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Fahrzeughalter ermitteln: Wem gehört das KFZ-Kennzeichen?

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Fahrzeughalter ermitteln – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Fahrzeughalter ermitteln: Wem gehört das KFZ-Kennzeichen?

Es ist ärgerlich für uns alle, wenn wir in der folgenden Situation stecken: Ein anderer Verkehrsteilnehmer fährt Sie oder Ihr Auto an und flüchtet danach. Vielleicht sind Sie aber auch gar nicht selbst betroffen, sondern werden Zeuge von einem solchen Unfall. Wenn Sie sich das Kennzeichen des Fahrzeugs notiert oder gemerkt haben, gibt es mit einer Halterfeststellung die Möglichkeit, herauszufinden, wem das Fahrzeug gehört. Auf diesem Weg können die Behörden ermitteln, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls bewegt hat.

In diesem Text erklären wir Ihnen, wie Sie eine Halterfeststellung veranlassen können, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie die nötigen Informationen erhalten.

Wem gehört das Kfz Kennzeichen? – in diesen Fällen ist eine Halterfeststellung möglich

Ein Bußgeldbescheid aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung

Vielleicht haben Sie diese Situation schon einmal erlebt: Ein Familienmitglied erhält wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Mahnbescheid. Das Schreiben ist allerdings an Sie adressiert, weil Sie bei der Zulassungsstelle als Halter des Fahrzeugs geführt werden. Das widerspricht eigentlich dem Prinzip der Fahrerhaftung, die in Deutschland gilt: Sie besagt, dass der Fahrer für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) verantwortlich ist und bei einem Verstoß zur Rechenschaft gezogen wird. Doch das ist in diesem Fall schlichtweg nicht möglich. Der einzige Weg, der praktikabel erscheint, ist, dem Fahrzeughalter den Bußgeldbescheid zuzustellen. Ist er zum angegebenen Zeitpunkt nicht selbst gefahren, hat er den Behörden Auskunft darüber zu geben und mitzuteilen, wer stattdessen hinter dem Steuer saß.

Scheint es nach dem Vergleich der personenbezogenen Daten wie Alter oder Geschlecht plausibel, dass es sich bei dem Fahrzeugführer um den Halter des Fahrzeugs handelt, erhält dieser per Post einen Anhörungsbogen. Darin kann er zu dem Verstoß Stellung beziehen und gegebenenfalls das Bußgeld anfechten. Eine Stellungnahme ist allerdings nicht zwingend erforderlich: Der Fahrzeughalter hat auch die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid kommentarlos anzuerkennen. Damit ist er dann innerhalb des angegebenen Zeitraums zur Zahlung des Bußgelds verpflichtet.

Doch so eindeutig ist die Situation nicht immer: Manchmal gibt es offensichtliche Widersprüche, die dagegen sprechen, dass der Fahrzeugführer gleichzeitig der Fahrzeughalter ist. Das Foto, das den Verstoß dokumentiert, zeigt eine Frau, als Fahrzeughalter ist allerdings ein Mann eingetragen. In diesem Fall ist es nicht möglich, ohne eine Zeugenaussage die Fahrerin zu ermitteln. In diesem Fall müsste der Fahrzeughalter eigentlich eine Aussage tätigen, damit eindeutig geklärt werden kann, wer den Verstoß begangen hat.

Auf den Grundsätzen der Amtshilfe beruhend, erhält die Bußgeldstelle seitens der zuständigen Zulassungsstelle die Daten des Fahrzeughalters. Eine Halterfeststellung ist allerdings nicht nur zwischen zwei Behörden möglich, sondern auch Privatpersonen können die nötigen Informationen erfragen.

Liegen die folgenden Szenarien vor, haben die Beteiligten einen nachvollziehbaren und berechtigten Grund, den Halter des betroffenen Fahrzeugs herauszufinden und das Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen:

Halterabfrage eines Kfz nach einem Tankbetrug

Diebstähle an Tankstellen sind keine Seltenheit, doch mitunter kann der Täter durch Videoaufzeichnungen ermittelt werden.

Immer wieder kommt es an Tankstellen zu Diebstählen. Die Tankstelle ohne zuvor bezahlt zu haben, wieder zu verlassen, ist für Fahrzeugbesitzer eine durchaus lukrative Versuchung: Je nachdem, wie groß das Fahrzeug ist und wie viel Treibstoff Sie einfüllen können, kann es sein, dass die Diebe 100 Euro oder sogar noch mehr sparen. Dadurch entstehen den Tankstellenbetreibern immer wieder hohe Schäden. Sie ergeben addiert einen Betrag, der pro Jahr mehrere Millionen Euro umfasst – auch die zunehmende Videoüberwachung der Zapfsäulen kann das nicht verhindern. Es kommt zwar zu immer weniger Fällen dieser Art, doch auch durch eine umfassende Sicherheitstechnik können nicht alle Täter gestreckt werden. In mehr als der Hälfte der Vorfälle, die sich im Bundesgebiet ereignen, können nicht aufgeklärt werden.

Bei den Taten, in denen der Dieb ermittelt werden kann, sind die Aufzeichnung der Videokameras von enormer Bedeutung: Haben sie das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs erfasst, kann die Ermittlung angestoßen werden. Die Aufnahmen leisten unter Umständen sogar noch mehr: Wird der Fahrzeugführer beim Tankvorgang gefilmt, kann ein Abgleich mit dem Halter stattfinden. Anhand von physiognomischen Eigenschaften ist es möglich, Übereinstimmungen oder Abweichungen festzustellen. So kann mit wenigen Mitteln identifiziert werden, ob es sich beim Täter um den Fahrzeughalter handelt oder ob die Ermittlungen weitläufiger sind. Konnte der Täter überführt werden, erhält er nicht nur eine Strafe für seine Tat: Er muss auch eine Schadensersatzzahlung an den Betreiber der Tankstelle zahlen.

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Halterabfrage eines Kfz bei Blockade

Hat ein Fahrzeugführer sein Kfz so abgestellt, dass dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht mehr sichergestellt ist oder aber eine Einfahrt oder eine Straße blockiert ist, kann durch eine Halterfeststellung herausgefunden werden, wem das Fahrzeug gehört. Wenn diese Situation vorliegt, können Betroffene ein Abschleppunternehmen beauftragen, das die Situation entschärft und das Fahrzeug an einen anderen Ort bringt. In einem Fall, der so gelagert ist, muss die Person, die den Einsatz verursacht hat, selbst für die Kosten aufkommen.

Es sind die beiden folgenden Zahlungskonstellationen vorstellbar:

  1. Derjenige, der das Abschleppunternehmen beauftragt hat, muss die Kosten für den Einsatz auslegen – er kann später in einem juristischen Verfahren die Erstattung fordern. Möglicherweise einigen sich die beiden Parteien sogar außergerichtlich.
  2. Die zweite Konstellation ist, dass der Abschleppdienst seine Rechnung direkt an den Halter des Fahrzeugs richtet. Das Auto wird in diesem Fall mit ins Depot genommen. Darüber wird der Halter informiert und erst bei einer Barzahlung des offenen Betrags kann er das Fahrzeug auslösen und mitnehmen.

Wem gehört das Kfz Kennzeichen: So finden Sie einen Unfallverursacher

Bei Fahrerflucht kann der Täter mitunter anhand seines Kennzeichens ermittelt werden.

Ein typischer Fall in der anwaltlichen Praxis: Ein Unfallverursacher entfernt sich unerlaubt vom Ort des Geschehens. Damit handelt er gegen § 142 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es, dass der Verursacher eine angemessene Zeit mit der Absicht warten muss, den Halter anzutreffen. Alternativ kann er sich im Umfeld selbständig auf die Suche nach dem Halter machen. Verhält sich ein Unfallverursacher nicht gemäß dieser Richtlinien, handelt es sich um eine Unfallflucht. Diese kann durch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Das mögliche Strafmaß ist in § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) niedergeschrieben.

Liegen ausreichende Indizien für eine Unfallflucht vor, wird der Halter kontaktiert und darum gebeten, zu dem Sachverhalt Stellung zu beziehen. Anhand der Zeugenaussagen kann nun in alle Richtungen ermittelt werden. Es sind die folgenden drei Konstellationen denkbar:

  1. Der Fahrzeughalter streitet ab, den Unfall verursacht zu haben.
  2. Der Fahrzeughalter gibt den Zwischenfall zu.
  3. Der Fahrzeughalter nennt eine andere Person, die zum Tatzeitpunkt am Steuer des entsprechenden Fahrzeugs gesessen haben soll.

Mit dem Kfz Kennzeichen die Suche nach dem Halter beantragen

In den genannten Fällen ist es am einfachsten, die Halterfeststellung anhand des Kennzeichens durchzuführen. Nur selten ist es erfolgreich, das Fahrzeug und den Halter mittels der Beschreibung von Zeugen zu ermitteln. Dazu muss das Aussehen ausreichend auffällig sein, beispielsweise durch eine großflächige Beschädigung oder durch auffällige Anbauten.

Ein Autokennzeichen erfüllt mehrere Funktionen: Zum einen gibt es Auskunft über die Zulassung eines Fahrzeugs. Denn nur, wenn auf einem Kennzeichen das Siegel der jeweiligen Zulassungsstelle angebracht ist, ist es bei seiner Anmeldung als verkehrssicher eingestuft worden und darf im allgemeinen Straßenverkehr genutzt werden. Das Siegel macht ein Kennzeichen zu einem offiziellen Dokument. Die Funktion, die das Kennzeichen in der Wahrnehmung der Menschen allerdings am intensivsten ausübt, ist die Identifikation des Fahrzeughalters.

Wie hilft das Kfz Kennzeichen bei der Suche nach dem Halter?

Die Kennzeichen sind eindeutig von der jeweiligen Zulassungsstelle vergeben. Dadurch kann es zu keinen Verwechselungen kommen, wenn der Halter mittels des Kennzeichens ermittelt werden soll. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen andere Gesetze, dient ein Kennzeichen so zuverlässig wie kaum ein zweites offensichtliches Merkmal der Feststellung des mutmaßlichen Täters oder Verursachers.

Privatpersonen, die durch einen Unfall entstandene Schäden geltend machen wollen, oder Behörden, die im Zusammenhang mit einer Straftat ermitteln, haben die Möglichkeit, den Halter durch andere personenbezogene Daten zu ermitteln. Insbesondere Privatpersonen müssen das Interesse ausreichend begründen.

Informationen über den Halter erhalten Sie mit einer Anfrage bei der entsprechenden Zulassungsstelle. Die Kommune oder der Landkreis, der dafür zuständig ist, lässt sich leicht durch den ersten Buchstabenblock auf dem Kennzeichen ermitteln. Denn er ist die Abkürzung für den Zulassungsbezirk Durch eine Halterabfage beim Kraftfahrt-Bundesamt kann eine bundesweite Abfrage eines Kennzeichens erfolgen.

Fahrzeughalter ermitteln geht auch online

Auf der Website der Stadt Berlin kann eine Halterauskunft online eingeholt werden.

Im Zuge der digitalen Verwaltung, die viele Kommunen, Landkreise oder Bundesländer etablieren wollen, ist es auch möglich, online eine Halterfeststellung durchzuführen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie gleich auf diesem Weg auch die angeforderten Informationen erhalten: Vielmehr handelt es sich bei der Onlinefunktion um eine vereinfachte Antragsstellung. Ob Sie berechtigt sind, diese Informationen zu erhalten, prüft die zuständige Zulassungsstelle, nachdem der Antrag eingegangen ist. Dazu müssen Sie eine umfassende Erklärung darüber abgeben, warum Sie die Daten erhalten möchten – schließlich handelt es sich um personenbezogene Daten, die im besonderen Maße als schützenswert erachtet werden. Wird der Antrag als zulässig befunden, bekommen Sie die Daten per Post zugesendet.

Personenbezogene Daten sind Eigentum der jeweiligen Person und dürfen deshalb nur in begründeten Einzelfällen von anderen an Dritte weitergegeben werden. In einer ausschließlich zivilrechtlichen Angelegenheit kann keine Auskunft über den Halter erteilt werden. Somit ist es nicht möglich, den Halter zwecks einer Verkaufsanbahnung eines Fahrzeugs zu kontaktieren. Wird ein falscher Grund vorgetäuscht, um eine Halterauskunft zu erwirken, kann das unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

So können Sie eine Halterfeststellung im Zivilrecht beantragen

Das Straßenverkehrsgesetz sieht allerdings eine Ausnahme vor, bei der ein zivilrechtlicher Anspruch dazu führen kann, dass Auskünfte über den Halter erteilt werden: Bestehen seitens der Unterhaltsvorschusskasse Forderungen, kann das dazu führen, das die Daten in einem eingeschränkten Umfang herausgegeben werden. Auch wenn Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren oder privilegierte Kinder Unterhaltsansprüche geltend machen wollen, wird unter Umständen eine Auskunft erteilt.

Ausreichende Gründe in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sind beispielsweise gegeben, wenn ein Schadensanspruch geltend gemacht werden soll, in einer Straftat gegen den Fahrzeugführer ermittelt wird oder durch das Fahrzeug Kosten entstanden sind, die auf den Fahrzeughalter übertragen werden sollen. Der Umfang der Auskunft umfasst in diesem Fall nicht alle 11 Angaben, die wir weiter unten aufgeführt haben. Es werden lediglich die Angaben herausgegeben, die notwendig sind, um das gewünschte zivilrechtliche Ziel durchsetzen zu können.

Als Gründe, die für die Erteilung der Auskunft sprechen, nennt das Straßenverkehrsgesetz, es ist nicht mit der Straßenverkehrsordnung zu verwechseln: Die Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder die Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße.

Kosten der Halterfestellung

Wenn Sie die Auskunft erhalten, entstehen für Sie Kosten. Diese sind bundesweit einheitlich auf 5,10 Euro beziffert. Die Grundlage für die Bemessung bildet die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Diese Gebühren fallen auch an, wenn Sie die Halterauskunft nicht über das Internet erbitten. Es gilt: Sowohl die analoge als auch die digitale Forme der Kontaktaufnahme werden immer akzeptiert. Die Online-Funktion bieten hingegen nur wenige Zulassungsbehörden an.

Vorsicht vor falschen Versprechen im Internet

Dass es eine rechtliche Grundlage für die Bemessung der Kosten gibt, ist ein wichtiger Fakt, den Sie bei einer Anfrage beachten sollten: Denn im Internet gibt es einige Anbieter, die eine Halterfesstellung über das Kennzeichen vermeintlich kostenlos anbieten. Grundsätzlich sollten Sie in einem solchen Fall immer skeptisch sein. Höchstwahrscheinlich handelt es sich um ein Lockangebot, von dem Sie Abstand nehmen sollten. Denn so unkompliziert wie dieses Angebot suggeriert, ist es nicht, an die Daten zu gelangen. Es ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung durch die Behörden erforderlich.

Dieses Lockangebot besteht meist aus einem Abo, das Ihnen der Betreiber unterschwellig verkaufen will. Es hat versteckte Kosten, die meist erst dann auffallen, wenn Sie die nächste Internet- oder Handyrechnung genauer ansehen. Diese Kosten stehen in keinem Verhältnis zu der eigentlichen Leistung, die Sie benötigt haben. Obendrein kommt hinzu, dass Sie diese Leistung nicht einmal erhalten.

Es gibt verschiedene logische Gründe, die bei der genaueren Betrachtung dagegen sprechen, dass es sich um ein seriöses und ernstzunehmendes Angebot handelt. Denn auch der vermeintliche Dienstleister müsste die Daten aus einer behördlichen Datenbank erfragen. Er wird wohl selber nicht über die Befugnisse verfügen, diese Daten selber zu erheben. Also würden für ihn ebenfalls die zuvor genannten Kosten anfallen. Ein weiterer Grund, der gegen die Seriosität spricht, ist die gründliche Kontrolle, die bei der Antragsstellung erfolgt. Ohne eine ausreichende Begründung ist es nicht möglich, die Auskunft zu erhalten.

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Fahrzeughalter ermitteln: Diese Informationen können Sie gegen eine Gebühr erhalten

In § 39 des Straßenverkehrsgesetzes ist festlegt, welche Angaben bei einer Halterabfrage herausgegeben werden. In den Absätzen 1 bis 11 sind die Angaben in der folgenden Reihung aufgelistet:

  • Familienname (bei juristischen Personen, Behörden oder Vereinigungen: Name oder Bezeichnung),
  • Vornamen,
  • Ordens- und Künstlername,
  • Anschrift,
  • Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs,
  • Name und Anschrift des Versicherers,
  • Nummer des Versicherungsscheins, oder, falls diese noch nicht gespeichert ist, Nummer der Versicherungsbestätigung,
  • gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses,
  • gegebenenfalls Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht,
  • Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für den Halter sowie
  • Kraftfahrzeugkennzeichen.

Wichtig ist, dass eine Anfrage zur Halterfeststellung nur dann erfolgen sollte, wenn der andere Verkehrsteilnehmer beziehungsweise Fahrzeughalter nicht bekannt ist. Die Halterfeststellung ist also nur das äußerste Mittel, falls keine Kommunikation zwischen den beiden Parteien stattfinden kann.

Halterfeststellung durch die Polizei

Nach einem Verkehrsunfall kann die hinzugerufene Polizei alle erforderlichen Halterdaten aufnehmen.

Wenn ein Verkehrsunfall durch die Polizei aufgenommen wurde, ist es nicht mehr notwendig, den Halter durch eine Abfrage zu ermitteln. Denn die Polizei arrangiert einen Datenaustausch zwischen den beteiligten Parteien. Der Geschädigte braucht dann nur noch seinen Anspruch gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Dadurch sind die Formalitäten erledigt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich die Unfallgegner ohne den Einsatz der Polizei ausgetauscht haben. Auch dann sieht der Vorgang so aus, dass zunächst die Daten ausgetauscht werden, ehe der Versicherung eine Reparaturrechnung vorgelegt wird.

Aus der zuvor genannten Liste an Gründen, die erforderlich sind, damit eine Halteranfrage als berechtigt angesehen wird, ergibt sich eine Vielzahl von Personen beziehungsweise Parteien, die unter Umständen ein Interesse haben, diese Daten nach einem Zwischenfall zu erhalten. Neben des Unfallgegnern (Fahrzeugführer und Fahrzeughalter) können dies die Versicherungen, die Arbeitgeber des Fahrzeugführers oder die Verkehrsopferhilfe sein.

Halterfeststellung mittels Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)

Behörden wie die Polizei oder die Bußgeldstelle haben neben dem Kennzeichen eine weitere Möglichkeit, ein Fahrzeug aufzuspüren und zu identifizieren. Denn Sie haben im Vergleich zu Privatpersonen oder Unternehmen deutlich ausgeweitete Befugnisse und Rechte. Ihnen dient beispielsweise die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) als Hilfe. Sie ist wie das Kennzeichen nur einmalig vergeben. Die ist sowohl im Fahrzeugschein als auch in der Fahrzeugkarosserie angegeben.

Bei neueren Modellen sind die Fahrzeughersteller dazu übergangen, die FIN gut sichtbar in der Windschutzscheibe anzubringen. Das erleichtert das Finden der Nummer, die bis dahin meist in den Fahrzeugrahmen eingeschlagen war. Die Abfrage der Fahrzeug-Identifizierungsnummer wird meist nur für dienstliche und interne Zwecke verwendet. Die FIN ist gemeinsam mit anderen Daten über das Fahrzeug und den Halter in der Datenbank der Zulassungsstelle hinterlegt.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen!                                    

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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