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Geldstrafe bei Alkohol am Steuer – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Veröffentlicht am 16.10.2019, 09:30 Uhr, durch RA Gregor Samimi

Geldstrafe bei Alkohol am Steuer

Eins geht schon. Und aus einem Bierchen werden auch ganz schnell mal zwei. Gefahren wird häufig trotzdem, weil die meisten ihre Blutalkoholkonzentration einfach schätzen, aber niemand den tatsächlichen Alkoholwert im Blut wissen kann. Vermeintlich nüchterne Fahrer wähnen sich deshalb allzu oft in Sicherheit. Dies kann jedoch ein fataler Trugschluss sein.

Denn wer mit Alkohol am Steuer in eine Polizeikontrolle gerät, dem können saftige Geldstrafen, lange Fahrverbote und sogar Vor- oder Haftstrafen winken. Späte Reue, ehrlich gemeinte Einsicht und originelle Ausreden nützen dann nur noch wenig. Hier braucht es kompetente Beratung und praxisorientierte Erfahrung eines rechtssicheren Experten.

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Allgemeines über die Strafen bei Alkohol am Steuer

In Deutschland darf seit 2007, unter Berücksichtigung einiger weniger Ausnahmen, grundsätzlich mit einem Promillewert bis zu 0,5 gefahren werden. Wer bei einer Kontrolle durch die Polizei einen höheren Wert hat, handelt ordnungswidrig gemäß StVG § 24a und muss mit einem Fahrverbot rechnen.

Ab einem Wert von 1,1 Promille geht der Gesetzgeber von absoluter Fahruntüchtigkeit aus und diese wird immer und ausnahmslos als Straftat bewertet gemäß StGB § 316. Üblicherweise führt diese Straftat mindestens zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein Fahrverbot bedeutet, dass der Fahrer für einen Zeitraum von maximal drei Monaten den Führerschein abgeben und in dieser Zeit kein Kfz steuern darf. Danach wird ihm der Führerschein wieder zuerteilt. Beim Entzug einer Fahrerlaubnis muss der Führerschein abgegeben werden und kann erst durch angeordnete Auflagen wie eine Prüfung und eine MPU wiedererteilt werden. Zusätzliche Sperren können diesen Zeitraum deutlich verlängern.

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Wann droht ein Bußgeld und wann eine Geldstrafe?

Die Grenze, wann aus einem Bußgeld eine Geldstrafe wird, liegt bei 1,09 Promille. Bis dahin gilt es noch als Ordnungswidrigkeit, wenn Fahrer von der Polizei zu einer Alkoholkontrolle herangezogen werden. Eine Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld geahndet. Ab 1,1 Promille wird aus dem Delikt „Alkohol am Steuer“ eine Straftat, die eine Geldstrafe und, je nach Schwere des Delikts, mitunter auch eine Haftstrafe nach sich zieht.

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Wie hoch fallen die Geldstrafen aus?

Der Gesetzgeber ist beim Festlegen des Strafmaßes wegen Alkoholverstößen im Straßenverkehr nicht zimperlich. Je nach Alkoholwert, eventuell entstandenem Schaden, Erstdelikt und gegebenenfalls bereits vorhandenen Strafen oder Eintragungen wird eine entsprechende Strafe vom Richter festgesetzt.

Eine Geldstrafe wird anhand von Tagessätzen festgelegt. Diese Tagessätze werden bemessen am Einkommen des Beschuldigten. Je nach Ausmaß und Schwere der Straftat werden bis zu 360 Tagessätze verhängt.

Eine einfache Formel

Grundsätzlich gilt: Je öfter Fahrer wegen zu viel Alkohol am Steuer ertappt werden, desto höher fällt jeweils die Strafe aus. Dies kann bis zum langjährigen Entzug der Fahrerlaubnis und sogar zu einer Haftstrafe führen.

Besonderheit: Probezeit

Fahranfänger und Fahrer unter dem 21. Lebensjahr unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die Null-Promille-Regelung und damit absolutes Alkoholverbot!

Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 250 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem verlängert sich die Probezeit um noch mal zwei Jahre und meistens wird auch der Besuch eines kostenpflichtigen Aufbauseminars verordnet. Dies alles gilt allerdings nur bis zu einem Alkoholwert von 0,5‰.

Satte Strafen

  • Alkoholwert über 0,5‰: Es wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Fahrer zahlen ein Bußgeld von 500 €, erhalten dazu zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Alkoholwert über 0,5‰ und vorheriger Alkoholverstoß: Fahrer müssen bis zu 1000 € Bußgeld zahlen und es werden drei Monate Fahrverbot auferlegt, dazu gibt es zwei Punkte in Flensburg. Wer bereits zwei Einträge wegen Alkohol am Steuer hat, zahlt noch mehr, nämlich 1500 €.
  • Promillewert ab 1,1: Es drohen neben Geldstrafen die Anordnung zu einer MPU, Fahrerlaubnisentzug und womöglich auch Freiheitsstrafen.

Wichtig: Bei Alkoholwerten über 1,1‰ erfolgt immer der Führerscheinentzug. Die Dauer dieses Entzugs wird individuell, je nach Schwere des Falls, bestimmt. In der Regel aber dauert ein Führerscheinentzug mindestens ein Jahr.

Für Fahrer, die mit einem Promillewert über 1,1 am Steuer erwischt werden, kommen außerdem erhebliche Geldstrafen und mitunter sogar noch Freiheitsstrafen plus drei Punkte in Flensburg dazu.

Auch bei einem geringeren Wert als 1,1‰ können höhere Strafen als üblich fällig werden: Nämlich genau dann, wenn eindeutige Ausfallerscheinungen des Fahrers, eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch diesen und damit verbunden folgenschwere Fahrfehler von den Beamten festgestellt werden.

Mit welcher Strafe ist noch zu rechnen?

Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, bekommt nicht zuletzt auch mit seiner Versicherung Ärger. Denn meistens greift dann ein Regressanspruch und mit Kündigungen vonseiten der Versicherungsgesellschaften ist ebenfalls zu rechnen. Auf den entstehenden Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug bleibt der Fahrer sitzen.

Warum und wie ein Anwalt helfen kann

Guter Rat ist teuer, ohne Frage. Aber genau den braucht es zwangsläufig, wenn einmal eine Straftat wegen Alkohol am Steuer im Raum steht. Denn ein Fachanwalt kann tatsächlich eine Strafmilderung erwirken.

Umgedreht kann ein Anwalt auch für Betroffene und Leidtragende von Delikten wegen Alkohol am Steuer fachkundigen Rechtsbeistand leisten und zu einer angemessenen Entschädigung sowie einem gerechten Strafmaß beitragen.

Hilfe im Dschungel von Paragrafen und Formalitäten

Ein Anwalt hilft beim richtigen Umgang mit dem Bußgeldbescheid. Hier müssen bestimmte Fristen gewahrt werden, wenn zum Beispiel ein Einspruch in Erwägung gezogen wird. Das Delikt „Alkohol am Steuer“ lässt kaum Verhandlungsspielraum zu. Die Beratung und Begleitung eines Anwalts sind deshalb umso wichtiger.

Die vorgegebenen Promillegrenzen sind lediglich Richtlinien, an denen sich ein mögliches Strafmaß orientiert. Was viele nicht wissen: Es obliegt den zuständigen Beamten und Behörden, nach Ermessen zu entscheiden. Das heißt: Wird bei einem festgestellten Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 die Fahrtüchtigkeit generell angezweifelt, dann wird nicht selten aus dem Straftatbestand „Alkohol am Steuer“ eine Straftat. Damit verbunden können wiederum lebenslaufprägende Freiheitsstrafen sein, die ein Anwalt mit seinem Knowhow möglicherweise abwenden kann.

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Wissenswerte Fakten

  1. Alkohol am Steuer ist zwar bis zu einem Promillewert von 0,5 in Deutschland erlaubt, aber: Wer einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht, muss trotzdem mit empfindlichen Strafen rechnen.
  2. Fahrer, die einen Promillewert unter 1,1 haben, aber sichtliche Ausfallerscheinungen zeigen, können sich durchaus strafbar machen. Wird die allgemeine Fahrtüchtigkeit auch bei einem niedrigen Alkoholwert im Blut infrage festgestellt, können schnell aus kleinen Bußgeldern hohe und belastende Strafen werden.
  3. Trinken während des Fahrens ist nach dem Gesetz erlaubt, solang der vorgegebene maximale Promillewert nicht überschritten wird. Problematisch wird das allerdings, wenn der Wert doch höher ausfallen sollte oder der Fahrer einen Fehler im Straßenverkehr macht. Dann kann dies im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum am Steuer gebracht werden. Stichwort: Mit- oder Teilschuld trotz eines Wertes unter 0,5‰.
  4. Ab einem Promillewert von 1,6 wird in der Regel zusätzlich zur Geldstrafe und zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet. In einigen Regionen erfolgt das bereits ab 1,1‰.
  5. Auch Radfahrer unterliegen den Regelungen des StVG und können wegen Alkohol am Radlenker sogar ihren Führerschein riskieren. Ab einem Promillewert von 1,6 gelten Radfahrer als fahruntüchtig.
  6. Ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen ab drei Monaten gilt man als vorbestraft. Es erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis gemäß § 32 Abs. 2 BZRG.
  7. In einigen Bundesländern sind die Auflagen und Strafen für Alkohol am Steuer besonders streng.
  8. Wer acht Punkte in Flensberg erreicht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein ist dann weg und kann nur nach Antrag auf Neuerteilung und Erfüllung von Auflagen wiedererlangt werden.

Trunkenheitsfahrt

Auch bei einem Promillewert unter 0,5 und ab 0,3 kann der Gesetzgeber von Trunkenheitsfahrten ausgehen. Das richtet sich nach der Fahruntüchtigkeit des Fahrers. Diese kann durchaus auch bei einem Wert unter 0,5 Promille schon gegeben sein.

Schmerzensgeld und Schadensersatz

Unter Umständen haben Personen, die durch alkoholisierte Fahrer im Straßenverkehr gefährdet, verletzt oder schwerwiegend geschädigt wurden, einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei Beschädigung von Sachgegenständen kommt eventuell noch ein Anspruch auf Schadensersatz durch den Verursacher dazu. Auch Angehörige von Personen, die durch nicht selbst verschuldete Trunkenheitsfahrten ums Leben kamen, können solcherlei Ansprüche geltend machen.

Körperverletzung

Wer aufgrund von Fahruntüchtigkeit andere Personen verletzt, muss sich mit dem Vorwurf der Körperverletzung gemäß § 229 StGB, mitunter sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder gar Tötung, konfrontiert sehen.

Mit Alkohol am Steuer erwischt – und nun?

Wer mit Alkohol im Blut fährt und einen Unfall verursacht, der einen Sach- oder gar Personenschaden zur Folge hat, macht sich zusätzlich wahrscheinlich der fahrlässigen Körperverletzung und/ oder im schlimmsten Fall der (fahrlässigen) Tötung schuldig. Bei der Prüfung der Schuldfähigkeit ist die Begleitung eines Anwalts für Beschuldigte wie Betroffene immer unverzichtbar. Alkohol am Steuer ist nach wie vor kein Kavaliersdelikt und wird vom Gesetzgeber konsequent geahndet. Eine Geldstrafe ist dann oft das geringste Übel.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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