Fahrtenbuchauflage

Inhalt

Key Takeaways

  • Die Fahrtenbuchauflage wird von der Fahrerlaubnisbehörde bei unkooperativen Haltern oder unklarer Fahreridentität angeordnet.
  • Ein Widerspruch gegen die Fahrtenbuchauflage hat Aussicht auf Erfolg, wenn mehr als zwei Wochen seit dem Verkehrsverstoß vergangen sind.
  • Im gewerblichen Bereich kann die Fahrtenbuchauflage auch auf den gesamten Fuhrpark ausgeweitet werden, und sie muss in der Regel für ein Jahr geführt werden.
  • Das Fahrtenbuch muss Benutzungszeiträume und Fahrernamen enthalten; bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld, jedoch keine Punkte.
  • Die Fahrtenbuchauflage richtet sich immer an den Halter des Fahrzeugs und kann auf Ersatzfahrzeuge oder Flotten ausgedehnt werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde (in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz LABO), kann nach einem punktebewährten Verkehrsverstoß ein Fahrtenbuch anordnen. Die Maßnahme wird gemäß § 31a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) mittels Bescheid angeordnet, wenn sich der Fahrer des Fahrzeuges nicht ermitteln lässt und/oder der Halter des Fahrzeuges nicht bereit war, bei der Feststellung des Fahrzeugführers mitzuwirken.

§ 31 a StVZO Fahrtenbuchauflage
Fahrtenbuchauflage

Schweigen hat regelmäßig die Verhängung der Fahrtenbuchauflage zur Folge

Von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen hat also ein Fahrtenbuch zur Folge. Der Widerspruch gegen die lästige Fahrtenbuchauflage hat Aussicht auf Erfolg, wenn seit dem Verkehrsverstoß mehr als zwei Wochen vergangen sind und der Halter erst hiernach von dem Verstoß Kenntnis erlangt (z.B. durch den Anhörungsbogen). Der Widerspruch hat nicht immer aufschiebende Wirkung und wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Die Rechtsprechung verlangt zudem ein aktives Mitwirken des Halters bei der Feststellung des Fahrers zum Tatzeitpunkt. Dies kann beispielsweise durch Nachfragen im Familienkreis geschehen. „Schlechte Karten hat der Halter, wenn auf dem Blitzerfoto deutlich eine Person zu erkennen ist und der Fahrer nicht identifiziert und benannt wird“, weiß der Berliner Fachanwalt Gregor Samimi aus der Praxis zu berichten.

Gewerbefuhrpark und Fahrtenbuch

Im gewerblichen Bereich ist es dem Halter regelmäßig – notfalls durch geeignete Maßnahmen – zumutbar, sich die Überlassung des Fahrzeuges in Erinnerung zu rufen. Möglich ist die Ausdehnung der Fahrtenbuchauflage im gewerblichen Bereich auch auf den gesamten Fuhrpark des Unternehmens. Das Fahrtenbuch muss in der Regel für ein Jahr geführt werden. Eingetragen werden müssen konkret das Zeitfenster der Benutzung sowie der Name des Fahrzeugführers. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von 100,00 Euro sowie eine Zwangsgeld. Es droht keine Eintragung von Punkten. Der Beamte des Polizeiabschnitts wird die Fahrtenbuchauflage regelmäßig kontrollieren. Anlass für die Kontrolle sind Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften wie beispielsweise Parkverstöße. Dies gilt auch für Motorradfahrer, wie FOCUS berichtet.

Praxisbeispiel zur Fahrtenbuchauflage

Mitunter nehmen Mandanten das Fahrtenbuch auch billigend in Kauf, wenn ihnen kein andere Weg offen steht, wie das Beispiel Fahrtenbuchauflage-Bescheid zeigt.

Fragen und Antworten zur Fahrtenbuchauflage

  • Wer ist Adressat der Fahrtenbuchauflage?

Immer der Halter des jeweiligen Fahrzeuges.

  • Was wenn ich kein Fahrzeug mehr auf meinen Namen führe?

Dann richtet sich die Fahrtenbuchauflage an den neuen Halter.

  • Kann die Fahrtenbuchauflage auch auf Ersatzfahrzeuge oder gar auf die ganze Fahrzeugflotte erstreckt werden?

Ja, das ist in der Praxis möglich. 

Weitere Linnks

Immer einen Anwalt hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030-8860303 ✩ www.ra-samimi.de.

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Autor/in des Artikels: Rechtsanwalt Gregor Samimi

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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