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Lebensversicherung beleihen – Hilfe in Berlin durch Rechtsanwalt Samimi

Lebensversicherung beleihen – Berlin wird informiert

Durch den andauernden Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung werden Lebensversicherungen als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im Bundesgesetzblatt eine Senkung des Garantiezinses auf 0,9 Prozent verkündet. Bestandskunden, die die erheblichen Verluste die mit einer Kündigung einhergehen nicht in Kauf nehmen wollen und dringend Kapital benötigen oder das vorhandene Kapital aus der Lebensversicherung indirekt anlegen möchten, entscheiden sich für die Beleihung ihrer Versicherungspolice.

Was es bei der Beleihung der Lebensversicherung zu beachten gilt, erfahren sie hier:

Die Lebensversicherung beleihen

Lebensversicherung beleihen Berlin
Lebensversicherung beleihen – Widerspruch kann Verluste vermeiden

Grundsätzlich besteht bei einer Lebensversicherung die Möglichkeit die Police als Sicherheit für einen Kreditvertrag zu nutzen. Dazu schließt der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer oder einem dritten Unternehmen einen Policendarlehensvertrag ab. Die Lebensversicherung wird mit dem Betrag aus dem Darlehensvertrag beliehen. Dabei kann die Lebensversicherung bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes beliehen werden.

Allgemein können nur Kapitallebensversicherungen und Fondgebunde Lebensversicherungen beliehen werden. Eine Beleihung für Risikolebensversicherungen besteht nicht. Kapitallebensversicherungen können meist mit 100 Prozent des momentanen Rückkaufswertes beliehen werden. Fondgebunde Lebensversicherungen jedoch wegen des höheren Risikos meist nur mit bis zu 60 Prozent des Rückkaufswertes beliehen werden.

Die Lebensversicherung muss meist einen Mindestrückkaufwert und eine bestimmte Restlaufzeit aufweisen.[1]

Bei der Berechnung der Rückkaufswerte durch den Versicherer kann es mitunter zu Fehlern kommen. Daher empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der Überprüfung der Berechnung des Rückkaufswertes zu beauftragen. Dieser kennt die einschlägige Rechtsprechung.

Für Verträge, die ab 1994 und vor 2008 geschlossen wurden legte der Bundesgerichtshof einen Mindestbeitrag fest.

„Dieser Mindestbetrag wird bestimmt durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals.“(Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03).

Vorteile des Policendarlehensvertrages

Die alte Lebensversicherung kann indirekt zu Kapital umgewandelt werden, in dem sie als Sicherheit für die Auszahlung eines Kredites dient. Dabei sind die Konditionen meist besser als bei herkömmlichen Darlehensverträgen, so dass nur geringe Zinsen anfallen. Auch fällt meistens keine Bonitätsprüfung an, so dass Versicherungsnehmer mit einer schlechten Schufa-Score eine Alternative Möglichkeit auf einen Kredit gewährt wird. Auch erfolgt meist kein Eintrag bei der Schufa. Gegenüber der Kündigung ist auch vorteilhaft, dass der Versicherungsschutz weiterhin besteht. Nach Beendigung des Darlehens ist erhält der Versicherungsnehmer die Police wieder. Falls sie eine Lebensversicherung mit Todesfallschutz abgeschlossen haben, wird im Todesfall die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Allerdings erhält zunächst der Policendarlehensgeber die noch ausstehende Summe.

Tim G. besitzt eine Kapitallebensversicherung mit einem momentanen Rückkaufswert von 10.000 €. Da Tim dringend Kapital für den Kauf eines Autos benötigt entscheidet er sich für die Beleihung seiner Kapitallebensversicherung. Dazu schließt er einen Policendarlehensvertrag mit einem Unternehmen in Höhe von 10.000 € ab. Er entschied sich gegen die Kündigung der Police, da er einen alten Lebensversicherungsvertrag besitzt und von einem relativ hohen Garantiezins profitiert und auch nicht auf den Versicherungsschutz verzichten möchte.

Nachteile des Policendarlehensvertrages

Beachtet werden sollte unbedingt, dass das Policendarlehen immer ein Verlustgeschäft ist, da die zu zahlenden Zinsen meist über den erwirtschaften Erträgen aus der Lebensversicherung liegen werden.

Grundsätzlich sind die Zinsen des Policendarlehensvertrages zwar relativ niedrig und müssen erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt werden. Dafür fallen die Zinsen jedoch über den gesamten Zeitraum auf den gesamten Betrag an und müssen zusätzlich mit dem endfälligen Darlehen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt werden. Auf den ersten Blick scheint ein Policendarlehensvertrag im Vergleich mit Herkömmlichen Ratenkreditverträgen durch die geringeren Zinsen insgesamt günstiger zu sein. Jedoch wird beim Ratenkredit meist monatlich eine feste Rate zurückgezahlt, um die sich die Endsumme mindert. Folglich bezieht sich der zu zahlende Zins nicht mehr auf die Gesamtsumme, sondern auf die geminderte Summe. Somit ist unter Umständen das Policendarlehensvertrag unter dem Strich deutlich teurer als ein Herkömmlicher Ratenkreditvertrag.

Teresa M. besitz eine fondgebundene Lebensversicherung mit einem momentanen Rückkaufswert von 16.667 €. Sie überlegt, ob sie die Police beleiht und ein Policendarlehensvertrag abschließt. Ein Drittanbieter bietet ihr einen Kredit in Höhe von 10000 €, zu einem Zins von 3,99 Prozent bei einer Laufzeit von 5 Jahren an. Teresa rechnet aus, dass sie 1.995 € an Zinsen nach Ablauf der Laufzeit zahlen muss und das dies einem Zins von 7,4 Prozent eines Ratenkreditvertrages entspricht. Da Sie einen Ratenkredit bei Ihrer Bank für einen Zins von 5,5 Prozent angeboten bekommt, entscheidet sie sich gegen den Policendarlehensvertrag.

Entscheidend für eine Vergleichbarkeit des Policendarlehensvertrag mit dem Ratendarlehensvertrag ist wie hoch der zu zahlende Gesamtzins ausfällt und welchem effektiven Zins dies bei einem Ratendarlehensvertrag entspricht.

Auch kann sich der Policendarlehensvertrag gegebenenfalls negativ für die Steuerpflicht der Lebensversicherung auswirken und eine solche auslösen.

Alternative zur Beleihung der Lebensversicherung

Wer längerfristig Kapital braucht kann seine Lebensversicherung verkaufen. Mehr zum Verkauf der Lebensversicherung und was es dabei zu beachten gilt erfahren sie hier. Auch eine Alternative ist die Kündigung der Lebensversicherung. Mehr zu Kündigung der Lebensversicherung erfahren Sie hier.

Die wirtschaftlich lukrativste und damit beste Möglichkeit ist jedoch der Widerspruch der Lebensversicherung.

Wägen Sie als Versicherungsnehmer die Optionen genau ab und lassen Sie sich fachkundig von einem Spezialisten, nämlich einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, beraten, bevor sie vorschnell eine Entscheidung treffen. Nur so können folgenschwere Fehler vermieden werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer den Lebenssachverhalt rechtlich falsch bewerten und sich dann Irrig für eine nachteilige oder falsche Möglichkeit entscheiden.

Lebensversicherung beleihen: Widerspruch als Ausweg

Oftmals kommt jedoch ein Widerspruch der Lebensversicherung in Betracht. Überprüfen Sie unbedingt, ob sie davon betroffen sind und von den Vorteilen eines Widerspruchs profitieren können.

Wer zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung nach dem Policen-Modell abgeschlossen hat, kann grundsätzlich von dem „ewigen Widerrufsrecht“ betroffen sein. Sollte dies der Fall sein, können nach Erklärung des Widerspruchs die gezahlten Prämien zuzüglich den gezogenen Nutzungen des Versicherers aus dem Kapital herausverlangt werden.

Mehr zu dem Ablauf des Widerspruchs und was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Lebensversicherung beleihen? Ziehen Sie immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht

Für eine bestmögliche Beratung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann Ihnen die bestehenden Möglichkeiten ausführlich erklären.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

[1] http://www.bvzl.de/media/Leitfaden_Policendarlehen.pdf

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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