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Wunschkennzeichen: Kennzeichen-Verfügbarkeit & Reservierung

Wunschkennzeichen – Alle Infos vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Wunschkennzeichen: Kennzeichen-Verfügbarkeit & Reservierung

Wunschkennzeichen – das Auto mit dem individuellen Nummernschild

Die Anschaffung eines Fahrzeugs steht in enger Verbindung mit den Vorlieben und dem Geschmack des Fahrzeughalters. Natürlich hat das Auto für die meisten Menschen einen hohen Stellenwert, erleichtert die Fortbewegung und ist gleichzeitig auch ein entscheidendes Statussymbol. Gerade für junge Menschen ist das erste Auto wichtig und soll den individuellen Anforderungen entsprechen. Das beinhaltet die Motorleistung, die Farbe und Lackierung, die Ausstattung und die Extras. Genauso kann über das Nummernschild ein Zeichen gesetzt werden, wenn es nicht der Standardausgabe entspricht, sondern eine bestimmte und vom Fahrzeughalter festgelegte Nummern- und Buchstabenfolge enthält.

Einige bevorzugen ein bestimmtes Wort oder ihren Namen, andere eine Zahlenanordnung, die z. B. das Geburtsdatum spiegelt. Die eigene Wunschnummer kann darüber hinaus aber auch einfach bei einem Umzug angefordert werden oder sobald ein Fahrzeughalterwechsel stattfindet.

Unter einem individuellen Nummernschild wird entsprechend ein KFZ Kennzeichen verstanden, bei dem der Fahrzeughalter die Vergabe der Registrierungsnummer beeinflussen kann, so dass das Kennzeichen dann personalisiert ist und einer bestimmten und gewünschten Gestaltungsform entspricht. Da das Nummernschild jedoch immer auch einen amtlichen und informativen Zweck erfüllt, ist die Einflussnahme auf die Buchstabenfolge und Zahlenvergabe begrenzt.

Das Nummernschild gibt z. B. immer Aufschluss über den Ort der Anmeldung und Nutzung, zeigt auch, ob es sich um ein neues Modell oder einen Oldtimer handelt. Dazu sind bestimmte Schildgrößen und Maße vorgeschrieben, ebenso der Hinweis auf das Land. Letzteres wird in Europa auf blauem Grund mit der typischen Flagge der Europäischen Union und dem Sternkreis angegeben, um die Sichtbarkeit zu verbessern. Daneben folgen auf weißem Schild der Buchstabe, der die Stadt angibt, und eine Reihenfolge aus Buchstaben und Zahlen.

Der Sinn und Zweck solcher Nummernschilder ist einfach. Sie dienen der einfachen Zuordnung aller Verkehrsteilnehmer, z. B. im Fall einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Da jedes Fahrzeug einzeln zugelassen wird und ein KFZ Kennzeichen aufweisen muss, ist es einzigartig und kann leicht überprüft werden. Darüber hinaus, gibt das Nummernschild Auskunft darüber, ob ein Fahrzeug angemeldet und zugelassen ist und enthält auch weitere Informationen, z. B. ob es sich um ein Diplomatenfahrzeug oder um eine zeitbegrenzte Fahrzeugnutzung handelt oder wann die letzte Prüfung durch den TÜV stattfand. Wird ein bestimmtes Kennzeichen in Deutschland beantragt, ist die individuelle Gestaltung nur im Rahmen der systembedingt erlaubten Kombinationen möglich.

Arten von Nummernschildern

Nummernschilder gibt es in vielseitiger Ausführung und Klassifizierung, die meistens auf den jeweiligen Nutzungszweck verweisen:

  • Darunter fallen Kurzzeitkennzeichen, um z. B. eine Probefahrt zu machen,
  • Saisonkennzeichen, die dem Fahrzeughalter die Nutzung des Fahrzeugs in einem bestimmten und vorgegebenen Zeitraum gestattet,
  • Überführungskennzeichen,
  • Diplomatenkennzeichen,
  • Tageskennzeichen,
  • Wechselkennzeichen oder H-Kennzeichen, die angeben, dass es sich um einen Oldtimer handelt.

Die Klassifizierungsebenen unterscheiden sich entsprechend und erlauben eine genaue Zuordnung und Zulassungsart. Das gängige Nummernschild wird bei der zuständigen Zulassungsbehörde der Stadt oder des Landkreises beantragt und bezahlt. Die Gebühr für ein normales Standard-Kennzeichen mit zufälliger Zahlen- und Buchstabenfolge ist geringer als für ein spezielles Kennzeichen.

Je nachdem, wozu das Nummernschild benötigt wird, fallen Gebühren an, die im Bereich zwischen 50 und 200 Euro liegen. Daneben gibt es rote Nummernschilder für die Überbrückungsfahrt und grüne Nummernschilder, die anzeigen, dass das Fahrzeug von der KFZ-Steuer bereit, jedoch trotzdem versichert ist. Das betrifft meistens landwirtschaftliche Fahrzeuge, Traktoren und Anhänger. Unterschieden wird auch in Standardkennzeichen und Behördenkennzeichen.

Eine Liste weiterer Sonderkennzeichen und ihre Erklärung finden Sie hier.

Standard- oder 3D-Nummernschild

Genauso gibt es beim eigenen Wunsch-Nummernschild eine Auswahl aus verschiedenen Varianten. Dem Standardschild steht z. B. das 3D-Kennzeichen gegenüber, das eine deutlich interessante Optik mitbringt. 3D-Kennzeichen wurden 2013 eingeführt. Sie bestehen nicht, wie die Eurokennzeichen, aus Aluminium, sondern sind aus hartem und robustem Kunststoff gefertigt. Darüber hinaus bieten sie eine Zahlen- und Buchstabenfolge in spannender Dreidimensionalität.

Während beim herkömmlichen Nummernschild die Prägung durch eine Verformung des Untergrunds mit anschließender Einfärbung der Platine erfolgt, hat das 3D-Schild ausgeformte Zapfen, die auf der Grundplatte befestigt werden und die bereits im Vorfeld gefärbt und dauerhaft mit der Platte verbunden sind. Das klare Relief mit dem 3D-Effekt ermöglicht eine bessere Sichtbarkeit, während das Schild selbst umweltfreundlicher ist. Auch die Haltbarkeit ist länger gewährleistet, da keinerlei Abrieb oder Verblassen der Buchstaben und Ziffern erfolgt. 3D-Kennzeichen sind laut Fahrzeugzulassungsverordnung erlaubt, insofern sie die richtige Größe aufweisen und die DIN-Anforderungen erfüllen. Ein gesonderter Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist für die Verwendung nicht notwendig.

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Anforderung und Kosten eines Wunschkennzeichens

In Deutschland kann ein selbst gestaltetes Nummernschild beantragt und reserviert werden, indem zuvor die frei verfügbaren Buchstaben und Zahlenkombinationen geprüft werden. Die Beantragung kann mit zusätzlichen Kosten für die Änderung und die Reservierung auf einer KFZ-Zulassungsbehörde oder auch online gemacht werden. Die Kosten hängen von der Klassifizierung des Nummernschilds ab, wobei die Wunschkombination immer mit einem Aufpreis von 10,20 Euro verbunden ist und die Reservierung noch einmal zusätzliche Kosten von 2,60 Euro nach sich zieht.

Die Gebühren sind in Deutschland einheitlich festgelegt. Ein Kurzzeitkennzeichen kostet 50 Euro. Ein Wechselkennzeichen kostet 100 Euro. Ein Oldtimerkennzeichen kostet etwa 200 Euro, wenn es sich um einen Pkw handelt. Beim individuellen Wunschschild kommt der Aufschlag von 12,80 Euro dazu.

Wird das Kennzeichen bei einem privaten Online-Anbieter geprüft und reserviert, kann das Schild auch direkt zur Prägung weitergeleitet werden, wobei dann Gebühren zwischen 35 und 45 Euro für das vordere und das hintere Nummernschild anfallen. Manchmal sind die Kosten bei einer Fertigung vor Ort etwas günstiger. Die Online-Abwicklung ist jedoch immer mit weniger Aufwand verbunden.

Herstellung des Wunschkennzeichens
Das eigene Wunschkennzeichen wird hergestellt.

Während die Reservierung, Beantragung und Fertigung des Nummernschilds früher in mehreren Schritten mit längeren Wartezeiten und Übergangsfristen zusammenfiel, ist die Abwicklung heute wesentlich schneller und unkomplizierter, da die Ab- und Neuanmeldung vollständig über EDV-Systeme erfolgt. Seit 2012 ist es auch wieder möglich, alte KFZ-Kennzeichen von ehemaligen Landkreisen zu verwenden. Auch diese gelten dann als Wunschnummern und erfordern den typischen Aufpreis zu den normalen Gebühren. Wort-Kombinationen können bei bestimmten Landkreisen dann z. B. „FR – AU“„AC – DC“„MA – NN“ oder „KN – UT“ sein.

Andere Länder sind strenger oder großzügiger, was die Auswahl der Kombinationen betrifft. In Schweden, Norwegen oder Dänemark kann z. B. die gesamte Beschriftung des Schilds frei gewählt werden. Viele Länder lassen eine freie Kombination nach dem Regionalcode oder dem festgelegten Kürzel für die Ausgabestelle zu. In der Schweiz dagegen ist die Wunschkombination nur in Ausnahmebedingungen erlaubt, da die Kontrollschilder grundsätzlich aufsteigende Nummern enthalten, die festgelegt sind.

KFZ Kennzeichen Suche und Reservierung

Die Reservierung eines individuellen Nummernschilds kann bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle erfolgen, wobei der Zeitraum je nach Behörde zwischen 10 bis 90 Tagen liegt, bis die Prüfung für das Kennzeichen erfolgt und genehmigt ist. Das zugelassene Nummernschild enthält dann immer die Erkennungsnummern und die Unterscheidungszeichen. Letztere geben den Verwaltungsbezirk der Fahrzeugzulassung an, wobei jede Stadt bestimmte Buchstaben hat, die in einer festgelegten Liste nachprüfbar sind. Diese können nicht frei gewählt werden, während die Erkennungsnummer das Fahrzeug selbst zuordnet und nach eigenem Ermessen geplant werden kann, wenn die Zahlenfolge zur Verfügung steht. Gleiches gilt für die Buchstabenkombination hinter der Ortserkennung. Handelt es sich um einzelne Buchstaben für die jeweilige Stadt ist eine eigene Wortschöpfung oder bestimmte Buchstabenfolge leicht möglich.

Es gilt dabei die Regel, dass die Anzahl der frei gewählten Zahlen und Buchstaben unter acht Zeichen liegt. Dabei kann selbst bestimmt werden, ob mehr oder weniger Zahlen oder Buchstaben verwendet werden. Erlaubt sind keine Umlaute oder Sonderzeichen. Daneben gibt es auch bestimmte Kombinationen, die verboten sind, wenn rassistische oder beleidigende Wortschöpfungen entstehen. Dazu gehört zum Beispiel die Prägung: „AH 88“, die den bekannten Nazicode enthält.

Anbringen der Plaketten auf dem Wunschkennzeichen
Die Plaketten werden auf dem Wunschkennzeichen montiert.

Auch auf dem individuell geplanten Nummernschild müssen die typischen Plaketten angebracht sein. Das betrifft die Stempelplakette des Behördensitzes und Landes und die TÜV-Plakette. Das Schild ist dabei gut sichtbar im hinteren und vorderen Bereich des Fahrzeugs anzubringen und wird fest verschraubt. Bei einem Fahrzeugwechsel oder Neukauf kann das eigene Nummernschild übernommen und wiederverwendet werden. Trotz der neuen Gebühren ist die Weiterverwendung des eigenen Kennzeichens günstiger als eine Neuprägung. Eine Reservierung kann maximal 5 Jahre betragen, wobei die Gültigkeit für das gewünschte Kennzeichen nach 15 Jahren erlischt, wenn nicht rechtzeitig eine Verlängerung beantragt wurde.

Kennzeichen Verfügbarkeit

Ein im begrenzten Rahmen selbst gestaltetes Nummernschild muss auf seine Verfügbarkeit geprüft werden, da die Zahlen- und Buchstabenfolge nicht durch die Zulassungsbehörde automatisch und zufällig festgelegt, sondern durch den Antragsteller selbst bestimmt wird. Das sollte am besten vor der Reservierung erfolgen und ist auf mehreren Wegen möglich.

Das Nummernschild reservieren ist im Grunde einfach und dann notwendig, wenn ein neues Fahrzeug angemeldet wird. Möglich ist die Reservierung und Prüfung direkt bei der Zulassungsbehörde, online im Internet durch eine Anmeldung bei der dort präsenten Behörde oder, wenn ein neues Fahrzeug gekauft wird, durch das Autohaus bzw. den Autohändler, insofern der Service angeboten wird. Autohäuser übernehmen dann gleichzeitig auch die Anmeldung bei der Zulassungsstelle und handeln so als zugelassener Vertreter des Fahrzeugkäufers.

Der Aufwand erhöht sich entsprechend, wenn die Beantragung auf einer Zulassungsstelle erfolgt, was gleichzeitig mit langen Wartezeiten verbunden ist. Besser ist die Kennzeichen-Reservierung im Online-Bereich, was besonders von Zulassungsbehörden in größeren Städten angeboten wird. Kleinere Städte und Behörden sind hier eingeschränkter, erlauben aber z. B. die Terminbuchung im Internet.

Benötigt werden für eine Reservierung als Privatperson ein vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag, die Zulassungsbescheinigung und eine Versicherungsbestätigung. Dazu müssen der Personalausweis und die Kontodaten für die KFZ-Steuer vorgelegt werden. Jeder kann dann entscheiden, ob ein zufälliges oder gewünschtes Kennzeichen benötigt wird. Die Zahlen- und Buchstabenkombination wird ausgedruckt und bei einem Händler für Kennzeichen als Schild nach der entsprechenden Norm gestanzt.

Bei der Online-Reservierung kann etwas Zeit und Aufwand gespart werden. Verschiedene Unternehmen bieten den Service und stellen einen Wunschkennzeichengenerator zur Verfügung, der nicht nur für die Reservierung selbst dient, sondern auch direkt prüft, welche Zahlen- und Buchstaben überhaupt verwendet werden können und inwieweit die gewünschte Kombination verfügbar ist. Bei der Online-Reservierung kann die Dauer dann zwischen einigen Tagen und einem Monat betragen. Ist die Reservierung geprüft, erhält der Fahrzeughalter eine Bestätigung, mit der das Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden kann. Möglich ist dabei auch das Beibehalten des Kennzeichens, wenn das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet ist und ein neues Auto angemeldet werden soll.

Bei der Beantragung und Reservierung eines Kennzeichens fallen immer die festgelegten Gebühren und Zusatzgebühren an. Auch die Fertigung des Schilds kostet Geld. Die Preise für das Wunschschild sind etwas höher als für Standardausführungen. Dazu richten sich die Kosten nach der Zulassungsdauer, nach der Art des Kennzeichens und nach der Erlassung der An- und Abmeldegebühren. Üblich ist ein Preis für ein Euro-Nummernschild zwischen 50 und 100 Euro.

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KFZ Kennzeichen Suche – Wunschkennzeichen online prüfen

Das Nummernschild reservieren ist die eine Sache, das Kennzeichen auf seine Verfügbarkeit zu prüfen, die andere. Das ist besonders online leicht möglich und steht nicht immer mit der gleichzeitigen Reservierung in Verbindung. Genutzt werden können verschiedene Webseiten von privaten Anbietern und Unternehmen, über die durch einen Eingabe- oder Prüftool die gewünschte Kombination auf ihre Verfügbarkeit getestet werden kann. Die Eingabe erfolgt als Code und wird von den Unternehmen als reine Verfügbarkeitsprüfung kostenlos angeboten. Erst mit der Beantragung und Reservierung fallen Gebühren an, die jedoch nicht alle Webseiten bieten.

Besteht der Service des Unternehmens dagegen aus der Prüfung und Reservierung, kann auch veranlasst werden, dass das Kennzeichen gefertigt, geprägt und per Post verschickt wird. Dieses Angebot hängt jedoch immer von dem Unternehmen ab, das den Service bietet. Gefunden werden solche Seiten im Internet durch die Eingabe einfacher Begriffe in der Suchmaschine, die mit der Prüfung und Reservierung des Kennzeichens in Verbindung stehen. Aufgerufen werden können dann die angezeigten Seiten mit oder ohne Reservierungsmöglichkeit.

Beispielseiten für die Online-Suche und Reservierung von Kennzeichen:

Prüfung von frei verfügbaren Buchstaben und Zahlenfolgen

Nicht jeder weiß auf Anhieb, welche Zahlen- und Buchstabenkombinationen möglich sind, welche überhaupt verwendet werden dürfen und welche tatsächlich zur Verfügung stehen. Das individuelle Nummernschild ist der Traum vieler Fahrzeughalter, die allerdings auch damit rechnen müssen, dass die Wunschnummer bereits vergeben ist und nicht mehr verwendet werden kann. Dann ist wenig zu machen, es sei denn, der Besitzer des Nummernschilds wird um die Freigabe gebeten, was mit viel Aufwand verbunden ist. Meistens ziehen Fahrzeughalter dann eine Neukombination vor.

Geprüft werden kann die Wunschnummer z. B. über einen Wunschnummer-Finder im Onlinebereich, wobei dann der Kennzeichen-Bezirk und die aus weiteren 8 Zeichen bestehende Kombination eingegeben werden kann. Die Eingabe wird automatisch weitergleitet und verarbeitet. Die freie Verfügbarkeit ist dann sofort einsehbar, kann mit einer gleichzeitigen Reservierung beantragt werden.

Häufig stehen bereits abgelaufene alte Kennzeichen nach einer Weile wieder zur Verfügung. Ratsam ist eine Auswahl an mehreren Wunschkombinationen, die nacheinander durch eine Eingabe in das Prüf-Programm getestet werden können. Dann muss auch nicht erst nachgeforscht werden, welche Kombination erlaubt ist.

Ganz genau kann die Verfügbarkeit bei der zuständigen Behörde geklärt werden. Die Online-Unternehmen mit Prüfungs- und Reservierungsmöglichkeit greifen auf die Datenbanken der Zulassungsbehörden zu, insofern diese im Internet frei verfügbar ist. Ansonsten ist auch ein Anruf bei der Behörde möglich.

Verbotene Kennzeichen und mögliche Strafen

Zu den wichtigsten verbotenen Kennzeichen, die laut Erlass nicht verwendet werden dürfen, zählen rassistische, rechtsradikale oder beleidigende Kombinationen. Verboten sind „KKK“, das für „Ku-Klux-Klan“ steht, „88“ oder „AH88“, das für „Heil Hitler“ steht, „420“, ein Nazicode für Hitlers Geburtstag, „18“ für Adolf Hitler, und typische Abkürzungen der Nazizeit und terroristischer Vereinigungen wie „NSDAP“, „SS“, „SA“, „HH“, „HJ“, „KZ“, „NS“ oder „NSD“, „IS“ oder „ISIS“.
In manchen Fällen gibt es Ausnahmen, die vom Gültigkeitszeitraum abhängen. Das betrifft Genehmigungen von Schildern, die vor 2015 anfielen.

Bußgelder und Strafen

Im Rahmen der Kennzeichen Verfügbarkeit und der Nutzung eines Wunschnummernschilds können bei Nichtbeachtung oder einer fehlerhaften Nutzung und Anbringung auch erhebliche Strafen und Bußgelder anfallen.

Das kann der Fall sein, wenn ein Nummernschild nicht richtig angebracht ist oder ganz fehlt, wodurch eine Strafe von 60 Euro anfällt, die allerdings trotz der Höhe des Betrags keinen Punkt in Flensburg einbringt. Genauso fallen Bußgelder an, wenn das Nummernschild nicht gut lesbar ist, von bestimmten Materialien verdeckt ist oder in irgendeiner anderen Form den Straßenverkehr gefährdet. Das Bußgeld kann dann 65 Euro betragen, da angenommen wird, dass die Fahrzeugerkennung umgangen werden sollte, z. B. um die Zuordnung des Autos bei einer zu hohen Geschwindigkeit durch ein Blitzgerät zu unterbinden.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Genauso kann ein Bußgeld anfallen, wenn das Nummernschild falsch angebracht wurde oder nicht die richtige Größe aufweist. Gesonderte Normen müssen extra beantragt werden. Auch darf das vordere Schild sich vom hinteren nicht unterscheiden.

Beide KFZ Kennzeichen müssen identisch sein und eindeutig zugeordnet werden können. Hier kann das Bußgeld 10 Euro betragen, wenn das nicht der Fall ist. Ist das Nummernschild nicht gut lesbar, z. B. wenn es schlecht beleuchtet oder durch Dreck verschmutzt ist, fällt eine Strafe von 5 Euro an. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht. Meistens sind die geringen Bußgeldstrafen eine Verwarnung. Das betrifft nicht nur das Schild selbst, sondern auch die Prüfplaketten.

Bei allen genannten Situationen handelt es sich um Verstöße gegen das geltende Verkehrsrecht, die auch so geahndet werden, da der Verdacht auf die Gefährdung der Verkehrssicherheit besteht. Dennoch erfolgen bei solchen Verstößen keine Einträge ins Flensburger Strafregister. Alle Fahrzeuge, außer Autos mit Versicherungskennzeichen, benötigen eine Zulassungspflicht, damit sie am Straßenverkehr teilnehmen können. Dazu gehört immer ein rechtmäßiges Nummernschild mit Kennzeichen.

Das ist besonders dann wichtig, wenn es zu einem Unfall kommt, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht. Das Abwägen des geeigneten Kennzeichens ist daher unbedingt erforderlich, um das Nummernschild auf das Fahrzeug abzustimmen. Mittlerweile gibt es z. B. auch E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge.

Lesen Sie dazu auch: Urkundenfälschung im Straßenverkehr

Befestigung des Nummernschilds- Sichtbarkeit und korrekte Platzierung

Ein Kennzeichen muss eine zweifelsfreie Zuordnung und Identifizierung des jeweiligen Fahrzeugs erlauben und gut sichtbar sein. Daher ist das Befestigen und Anbringen des Nummernschilds für die Lesbarkeit von Bedeutung. Das betrifft nicht nur die korrekte Platzierung, sondern z. B. auch die Beleuchtung.

Nummernschilder müssen deutlich wahrnehmbar vorne und hinten befestigt werden und dabei den vom Gesetzgeber festgelegten Abstand zum Boden aufweisen. Das Schild im hinteren Bereich erfordert zusätzlich eine geeignete Beleuchtung. Ein Kraftrad benötigt lediglich ein Schild am Heck. Daneben sollte das Schild die zugelassene Größe, Beschriftung, Farbe und DIN-Norm aufweisen.

Bei Streitigkeiten im Verkehrsrecht: Immer einen Fachanwalt hinzuziehen!                                    

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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