgeltlich gelöste haben möchte. Er erwartet schlicht die Einlösung des Versprechens der kostenlosen Erstberatung und beruft sich auf das Werbeversprechen.

Die Anbieter dieser unentgeltlichen Rechtsberatungsangebote dürften sich dagegen die Übertragung des Mandats versprechen und gehen mit der kostenlosen Erstberatung in Vorleistung. Ob sich die Anbahnung eines Mandats über eine kostenlose Rechtsberatung für beiden Parteien auch rechnet ist mitunter zweifelhaft, weil nicht sicher ist, ob die Hoffnungen und Erwartungen der Parteien in Erfüllung gehen.

Denn mitunter haben die Parteien einen unausgesprochenen sogenannten stillen oder geheimen Vorbehalt. Frust stellt sich dann ein, wenn der Betroffene trotz seiner vielen Anrufe nicht die Informationen erhält, die er sich bei der Lösung seines Problems erhofft hat. Oder aber der Anbieter der kostenlosen Rechtsberatung ist darüber enttäuscht, dass er das Mandat nicht übertragen bekommen hat. Mitunter spürt der Dienstleister aber auch den fehlenden Vertragsbindungswillen des Anrufers. Das Phänomen ist nicht neu.

Beispielsweise sind nicht wenige Kfz-Werkstätten dazu übergegangen,
Kostenvoranschläge nicht mehr kostenlos zu kalkulieren. Denn immer mehr Autofahrer haben das Fahrzeug nicht in einer Markenwerkstatt reparieren lassen und sich den Schadenssumme auszahlen lassen. Was rechtlich zulässig ist, kann ein Unternehmen schnell in den Ruin treiben und die Mitarbeiter des Unternehmens ganz erheblichen nervlichen Belastungen aussetzten. Das die Beratung nicht kostenlos, sondern allenfalls unentgeltlich erfolgt, bedarf einer Erklärung, zumal die Mitarbeiter des Unternehmens ausgebildet und bezahlt werden müssen und niemand mehr etwas zu verschenken hat. Dies gilt insbesondere für das Internetzeitalter.

Rechtsschutzversicherer dagegen suchen die Kosten möglichst gering zu halten und bieten ihren Versicherten dieses Angebot an. Kostenlos dürfte dieses Angebot trotzdem nicht sein, weil es üblicherweise über die Prämien finanziert wird. Auch als Erst- oder Zweiteinschätzung dürfte das Angebot gute Dienste leisten. Manche gehen ganz neue Wege und bieten eine nachträgliche Rechtsschutzversicherung an. Was von diesen Angeboten zu halten ist, ist eine Frage des Einzelfalls.

*Der Name wurde von der Redaktion geändert.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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